ihm ein Willkomm zugebracht, welcher 5 Flaschen an Wein oder Bier faßte, wobei der Fremde wählen, sich auch zwei Gevattern erbitten durfte, nur daß stehenden Fußes ausgetrunken ward. Der Hausvogt, welcher den Humpen „auf des Durchlauchtigen regierenden Herzogs von Meklenburg Gesundheit und dieses Hauses Gerechtigkeit“ gereicht, fragte nach dem Austrinken den Neuling: ob ihm nun Gnade widerfahren und Recht geschehen sei? Die Antwort war: „es ist mir Gnade widerfahren, und Recht geschehn; ich bedanke mich auch deßhalb bestens.“
Diese Ceremonie ward jedoch erst nach den üblichen Gesundheiten vorgenommen, d. h. nachdem beim Vorlegen der Fische die Fleuten auf das hohe Wohlsein des regierenden Landesherrn, und auf das der übrigen fürstlichen Personen nach der Reihe, geleert waren. Dazu durfte jedoch kein Gevatter erbeten werden.
Um 10 oder 11 Uhr erhob sich die Gesellschaft und brachte, unter dem Geleit der großen Laterne, den Martensmann nach Hause, wo jedoch, alter Pflicht und Schuldigkeit gemäß, Thee, Kaffee, Punsch und guter alter Rheinwein, so viel noch jeder vermochte, einige Stunden lang genossen ward.
Morgens darauf nach 10 Uhr lud der Pförtner den Martensmann und die Zeugen zum Frühstück, wo sich die Gäste, jedoch ohne Kutscher und Lakaien, wiederfanden.
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 95. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/101&oldid=- (Version vom 1.8.2018)