BLKÖ:Neupauer, Franz Xaver Edler von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Neupauer, Ferdinand
Band: 20 (1869), ab Seite: 296. (Quelle)
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Neupauer, Franz Xaver Edler von (Schriftsteller, geb. zu Marburg in Steiermark 20. November 1753, gest. zu Gratz im Jahre 1832, nach Anderen erst 1835). Sein Vater war Verwalter der Herrschaft Burg-Marburg. Der Sohn besuchte das Gymnasium in seiner Vaterstadt Marburg, hörte die philosophischen Studien in Gratz, entschied sich dann für die Rechtswissenschaft, aus welcher er im Jahre 1782 die Doctorwürde erlangte. Dem Lehramte sich zuwendend, wurde er k. k. öffentlicher Professor des Kirchenrechts in Gratz. In die Ideen des „philosophischen Kaisers“, wie in der „Genesis der Wiener Revolution“ Kaiser Joseph II. genannt wird, eingehend, trug N. seinen Gegenstand mit einem Freimuthe vor, der die Aufmerksamkeit der Wiener Staatsmänner auf ihn lenkte und seine Berufung nach Wien zur Folge hatte. Dort wirkte er, bis nach des Kaisers Tode die Verhältnisse sich wesentlich änderten. N., dessen Vermögensverhältnisse es ihm ermöglichten, gab nun sein Lehramt ganz auf und zog sich in’s Privatleben zurück, die Zerbröckelung des neuen Baues, zu dem er selbst manches Steinlein beigefügt, wehmüthigen Blickes betrachtend. Bis 1810 lebte er in Wien, alsdann kehrte N. in sein Vaterland zurück und lebte als Greis in Gratz, wo von ihm die Initiative ausging, daß die Universität, die ihn im J. 1827 als Rector magnificus wählte, durch diesen im Landtage vertreten sein solle. Die Ausführung dieser Idee, die damals abgelehnt worden, blieb erst der neuesten Zeit, welche N. nicht mehr erlebte, vorbehalten. Die Schriften, welche N. durch den Druck veröffentlichte, tragen den Stempel seiner freimüthigen Denkungsart schon auf ihrem Titel. Diese sind in chronologischer Folge: „Exercitatio academica de Simonia“ (Viennae 1779, 8°.); – „Frage: Ob der Kaiser das Recht habe, in seinen Erbländern aus eigener Macht eine neue Diöcesen-Eintheilung vorzunehmen, die Gerichtsbarkeit der auswärtigen Bischöfe und Metropoliten aufzuheben und neue inländische Bischöfe und Metropoliten zu machen, ohne dass diese die Bestätigung des römischen Hofes nöthig haben? mit Ja beantwortet“ [297] (Gratz 1784, 8°.); – „Vom Missbrauche der geistlichen Gewalt oder vom Rechte der Landesfürsten, den durch die Gewalt der Geistlichkeit Gedrückten den Recurs zu erlauben“ (Wien 1784); – „Ueber die Freilassung verwandter Personen zur Ehe“ (Gratz 1785, 8°.); – „Versuche über die Frage: ob ein katholischer Landesfürst das Recht habe, giltig geschlossene und vollbrachte Ehen seiner katholischen Unterthanen in gewissen Umständen auch in Ansehung des Bandes zu trennen?“ (ebd. 1785, 8°.); – „Ueber die Nichtigkeit der sogenannten feierlichen Klostergelübde“ (ebd. 1786, 8°.) [in Stubenrauch’s „Bibliotheca juridica“ heißt es irrig: über die Wichtigkeit u. s. w.]; – „Abhandlung von der Verbindlichkeit, zu fasten“ (ebd. 1787); – „Schreiben eines Landpfarrers an seinen Freund über das Brevier und die Verbindlichkeit, dasselbe zu beten“ (Gratz 1787, 8°.); – „Die Klerisei hat vermöge ihrer Einsetzung kein Recht, Gesetze zu geben“ (ebd. 1788, 8°.); – „Vorzüge der monarchischen vor den übrigen Regierungsformen“ (Wien 1792, gr. 8°.), veranlaßt durch die republikanische Regierungsform, welche Frankreich angenommen, und durch die Propaganda, welche dafür heimlich in allen Ländern Europa’s agitirte; – „Gedanken über die Einfuhr fremder Fabrikate“ (ebd. 1793, 8°.). Daß diese mit energischem Freimuthe, mit philosophischem Scharfsinne und genauer Kenntniß der canonischen Satzungen ausgeführten Schriften im In- und Auslande ebenso entschiedene Anhänger als heftige Widersacher fanden und, wie die „Steiermärkische Zeitschrift“ in Neupauer’s Lebensskizze bemerkt, „mit Recht vielen Widersprüchen ausgesetzt“ waren, ist eine für Alle, welche die kirchlich-politische Bewegung der Gegenwart miterleben, selbstverständliche Thatsache. Neupauer wurde zugleich mit seinen Brüdern Jacob, Mathias Joseph und Heinrich von Kaiser Leopold II. in den erbländischen Adelstand mit dem Ehrenworte „Edler von“ erhoben. Einer der obgenannten Brüder, Mathias Joseph, k. k. Mercantilrath und Großhändler in Wien, erlangte mit Diplom vom 26. August 1817 den erbländischen Ritterstand.

Lebensbilder aus der Vergangenheit. Als Beitrag zu einem Ehrenspiegel der Steiermark, besonders der Stadt Marburg (Gratz 1863, Leyrer, 8°.) S. 13 [nach diesem gest. 1832]. – Kindermann (Jos. Karl), Repertorium der steiermärkischen Geschichte, Geographie, Topographie, Statistik und Naturhistorie (Gratz 1798, Franz X. Miller, 8°.) S. 427 u. 428. – Puff (Rud. Gust. Dr.), Marburg in Steiermark. Seine Umgebung, Bewohner und Geschichte (Gratz 1847, 8°.) Bd. II, S. 226 [nach diesem gest. im Jahre 1835]. – Winklern (Joh. Bapt. v.), Biographische und literarische Nachrichten von den Schriftstellern und Künstlern, welche in dem Herzogthume Steyermark geboren sind u. s. w. (Gratz 1810, Franz Ferstl. kl. 8°.). – Steiermärkische Zeitschrift. Redigirt von Dr. G. F. Schreiner, Dr. Alb. von Muchar, C. G. Ritter von Leitner, A. Schrötter (Gratz, 8°.) Neue Folge. VI. Jahrg. (1841), 2. Heft, S. 66. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 45. – Handschriftliche Notizen des Herrn Dr. v. Mezler aus Weitz in Steiermark. –