BLKÖ:Neupauer, Ferdinand

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 20 (1869), ab Seite: 297. (Quelle)
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Noch sind folgende Personen dieses Namens zu erwähnen:

1. Ferdinand Neupauer (gest. zu Hietzing bei Wien 2. August 1865), der sich nach beendeten philosophischen Studien der Jurisprudenz widmete, an der Wiener Hochschule die juridische Doctorwürde erlangte und alsdann in den Staatsdienst trat, in welchem er zuletzt als Hofrath bei dem obersten Gerichtshofe in Wien thätig war. Zugleich Schriftsteller seines Faches, hat er folgende Werke herausgegeben: „Das österreichische Wechselrecht mit Rücksicht auf den für das lombardisch-venetianische Königreich und das südliche Tirol bestätigten Codice di commercio di terra e di mare pel regno d’Italia, nebst einem Anhange von österreichischen [298] Wechselgerichten und dem Verfahren bei denselben“ (Wien 1822, neue unveränd. Auflage 1841, 8°.); – „Systematische Abhandlung über die Civilgerichtsbarkeit in den gesammten Ländern der österreichischen Monarchie mit Ausnahme Ungarns und der damit vereinigten Provinzen“ (Innsbruck 1823, Wagner’sche Buchhandlung, 8°.); – „Neue Beiträge zur Kenntniß des österreichischen Wechselrechtes“ (Wien 1829, R. v. Mösle’s Witwe, 8°.); über eine in der Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit (1829, III, S. 149–172) erschienene Kritik dieses Werkes schrieb N. die „Antikritik über diese Recension und Schlußworte des Recensenten“, welche als Beilage zum 8. Hefte eben dieser Zeitschrift (1830) veröffentlicht wurde. Außerdem hat N. in der obengenannten Zeitschrift mehrere juridische Abhandlungen und Rechtsfälle, welche Stubenrauch’s „Bibliotheca juridica“, S. 222 u. 223, Nr. 2757–2768, angibt, mitgetheilt. N. starb als jubilirter Hofrath zu Hietzing in hohen Jahren. –