Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Winzenburg, Grafen von“ von Gustav Lämmerhirt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 507–511, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Winzenburg,_von&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 15:27 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Winzerer, Kaspar
Band 43 (1898), S. 507–511 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Hermann I. von Winzenburg in der Wikipedia
Hermann I. von Winzenburg in Wikidata
GND-Nummer 139801294
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|43|507|511|Winzenburg, Grafen von|Gustav Lämmerhirt|ADB:Winzenburg, von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=139801294}}    

Winzenburg: Grafen von W., ein rasch zu Bedeutung gekommenes, ebenso rasch verschwundenes niedersächsisches Geschlecht, das in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts in die Reichsgeschichte eingreift. Es gipfelt in zwei Vertretern, des Namens Hermann, Vater und Sohn. – Hermann I. war geboren um 1083 auf der Burg Windberg in Baiern als der Sohn eines Grafen von Formbach und Windberg (Hermann oder dessen Vater Meginhard) und seiner Gemahlin Mathilde. War der Vater am unteren Inn, zwischen Inn und Enns und am linken Donauufer begütert, so gehörte die Mutter dem sächsischen Geschlechte der Grafen von Reinhausen an, welche, außer andern, auch in Thüringen, zerstreuten Besitzungen, im sächsischen Leinegau das Gaugrafenamt und die Hauptmasse ihrer Güter inne hatten. Beider Sohn, unser Hermann I. starb in den dreißiger Jahren des 12. Jahrhunderts, wenn anders die bis auf Werneburg (Mitth. d. Ver. f. d. G. u. A. v. Erfurt Heft XI) allgemein in Geltung gewesene Ansicht als sei er 1122 gestorben wirklich auf einer Verwechslung mit seinem mütterlichen Oheim, Grafen Hermann III. von Reinhausen beruht. Da es sich voraussehen ließ, daß der junge Hermann I. von W. die Reinhäuser Güter einst erben werde, so mag der Knabe früh einem andern Oheim mütterlicherseits, dem Bischof Udo von Hildesheim zur Erziehung übergeben worden sein. Vielleicht finden wir ihn auf dem Hoftage Kaiser Heinrich’s IV. zu Mainz im November 1099 zuerst urkundlich bezeugt (Urk. d. d. 9. Nov.). Um dieselbe Zeit, da der Jüngling ins öffentliche Leben eintrat ist wol die dem Stifte Hildesheim zustehende Winzenburg, gelegen im Hildesheimischen Kreise Alfeld zwischen dem Flecken Lamspringe und den Dörfern Groß- und Kleinfreden, in seinen Lehnsbesitz gekommen. Nach dieser Burg, die er übrigens nicht erbaut, sondern nur durch einen Theil Baierberg genannt, vergrößert hat, nennt sich Hermann künftig. Wenige Jahre später wird er unter den Freunden des jungen Königs Heinrich V. genannt, welche diesen schon im Sommer 1103 ungünstig beeinflußten. Besonders seit dem Februar 1104, als Graf Sighard von Burghausen, von Windberger Seite her entfernt mit Hermann von W. verwandt, zu Regensburg infolge der Schlaffheit des alten Kaisers ermordet worden war, und dann durch Theilnahme an dem Aufstande des Sohnes gegen den Vater mag das Verhältniß enger geworden sein. Jedenfalls erschien der von W. dem neuen König als ein sehr brauchbarer Mann, denn in der folgenden Zeit finden wir ihn oft mit wichtigen Gesandtschaften und Aemtern [508] betraut. Der Investiturstreit ruft ihn außer Landes. So ist er unter den Theilnehmern der erfolglosen Gesandtschaft an Papst Paschalis nach Châlons a. d. Marne (Sommer 1107). Nach 2 Jahren (Herbst 1109 bis Frühjahr 1110) wird er nach Rom gesandt um mit demselben Papst ebenso fruchtlos ein Einverständniß über die Kaiserkrönung zu suchen. Auch auf dem Römerzug des Königs, den dieser Mitte August 1110 antrat, erscheint Hermann von W. in wichtigem Augenblick handelnd: wir finden ihn unter den 12 Bürgen, die mit Schwur und Einsetzung der eigenen Person die Erfüllung der Zusagen Heinrich’s für Aufgabe des Investiturrechts am Tage der Krönung und Sicherheit des Papstes gewährleisten. Freilich nachher vollzog Paschalis nicht mehr freien Willens, sondern im Zwange königlicher Gefangenschaft am 13. April die Krönung. Auch in weltlichen Sachen steht Hermann von W. damals noch stets auf Heinrich’s Seite. Wie er im J. 1107 die Heerfahrt gegen Graf Robert II. von Flandern[WS 1] mitmacht, so im folgenden Jahre den Feldzug nach Ungarn. Vielleicht, doch ist dies sehr zweifelhaft, hat W. sogar nach 1112, zu der Zeit, als sich aus Anlaß des Weimar-Orlamündischen Erbschaftsstreites ein principieller Gegensatz zwischen dem Kaiser und einem Bunde sächsischer Fürsten (Erzbischof Adalbert von Mainz, Siegfried von Orlamünde, Lothar von Sachsen, Ludwig von Thüringen, Wieprecht d. Ae. von Groitsch) gebildet hatte, von Heinrich eine höhere Machtstellung in Thüringen eingeräumt erhalten, die ihn zur Führung des Titels „marchio“ berechtigte. Immerhin führt er diesen in Urkunden von 1112 bis 1114. Der Zweck einer solchen Stellung wäre dann wohl gewesen, das kaiserliche Interesse der Opposition gegenüber zu vertreten. Nun hören wir gerade von derartiger Thätigkeit Hermann’s in den betreffenden Jahren gar nichts, im Gegentheil: er bleibt an des Kaisers Hofe, wie die von ihm bezeugten Kaiserurkunden beweisen, schließt sich 1114 dem geplanten Zuge gegen die aufständischen Friesen an, der durch die Erhebung der Kölner unmöglich gemacht wird, kehrt schließlich mit dem Kaiser nach Thüringen zurück, wo wir seinen Namen unter der Bestätigungsurkunde für Kloster Paulinzelle (Erfurt, 26. Aug. 1114) zum letzten Mal mit dem Markgrafentitel finden. Seit Ende des Jahres war zu der niemals beseitigten politischen Spannung ein neues Aufleben des Kirchenstreits gekommen: am 6. December hatte Cardinalbischof Kuno von Praeneste, veranlaßt durch Erzbischof Friedrich von Köln auf der Synode von Beauvais den Bann gegen den Kaiser und einige seiner Anhänger (auch Hermann von W.) ausgesprochen, den er im folgenden Jahre noch drei Mal wiederholte. Um so wunderbarer ist es, daß wir auch während des ganzen Reichskriegs von 1115 von Hermann sehr wenig erfahren. Daß der „comes Herimannus“, dem Heinrich die Burgen Falkenstein und Wallhausen anvertraut hatte, welche der Sachse Lothar im Herbst zerstört, unser W. sei, kann nur vermuthet werden. Nach dem hat Hermann einen Parteiwechsel vollzogen. Er mochte eingesehen haben, daß es bei der geringen Zahl der noch kaiserlich gesinnten sächsischen Fürsten für ihn von Tag zu Tag schwerer sein würde, sich auf Heinrich’s Seite zu halten, kurz, er ging, während der Kaiser in Italien war, zu dessen Gegnern über. Seit 1116 operirten diese am Rhein gegen Friedrich von Schwaben, kaiserlichen Statthalter in Süddeutschland. Zuerst wird Hermann von W. hier im Sommer 1118 bei der Erstürmung von Oppenheim genannt. Als Preis für seinen Abfall von der kaiserlichen Partei scheint W. durch den Einfluß Herzog Lothar’s die Erhebung seines Bruders Dietrich von W. auf den Bischofsstuhl zu Münster erhalten zu haben. Der rückkehrende Heinrich war zu schwach um mehr als einen Scheinfrieden mit den Unzufriedenen zu erzwingen (zu Goslar, 21. Januar 1120). Die Gegensätze waren nicht versöhnt. Dies zeigte Anfang 1121 die Vertreibung des Winzenburgers Dietrich aus Münster durch die kaiserlich [509] gesinnte Bürgerschaft und seine unter Plünderung und Einäscherung geschehene Wiedereinsetzung durch Hermann und Lothar (Dietrich von W. blieb dann im Amte bis zu seinem Tode am 28. Februar 1127). Beweis dafür ist endlich auch das erneute Aufeinanderprallen der feindlichen Geister nach dem Tode Markgraf Heinrich’s d. J. von Eilenburg 1123. Da dieser ohne Kinder starb, waren zwei Marken erledigt worden, Meißen und die Ostmark mit der Lausitz. Beide Parteien stellten zur Wiederbesetzung dieser Marken ihre Candidaten auf, der Kaiser für Meißen Hermann von W., für die Lausitz Wieprecht von Groitsch, Lothar für Meißen Konrad von Wettin, für die Lausitz Albrecht (den Bären) von Ballenstedt. Wir sehen hier den ersten Versuch Heinrich’s seinen ehemaligen Freund Hermann von W., dem inzwischen 1122 durch den Tod seines Oheims Hermann’s III., des letzten Grafen von Reinhausen (s. o.) dessen Erbschaft zugefallen war, wieder an sich zu fesseln. Nur leider mißlang dieser Versuch völlig. Hermann von W. ist nie in den thatsächlichen Besitz der Mark Meißen gekommen, ebensowenig wie Wieprecht in den der Lausitz, beide unterlagen gegen Lothar’s Candidaten. Nun hat es ohne Zweifel viel für sich, mit den letzten Bearbeitern der Winzenburger Geschichte, Werneburg und E. von Uslar-Gleichen anzunehmen, daß unser Hermann schon jetzt als Compensation für die durch die kaiserliche Belehnung mit Meißen erworbenen Ansprüche, die sich nicht erfüllen ließen, eine leitende Stellung in Thüringen mit dem Titel Landgraf erhalten habe, obgleich sich dafür keine Beweise beibringen lassen, da Hermann erst als Zeuge in der Königsurkunde Lothar’s, Goslar den 13. Juni 1129, den Titel landgravius führt, und erst zum Jahre 1130 von der Erfurter Geschichtsschreibung „principalis comes“ genannt wird. Was die Natur dieses Amtes betrifft, so steht die Meinung von Waitz, es sei lediglich eine Vereinigung der nach dem Verfall der alten Gaugrafschaftsverfassung noch in den erledigten Gauen bestehenden Grafenrechte, insbesondere der Gerichtsbarkeit, gegenüber der von Schenk zu Schweinsberg, als ob es eine hauptsächlich im Interesse des Landfriedens neugeschaffene Einrichtung sei. Halten wir fest, daß die landgräfliche Würde des Winzenburger’s noch von Heinrich V. stammte, und daß ihre Verleihung einen abermaligen Parteiwechsel bei Hermann von W. herbeigeführt haben mochte, so verstehen wir auch die unversöhnliche Feindschaft, wie sie augenscheinlich in den nächsten Jahren zwischen König Lothar und dem Grafen gewaltet und am Ende dessen Sturz herbeigeführt hat. Denn die Ermordung des Grafen Burchard d. Ae. von Loccum, eines Winzenburgischen Vasallen durch Hermann (1130) hat ihren Grund doch wol nicht hauptsächlich darin, daß dieser wider den Willen seines Lehnsherrn einen Burgbau unternommen habe (wie die Quellen berichten), sondern darin, daß Burchard zu Lothar in einem sehr nahen Verhältniß stand. Auch die für jene Zeitverhältnisse ungewöhnlich harte Strafe für den Mord zeigt, daß Lothar persönlich stark bei der Sache betheiligt war: zu Pfingsten (18. Mai) 1130 ward Hermann zu Quedlinburg durch ein Fürstengericht sämmtlicher Reichslehen und Würden für verlustig erklärt. Die Landgrafschaft ging bekanntlich an das Geschlecht Graf Ludwig’s von Thüringen über. Ende December fällt die von Reichswegen belagerte Winzenburg. Sie wird dem Stifte Hildesheim zurückgegeben und zwar erst nach vollständiger Zerstörung. Hermann, trotz bedingungsloser Unterwerfung nicht begnadigt, verschwindet seitdem aus der Geschichte. Daß er etwa 1138 zum Befehlshaber von Segeberg in Holstein ernannt und 1137 oder 38 als solcher gestorben sei, ist nichts als eine auf Nachrichten der Slavenchronik des Helmold von einem „satelles Herimannus“ gestützte Vermuthung. Ueber seine Gemahlin weiß man nichts. Von seinen Kindern ist außer den Söhnen nur [510] eine Tochter sicher gestellt, welche Gemahlin des Grafen Udo von Freckleben, Markgrafen der Nordmark[WS 2] war.

Hermann II., Graf von W., der Sohn des Vorigen (gleich seinem Bruder Heinrich öfter von einer bei Göttingen gelegenen Mainzischen Burg „de Plesse“ genannt, tritt in Gesellschaft seines andern Bruders Konrad zuerst 1123 als Junker („puer“) in unsern Gesichtskreis. Zur Erkenntniß seiner Stellung unter König Lothar geben die Quellen sehr wenig, noch dazu unsicheren Anhalt, als Sohn eines mit dem starken Reichshaupt Verfeindeten und Geächteten wird er auch wohl kaum eine Rolle gespielt haben. Gleich im Jahre 1138 erscheint er auf der Seite König Konrad’s III. und Albrecht’s des Bären, des neubelehnten Herzogs von Sachsen gegen Heinrich den Stolzen, Lothar’s Schwiegersohn. Die Reichsheerfahrt vom folgenden Jahre, welche mit dem Waffenstillstand von Kreuzburg das Ansehn des Königs gewaltig schädigte, hat Hermann als „marchio“ (vielleicht eine militärische Würde!) mitgemacht (Urk. Erzb. Adelbert’s II. von Mainz d. d. Rusteberg den 23. Mai 1139, in derselben Urkunde und nachher öfter wird sein Bruder Heinrich „de Asleburg“ genannt, was – nach Uslar-Gleichen – nicht etwa auf einen Besitz der Asselburg seitens der Winzenburger Brüder, sondern auf eine von Heinrich geführte Vormundschaft über verwandte Glieder des Geschlechts der Grafen von Assel deutet). Nach dem scheint sich unser Winzenburger der Welfenpartei genähert zu haben, aber unter dem Einfluß Erzbischof Markolf’s von Mainz versöhnlich geworden zu sein. Wenigstens finden wir ihn auf dem zur Herstellung des Friedens berufenen Reichstag zu Frankfurt a. M. (Mai 1142), ja noch vorher in Würzburg im schönsten Einverständniß mit Konrad III. Ueberhaupt ist von dieser Zeit an der über dem Geschlecht liegende Bann völlig gebrochen. Bald vermählt sich Hermann von W. zum ersten Male mit Elisabeth von Oesterreich, Stiefschwester des Königs, die allerdings am 20. Mai 1143 schon stirbt. Bei dem Tode Siegfried’s IV. von Bomeneburg, des letzten Nordheimer’s (1144) kann er mit Erfolg dazu thun, dessen Besitz in seine Hand zu bekommen. Vor einiger Zeit schon hatte er wieder das väterliche Gaugrafenamt im Leinegau ausgeübt, jetzt gewann er zwar nicht die Bomeneburg selber, doch fast alles, was Siegfried vom Erzstift Mainz und dem Bisthum Hildesheim zu Lehen gehabt hatte, dazu die Vogteien über die Klöster Korvey und Gandersheim. Bedingung war nur, daß er die Abteien Nordheim – aus Siegfried’s Erbschaft – und Reinhausen – aus der Reinhäuser Erbschaft – an die Mainzer Kirche übergebe. An Allodien kaufte er die Homburg und einige westfälische Besitzungen des Verstorbenen an sich. Bruder Heinrich heirathete die Wittwe Siegfried’s, Richenza, starb aber schon 1146. Dem Landbesitz der Brüder entsprach ihre Stellung: wir finden sie auf dem Korveyer Hoftag 1145 und unter den Urtheilsfindern eines daselbst beschlossenen königlichen Schiedsgerichts in Sachen Heinrich’s des Löwen, Hermann ferner hatte als Vogt des Klosters Antheil an der Wahl Wibald’s von Stablo zum Abt von Korvey, gehörte indeß später zu dessen Gegnern. Bei Konrad’s Kreuzzug (1147) war der Winzenburger nicht, dagegen hat er wol den unglücklichen Zug gegen die Wenden zu derselben Zeit mitgemacht. Seinen höchsten Wunsch, die Wiedererlangung der durch des Vaters Sturz aus der Familie gekommenen Winzenburg sollte er auch noch erfüllt sehen. Bisher hatte diese Sache eigenthümliche Schwierigkeiten gemacht, da naturgemäß die Hildesheimer Bischöfe wenig Neigung zeigten, eine Burg, deren Wiederaufbau auf Stiftskosten geschehen war, zurückzugeben. Ja es waren sogar verschiedene päpstliche Verbote der Veräußerung von ihnen ausgewirkt worden. Vergeblich hatten im J. 1143 die Brüder mit merklicher Absicht der Hildesheimer Kirche eine Landschenkung zur Stiftung eines Klosters in Derneburg gemacht, die Stiftung kam nie zu Stande und es blieb Alles beim Alten. Schon [511] gab Hermann die Stammburg verloren, er hatte sich an den Bau der Burg Schildberg bei Seesen, östlich der Winzenburg gemacht, um in ihr einen neuen stattlichen Geschlechtssitz zu finden, als es ihm im J. 1150 durch Vermittelung des Königs gelang den Bischof gegen Abtretung des Schlosses Homburg an die Hildesheimer Kirche umzustimmen. Seitdem konnte er sich mit Recht wieder „von W.“ nennen. Allmählig rückte er in die Reihe der reichsten und mächtigsten Reichsfürsten. Ihm hatte sich zu Allem noch die Aussicht auf das Erbe der Stader Grafen eröffnet, denn seine – zweite oder dritte – Gemahlin war Lutgardis, Tochter des Markgrafen Rudolf I. von Stade[WS 3]. Aber seine nie unterbrochene Theilnahme an allen politischen Dingen sollte zu nichts mehr führen: in der Nacht vom 29. auf den 30. Januar 1152 ward er mit dieser seiner Gemahlin von eigenen Burgmannen und Angehörigen des Stifts Hildesheim auf der Winzenburg ermordet, sei es aus Privatrache, sei es auf Anstiften des Bischofs selbst, der die Burg gern wieder in seinem unmittelbaren Besitz gesehen hätte. War das Letztere der Fall, so hatte der Hildesheimer seinen Zweck erreicht: Graf Hermann besaß aus seinen Ehen nur drei Töchter, keinen Sohn, sein Bruder Heinrich war kinderlos gestorben und der einzige noch lebende Bruder Konrad war geistlich (ist vielleicht der Verfasser eines Theils des Paderborner Annalen). – Die Winzenburg fiel an Hildesheim zurück, die übrigen ausgedehnten Besitzungen des erloschenen Geschlechts kamen an Heinrich den Löwen, nachdem König Friedrich I. zu Würzburg (October 1152) zwischen ihm und Albrecht dem Bären – beide waren entfernt mit den W. verwandt – entschieden hatte.

Ueber die verwandten Grafenhäuser Formbach-Windberg, Reinhausen, Winzenburg, Assel vgl. E. v. Uslar-Gleichen, Geschichte der Grafen von Winzenburg, Hannover 1895. – Derselbe, Udo, Graf von Reinhausen, Bischof von Hildesheim, Hannover 1895. – Daselbst alle ältere Litteratur.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Sohn des Grafen Robert I. von Flandern
  2. Ein Neffe des Markgrafen Lothar Udo II.
  3. Eine Nichte des Markgrafen Lothar Udo II.