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Artikel „Venediger, Georg von“ von Gottfried von Bülow in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 604–605, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Venediger,_Georg_von&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 05:19 Uhr UTC)
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Venediger: Georg v. V., Superintendent im Stift Camin und Bischof von Pomesanien, entstammte einem alten preußischen Adelsgeschlecht und ward auf dem väterlichen Rittersitz Venedien bei Mohrungen in Ostpreußen als Sohn des Martin v. V. und der Katharina v. Rauschke geboren; die Großeltern waren der Hauptmann des deutschen Ordens zu Stuhm Thomas v. V. und Euphemia v. d. Mülbe. Das Familienwappen ist eine fliegende silberne Taube im rothen Schilde. Am 2. October 1550 wurde V. zu Wittenberg unter dem Decanat Bugenhagen’s zum Dr. theol. promovirt und um Ostern 1556 vom Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg zum Pastor an der St. Marienkirche in Rostock und Professor an der Universität berufen, was zu Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Herzoge Ursache gab, indem V. ungerechter Weise beschuldigt ward, die Freiheiten der Stadt zum Vortheil des Herzogs beeinträchtigen zu wollen. Gleich im folgenden Jahre wurde er mit Tileman Heßhusius (s. A. D. B. XII, 314) zur Theilnahme an der Kirchenvisitation berufen, auf der es im Kloster Dobbertin und anderwärts zu den ärgerlichsten Auftritten kam. Noch in demselben Jahr erhielt V. von den Herzögen Philipp I. und Johann Friedrich von Pommern einen Ruf als Superintendent in das Stift Camin und traf am 3. Januar 1558 ein zur Bestätigung der bereits am 23. Juni 1557 von Colberg aus festgesetzten Gehaltsverhältnisse. Außer freier Wohnung wurden ihm jährlich 200 Thlr. aus den Colberger Stiftspräbenden und die üblichen Naturallieferungen zugesagt, ferner die Accidentien vom Consistorium und Zuschuß zum Studium eines seiner Söhne, sowie auf den Fall seines Todes der Wittwe freie Wohnung. Letzteres trat infolge seiner späteren Berufung nach Preußen nicht ein. In Pommern hat sich V. durch seine ernste Amtswaltung einen guten Namen gemacht. In Colberg, wo er als Mitglied des Consistoriums seinen [605] dauernden Aufenthalt hatte, fanden seine Vesperpredigten in der St. Marienkirche, die er ohne amtliche Verpflichtung hielt, stets zahlreiche und andächtige Zuhörer. Seine Hauptthätigkeit aber bestand im Abhalten von Kirchenvisitationen, eine Arbeit, der er mit allem Eifer oblag, doch mit milder Rücksichtnahme auf die dadurch mit mancherlei Lasten beschwerten Bauern, während er gegen Uebertreter kirchlicher Sitte und Ordnung mit Strenge vorging, weß Standes oder Ranges sie sein mochten. Auch an der Ausarbeitung der 1563 in Wittenberg gedruckten Pommerschen Kirchenordnung hat er mit Paul vom Rode (s. A. D. B. XXIX, 7) und Jakob Runge (XXIX, 689) theil genommen. Seine erste Kirchenvisitation im J. 1560 zeigt deutlich die Trostlosigkeit der Zustände in Kirche und Schule noch ein Menschenalter nach Einführung der Reformation in Pommern, und flößt Achtung ein vor dem Manne, der mit größter Hingebung und ohne die nöthige Unterstützung seitens der weltlichen Behörden seines Amtes wartete. So versagten ihm z. B. die Grafen von Eberstein den Zutritt zu ihrer Lehnsherrschaft Naugard, und es gelang ihm nicht, den Widerstand zu beseitigen. Andrerseits forderte der Herzogbischof Johann Friedrich (s. A. D. B. XIV, 317) jährliche Visitationen, die schon der Kosten wegen auf Schwierigkeiten stießen. Den Hauptnachdruck legten die Visitatoren auf die Verkündigung der reinen evangelischen Lehre und deren Bethätigung im Wandel. In den Dörfern wurde Jung und Alt in der Erkenntniß der Heilswahrheiten katechisirend geprüft. Auch Aeußerlichkeiten von geringerer Wichtigkeit wurden nicht vergessen; fanden sich Spinnweben oder andere Unreinigkeiten in der Kirche vor, so war dem Pastor ein Verweis gewiß, denn wer in kleinen Dingen unachtsam sei, auf den könne man auch in wichtigeren sich nicht verlassen. Die Bemühungen der Visitatoren hinsichtlich des Jugendunterrichts scheiterten besonders in kleineren Orten leider meist am gänzlichen Mangel der Mittel und der geeigneten Personen. Eine Berufung zum Nachfolger Paul’s vom Rode als Superintendent im Stettinschen lehnte V. im Sommer 1563 ab, folgte jedoch vier Jahre später einem Ruf in seine Heimath und wurde am 6. September 1568 in Gegenwart des Markgrafen Friedrich Albrecht durch Joachim Morlinus zum Bischof von Pomesanien eingesetzt. Von seiner Gattin Sophia v. Tessmer hatte er zwei Söhne, Hans und Martin; die Nachkommenschaft des mit Anna v. Rauschke vermählten Hans wandte sich in das Anhaltische, Martin war auf Venedien und Drachenstein seßhaft und mit einer v. Grosdorf vermählt. V. starb den 3. November 1574. Sein Grabdenkmal wurde in der Kirche zu Liebemühl, der Residenz der pomesanischen Bischöfe nach der Reformation, aufgestellt. An Schriften hat V. eine Auslegung des Römerbriefes, Frankfurt 1599, 8°, und einen Commentar zur Genesis hinterlassen.

Vanselow, Nachr. von den Generalsuperintendenten etc. Stargard o. J. (Mitte des 18. Jahrh.) – Neue Preuß. Prov.-Blätter, Bd. 10. – Mecklenburgische Jahrbücher, Bd. 19 u. 22. – Baltische Studien, Bd. 32. – In Voigt’s Namencodex der deutschen Ordensbeamten kommt Thomas v. V. nicht vor.