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Artikel „Johann Albrecht I., Herzog von Mecklenburg“ von Ludwig Schultz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 239–243, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_Albrecht_I.&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 18:19 Uhr UTC)
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Johann Albrecht I., Herzog von Mecklenburg, geb. 22. Dezbr. 1525, † den 12. Febr. 1576. – In einer hochbedeutsamen Wende der Zeit geboren und erzogen war dieser Fürst von vorneherein vor die große Aufgabe gestellt, in schwer errungener Ueberzeugung Partei zu ergreifen in dem tief gehenden Gegensatz zwischen Protestantismus und Katholicismus, wie derselbe eben in jenem Zeitalter nicht allein auf dem Gebiet des kirchlichen und bürgerlichen Lebens die Gemüther der Einzelnen mächtig bewegte und zertrennte, sondern im weiteren Verlauf gerade in staatlicher Beziehung die Gestalt eines Kampfes annahm, in welchem es sich für die betheiligten Fürsten, namentlich in Deutschland, um nichts geringeres, als um ihre Existenz, um Thron und Krone handelte. Es mußte solche Entscheidung aber gerade für J. A. um so schwerer sein, als er von der frühesten Kindheit an unter den wechselndsten Einflüssen in dieser Beziehung gestanden hatte. Sein Vater, der Herzog Albrecht VII., und dessen Gemahlin, Anna von Brandenburg, waren nämlich zur Zeit seiner Geburt und in den ersten Jahren seiner Kindheit der neuen evangelischen Lehre zugethan, sodann aber plötzlich wiederum eifrige Anhänger des Katholicismus geworden, und es konnte demgemäß die früheste Erziehung ihres ältesten Sohnes nur eine zwischen hüben und drüben schwankende sein, wie wir ihn denn im väterlichen Schlosse zu Güstrow zuletzt bis zum 13. Lebensjahre unter der Leitung und Erziehung eines papistischen Vicars, Joh. Sperling, finden. Merkwürdiger Weise schickte ihn der Herzog schon im folgenden Jahre 1539 zu seiner weiteren Ausbildung an den Hof des protestantisch gesinnten Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg, eines Bruders der Herzogin Anna, wo der junge Fürst mit dem ältesten Sohne des Kurfürsten, Johann Georg, wiederum ganz im evangelischen Geiste geleitet und weiter gebildet ward und ebenso auf der neu errichteten evangelischen Universität Frankfurt a. O., welche beide Prinzen von 1541–44 besuchten. Nach abermaligem Aufenthalt am Brandenburger Hofe kehrte J. A., mit Eifer für die evangelische Sache erfüllt, in das Land und Schloß seiner Väter zurück. Inzwischen aber hatte sich die [240] Lage der im schmalkaldischen Bunde vereinigten protestantischen Fürsten Deutschlands dem Kaiser und Papst gegenüber im J. 1546 so mißlich gestaltet, daß die Absicht des Kaisers, im Bunde mit den katholischen Fürsten und dem Papste die Ketzerei in Deutschland auszurotten, immer klarer zu Tage trat, und daß es endlich nach Ausbruch der offenen Feindseligkeiten durch die Schlacht bei Mühlberg im April 1547 auch wirklich zur Vernichtung des schmalkaldischen Bundes kam. In dieser schwierigen Lage, wo innerste Ueberzeugung einerseits und Pflicht des Sohnes andererseits in schärfsten Conflict kommen mußten, entzog sich J. A. indessen nicht der Pflicht des Gehorsams gegen den Willen des Vaters. Er begleitete denselben nicht nur auf den Reichstag nach Regensburg (1546), um dem Kaiser dort persönlich vorgestellt zu werden, sondern er leistete wenigstens im Anfang des Krieges auf den Wunsch des Vaters zugleich mit seinem Bruder Georg im kaiserlichen Heere sogar Kriegsdienste gegen seine evangelischen Glaubensgenossen. Jedoch noch vor dem schlimmen Ausgang dieses Krieges konnte J. A. sich solchem Dienste entziehen, da er bereits am 7. Jan. 1547 durch den Tod seines Vaters auf den Thron berufen ward und zwar durch Uebereinkommen mit seinen Brüdern als alleiniger Regent des väterlichen Antheils (Güstrow) neben seinem betagen Oheim, Heinrich V., im anderen Landestheil (Schwerin). Trotz der so bedenklichen Lage, in welche der Protestantismus durch die Auflösung des schmalkaldischen Bundes, durch die Gefangennahme seiner Häupter, des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachen und des Landgrafen Philipp von Hessen, und durch die damit so gefahrdrohende Uebermacht des Kaisers nunmehr gerathen war, ging J. A. dennoch sogleich in seinem Lande offen und bestimmt mit der weiteren Durchführung der Reformation vor, welcher sein Vater in den letzten Jahren so hemmend entgegengetreten war. Er umgab sich mit Männern von echt protestantischer Gesinnung und berief Oemecke zum lutherischen Hofprediger, zog den Landrath Dietrich v. Maltzan, einen der ersten Bekenner des Luthertums unter dem mecklenburgischen Adel, an seinen Hof und bewog auch seinen Oheim, Heinrich V., zu energischerem Handeln in Sachen des neuen Glaubens, so daß nunmehr auch die Stände des gesammten Landes zur evangelischen Predigt die gesetzliche Zustimmung gaben (1549), welcher Act als die landesgesetzliche Einführung der Reformation in Mecklenburg betrachtet werden muß. Die ganze politsche Sachlage aber gebot kluge Mäßigung; man mußte zum offenen, erfolgreichen Auftreten gegen den Kaiser günstigere Umstände abwarten, denn dieser stand zur Zeit auf dem Gipfel seiner Macht. Er hatte noch Ruhe vor seinen auswärtigen Feinden: vor den Türken in Ungarn, vor der antikaiserlichen Partei in Italien und deren Verbündetem, dem König von Frankreich seit dem Frieden von Crespy (1544), und die protestantischen Fürsten und Städte Deutschlands waren vereinzelt natürlich zu schwach, um einerseits ihrem Protest gegen das Augsburger Interim vom Jahre 1548 Nachdruck zu verleihen, und um andererseits die Freilassung der beiden gefangenen Fürsten zu erzwingen und sich überhaupt ihre politische Unabhängigkeit und Religionsfreiheit zu wahren. Daher suchte man vorerst durch geheime Verhandlungen zu engerem Zusammenschluß sich zu stärken, und in dieser Sache war J. A. einer der Ersten, der zunächst eine Verbündung der mächtigen Fürsten Norddeutschlands anstrebte. Bereits im Februar 1550 gewann er den Markgrafen Johann von Brandenburg-Küstrin für den Abschluß eines Defensivbündnisses mit dem Herzog von Preußen, als sie auf der Hochzeit desselben mit seiner zweiten Gemahlin zu Königsberg vereinigt waren, bei welcher Gelegenheit J. A. gleichzeitig sich mit des Herzogs Tocher, Anna Sophie, verlobte. – Ließ man nun auch die Sache hierbei nicht bewenden, so mußten doch alle noch so eifrig betriebenen Verbündungen gegenüber der Macht des [241] Kaisers ohne irgend welche Aussicht auf Erfolg bleiben, so lange nicht derjenige protestantische Fürst sich zu ihnen schlug, in dessen Händen damals die größte Macht ruhte – der Kurfürst Moritz von Sachsen –; und dieser kam den genannten Fürsten hierin entgegen, indem er auf den Antrag des Markgrafen Johann an ihn, sich dem Bunde anzuschließen, seit Anfang des Jahres 1551 selber die geheimen Verhandlungen aufs eifrigste betrieb, so daß es im Mai zu Torgau zwischen den bereits genannten Fürsten und dem Landgrafen Wilhelm von Hessen zum endgültigen Abschluß des Bundes kam, und Moritz in Folge der im Januar 1552 erfolgten Zusage Frankreichs, die Sache der Protestanten in Deutschland unterstützen zu wollen, endlich die Maske abwerfen und mit Gewalt der Waffen offen gegen den Kaiser auftreten konnte. – Es ist hier nicht der Ort, den Charakter und die ganze Handlungsweise des kühnsten und gewaltigsten Mannes jener Tage zu beurtheilen und eingehend darzulegen (vgl. den Art. Moritz von Sachsen) und denselben etwa besonders zu rechtfertigen wegen seines Anschlusses an die fremde Macht jenseits des Rheins. Es war eben eine Nothwendigkeit, durch fremde Hülfe zu ermöglichen, was man trotz alles noch so eifrigen und religiös begeisterten Strebens nie erreicht haben würde. Soweit nun hierin dem Kurfürsten Moritz, vom Standpunkt der nationalen Ehre betrachtet, ein Tadel erwächst, sind gleichermaßen seine Verbündeten und mithin auch der Herzog J. A. derselben Schuld theilhaftig. Indeß dürfte eine kühlere Erwägung der thatsächlichen Verhältnisse doch auch der Einsicht Raum verschaffen, daß irgend welche Hülfe und zwar nach der ganzen Sachlage eben eine Anlehung an eine auswärtige Macht für die protestantischen Fürsten Deutschlands damals eine unabweisliche Nothwendigkeit war, da es sich um Erhaltung des Protestantismus überhaupt und nicht minder um die Existenz der einzelnen Bundesglieder als unabhängiger Reichsfürsten handelte. Nahm nun J. A. bereits an allen diesen Verhandlungen den thätigsten Antheil, wie die noch vorhandenen Briefe desselben aus jener Zeit hinreichend bekunden und ebenso der Umstand, daß gerade er seinen jüngeren Bruder Christoph als Geisel mit nach Frankreich sandte, so trat er beim Ausbruch der Feindseligkeiten des Bundes gegen den Kaiser, die Anfang April mit der Belagerung von Ulm begonnen, noch mehr in den Vordergrund, indem er in des Kurfüsten Abwesenheit den Oberbefehl über das gesammte Heer der Verbündeten führte. Der Ruhm, den sodann der Herzog Georg von Mecklenburg in diesem Kriege durch die Erstürmung der Ehrenberger Klause (am 19. Mai 1552) errang, wodurch der Kaiser überhaupt erst in wirkliche Gefahr und somit in Abhängigkeit von den nunmehr siegreichen protestantischen Fürsten gerieth, war wol geeignet, den anwesenden Bruder mit zu verherrlichen, wie andererseits das tragische, heldenhafte Ende Georgs vor Frankfurt im Beisein Johann Albrechts, welcher die Belagerung leitete, für diesen ein ernster Mißton im Jubel des Sieges werden sollte. – Der Passauer Vertrag vom Juni desselben Jahres und endgültig der Augsburger Religionsfriede von 1555 sicherten den Protestanten Deutschlands die Früchte des so gewagten Kampfes: die angestrebte Religionsfreiheit durch völlige Gleichberechtigung mit den Katholiken, die Beseitigung des spanischen Einflusses auf die deutschen Angelegenheiten und damit die frühere Freiheit und Unabhängigkeit der deutschen Reichsfürsten. – Die vollständige Durchführung der Reformation betrachtete J. A. seit Rückkehr aus dem Feldzuge als seine Hauptaufgabe; durch fortgesetzte Kirchenvisitationen, durch Aufhebung der sämmtlichen Klöster und Einrichtung evangelischer Gelehrten- und Volksschulen und durch Berufung bedeutender protestantischer Theologen an die Universität Rostock ward die Evangelisation Mecklenburgs glücklich vollendet. Wie lauter und edel aber die Triebfedern dieser Sache gerade bei J. A. waren, dafür kann gewiß [242] mit Recht als Zeugniß gelten, wenn er selbst im September 1552 an seine Mutter schreibt: „Was in diesen Dingen von mir geschehen, ist von mir der wahren Religion, unsers Vaterlands und Freiheit treulich gemeinet, wiewohl mir dagegen von unbilligen Leute böser Lohn und Dank widerfährt“. – Gleicherweise aber wie auf dem Gebiete der Kirche führte J. A. im Verein mit seinem Bruder Ulrich die heilsamsten Reformen in der Rechtspflege und in allen Zweigen der Staatsverwaltung durch, und nicht minder suchte er Handel und Verkehr und industrielle Unternehmungen zu fördern, obwol ihm hierin die drückende Finanznoth, in welcher er sich dauernd befand, sehr hinderlich war bei der Durchführung seiner großartig angelegten Pläne. – Weniger Erfolg aber hatten die Bestrebungen des Herzogs J. A., für seinen jüngeren Bruder den Stuhl des Erzbisthums Riga, welches ehedem besonders von Mecklenburg aus christianisiert war, zu gewinnen. Denn obwol er anfangs (1555) durch seine Bemühungen dem Herzog Wilhelm von Preußen, einem Bruder seines Schwiegervaters, der damals Erzbischof war, und späterhin der König von Polen, als Oberlehnsherrn, es zu Stande brachte, daß der Herzog Wilhelm den Prinzen Christoph zum Coadjutor und dereinstigen Nachfolger annahm, und der König von Polen ihn als solchen anerkannte, so kam Christoph 1563 doch in eine sehr mißliche Lage, als er in selbständiger, aber unüberlegter Politik gegen die Oberherrschaft Polens intriguirend sich mit Schweden in Verhandlungen einließ. Der König von Polen ließ ihn ohne weiteres gefangen nehmen und verwickelte ihn in einen Hochverrathsproceß. Da alle Verhandlungen vergeblich waren, machte J. A. selber dieserhalb manche beschwerliche und sehr kostspielige Reisen und erreichte dennoch die Befreiung des Prinzen nur gegen dessen eidlichen definitiven Verzicht auf das Erzbisthum. Christoph kehrte nach Mecklenburg zurück und mußte sich fortan mit der Stellung des Administrators des Bisthums Ratzeburg begnügen, als welcher er 1592 starb. Waren nun schon hierdurch dem Herzog J. A. nicht unbedeutende neue Schulden entstanden, so trugen unglückliche überseeische Handelsspeculationen, kostspielige Bauten und Renovierungen der Fürstenhöfe zu Wismar und Stargard und des jetzt so herrlich wiedererstandenen Schlosses zu Schwerin, wie nicht minder die meistens sehr opulente Hofhaltung des prachtliebenden Fürsten so sehr zur Vermehrung der Schulden bei, daß die finanzielle Noth, in welcher sich J. A. dadurch fortgehend befand, ihm eine Quelle der schwersten Sorgen und steter Zerwürfnisse mit seinem mitregierenden, einfacher lebenden Bruder Ulrich und den Ständen ward. Abgesehen von den Verdiensten Johann Albrechts um die Durchführung der Reformation in seinem Landen bieten somit die sonstigen inneren Verhältnisse Mecklenburgs in der Zeit seiner Regierung kein besonders erfreuliches Bild in Folge der steten Erbfolgestreitigkeiten mit seinem Bruder Ulrich und der fortgehenden Concessionen an die Stände und an die sich wiederholt auflehnenden Seestädte, besonders Rostock. J. A. aber darf eben nicht nach diesen Verhältnissen der inneren Politik beurtheilt werden, da er kühnen und aufstrebenden Geistes über seiner Zeit stehend, die ihn beengenden Fesseln zur Erreichung seiner an sich stets edlen Ziele ohne ängstliche Rücksichten durchbrach und so mit dem widerstrebenden Elementen immer von neuem in Kampf gerathen mußte. – Wie sehr er eben selbst erfüllt war von dem neuen Geiste der großen Zeit, in welcher zu leben ihm vergönnt war, das bekundet nicht allein der nicht unbedeutende lateinische Biefwechsel mit berühmten Gelehrten des In- und Auslandes, von denen er manche in seine Dienste zu ziehen wußte; das bekunden mehr noch einzelne gelehrte von ihm selbst und zwar in lateinischer Sprache verfaßte Abhandlungen (deren eine „De morte“ – wie man sagt – später [243] Joh. Gerhard sogar in seine berühmten „Loci theologici“ aufnahm) und seine persönliche Betheiligung bei der Durchsicht und Correctur der von Andreas Mylius im Auftrage des Herzogs hergestellten lateinischen Bibelübersetzung, von welcher einzelne Theile noch jetzt im Originalconcept im Archiv zu Schwerin aufbewahrt werden. – Bei einer so vielseitigen, angespanntesten Thätigkeit im höchst aufgeregten Staatsleben der damaligen Zeit und nicht minder in Werken des Friedens auf dem Gebiet der Kirche, der Kunst und Wissenschaft, ist es nicht zu verwundern, daß die Kraft des Fürsten, der Alles mit höchster Lebhaftigkeit und Energie betrieb, leider zu früh erschöpft war. Im kräftigen Mannesalter von 50 Jahren erlag er am 12. Febr. 1576 einer kurzen Krankheit. – Die Regierung dieses edlen Fürsten bezeichnet in jeder Beziehung einen hochbedeutsamen Wendepunkt in der mecklenburgischen Geschichte durch die nachhaltigen, für die ganze Folgezeit maßgebenden Reformen, welche theils durch die hervorragenden persönlichen Eigenschaften des Regenten selbst, theils durch die damaligen außerordentlichen Zeitverhältnisse herbeigeführt wurden. J. A. hinterließ seine Wittwe mit zwei unmündigen Söhnen, Johann und Sigismund August, und der Herzog Ulrich übernahm nun nach der testamentarischen Bestimmung seines Bruders als Vormund seiner Neffen für den ältesten Prinzen Johann bis zu dessen Mündigkeit (1585) die Regierung auch in diesem Landestheil, für welchen J. A. bereits 1573 das Recht der Erstgeburt festgesetzt hatte. Die irdische Hülle des für sein Land und für sein Haus zu früh Dahingeschiedenen fand nach einem aufreibenden, rastlosen Leben in der erst jüngst von ihm selbst hergestellten Fürstengruft unter der ehemaligen Kapelle des hl. Blutes im Dome zu Schwerin die letzte Ruhe.

Mecklenb. Jahrbb., Bd. XVIII. XXII. XXVIII. Rudloff, Mecklenb. Gesch. Thl. III. v. Langenn, Kurf. Moritz von Sachsen, Bd. I., Ranke, Deutsche Gesch. im Reformationszeitalter, Bd. V.