ADB:Langenn, Friedrich Albert von

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Artikel „Langenn, Friedrich Albert von“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 671–672, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Langenn,_Friedrich_Albert_von&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 06:59 Uhr UTC)
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Langenn: Friedrich Albert v. L., sächsischer Jurist und Geschichtsschreiber, geb. am 26. Januar 1798 zu Merseburg, wo sein Vater Rath bei der Stiftsregierung war, † zu Dresden am 30. Decbr. 1868, studirte, auf der Schule zu Zeitz vorgebildet, seit 1816 in Leipzig die Rechte, habilitirte sich daselbst 1820 und wurde 1822 Mitglied des Oberhofgerichts. Gleich anderen jungen strebsamen Männern von Adel, z. B. den späteren Ministern v. Könneritz und v. Falkenstein erwirkte er sich als solches, obgleich auf der sog. adeligen Bank sitzend, die Begünstigung, sich an den Arbeiten des Collegiums in derselben Weise wie die bürgerlichen Oberhofgerichtsräthe betheiligen zu dürfen. Schon [672] 1823 in die damalige höchste Spruchbehörde Sachsens, das Appellationsgericht zu Dresden, berufen, trat er 1829 als Hof- und Justitienrath in die Landesregierung über und wurde nach den Unruhen von 1830 mit verschiedenen außerordentlichen Aufträgen betraut. Er war Mitglied der Kommission für Organisation der Kommunalgarden sowie derjenigen für Entwerfung eines Ablösungsgesetzes und wurde 1831 als provisorischer Regierungscommissär nach Leipzig gesandt. Die ihm dort zugedachte Stelle eines Kreisdirectors trat er deshalb nicht an, weil ihn 1835 Prinz Johann als Erzieher seines ältesten Sohnes Albert berief, welche Stellung er bis 1845 bekleidete, worauf er als Wirkl. Geheimer Rath zum Director im Justizministerium und 1847 zum Präsidenten des Oberappellationsgerichtes ernannt wurde. Seit 1845 gehörte er neben Dr. Held und Dr. v. Weber der Kommission an, welche unter Vorsitz des Ministers v. Könneritz mit Bearbeitung eines sächsischen Civilgesetzbuchs beauftragt war. Nach den Ereignissen des 12. August 1845[WS 1] wurde er nochmals als königlicher Commissär nach Leipzig gesandt, trug aber dort durch sein schroffes Auftreten nicht wenig zur Erbitterung der Gemüther bei. Seiner politischen Parteistellung nach gehörte er zu den streng Konservativen; unter seinem Vorsitz erklärte am 11. Septbr. 1851 das Freienwalder Schiedsgericht die rechtmäßig vereinbarte mecklenburger Verfassung für ungültig. In Gemeinschaft mit dem Oberappellationsrath Kori hat er „Erörterungen praktischer Rechtsfragen“, 3 Bände, Dresden und Leipzig 1829 bis 1833, in Verbindung mit mehreren sächsischen Juristen „Annalen des k. sächs. Oberappellationsgerichts“, Dresden 1860 ff. herausgegeben. Neben dieser seiner amtlichen und juristischen Thätigkeit beschäftigte sich L. auch vielfach mit Studien über die Geschichte Sachsens und des sächsischen Regentenhauses und als der erste Forscher, welcher zu dem sächsischen Hauptstaatsarchive freieren Zutritt erlangte, hat er sich das Verdienst erworben, einzelne Theile derselben zuerst auf urkundlicher Grundlage aufzubauen, wenn schon seine Benutzung der Urkunden der strengen kritischen Methode entbehrt und sein Urtheil über sächsische Fürsten und Staatsmänner an panegyristischer Einseitigkeit leidet. Seine historischen Schriften sind: „Leben Herzog Albrechts des Beherzten“, Leipzig 1838; „Moritz, Herzog und Kurfürst zu Sachsen“, 2 Bde., Leipzig 1841; „Züge aus dem Familienleben der Herzogin Sidonie“, Dresden 1852; „Christoph von Carlowitz“, Leipzig 1854; „Melchior von Ossa“, Leipzig 1860; „Geschichte von Stolpen“, 1. Theil in Mittheil. d. k. sächs. Alterthumsvereins zu Dresden, Heft 20.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Am 12. August 1845 wurde während eines Besuchs des Kronprinzen Johann von Sachsen in Leipzig eine Demonstration mit militärischer Gewalt unterdrückt; wegen der zahlreichen Opfer wurde der unangemessene Einsatz als „Leipziger Gemetzel“ bezeichnet.