ADB:Heinrich Heinbuche von Langenstein
[673] ausgezeichneter Männer, die ihm theilweise als Collegen schon von früher bekannt waren. Ohne Zweifel noch im selben Jahre erhielt er einen Ruf nach Wien, dem er mit seinen Freunden Heinrich von Oytta (Bd. XI, S. 641) und Gerhard von Kalkar folgte. Für Wien hat er große Verdienste; es ist ihm höchst wahrscheinlich die bis dahin verweigerte päpstliche Genehmigung der Stiftung einer theologischen Fakultät zu danken, auch abgesehen davon war sein Wirken als Lehrer, für den Frieden an ihr, die Organisation und als Prediger ein glänzend hervorragendes. Hier starb er am 11. Februar 1397 und wurde in St. Stephan begraben. Langenstein’s erste schriftstellerische Thätigkeit gehört der Mathematik und Astronomie an, indem er 1368, wo ein Komet erschien, scharf gegen den Aberglauben, wie ihn die Astrologen verbreiteten, auftrat (quaestio de cometa) und 1374 auf Antrag der Universität eine neue Schrift („Contra astrologos conjunctionistas de eventibus futurorum“) veröffentlichte. Zu diesen kommen mehrere andere für die damalige Physik und Astronomie interessante: „De improbatione epicyclorum et excentricorum“; „De habitudine causarum et influxu naturae respectu inferiorum“ u. a. Als Theolog hat er hervorragenden Antheil an den Bestrebungen seiner Zeit, das 1378 begonnene Schisma zu beseitigen und die Kirche zu reformiren; er begründete in der epistola pacis die Ansicht, ein allgemeines Concil sei zur Beilegung des Schisma nöthig und diese wie die Forderung der Reform im „Consilium pacis“ (1381). „De futuris periculis ecclesiae“ (1383) und verschiedenen anderen, theils gedruckten, theils nur handschriftlich vorhandenen. Andere theologische Schriften umfassen Exegese, darunter ein handschriftlicher Commentar zu den 3 ersten Kapiteln der Genesis in 9 Folianten, Dogmatik, Moral, Ascese etc. Für das Recht kommt außer der Bearbeitung der von ihm verneinten Frage, ob Regularpersonen privates Eigenthum haben können (in de monachis et monialibus proprietariis) in Betracht sein „Tract. bipartitus de contractibus emtionis et venditionis“ (Ausg. in Gerson Opp. Colon. 1483 sq. f. IV. 185–224), der für seine Anschauungen über Finanz-, Steuer-, Armenwesen, überhaupt volkswirthschaftliche Dinge sehr interessant ist; er verwirft z. B. den zu großen Grundbesitz in der todten Hand. – v. L. wird bald überhaupt mit Heinrich v. Hessen (s. d. Art. XI, 637) verwechselt, bald geschieht dies mit Schriften beider.
Langenstein: Heinrich von L., Heinrich von Hessen der Aeltere, Mathematiker, Astronom, Theolog und Jurist. Er war geboren 1325 in dem Dorfe Langenstein bei Marburg und gehörte höchst wahrscheinlich dem adeligen Geschlechte von L. an. Wir finden ihn zuerst 1363 als Lehrer in der philos. Fakultät zu Paris. Sein Hauptstudium war anfänglich Mathematik und Astronomie, hierauf die Theologie, in der er 1375 den Grad eines Licentiaten, im folgenden Jahre den des Doctors erwarb; er war Mitglied der Sorbonne und bereits vor 1381 Vicekanzler. Im J. 1383 verließ er Paris aus Gründen kirchenpolitischer Natur. Er war nämlich, wie ziemlich sicher zu sein scheint, im J. 1378 unter den drei Abgesandten, welche die Universität an den neuen in Rom residirenden Papst Urban VI. sandte und Gegner der vom König Karl V. von Frankreich geforderten Anerkennung des in Avignon residirenden Papst Clemens VII. Nachdem die Universität der königlichen Forderung sich gefügt, kehrte er mit zahlreichen deutschen Schülern und Lehrern Paris den Rücken und ging nach Deutschland zurück in der Absicht, ein neues Studium generale zu gründen, nahm jedoch vorläufig seinen Aufenthalt im Kloster Eberbach im Rheingau, dessen Abt Johann von Eltville ihm befreundet war, und verkehrte mit einer Reihe- Hartwig, Henricus de Langenstein dictus de Hassia, Marburg 1857. Aschbach, Gesch. d. Wiener Univ. I, 366–402, welche andere Litteratur, Handschriften und Abdrücke der Schriften angeben.