ADB:Johann III. (Herzog von Mecklenburg-Schwerin)

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Johann III., Herzog von Mecklenburg-Stargard“ von Ludwig Schultz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 243–244, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_III._(Herzog_von_Mecklenburg-Schwerin)&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 06:15 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Johann Albrecht I.
Band 14 (1881), S. 243–244 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann III. (Mecklenburg-Stargard) in der Wikipedia
Johann III. in Wikidata
GND-Nummer 137071000
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|14|243|244|Johann III., Herzog von Mecklenburg-Stargard|Ludwig Schultz|ADB:Johann III. (Herzog von Mecklenburg-Schwerin)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=137071000}}    

Johann III., Herzog von Mecklenburg-Stargard († 1438), war einer der letzten Regenten dieser Seitenlinie des mecklenburgischen Fürstenhauses. Nicht große Thaten oder besondere Regententugenden zeichnen diesen Fürsten aus, vielmehr nur sein tragisches Geschick, welches ihn zum Opfer der unseligen Fehdelust und der unablässigen Lehnskriege seiner Zeit werden ließ, ist es, von dem seine Zeitgenossen aus seinem Leben zu sagen wissen. Das Land Stargard war nämlich schon im J. 1298 vom Markgrafen Albrecht von Brandenburg als Heirathsgut seiner Tochter Beatrix, welche mit dem Fürsten Heinrich II. von Mecklenburg vermählt war, an diesen zu Lehen gegeben. Aber das Land war dennoch im Lauf des nächsten Jahrhunderts der stete Zankapfel zwischen den nachfolgenden Markgrafen von Brandenburg und den mecklenburgischen Fürsten, obwol diese durch die bündigsten Verträge und Friedensschlüsse nach den blutigsten Kämpfen ihre Ansprüche auf den Besitz des Landes sich immer von neuem sicherten. Bei dem steten Wechsel der in Brandenburg seit dem Erlöschen des Hauses Askanien nacheinander regierenden Häuser – nämlich der Baiern, Luxemburger und Hohenzollern – und nicht minder wegen der unaufhörlichen Theilungen und Erbverträge innerhalb des mecklenburgischen Fürstenhauses kam eben keiner der betreffenden Theile zum ruhigen Besitz des Landes, sondern jeder derartige Wechsel in der Regierung hier oder dort ward stets von neuem der Anlaß zu den erbittertsten Fehden und gegenseitigen räuberischen Einfällen von hüben und drüben. Es ist hier nicht am Orte, auf alle diese Einzelheiten einzugehen, und können wir in dieser Beziehung nur auf die unten angegebenen Quellen verweisen. Mit besonderer Heftigkeit nun entbrannte der Kampf, nachdem er bereits ein ganzes Jahrhundert mit nur kurzen Unterbrechungen bald mehr oder minder immer von neuem aufgelodert war, als [244] scheinbar mitten im Frieden zu Ende des J. 1418 oder Anfang 1419 der Herzog J. III. von Stargard von den Märkern gefangen genommen und nach Tangermünde geschleppt ward. Es bleibt trotz aller Forschungen unentschieden, ob diese Gefangennahme auf specielles Geheiß des Burggrafen Friedrich, der ja seit 1415 die Mark mit der Kurwürde in Besitz hatte, geschehen, oder ob dieselbe, was wahrscheinlicher, durch märkische Ritter und Burgherren aus Rache für frühere Raubzüge der Stargarder in die Mark willkürlich ausgeführt sei. Jedenfalls aber strebte der Kurfürst alle früheren märkischen Besitzungen wiederzuerlangen und benutzte nun diese Gefangennahme, um von J. die Anerkennung der brandenburgischen Oberlehnsherrlichkeit über Stargard zu erzwingen. Der Kampf nahm immer größere Dimensionen an durch Betheiligung der sämmtlichen mecklenburgischen und pommerschen Herzoge gegen Friedrich; und bei hin und her schwankendem Erfolge der Waffen und nach großen Verlusten für beide Theile kam es nach fast zehnjährigem Kampf schließlich am 19. Juni 1427 zum Frieden von Templin. Merkwürdiger Weise gelang es dem Kurfürsten, durch Begünstigung der Sonderinteressen der gegen ihn pactirenden einzelnen Glieder des Bundes den Frieden zum Abschluß zu bringen, ohne die ursprünglich bedungene Freilassung des gefangenen Herzogs J. Erst in einem Sondervertrage vom 28. Juni desselben Jahres, in welchem J. ausdrücklich anerkennen mußte, daß er in des Kurfürsten „rechtem und redlichen Gefängniß“ gewesen, erlangte derselbe seine Freiheit durch Zahlung von 9000 Gulden rhein. Lösegeld und durch Anerkennung der Oberlehnsherrlichkeit des Kurfürsten von Brandenburg über das Land Stargard. Durch die vermuthlich harte Haft an seiner Gesundheit geschädigt, verbrachte J. die letzten 10 Jahre seines Lebens in stiller Zurückgezogenheit und verließ wol gern eine Welt, in welcher ihn nur Kampf und Elend umgeben hatte. Er starb am 31. Decbr. 1438. Da er mit seiner ihn überlebenden Gemahlin Luttrud von Anhalt keine Kinder hatte, folgte ihm sein Vetter Heinrich, mit dessen Sohn Ulrich II. sodann im J. 1471 die Stargarder Linie erlosch.

Rudloff, Mecklenb. Gesch., Thl. II. Abth. 3 u. 4. Droysen, Gesch. der preuß. Politik, Bd. I. F. Boll, Gesch. des Landes Stargard, Bd. II.