ADB:Albrecht (Markgraf von Brandenburg-Ansbach)

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Artikel „Albrecht, Markgraf von Brandenburg-Ansbach“ von Karl Lohmeyer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 293–310, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_(Markgraf_von_Brandenburg-Ansbach)&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 03:14 Uhr UTC)
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Albrecht, Markgraf von Brandenburg-Ansbach, letzter Hochmeister [294] des Deutschen Ordens und erster Herzog in Preußen, geb. zu Ansbach 16. Mai 1490, † zu Tapiau 20. März 1568. Sein Vater war Markgraf Friedrich, der zweite Sohn Albrechts Achilles, seine Mutter die jagellonische Prinzessin Sophia eine Schwester der Könige Wladislaw von Ungarn und Böhmen, Albrecht, Alexander und Sigismund I. von Polen. Ueber seine Jugend und Erziehung ist nur äußerst wenig bekannt, und sogar manches von dem, was darüber bisher auf Grund älterer Ueberlieferung erzählt zu werden pflegte, jetzt als falsch erwiesen. Im späteren Alter, als Neigung und persönliche Verhältnisse ihn in nahe Beziehung beinahe zur ganzen gelehrten Welt Deutschlands brachten, bedauert er es wiederholentlich, daß er in seiner Jugend von Wissenschaften nichts Rechtes gelernt habe: seine Erziehung war eben die lediglich auf das Aeußere gerichtete, welche Fürstensöhnen damaliger Zeit meist zu Theil wurde. Da er als einer der jüngeren Söhne aus der sehr zahlreichen Familie des Markgrafen Friedrich für den geistlichen Stand bestimmt war, so wurde er etwa im zehnten Lebensjahre an den Hof des Kurfürsten Hermann von Köln, eines Landgrafen von Hessen, gegeben, der ihm ein Canonicat übertrug. Hier scheint er zwar auch schon für die Zukunft auf Höheres gerechnet zu haben, aber Kurfürst Hermann starb zu früh, 1508, und so begab sich A., der inzwischen auch eine Würzburger Pfründe erlangt hatte, wieder nach Hause zurück. Zunächst begleitete er dann, kriegerischen Neigungen, von denen er sehr erfüllt war, folgend, den Kaiser Maximilian nach Italien, war bei der Belagerung von Roveredo, erkrankte aber und mußte wieder heimkehren. Darnach endlich war er noch einige Zeit in Ungarn, wo sein älterer Bruder Georg am Hofe des Oheims Wladislaw eine einflußreiche Stellung einnahm. Mittlerweile war der junge Fürst in das Alter gelangt, wo es Zeit war ein festes Unterkommen für ihn zu suchen, und da kamen denn, als er nicht lange aus Ungarn zurückgekehrt war, den Wünschen des Vaters sehr zu rechter Zeit Anerbietungen vom Deutschen Orden entgegen. Zwar lebte noch der Hochmeister Herzog Friedrich von Sachsen, aber er war schwer erkrankt, und da es für den Orden damals vor allem darauf ankam, eine lange Zwischenregierung zu vermeiden, so mußte man sich bei Zeiten nach einem Nachfolger umsehen. Obgleich die eine Partei der Ordensritter sich dagegen sträubte wieder einen Fürstensohn an die Spitze zu stellen, überwogen doch die Gründe der anderen, daß nur die Verbindung mit den mächtigeren deutschen Fürstenhäusern dem Orden die Möglichkeit gewähren könne sich aus den schmählichen Bedingungen des ewigen Friedens von 1466, der ihm die bessere Hälfte Preußens entrissen und für die andere die Oberhoheit Polens aufgezwungen hatte, zu lösen. Und dazu sprach dann noch für A. insbesondere die hoffnungverheißende nahe Verwandtschaft mit dem Polenkönige Sigismund. Nachdem Hochmeister Friedrich, der sich, um den Bedrängnissen durch die Polen aus dem Wege zu gehen und Hülfe zu suchen, schon vor mehr als drei Jahren nach Deutschland begeben hatte, am 14. Dec. 1510 zu Rochlitz in Sachsen gestorben war, wählten die wenigen vorhandenen Gebietiger in Preußen noch vor Ausgang des Jahres den jungen Markgrafen zum künftigen Hochmeister. Von allen Seiten, auch von Kaiser Maximilian, kamen Zustimmungen, und der Polenkönig selbst erklärte sich mit der Wahl einverstanden, wenn nur der neue Hochmeister seinen Verpflichtungen gegen ihn und das polnische Reich nachkäme. Am 13. Febr. 1511 endlich wurde A. in dem sächsischen Kloster Zschillen in den Deutschen Orden aufgenommen, von den Ordensbevollmächtigten endgültig zum Hochmeister erkoren und mit dieser Würde bekleidet. – Wie der neue Hochmeister vom ersten Augenblick ab nur den Gedanken hatte der Erfüllung jener lästigen Verpflichtungen auf keinen Fall mehr nachzukommen, vielmehr seinem Orden den früheren Besitz und die frühere Selbständigkeit, wenn nicht anders [295] mit Waffengewalt, wiederzugewinnen, so war andererseits auch der König durchaus nicht gesonnen dem Schwestersohn zu Liebe von den Forderungen, zu denen ihm der ewige Frieden ein unbestreitbares Recht gab, auch nur das Geringste nachzulassen. Jener aber durfte bei seiner Schwäche mit seinen wahren Absichten nicht gleich offen hervortreten, er mußte vorerst Zeit zu gewinnen suchen, um Bundesgenossen zu werben und Rüstungen zu betreiben, während der König, wenn er auch nicht jeden Augenblick losschlagen konnte, gar keinen Grund hatte aus seinen Absichten ein Hehl zu machen. Es folgten nun in den nächsten Jahren, sowol vor als nach Albrechts Heimzuge nach Preußen, Tagfahrten auf Tagfahrten, Gesandtschaften gingen hin und wieder, aber wo die Ansichten und Ziele beider Theile so weit auseinandergingen, so schroff einander gegenüberstanden, war an eine Einigung nicht zu denken. Nachdem A. vom Kaiser sowol als von deutschen Fürsten Hülfszusagen für den Fall des Krieges erhalten hatte, wandte er sich nach Preußen und hielt am 22. Nov. 1512 seinen feierlichen Einzug in Königsberg.

Für den Hochmeister kam es auch jetzt weiter, da sich in Preußen die Rüstungen für einen Krieg über alles Erwarten mangelhaft zeigten, vornehmlich darauf an die Sache in die Länge zu ziehen: die Aufforderungen des Königs zur Eidesleistung, die allen weiteren Verhandlungen vorangehen sollte, wies er, um Aufschub bittend, damit ab, daß er sich erst mit den Meistern von Deutschland und von Livland in Einvernehmen setzen müsse, daß er auch ohne Wissen und Zustimmung des Papstes einen solchen Schritt nicht thun dürfe. Und es war in der That eine Zeit lang die Stimmung am römischen Hofe dem Orden eher günstig als ungünstig. Leo X. verlangte einmal, daß der Streit dem lateranensischen Concil zur Entscheidung unterbreitet würde, wovon natürlich der König, dem sich mit der Zeit der Gedanke festgesetzt hatte, wenn er nicht anders zum Ziele käme, den Orden ganz aus Preußen zu vertreiben, nichts wissen wollte. Zum Glück für A. und seinen Orden befand sich aber Sigismund durchaus nicht in der Lage seine Gedanken und Pläne zur That werden zu lassen. Zunächst wurde sein Reich sowol als das seines Bruders Wladislaw von den Tartaren nicht blos unaufhörlich bedroht, sondern auch häufig genug angefallen und verwüstet, und die Polen selbst waren trotz aller schlimmsten Erfahrungen nicht dazu zu bewegen auf eine feste Organisation des Heeres, wie sie der König damals im Sinne hatte, einzugehen. Daneben drohte eine weit ernstlichere Gefahr von dem „Moskowiter“, dem Großfürsten Vasilji Ivanovicz von Moskau, der, zum Theil mit Hülfe unzufriedener Großen, sich Littauens zu bemächtigen strebte. Und endlich war auf dem entgegengesetzten Ende, im Südwesten, Maximilian nicht aus dem Auge zu lassen, der die habsburgischen Pläne auf Ungarn und Böhmen fortspann. Bedenklich wurden diese Verhältnisse für den Polenkönig, als der Kaiser und der Großfürst im Sommer 1514 ein Bündniß gegen ihn abschlossen und überdieß andere Feinde Polens, auch den Hochmeister in die Coalition hineinzogen. Aber, wie das bei Maximilian auch sonst geschah, der Bund galt für ihn nur so lange, als er für seine Zwecke dienlich schien. Wie er, durch den französischen Krieg beschäftigt, dem Großfürsten überhaupt keine bewaffnete Hülfe brachte, so verließ er ihn vollständig nach dem großen Siege der Polen über die Russen bei Orsza am 8. Sept. 1514, damit nicht etwa durch die so gewonnene Uebermacht Sigismunds seine ungarischen Pläne gefährdet würden. Es ist bekannt, daß im Juli 1515 Maximilian, Sigismund und Wladislaw auf einer persönlichen Zusammenkunft bei Wien einen Vertrag abschlossen, in welchem eine Doppelheirath zwischen dem habsburgisch-burgundischen und dem jagellonisch-ungarischen Hause festgesetzt wurde. Wie hiedurch der Kaiser von dem moskowitischen Bündnisse zurücktrat, so ließ er auch, und zwar ausdrücklich, den [296] Deutschen Orden fallen: es sollte durchaus an dem ewigen Frieden von 1466 festgehalten werden und der Hochmeister die für ihn und seinen Orden daraus erwachsenden Verpflichtungen gegen Polen und den König unverkürzt erfüllen und leisten; bei neuen Streitigkeiten zwischen Polen und dem Orden sollten der Kaiser, der König von Ungarn und zwei hohe Geistliche Schiedsrichter sein. Davon unterrichtet, wandte sich der Hochmeister noch einmal mit seinen Vorstellungen und Bitten an den Kaiser – natürlich vergebens, und auch der Papst ertheilte eine nichtssagende Antwort. So beschloß er denn wenigstens mit dem Beginn des Krieges, der ihm jetzt als einzige Rettung erschien, seinem Gegner zuvorzukommen. Er bewog die Stände des Landes ihm eine Beihülfe, die freilich klein genug war, zu bewilligen. Dann hielt er mit dem livländischen Meister eine Zusammenkunft und legte ihm einen großen Kriegsplan vor; aber dieser Plan spricht nicht sehr für die politische und militärische Einsicht dessen, der ihn entworfen: es ist da die Rede, so als wäre schon alles sicher abgemacht, von großartigen Hülfen an Truppen und Geld, die von Deutschland kommen sollten, von schneller, leichter Eroberung Samaitens, Masowiens, Ermlands, Westpreußens, von unwiderstehlichem Einfall in Polen selbst. Widerstand der Polen schien gar nicht in Rechnung zu kommen. Wenn man bereits alles so weit vorbereitet und fertig hatte, wie es in dem Entwurf vorausgesetzt war, so hätte man wol noch darauf rechnen können den Gegner im ersten Ansturm zu überwältigen. Aber es war eben auch noch ganz und gar nichts geschehen, und als man dann im Reiche zu unterhandeln anfing, zeigte sich, was man leicht hätte voraussehen können: niemand war jetzt mehr als bisher zur thatsächlichen Unterstützung des Ordens geneigt und bereit. Abermals schleppte sich die Sache noch vier Jahre in der alten Weise hin, ohne daß auch nur die geringste Annäherung der streitenden Theile sich vollzog. Dagegen erwuchs durch die Räubereien, die unaufhörlich von dem einen Lande aus in das andere geschahen, eine sehr schlimme, täglich zunehmende Erbitterung nicht blos zwischen den beiden Regierungen, sondern auch zwischen ihren Unterthanen. Die Maßregeln, die zuweilen auf der einen oder der anderen Seite gegen dies allerdings maßlose Unwesen verkündigt wurden, halfen nicht viel, da niemand sie mit Nachdruck durchführen konnte, und zu gemeinsamem Vorgehen konnte man sich bei dem gegenseitigen Mißtrauen nicht entschließen. Der Handel zwischen den königlichen und den Ordenslanden, der schon hiedurch entsetzlich litt, sank ganz herunter durch gegenseitige Verbote. – So kam das Jahr 1519 heran. Kaiser Maximilian, der um seiner greisenhaften Idee eines allgemeinen Türkenzuges willen immer Frieden geboten, dann aber wieder, um die böhmische Kurstimme für seinen Enkel Karl von Spanien zu gewinnen, auf dem Augsburger Reichstage von 1518 die Ordensgesandten aufs schnödeste behandelt hatte, starb im Januar, bevor noch die Wahl des Nachfolgers entschieden war. Sigismund suchte sofort beide Bewerber um die Kaiserkrone für die polnische Sache geneigt zu machen und instruirte, da ihm sonst die Person dessen, der gewählt würde, gleichgültig war, die Wahlgesandten seines Neffen und Mündels, des jungen Königs Ludwig von Böhmen (und Ungarn), die böhmische Stimme demjenigen zu geben, für den die Mehrzahl sich entscheiden würde. Als aber Karl von Spanien einstimmig gewählt wurde, brachte ihm dieser Zug, der gern für große politische Klugheit gehalten wird, gar keinen Nutzen. Ueberhaupt zeigte der neugewählte Kaiser, zumal bei seiner Abwesenheit vom Reiche, für den ersten Augenblick kein Interesse für die polnisch-preußische Frage, so daß auch der Hochmeister von dieser Seite her noch weniger zu erwarten hatte als selbst von Maximilian. Inzwischen hatte sich die Sache zwischen Preußen und Polen selbst so gestaltet, daß sie doch ganz offenbar nur noch auf die Spitze des Schwertes gestellt war. Die westpreußischen Stände hatten [297] auf dem polnischen Reichstage im Febr. 1519 über die Räubereien und die Bedrückungen des Handels, die sie von des Ordens Seite zu erleiden hätten, so schwere Klage geführt, daß man den Krieg gegen den Orden beschloß, falls der Meister den königlichen Befehlen nicht nachkäme. Sofort wurden die westpreußischen Städte stärker befestigt, Truppen ins Land geschickt und dem Hochmeister drohende Mahnungen für die Ruhe und Sicherheit an den Grenzen besser zu sorgen zugestellt. Wol hatte auch dieser nicht gefeiert. Er war in Berlin gewesen und hatte dort vom Kurfürsten, von seinem Bruder Kasimir und von anderen Fürsten in mehr oder weniger bindender Form „stattliche Zusagen“ erhalten; er hatte dann mit dem Könige Christian II. von Dänemark ein Hülfsbündniß abgeschlossen, sich von dem Großfürsten die vertragsmäßige Zusage einer namhaften Geldunterstützung zu erwirken gewußt und in Aussicht hierauf sich mit einer Reihe von Rittern über Anwerbung von Söldnern geeinigt. Aber als er nun von diesen Vorbereitungen Gebrauch machen wollte, zeigte es sich, wie er wieder überall auf Sand gebaut. Als er die Fürsten um die Erfüllung ihrer Versprechen anging, riethen sie ihm alle, auch der Dänenkönig, vom Kriege ab und wußten Gründe beizubringen, warum sie gerade jetzt nicht helfen könnten. Der Moskowiter wollte dem Vertrage gemäß erst dann das Geld geben, wenn A. den Krieg nicht blos begonnen, sondern bis zu einem gewissen Ziele geführt haben würde. Der Deutschmeister berief sich, als er an seine Pflichten gegen den Orden gemahnt wurde, auf die allgemeinen Verhältnisse im Reich und die besonderen in Schwaben und auf die Nothwendigkeit der Vorberathung mit seinen Gebietigern; die Söldner endlich liefen, als die Mittel ausblieben, meist auseinander. Damit war denn der Hochmeister ganz auf sich selbst, auf die so geschwächten Kräfte des eigenen Landes gewiesen. Eine günstige Frist wurde ihm noch dadurch zu Theil, daß die Tartaren im Sommer einen großen Einfall in die südpolnischen Länder machten und ein polnisches Heer schlugen und vernichteten, sodaß er sich wenigstens im Lande selbst zum unvermeidlichen Kampfe noch vorbereiten konnte: es wurden überall Rüstungen angeordnet und, soweit die äußerst beschränkten Mittel, zu deren Vermehrung der Hochmeister im letzten Augenblick auch die Kirchengeräthe einzog, es gestatteten, auch ausgeführt, Städte und Schlösser bewehrt und Musterungen, zum Theil von A. selbst, abgehalten. – In den ersten Tagen des Decembers kam der König mit großem Gefolge und einem Heere nach Thorn und, obwol ein dort abgehaltener Reichstag die Mittel nur unzureichend bewilligte, so ließ er dennoch, da der Hochmeister auch die letzte Aufforderung zur Erfüllung seiner Pflicht zurückwies, seine Hauptleute ihm ihre Absagebriefe zusenden, die vor Weihnachten in Königsberg einliefen. Sofort brach der Krieg los, der „Frankenkrieg“ oder „Reiterkrieg“, der in 15 Monaten einen großen Theil Preußens zur Wüste machte, ohne die streitige Sache ihrer Entscheidung näher zu bringen. Während die Polen in das zunächst gelegene Gebiet des Bischofs von Pomesanien verheerend einfielen, rückte der Hochmeister in der Neujahrsnacht vor Braunsberg, den Hauptort des Bisthums Ermland, und nahm am Morgen die Stadt ohne Schwertschlag. Im Weitern verlief der Krieg wie alle derartigen Fehden jener Zeit, er bestand lediglich in gegenseitiger Verwüstung und Brandschatzung der Lande und in Berennung und Einnahme einzelner Burgen und Städte, ohne daß je die Truppen in größeren Massen aufeinanderstießen. Da mit Ausnahme von kaum 100 Mann aus Livland keine fremde Truppen dem Orden zur Hülfe kamen, so blieben die Polen, die sich überdieß immer neu verstärken und ergänzen konnten, weitaus in der Mehrzahl, und das Land, von welchem dem Hochmeister, als der Feind bis vor Königsberg rückte, nur noch Samland und der äußerste Osten verblieb, litt entsetzlich. Ein vierzehntägiger Waffenstillstand, der auf das dringende Bitten der preußischen [298] Stände im Juni vom Könige bewilligt wurde, verlief fruchtlos, da A., der sich selbst nach Thorn begeben hatte, auf die Nachricht von der Annäherung dänischer Hülfstruppen die Unterhandlungen kurz abbrach und heimzog. Nach drei Monaten, während deren Kampf und neue Verhandlungen immer wieder neben einander fortliefen, kam endlich die lang ersehnte Hülfe heran, ein von deutschen Grafen und Herren auf Veranlassung und Kosten des Hochmeisters geworbener Heerhaufe von weit über 10000 Mann, der die Polen gewaltig in Schrecken versetzte. Alles verwüstend, den schwachen polnischen Widerstand vor sich herwerfend, gelangte der Zug bis an die Weichsel, konnte aber, da eben eine Ueberschwemmung stattgefunden, auch der König nicht unterlassen hatte die nöthigen Vorkehrungen zu treffen, den Strom nicht überschreiten. Der Hochmeister, statt alle seine Truppen zusammenzunehmen und dem Hülfsheer entgegenzuziehen, berannte vergebens Heilsberg, die Residenz des ermländischen Bischofs, statt ihnen Geld zu schicken gab er Vertröstungen. Kurz, nach einem erfolglosen Angriffe auf Danzig waren die Söldner nicht länger zusammenzuhalten, die große Masse verlief sich und zog heim, ein Theil wurde von den verfolgenden Polen erschlagen. Damit war die letzte Hoffnung für den Orden geschwunden und er schien den Polen, die jetzt alle ihre Kräfte zusammengerafft hatten, unrettbar erliegen zu müssen. Diese äußerste Gefahr erregte ihm aber auch wieder die Theilnahme anderer wenigstens insoweit, daß sie den König, der soeben auch vom Papste mit Rücksicht auf den immer noch nicht aufgegebenen Türkenkrieg neue Mahnungen zum Frieden erhalten hatte, ernstlich um Beendigung des Krieges angingen. Kaiserliche sowol als ungarische Gesandte erschienen zu Anfang des folgenden Jahres (1521) in Thorn und brachten schließlich, obwol anfangs von der einen Seite die Eidesleistung wie immer durchaus gefordert, von der anderen ebenso entschieden verweigert wurde, doch einen Waffenstillstand auf vier Jahre, bis zum 4. April 1525, zu Wege; bis zu diesem Termin sollte ein Schiedsgericht, als dessen hervorragendste Mitglieder Kaiser Karl V. (oder für ihn sein Bruder Ferdinand) und König Ludwig von Ungarn bestimmt wurden, die preußisch-polnische Streitfrage zur Entscheidung bringen. Aber so wenig wie der Waffenkampf, so wenig wie die früheren Vermittlungsversuche, ebensowenig hat auch dieses neue Schiedsgericht die Sache nur im mindesten gefördert, es war vielmehr die Entwickelung der allgemeinen Verhältnisse, die auch hier Klärung und schließlich eine allseitig befriedigende Einigung herbeigeführt hat.

Um die Verhandlungen zu beschleunigen, die Thätigkeit der Schiedsrichter leichter spornen und auf sie einwirken zu können, wollte der Hochmeister gleich nach Deutschland reisen, unterließ es aber noch eine Weile, da es ihm von befreundeter Seite wegen der Abwesenheit des Kaisers und der wirren Zustände im Reich vorläufig als unnütz widerrathen wurde. Und auch als er später ins Reich kam und fast drei Jahre sich daselbst aufhielt, erreichte er von dieser Seite her doch nichts, da es nie, wenn auch hin und wieder Versuche dazu gemacht wurden, zu eigentlichen Verhandlungen kam: jeder Unbefangene konnte ja leicht die Fruchtlosigkeit derselben einsehen, so lange sich nicht auf der einen oder der anderen Seite eine Geneigtheit von den starren Forderungen abzulassen kund gab. Das Schlimmste für den Hochmeister war jedenfalls, daß er die ganze Zeit mit dem äußersten Geldmangel zu kämpfen hatte. Aus dem verarmten Preußen selbst, wo schon häufig offene Unzufriedenheit zu Tage trat, war nur selten noch eine verschwindende Kleinigkeit auszutreiben; Umlegung, Aenderung, Einführung gar von Zöllen führte Beschwerden und neue Grenzsperren herbei; der livländische Meister erklärte jetzt gar nichts mehr geben zu können; der Deutschmeister, der von einer Verpflichtung zum Gehorsam nichts wissen und die Reichsstandschaft nicht mehr blos als Stellvertreter für den abwesenden Hochmeister, sondern [299] aus eigener Machtvollkommenheit gleichzeitig neben und mit dem anwesenden führen wollte, legte, bevor er Geld bewilligen sollte, Artikel zur Unterzeichnung vor, die A. als mit seiner Stellung und Ehre unvereinbar abwies. Unter solchen Umständen war mit die nächste Sorge die um Beschaffung von Geld zum täglichen Unterhalt. Noch von Preußen aus hatte sich A. dem Könige von Ungarn, der noch immer unter der Leitung seines Bruders Georg stand, zur Veranstaltung und Führung eines Türkenzuges erboten, zugleich um dadurch zu zeigen, daß der Orden seine ursprüngliche Aufgabe des Kampfes gegen die Ungläubigen noch nicht so ganz vergessen hätte; man ging auch zuerst wirklich darauf ein, aber bei einer persönlichen Besprechung in Prag zerschlug sich doch die Sache. Dann bot er dem Kaiser seine Dienste gegen Frankreich an, doch auch hier ohne Erfolg. Dieses verursachte dem Hochmeister wenigstens keinen weiteren Schaden, wie er ihn bei einem anderen Unternehmen, auf welches er sich darnach einließ, in sehr hohem Maße erfuhr. Auf Veranlassung des Kurfürsten von Brandenburg übernahm er es, für den vertriebenen König Christian II. von Dänemark in Deutschland Truppen zu werben: aber bereits war eine nicht unbedeutende Truppenmacht zusammengebracht, als es sich herausstellte, daß der König, von dem es zuvor hieß, er verfüge über große Mittel, gar nichts hatte, so daß die Söldner meist ganz unbezahlt entlassen werden mußten und der Hochmeister lediglich sich selbst neue Lasten und Verlegenheiten aufgebürdet hatte. Vor allem gab das wieder großen Hader mit dem Deutschmeister, der nicht mit Unrecht für seine Balleien fürchtete. In dieser äußersten Bedrängniß, während der Waffenstillstand zu Ende ging und doch die Aussicht die Hauptfrage durch die gesetzten Vermittler endgültig entschieden zu sehen um nichts näher gerückt war, vielmehr sich immer weiter zu entfernen schien, erfuhr man im Laufe des Jahres 1524 am polnischen Hofe, daß der Hochmeister den Entschluß gefaßt habe abzudanken, und suchte ihn sofort, zunächst ganz insgeheim, für den Gedanken der Nachfolge des Königs zu gewinnen. Indessen, überblickt man erst das zweite Moment, das hier bereits mitwirkte, das religiöse, in seiner ganzen Entwickelung, so dürfte kaum ein Zweifel sein, daß jenes nichts als ein Gerücht war, ausgesprengt um die schon gefaßten wahren Absichten zu verdecken.

Als sich A. in den Jahren 1522 und 23 längere Zeit in Nürnberg aufhielt, hatte er Gelegenheit, die Predigten des dortigen Reformators Andreas Osiander zu hören und war von ihm in persönlichem Verkehr für die neue Lehre gewonnen worden. Da nun gerade damals wieder, wie schon öfter während seiner hochmeisterlichen Regierung, eine sehr ernste Mahnung von Rom an ihn kam seinen verfallenen und gesunkenen Orden zu reformiren, so wußte er nichts besseres zu thun als sich an Luther selbst zu wenden und ihn unter Einsendung der Ordensstatuten um seinen Rath zu bitten; ja, als er nicht lange darauf, im September 1523, nach Berlin reiste, nahm er seinen Weg über Wittenberg, um die Sache mit Luther persönlich zu besprechen. Das Lächeln, mit dem er den Rath die „alberne und sinnlose“ Regel abzuwerfen, zu heirathen und aus Preußen ein weltliches Fürstenthum zu machen aufnahm, glaubte Luther als Zeichen der Zustimmung und des Einverständnisses auffassen zu dürfen. Wenn dieses nun auch ohne Zweifel richtig war, so galt es doch nach allen Seiten mit der höchsten Vorsicht zu Werke zu gehen. Wol war die Reformation in Preußen selbst mit großem Eifer aufgenommen und hatte zumal im Ordenslande, wo überdieß das schwere Unglück der letzten Jahre großen Haß gegen die Ordensregierung erweckt hatte, durch das thätige Betreiben des samländischen Bischofs Georg v. Polenz, der während der Abwesenheit des Hochmeisters die Regentschaft des Landes führte, große Verbreitung gefunden; auch im Orden trat man ihr durchaus nicht schroff entgegen, es kam sogar schon mehrfach vor, [300] daß Ordensritter sich verheiratheten. Das gab dann aber, da es nicht geheim bleiben konnte, den Gegnern des Hochmeisters erwünschte Gelegenheit bei Papst und Kaiser Beschwerden über ihn zu führen, wodurch er selbst mehrfach in die Nothwendigkeit versetzt wurde sich öffentlich zu rechtfertigen, als ob er den kirchlichen Neuerungen in Preußen ganz fern stände, mit ihnen nicht einverstanden wäre. Dagegen ermahnt und ermuthigt er in vertraulichen Schreiben den Bischof in seinem reformatorischen Vorgehen und spricht ihm seine volle Zustimmung aus, sagt ihm seinen vollen Schutz zu. Wie schon im Herbst 1523 Luther auf des Hochmeisters Wunsch zwei Prediger der neuen Lehre nach Preußen empfohlen und gesandt hatte, so wurde im Sommer des folgenden Jahres Paul Speratus, der bereits in Franken, Salzburg, Oesterreich und Mähren für die Reformation gewirkt hatte, vom Hochmeister als Prediger an die Schloßkirche zu Königsberg berufen. Dieses eben sind schwerlich Maßregeln, die auf die Absicht abzudanken hindeuten.

Der vierjährige Waffenstillstand ging seinem Ende entgegen, ohne daß wieder die Hauptfrage irgendwie gefördert war: der junge Ungarnkönig hatte vergebens Sigismund zur Beilegung aufgefordert, die Verhandlungen, welche der Markgraf Georg und der Herzog Friedrich von Liegnitz, des Hochmeisters Schwager, mit einem fast abenteuerlich zu nennenden Vorschlage begonnen hatten, hatten zu keinem Ziele geführt, der polnische Reichstag beschloß die Vertreibung des Hochmeisters aus Preußen, wenn er den Huldigungseid nicht leistete – für den Hochmeister um so gefahrdrohender, als der König nicht lange vorher gegen ihn sowol als gegen den Kurfürsten Joachim von Brandenburg mit dem neuen Könige Friedrich von Dänemark und mit den Herzogen von Pommern und von Mecklenburg ein Schutzbündniß geschlossen hatte. Jetzt war es hoch an der Zeit die Sache zum Austrage zu bringen. Während A. selbst zu Beuthen in Oberschlesien, wenige Meilen von Krakau entfernt, weilte, traten Georg und Friedrich abermals mit dem Könige in Unterhandlung und machten ihm endlich den Vorschlag dem bisherigen Hochmeister das Ordensland als ein weltliches, erbliches Fürstenthum zu Lehen zu überlassen. Sigismund brachte die so wichtige Sache an den Senat, und hier siegte die Partei, welche, dem Vorschlage der Säcularisation günstig, das ganze Unheil des preußischen Krieges dem Umstande zuschob, daß es in Preußen keine erbliche Regierung gäbe. Auch um die für eine solche Umwälzung doch immer nöthige Zustimmung des Landes in möglichster Eile und Stille einzuholen, oder wenigstens vor der Hand sich dieselbe zu sichern, bot sich eine gute Gelegenheit dar, indem Bevollmächtigte des Ordens und des Landes, welche, zu einem kurz vorher nach Preßburg beschiedenen Verhandlungstage abgeordnet, eben durch Schlesien zogen, nach Beuthen berufen wurden. Diese, wenngleich wol nicht gerade principielle Gegner der Säcularisation, mochten doch nicht ohne weiteres ihre Vollmacht überschreiten und baten um Erlaubniß erst daheim anfragen zu dürfen, aber man stellte ihnen die Sache so dringend vor, zumal unter dem Vorgeben, daß der Vorschlag vom Könige selbst ausgegangen wäre, A. gab ihnen so viele und feste Zusicherungen hinsichtlich der Wahrung und Schirmung ihrer Rechte und Privilegien und einer „christlichen“ Regierung des Landes, daß sie ihre Zustimmung nicht länger zurückhielten. Nachdem der Hochmeister am 2. April seinen Einzug in Krakau gehalten hatte, wurde am 8. der Frieden unterzeichnet, der das Ordensland Preußen als ein von Polen lehnbares Herzogthum A. und seinen männlichen Nachkommen und darnach dreien seiner Brüder und deren männlichen Nachkommen übertrug, und am 10., am zweiten Ostertage, geschah die feierliche Belehnung und Erbhuldigung. Um Pfingsten nach Preußen zurückgekehrt, wurde der neue Herzog mit großer Festlichkeit zu Königsberg empfangen und nahm [301] vom versammelten Landtage in Gegenwart polnischer Botschafter die Huldigung entgegen; die wenigen Ordensritter, die nicht weltlich werden wollten, darunter Herzog Erich von Braunschweig, wurden mit Versorgung außer Landes geschickt. Es konnte nicht fehlen, daß diese Consequenz der neuen Lehre, zumal da sie überall fast unerwartet kam, nach allen Seiten die Gemüther stark erregte, hier Freude und Hoffnung, dort Zorn und Schrecken hervorrief. Das letztere war vor allem der Fall beim Deutschen Orden und beim Deutschmeister, der sich mit seinen Klagen gleich an den Kaiser wandte und sie auf den Reichstagen vor die Fürsten brachte; wol erfolgten Urtheilsbriefe, Achtserklärung, kammergerichtliche Executionsmandate, auf dem Reichstage zu Augsburg wurde der Deutschmeister mit der Administration betraut und mit Preußen belehnt, aber es war niemand da, der die Ausführung aller jener Verordnungen und Drohungen gegen A. und sein Land übernommen hätte. Ebenso blieb es auch in Zukunft: alle Drohungen, die der Orden immerfort wieder ausstieß, alle seine Anstrengungen die Restitution durchzusetzen, blieben erfolglos, und wenn der Herzog auch hin und wieder in Augenblicken der Bedrängniß durch Nachrichten über Rüstungen des Ordens geschreckt wurde, so wiederholte sich dabei auch immer wieder die beruhigende Meldung, daß der Orden nichts Ernstliches vermöge, man spotte überall des deutschen Michels, des lahmen Mannes oder wie sonst der Deutschmeister höhnisch genannt wurde, und seiner gänzlichen Ohnmacht.

Kaum hatte A. nach der vorläufigen Huldigung des Landtages den Umzug durchs Land angetreten, um überall von den Unterthanen selbst die Leistung des Erbeides entgegenzunehmen, als er vom Herzoge Friedrich zu wichtigen Besprechungen wieder außer Landes gerufen wurde. Während dieser Abwesenheit brach im Samlande und dann auch in Natangen ein Aufstand der Bauern aus, veranlaßt durch die Bedrückungen und den fast rechtlosen Zustand, worunter der Bauernstand auch in Preußen in den letzten Zeiten schwer zu leiden gehabt hatte, gefördert durch den Mißverstand, die auf das praktische Leben gerichtete Auffassung der neuen Lehren: der Adel solle sich neben ihnen und gleich ihnen selbst ernähren, nicht sich von ihnen ernähren lassen, denn Ströme und Holz, Fische und Thiere und Vögel in der Luft seien ihnen allen gemein und unverboten; vor allem vom Scharwerk wollten sie frei werden und nur den Herzog als ihren Herrn haben und anerkennen. Die zusammengerotteten Bauern durchzogen die beiden Landschaften unter mannigfachen Plünderungen, da aber der Adel sich überall rechtzeitig geflüchtet hatte, so kam es zu keinen blutigen Gewaltthaten. Ueberdieß kam der Herzog, den die hinterlassene Regierung aufs schleunigste von den Unruhen in Kenntniß setzte und zur eiligen Rückkehr aufforderte, schon binnen wenigen Wochen heim. Da er sowol aus dem königlichen Preußen, als auch vom ermländischen Bischof auf sein Bitten Zuzug erhielt, auch im Lande selbst von seinen Beamten und vom Adel wenigstens eine kleine Mannschaft zusammenbrachte, so verlor die Bauerschaft sogleich den Muth und suchte durch flehentliche Bitten die Städte Königsberg zur Vermittlung und Fürsprache zu gewinnen und den Herzog selbst zur Milde und Gnade zu stimmen. Den Rath die Klagen der Bauern zuvor zu untersuchen aus Rücksicht auf den Adel verwerfend, entbot der Herzog die samländischen Bauern zu einer Berathung, und da sie dem Rufe Folge leisteten, so wurden sie umzingelt und zur Abgabe der Waffen, die freilich schlecht genug waren, und zur Auslieferung der Rädelsführer gezwungen, von denen einige zum warnenden Beispiel auf der Stelle, einige später hingerichtet, die meisten bald gegen Bürgschaft und Geldstrafen entlassen wurden. Gewonnen hatten die Bauern, denen insgesammt gleichfalls Geldstrafen aufgelegt wurden, natürlich nichts, denn da der Herzog auf dem folgenden Landtage, wo sie ihre Klagen vorbringen durften, dem Adel allein, mit Ausschluß der Städte, [302] die Entscheidung darüber übertrug, ihn also in eigener Sache richten ließ, so blieb eben alles beim Alten. In den Städten, zumal in Königsberg, hatte sich bei der Menge sehr starke Zuneigung für die Sache der Bauern gezeigt, in der Altstadt hatte sich die Gemeine während des Aufstandes vom Rathe Rechenschaft legen lassen, auch die Wahl einiger aus den Handwerken in den Rath und in die Schöppenbänke durchgesetzt. Einem anderen Verlangen, das sie dabei stellten, alle drei Städte in eine einzige zu verschmelzen, „einen Rath und eine Gemeine“ zu machen, scheint der Herzog nicht abgeneigt gewesen zu sein, nur dachte er selbst größeren Einfluß auf die städtischen Angelegenheiten zu gewinnen: der Rath sollte nach den Geschäften in Commissionen getheilt und zu jeder immer ein herzoglicher Beamter als Beisitzer zugezogen werden. Aus der ganzen Sache wurde noch nichts.

Seitdem der Friede geschlossen und A. öffentlich als Herzog, als weltlicher Fürst erklärt und belehnt war, war für ihn jeder Grund geschwunden aus seinem Bekenntniß der neuen Lehre noch länger ein Hehl zu machen. Nachdem er bereits zwei Monate nach der Heimkehr ein Mandat erlassen hatte, kraft dessen nur die Predigt des lautern göttlichen Wortes berechtigt sein und geduldet werden sollte, wurde dem im December desselben Jahres versammelten Landtage die im Auftrage des Herzogs von den beiden Bischöfen, dem samländischen und dem gleichfalls übergetretenen pomesanischen Erhard v. Queiß, und einigen Königsberger Geistlichen abgefaßte Kirchenordnung vorgelegt, die von einigen Abweichungen abgesehen ganz auf den Grundsätzen Luther’s beruhte. Wie sie von den Ständen genehmigt wurde, so wurde sie auch, wenngleich nicht mit einem Schlage, im ganzen Lande durchgeführt, ohne daß dabei irgendwie von einer Anhänglichkeit der Gemeinden an die alte Lehre und daraus hervorgegangenem Widerspruch die Rede ist. Um endlich auch noch die letzte Folge aus seinem Schritte zu ziehen und damit Anderen ein „Exempel“ zu geben, zugleich natürlich um eine Dynastie zu gründen, faßte der Herzog den Entschluß sich zu verheirathen. Indem er seinen Blick nach Dänemark richtete, zeigte er aber auch, daß er nunmehr auch nach außen hin eine seiner neuen Richtung angepaßte Politik zu befolgen gesonnen sei, und es gelang ihm in der That die Tochter des neuen Dänenkönigs Friedrich I. für sich zu gewinnen, desselben Fürsten, den er früher selbst zu bekämpfen gedacht hatte, und der als einer der Vertreter und Förderer des Protestantismus im Norden erschien: am 24. Juni 1526 fand zu Königsberg das Beilager Albrechts mit Dorothea von Dänemark statt, mit der er 21 Jahre lang in glücklicher Ehe lebte.

Gleichzeitig mit der Umwandlung der kirchlichen Verhältnisse Preußens geschah die Veränderung der weltlichen Verwaltung, wie sie durch die Aufhebung des Ordens und der Ordensregierung, durch die Säcularisation des Landes nöthig wurde. An die Stelle der fünf obersten Ordensgebietiger trat das Collegium der vier sogenannten Regiments- oder Oberräthe (Oberburggraf, Landhofmeister, Obermarschall, Kanzler), wenn auch vielleicht nicht gleich genau in derselben Weise, wie es nachher immer bestand; zur Verwaltung des Landes wurden Männer aus dem Adel als Amtshauptleute in die herzoglichen Schlösser gesetzt, so daß ihre Bezirke, die neuen Hauptämter, meist den Komturbezirken und Pflegerschaften der Ordenszeit entsprachen. Ferner wurde auf dem erwähnten Decemberlandtage von 1525 auch eine allgemeine Landesordnung erlassen, die sich nach der Weise jener Zeit auf alles nur Mögliche erstreckte, alles – nicht blos das öffentliche, sondern vielfach auch das häusliche, private Leben – nach bestimmten Normen regeln wollte. Schon diese erregte manche Unzufriedenheit vornehmlich bei den Städten, die sich durch mehrere Bestimmungen in ihren Privilegien beeinträchtigt glaubten. Noch mehr aber wurde die Mißstimmung [303] der Städte durch die gleich vom ersten Anfange ab, fast wie zur Einleitung der neuen Herrschaft gestellten Geldforderungen Albrechts erregt. Während der letzten Jahre, zuerst für den Krieg, dann für den langen Aufenthalt im Auslande und für die vielfachen Gesandtschaften und Verhandlungen, hatte A. große Schulden machen müssen, die neue Hofhaltung, zumal seit der Verheirathung, erforderte bedeutende Mehrausgaben – das war einmal nicht in Abrede zu stellen, aber wie anderwärts, so fiel auch hier die schwerste Last auf die Schultern der Städte, indem die Abgabe, die zuerst auf fünf Jahre, bald auf Albrechts und seiner Nachkommen Regierungszeit bewilligte Bierziese, eine vorzugsweise städtische war. In den Landtagen eben, wo die kleinen, die sogenannten Hinterstädte ganz verschwanden, konnte der Adel meist allein und nach eigenem Belieben entscheiden. Aber auch er fand sehr bald Anlaß zu bittern Klagen. Schon während der letzten Zeiten der Ordensherrschaft, seitdem man Fürstensöhne zu Hochmeistern anzunehmen für gut befunden hatte, war die Regierung wesentlich anders geworden, eine mehr fürstliche, mehr persönliche; an die Stelle der durch die Ordensgesetze bestimmten Ordensbeamten waren als wesentlich maßgebend die fürstlichen Räthe getreten, welche die Meister sich aus ihrer Heimath mitgebracht hatten, die Kanzler. So ließ es auch A., nachdem er Herzog geworden: während Bischof Georg v. Polenz den Namen eines obersten Kanzlers führte, erschienen in den ersten Jahren als ausführende Kanzler nacheinander lauter Ausländer. Damit wäre man schon nicht allzu unzufrieden gewesen, weil dazu gewiegte und geschäftsgewandte Leute, geschulte Juristen, wie sie im Lande selbst schwerlich aufzutreiben gewesen wären, erforderlich waren; aber A. nahm auch wol zu andern Aemtern Fremde in seine Dienste, so lange es ihm nicht durch gesetzliche Bestimmungen verwehrt war. Ein solcher war der aus Franken gebürtige Hans v. Besenrade, der schon gleich nach Abschluß des Krakauer Friedens seine Bestallung als oberster Burggraf erhalten hatte und sehr bald nach Preußen gekommen zu sein scheint. Es läßt sich nicht jeder Vorwurf, der ihm in den Königsberger Stadtchroniken jener Zeit wegen der von ihm verübten Bedrückungen gemacht wird, im Einzelnen als richtig erweisen, er zog aber binnen kurzem den allgemeinen Haß der städtischen Bürger sowol, wie der Ritterschaft auf sich: er, der Ausländer, ohne Grundbesitz im Lande, wolle sich vermessen dem Herzoge über alle eingebornen Unterthanen die unumschränkte Herrschaft zu verschaffen; auch auf den Landtagen gab es schwere Klagen gegen ihn und bittern Streit. Doch der Herzog, der den widerstrebenden Elementen im Lande gegenüber einer festen Stütze zu bedürfen glaubte, ließ nicht von ihm, und erst der Tod des Burggrafen, der schon zu Pfingsten 1529 erfolgte, erlöste Stadt und Land von dem verhaßten Fremdling. Wie es sich hierbei meist um Steuern und andere Leistungen handelte, so war auch in der Folgezeit dieser Punkt vorzugsweise derjenige, der den Herzog mit seinen Unterthanen in Zwiespalt brachte. Zunächst sah sich A. durch Rücksichten auf die äußere Politik zu Rüstungen, mithin zu neuen, hohen Geldforderungen genöthigt, obwol er bei der Bewilligung jener ewigen Bierziese versprochen hatte das Land mit anderen Steuern nicht weiter zu belästigen. Richtige Einsicht leitete sein Augenmerk auf die dänischen Angelegenheiten, denn wenn es der burgundischen Politik gelang das Ziel, auf welches sie lange lossteuerte, zu erreichen, Dänemark oder gar alle drei nordischen Reiche dem Katholicismus zurückzugewinnen, so konnte in der That der Deutsche Orden mit seinen unablässigen Bestrebungen auf die Rückeroberung Preußens noch einmal gefährlich werden. Mit aus dieser Veranlassung hatte A. sich seine Gemahlin aus Dänemark geholt, hatte er gleichzeitig mit König Gustav Wasa von Schweden Frieden und Bündniß geschlossen, auch bereits einmal (1532) seinem Schwiegervater von Dänemark eine kleine Unterstützung aus eigenen Mitteln gesandt. Als aber Friedrichs I. [304] Sohn und Nachfolger Christian III. sich seine Anerkennung erst durch den unter dem Namen der Grafenfehde bekannt gewordenen Krieg erkämpfen mußte und A. kräftiger eingreifen zu müssen glaubte, wandte er sich um Geldbewilligung an den Landtag: manche Beschwerde der Städte mußte er da hören, manches Zugeständniß dem Adel machen, die Stände zweimal berufen, bis er die Mittel erhielt, um dem Dänenkönige mit 12 Schiffen beizuspringen. Indeß hiezu steuerten die Städte nichts bei, nur der Adel ging auf des Herzogs Wunsch ein. Erst als vier Jahre später, 1539, eine neue größere Gefahr drohte, oder vielmehr zu drohen schien – denn schwerlich hatte doch der Sultan, wie man bei der allgemeinen Türkenfurcht vielfach glaubte, seine Absicht wirklich schon bis auf Danzig gerichtet – erst als von allen Seiten, aus Polen und aus dem Reich, die dringendsten Mahnungen zur Rüstung gegen den Türken kamen, blieben auch die Städte hinter dem bereitwilligen Vorgehen der „Oberstände“ nicht länger zurück. Ihre Stellung zum Herzog, die durch die vorhergegangenen Weigerungen keine sehr gute geworden war, wurde auch jetzt, obwol sie thatsächlich mehr zahlten als die anderen, um nichts gebessert, der Adel, der sich zu ganz ungewöhnlichen Leistungen erboten hatte, erntete, zumal auch bei anderen Gelegenheiten die Städte in Opposition traten, allein großen Dank, und zwar sehr ersprießlichen. Auf dem Herbstlandtage des Jahres 1442 wurde in der sogenannten Regimentsnotel und nach vier Jahren in dem ergänzenden „kleinen Gnadenprivilegium“ festgesetzt, daß die obersten vier Würdenträger und gewisse andere hohe Beamte des Herzogthums ohne Ausnahme Eingeborne von deutscher Sprache und von Adel sein, und daß sie – es waren ihrer zusammen elf – nebst drei Personen aus den drei Städten Königsberg bei Abwesenheit des Fürsten die Statthalterschaft, bei seiner Unmündigkeit die Regentschaft führen sollten, so jedoch, daß in ihren Berathungen Stimmenmehrheit entschied. Somit waren auch hier die Städte in den Hintergrund gedrängt, dem Adel allein das Heft in die Hände gegeben.

Albrechts herzogliche Regierung gipfelt in der Gründung der Königsberger Universität, der Albertina. Aber wie in dieser Handlung ihr Höhepunkt liegt, so beginnt mit derselben, fast könnte man sich versucht fühlen zu sagen: durch dieselbe ihr allmähliches Niedersteigen. – A. empfand es lange schwer, daß er nicht die nöthige Zahl wissenschaftlich gebildeter Geistlichen in Preußen selbst fand, um die Sache des Evangeliums mehr als äußerlich durchzuführen, daß er dazu Theologen aus dem Auslande heranziehen oder mit großen Kosten Eingeborne auf auswärtigen Universitäten studiren lassen mußte; kamen solche aber zur Anstellung, so fehlte bei beiden, Ausländern wie auswärts gebildeten Landeskindern, die Kenntniß der beim Landvolke gebräuchlichen undeutschen Sprachen, des Preußischen, des Polnischen und des Littauischen. Ebenso mangelte es im Lande durchaus an Männern, die zum Regiment tauglich waren, wie sie zu jener Zeit in den Kanzleien gebraucht wurden, tüchtigen Lateinschreibern und durchgebildeten Kennern des geschriebenen Rechts; wohin es da mit Ausländern führte, hatte der Herzog alle Tage zu erfahren Gelegenheit. Endlich war in ihm auch allmählich eine von allen praktischen Nebenrücksichten freie Neigung zu den Wissenschaften erwacht, die besonders dadurch hervorgerufen war, daß fast die ganze deutsche Gelehrtenwelt jener Zeit sich zur neuen Lehre bekannte und sich an A., nachdem er einen so entschiedenen und wichtigen Schritt zu Gunsten derselben gethan hatte, im Wetteifer herandrängte. Nicht blos mit Theologen, nicht blos mit den an allen Fürsten Jünger und Förderer findenden Astrologen und Nativitätstellern gerieth er in lebhaften Briefwechsel: die Genealogen sandten ihm gelehrte Stammbäume, Physiker, Mathematiker, Astronomen, Botaniker theilten ihm ausführlich ihre Entdeckungen und Erfindungen mit, widmeten ihm [305] ihre Werke und beantworteten seine Aufklärung suchenden Anfragen. Mehr und mehr wurde ihm der völlige Mangel eigener wissenschaftlicher Bildung klar und unangenehm fühlbar. Nachdem A. hier und dort im Lande niedere (sogenannte Trivial- oder lateinische) Schulen gegründet, auch eine Bibliothek angelegt hatte, wurde es seit dem Ausgange des Jahres 1540 bekannt, daß er nach dem Beispiele anderer protestantischer Fürsten auch eine Universität zu stiften beabsichtige. Jedoch ließ er sich fürs erste von diesem Gedanken durch die gewiß richtige Vorstellung abbringen, daß es gerathener sei zuvor eine Anzahl junger Leute so weit heranzubilden, daß sie akademische Vorlesungen mit Nutzen hören könnten, und stiftete zu diesem Zwecke 1542 mit Zustimmung des Landtages eine „freie Schule und Particular“, für die er sich bei der Besetzung der Lehrstellen sowol von Luther selbst, als ganz besonders von Melanchthon Rath ertheilen und geeignete Persönlichkeiten in Vorschlag bringen ließ. Anfangs schien denn auch die Sache einen guten Anlauf nehmen zu wollen, aber sehr bald traten Störungen und Unzuträglichkeiten mannigfacher Art ein, die zumeist in Zwistigkeiten der Lehrer und in dem Mangel eines tüchtigen Rectors, den man trotz alles Suchens nicht finden konnte, ihren Grund hatten. Endlich übernahm vor Ostern 1544, indem eigene Bewerbung und der Wunsch des Herzogs sich begegneten, Melanchthons Schwiegersohn Georg Sabinus, der bisher an der kurmärkischen Universität Frankfurt a. d. O. als Professor der Beredtsamkeit gewirkt hatte, die Leitung der Anstalt; gleichzeitig wurden auch die Lehrkräfte vermehrt, so daß ernstlich Aussicht auf Besserung ihrer Verhältnisse vorhanden schien. Aber Sabinus selbst ist thatsächlich gar nicht mehr zur Ausübung des ihm zunächst übertragenen Amtes gekommen, er war wol nur in der Hoffnung den Ruhm des Mitbegründers einer neuen Universität zu gewinnen nach Königsberg gegangen. Sogleich wurden die Vorbereitungen getroffen, auch von Melanchthon ein Gutachten eingeholt; schon am 20. Juli erließ der Herzog eine „Declaration über die Gründung der Universität“, und am 17. August fand die feierliche Einweihung der neuen Hochschule statt. Anfangs war auch hier die Zahl der Lehrer nur äußerst gering und konnte erst sehr allmählich erhöht werden. Auch die Frage wegen Ertheilung akademischer Grade machte einige Schwierigkeiten, da man die Hoffnung aufgeben mußte die von vielen Seiten für nöthig gehaltene Bestätigung durch Papst und Kaiser zu erlangen; man beschied sich endlich darauf zu verzichten und begnügte sich mit der Verleihung der Rechte der Universität Krakau, welche der polnische König gewährte. Folgenschwer, ja bisweilen geradezu bedenklich für den Fortbestand der jungen Anstalt wurden die Streitigkeiten, welche zuerst Gelehrteneifersucht und Brodneid, darnach religiöser Zwiespalt im Schooße des Lehrercollegiums entzündeten. Die erstere trat insbesondere gegen die Bestimmung der ursprünglichen Statuten hervor, daß Sabinus das Rectorat dauernd bekleiden sollte, was allerdings gegen allen akademischen Brauch verstieß; nur drei Jahre vermochte sich Sabinus, vom Herzog in jeder Weise unterstützt, gegen den Widerwillen des Senates in seiner Stelle zu behaupten, vom Sommer 1547 an, wo er abtrat, wechselte die Würde wie anderwärts halbjährig. Daneben gab es wegen des Pädagogiums, welches als Vorbereitungsanstalt in Verbindung mit der Universität stand, wegen der Besetzung der Professuren, wegen der Gehaltsverhältnisse und sonst unendliche Streitereien, die dem Herzoge vielfach die Freude an seiner Schöpfung verbitterten. Doch dieses alles verschwand in nichts im Vergleich zu den Verhältnissen, die an der Universität einrissen und sich bald auch über das ganze Land verbreiteten, als religiöser Hader die Fackel der Zwietracht hineinwarf. Und dieses Unheil rührte von dem Manne her, den A. als seinen „geistlichen Vater“ verehrte, dem er nächst Gott es verdanke, daß er zu göttlicher rechter und wahrer Erkenntniß gekommen, [306] „welche Wolthat wir so hoch achten, daß sie nicht auszusprechen, viel weniger mit etwas zu vergleichen ist“ – von Andreas Osiander.

Seitdem einmal A. die evangelische Lehre erfaßt hatte, bildete sie (auch darin war er nur ein Kind seiner Zeit) den Mittelpunkt all seines Denkens und Thuns, alles drehte sich bei ihm um sie; hatte er seinem Lande den neuen Glauben gebracht, so glaubte er sich auch berechtigt und verpflichtet bei allen kirchlichen Fragen thätig mit einzugreifen. Auf dem Colloquium zu Rastenburg, welches der pomesanische Bischof Paul Speratus 1531 mit den durch Friedrich v. Heideck, der einst A. so nahe gestanden hatte, hereingerufenen Anabaptisten und Sacramentirern abhielt, war der Herzog nicht blos zugegen, sondern betheiligte sich auch bisweilen an dem Wortgefecht. Auch an den Visitationen, welche, gleich nach der Reformation eingeführt, sich sowol auf Lehre und Unterricht als auf die zum Pfarramt gehörigen Aeußerlichkeiten erstreckten und von den Bischöfen womöglich jährlich abgehalten werden sollten, nahm A. wol einmal persönlich Theil, wie 1542, weil er „vor seinem Abschiede von diesem Jammerthal die Diener des göttlichen Wortes und Kirchen in seinem Fürstenthum genugsam versorgt sehen wollte“. Seit der Eröffnung der Universität wohnte er häufig theologischen Vorlesungen und Disputationen bei, über schwierige oder streitige Punkte des Glaubens ließ er sich von namhaften Theologen Gutachten aufsetzen, brachte auch wol selbst seine Gedanken darüber zu Papier. Dabei mußte dann allerdings manches sehr subjectiv ausfallen, und bei dem immer doch sehr unfertigen Geiste Albrechts war nichts natürlicher, als daß Männer, die bei ihm viel galten, auch in diesen Dingen Einfluß auf ihn gewannen, selbst wenn sie von dem ursprünglichen Sinne der Augustana oder von der augenblicklich für orthodox geltenden Auffassung derselben hier und da abwichen. Ein Verdacht, den man schon früher einmal gegen Albrechts Glaubensrichtigkeit gehegt hatte, war doch ohne Grund, noch galt ihm Melanchthon als Hort. Anders aber wurde es, als Osiander, der wegen des Interims Nürnberg hatte verlassen müssen, zu Anfang 1549 nach Königsberg kam, der Vater der Lehre von der Rechtfertigung, der in seiner polemischen Leidenschaftlichkeit bald mit vollen Segeln in den Kampf hineinfuhr und in seiner Doppelstellung als Pfarrer an der altstädtischen Kirche und als Universitätslehrer Gelegenheit genug dazu fand. Ihm gelang es leicht den Herzog für sich zu gewinnen, ebenso Personen aus seiner nächsten Umgebung, so daß bald Sonne und Wind ungleich vertheilt waren: den Gegnern, die es ebenfalls in Rücksichtslosigkeit bei der Wahl der Mittel und in Gehässigkeit an nichts fehlen ließen, wurde ihre Stellung auf alle Weise erschwert, selbst die Rücksicht auf Melanchthon schwand. Eifersüchteleien, Intriguen, Schmähungen der widerlichsten Art kamen da zu Tage, in Flugschriften und Briefen, auf Kanzel und Katheder, und da der Herzog sich immer zu sehr mit hineinziehen ließ, so nahm der Widerstand gegen Osiander und seine Anhänger leicht die Form der Opposition gegen ihn selbst an. Wie sehr Osiander die Gunst des Herzogs erlangt hatte, geht deutlich daraus hervor, daß er nach Polenz’ Tode († 28. April 1550) mit der Verwaltung oder Präsidentschaft des Bisthums betraut wurde, denn trotz der Bestimmungen der Regimentsnotel, trotz wiederholter Bitten der Landtage weigerte sich A. einen Bischof einzusetzen, weil er so die Sache besser in der Hand behalten konnte. Als Osiander im Oct. 1552 unerwartet starb, war A. aus voller Ueberzeugung Anhänger seiner Lehre, seine nächste Umgebung bildeten Osiandristen, und kein Jahr verging, so waren auch an der Universität alle Lehrstühle mit Osiandristen besetzt. Aber bald verschwanden aus dem häßlichen Streit die theologischen Gedanken, die Parteileidenschaften allein blieben zurück, und aus dem Theologengezänk wurden politische Parteiungen, die endlich zu einer heillosen, für das ganze Land verderblichen Katastrophe führten.

[307] Wie die Universität sich bis aufs äußerste gegen die Prediger und Anhänger der verhaßten Lehre gewehrt hatte, wie in den Königsberger Gemeinden der Widerstand gegen sie nur immer noch wuchs, so hielten auch auf dem Lande Adel und Geistlichkeit – mancher Geistliche wurde deswegen von seiner Pfarre verjagt – nach der gleichen Seite hin zusammen. Auf den Landtagen waren es vorzugsweise die kirchlichen und kirchlich-politischen Fragen, die böses Blut machten: das entschiedene Festhalten des Herzogs an der Einsetzung von Präsidenten statt der Bischöfe, eine neue Kirchenordnung, die Einführung des Exorcismus bei der Taufe, die Verjagung mißliebiger Geistlichen. Daneben liefen die immer zunehmenden Geldforderungen, die beim Ausbruch des schmalkaldischen Krieges noch höher als gewöhnlich lauteten und zehn Jahre später der livländischen Angelegenheiten wegen – des Herzogs Bruder war Erzbischof von Riga – nicht minder hoch erneuert wurden. Man gab wol meist schließlich, wenn auch in beschränktem Maße, den Forderungen nach, aber sie bewirkten doch, daß der Adel im engeren Sinne, der auf den Landtagen den zweiten Stand, hinter Herrschaft und Landräthen bildete, sich ganz und gar von diesen, die immer noch zur Regierung hielten, trennte und mit den Städten gemeinsame Sache machte, wodurch ein breiterer Boden für die Opposition geschaffen wurde. Ihnen gegenüber stand nun der Herzog mit seinem aufrichtigen Pflichtgefühl für die ewigen nicht minder als für die zeitlichen Güter seiner Unterthanen Sorge tragen, nicht blos Aufwachs und Gedeihen des Landes, sondern wenn möglich in noch höherem Maße die Verbreitung „des Wortes Gottes und der reinen Lehre“ fördern zu müssen, sich des besten Willens, den ihm in Wahrheit niemand bestreiten kann, wohl bewußt. So bildete sich der allgemeine Gegensatz des Landes gegen Landesfürst und Hof heraus, und so kam es, daß A. im letzten Jahrzehnt seiner Regierung so traurige Erfahrungen machte, wie sie selten einem Fürsten zu Theil geworden sind.

Durch das hohe Alter und mehrfache Krankheiten körperlich und, wie sich bald zeigte, auch geistig geschwächt, gab er sich noch mehr als früher solchen Leuten hin, die sich ihm angenehm zu machen wußten, und da er jetzt fast das ganze Land einstimmig gerade gegen die Maßregeln, von denen er nicht lassen konnte, gerichtet sah und sich somit von denjenigen, für die er so Heilvolles gethan zu haben, für deren Wohl er stets aufrichtig besorgt und bemüht gewesen zu sein glaubte, mit eitlem Undank belohnt fühlen mußte, so fanden nunmehr erst recht wieder Fremde Zugang zu seinem Vertrauen. Und das war um so schlimmer und bedenklicher in den Augen der Unterthanen, wenn sie daran dachten, wie es nach dem Tode des alternden Herrn werden sollte. – Zu Ostern 1547 war die Herzogin Dorothea, Albrechts innig geliebte Gemahlin, gestorben; da sie nur eine Tochter hinterlassen hatte, so hatte man sich schon unter seinen mitbelehnten fränkischen Seitenverwandten nach einem Nachfolger umgesehen und dabei zunächst den jungen Markgrafen Albrecht Alcibiades ins Auge gefaßt. Dann aber, nach drei Jahren, am 17. März 1550 heirathete A. Anna Maria, eine Tochter des verstorbenen Herzogs Erich des Aelteren von Braunschweig und Elisabeths, einer Schwester Joachims II. von Brandenburg, und sie gebar endlich am 29. April 1553 einen Sohn, Albrecht Friedrich. Starb A., wie leicht zu erwarten war, bevor der Erbe die Volljährigkeit erlangte, so war durch die Regimentsnotel und durch das herzogliche Testament vom 22. Jan. 1555 die vormundschaftliche Regierung in die Hände der obersten Landesbeamten gelegt, und dann wäre es mit der Herrlichkeit derer, die zufolge der letzten Ereignisse vorzugsweise das Vertrauen des Herzogs gewonnen hatten, sicher zu Ende gewesen, denn wenn die Räthe auch meist noch die Rechte des Herzogs der Landschaft gegenüber wacker vertheidigt hatten und für seine Forderungen eingetreten waren, so hatten sie doch durchaus nichts weniger als persönliche Zuneigung für die kirchlichen Neuerer [308] und wären nicht im entferntesten darauf eingegangen die ihnen selbst und dem Stande, aus welchem sie selbst hervorgingen, zustehenden Rechte irgendwie schmälern zu lassen. Wollten die bisherigen Vertrauten sich auch über den Tod Albrechts hinaus in ihrer Stellung behaupten, so mußten die verfassungsmäßigen Räthe ganz auf die Seite gedrängt und die Vormundschaftsordnung umgestoßen und geändert werden. – An der Spitze der Hofpartei stand der Pfarrer der altstädtischen Kirche Mag. Johann Funcke, des Herzogs Beichtvater, dem das Meiste, zumal das Gehässigste von dem, was nach Osiander’s Tode in kirchlichen Dingen geschehen war und geschah, zugeschrieben wurde. Um sich wenigstens nach einer Seite hin zu decken und Ruhe zu haben, hielt er es für gerathen die Glaubenssätze Osiander’s zu widerrufen und auch vor den Wittenberger Theologen selbst seine Rechtgläubigkeit darzuthun. Er und diejenigen, die mit und neben ihm das Herz des Herzogs für sich gewonnen hatten, wußten den altersschwachen Fürsten allmählich ganz in ihre Kreise zu bannen: Funcke selbst, jetzt und später weniger sichtbar hervortretend, durch geistliche Einwirkung, ein Anderer durch seine Vermittlung in Geldgeschäften, die bei dem wachsenden Unwillen der Stände um so wichtiger wurde, wieder ein Anderer durch persönliche Zuthunlichkeit, durch erheiternde Späße und Schnurren. Eine Zeit lang war die Sache nicht allzu schlimm, da sich alles noch so zu sagen in den Grenzen des Erlaubten und Gesetzlichen hielt. Im J. 1561 aber kam der Mann nach Königsberg, der die Sache auf die Spitze trieb und das Unglück des Herzogs voll machte, Paul Skalich, der sich für einen Abkömmling des veronesischen Fürstenhauses della Scala, für einen Verwandten der fränkischen Hohenzollern ausgab, Ansprüche auf widerrechtlich entrissene weitausgedehnte Güter in Ungarn besitzen, für einen vom kaiserlichen Hofe verjagten und verfolgten Bekenner des Protestantismus gelten wollte und zum Beweise seiner theologischen Gelehrsamkeit Zeugnisse von aller Welt mitbrachte, sich dabei aber auch als Kenner der Magie, der „verborgenen Philosophie“ und der Astrologie dem Herzoge, der große Stücke darauf hielt, angenehm machen konnte. In ganz kurzer Zeit hatte er sich so festzusetzen verstanden, daß nichts ohne ihn, alles durch ihn geschah, sich selbst wußte er hohe Besoldungen, stattliche Verschreibungen auszuwirken, nicht minder denen, die sich ihm anschlossen, auch die eigentlichen Regierungsgeschäfte gingen bald wesentlich durch seine und der Seinigen Hände. Da Skalich an vielen Enden Deutschlands, wo er sein Glück versucht hatte, bekannt war, so drang auch der Ruf von dem, was er in Preußen erreichte, bald überall hin, allerwärts sprach man davon, zog von Königsberg Erkundigungen ein und ließ es bald auch an Warnungen vor dem Abenteurer nicht fehlen: vor allem bezweifelte man seine Angaben über Herkunft und Abstammung und wollte wissen, wie es in der That auch der Fall war, daß er von armen Aeltern niedern Standes aus Agram gebürtig wäre. Aber alles das, es mochte kommen woher es wollte, selbst vom polnischen oder vom kaiserlichen Hofe, verfehlte seine Wirkung, Skalich wußte alle Warnungen, selbst offene Anklagen vielmehr zu seinen Gunsten zu wenden. Auf den Landtagen mochte man anfangs nicht direct gegen den Günstling vorgehen; wenn man über des Herzogs wachsende Ausgaben und Schulden, über die steigenden Abgaben und Lasten klagte, beschwerte man sich wol auch darüber, daß der Fürst sich mit Hintansetzung der alten Räthe Fremden hingäbe, Leuten, von denen man nicht wisse, wer und woher sie wären, ob man sie dafür halten könnte, wofür sie sich ausgäben, die dem Reiche, dem Kaiser und anderen Potentaten zuwider wären und dem Herzoge, auch Landen und Leuten nicht nützlich sein könnten. Zwei angesehene Edelleute, die, was sie auswärts über Skalich erfahren hatten, an den Herzog brachten, geriethen nach einander in Prozeß, der eine wurde eines Formfehlers wegen contumacirt, der [309] andere, obwol das Hofgericht trotz allem Drängen des Herzogs die Sache abwies, in höchst ungnädiger Weise verwiesen. Um das Maß voll zu machen, erschien im Juni 1565 ein herzogliches Mandat, welches Skalich berechtigte, wenn ihm von den Gerichten oder dem Herzoge selbst das Recht verweigert würde, jede ihm angethane Kränkung und Gewalt propria auctoritate zu rächen. Das erregte einen wahren Sturm der Erbitterung im ganzen Lande. Wieder kam es zu Verhören und gerichtlichen Verhandlungen, aber Skalich fand doch für gut sich unter dem Scheine einer Sendung an den französischen Hof, mit dem der Herzog eben Geschenke ausgetauscht hatte, vorläufig aus dem Staube zu machen. Für seine „Faction“, die „Skalichianer“, kam es jetzt darauf an alles zu gewinnen oder alles zu verlieren. Zuerst wurden die ungefügigsten und gefährlichsten der Oberräthe formlos und ungnädig entlassen – selbst für Leben und persönliche Sicherheit glaubten sie oder gaben sie vor fürchten zu müssen – und Anhänger der Hofpartei, sogar Ausländer, in ihre Stellen gesetzt. Dann ging man an das Hauptwerk, die Umänderung der Vormundschaftsordnung, beschränkte sich aber nicht darauf, sondern bewog den Herzog auch die vertragsmäßige Erbfolgeordnung umzustoßen. – Da die fränkische Linie längere Zeit (von dem preußischen Zweige abgesehen) nur auf vier Augen gestanden hatte und nach dem Tode Albrechts Alcibiades gar nur Georg Friedrich allein übriggeblieben war, so hatte Kurfürst Joachim II. von Brandenburg, um Preußen nicht an Polen fallen zu lassen, schon mehrfach versucht auch dem Kurhause das Erbrecht darauf zu verschaffen; auf dem Reichstage zu Petrikau 1563 erklärte sich endlich König Sigismund II. mit dieser Ausdehnung des brandenburgischen Erbrechts einverstanden. Das gab dann wieder auf den preußischen Landtagen vielfache Verhandlungen über Erbhuldigung von der einen und über Anerkennung der Privilegien von der andern Seite. Daß hiebei manche offenbare Mißstimmung zu Tage trat, und daß auch in Polen dieser Schritt des Königs, wie so manche andere, nur geringen Beifall fand, mochte die neuen Räthe glauben machen, daß ihr Plan, den sie vorläufig in das tiefste Geheimniß hüllten, doch später einmal zur Ausführung kommen könnte. Am 14. Mai 1566 unterzeichnete A. ein neues Testament, durch welches er das alte von 1555 umstieß und in der Hauptsache bestimmte, daß, wenn er selbst während der Minderjährigkeit seines Sohnes stürbe, der Gemahl seiner Tochter aus erster Ehe, der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, der mit ihm in der freundschaftlichsten Verbindung stand und zu einigen neuen Räthen sehr enge Beziehungen unterhielt, die Tutel erhalten, und daß nach dem Aussterben seiner eigenen männlichen Nachkommen nicht die fränkischen Vettern, sondern die Nachkommen seiner Tochter und Johann Albrechts in Preußen folgen sollten; gäbe der König dazu nicht seine Zustimmung, so sollten diese fast alle littauischen Aemter, und ginge auch das nicht, 600000 ungarische Gulden erhalten. Auch noch andere Verschreibungen über Grundbesitz für seine Söhne und über Geld für sich selbst wußte Johann Albrecht auszubringen. Sobald die Aenderung der Tutel im Lande ruchbar wurde (alles andere blieb geheim), brachte man sie gleich mit einer anderen Maßregel der Hofpartei in Zusammenhang. Von 1000 Reitern, welche Herzog A. unaufgefordert und trotz der eigenen Armuth dem Könige von Dänemark zu Gute hatte anwerben lassen und, als sie nicht angenommen wurden, durch Preußen nach Livland, wo sie dem Könige von Polen gegen die Schweden dienen sollten, ziehen lassen wollte, hieß es allgemein, die neuen Räthe hätten sie nur hereingerufen, um sich ihrer zur Vergewaltigung des Landes, dessen Vertreter auf dem letzten Landtage, im Januar, dem Herzoge schon ganz unverblümt die bittersten Vorwürfe über die Eigenmächtigkeiten seiner Räthe und über unnütze Geldverschleuderung gemacht hatten, aber darob in höchster Ungnade heimgeschickt waren, zu bedienen. Inzwischen [310] war bereits von einem Theile des preußischen Adels am polnischen Hofe eine förmliche Beschwerde und Klage über die Mißregierung angebracht und die Hereinschickung einer Commission gefordert, sogar die Einsetzung einer Regentschaft für den altersschwachen, seiner selbst nicht mehr mächtigen Herzog in Anregung gebracht. Als im August der Landtag wieder zusammen war und neuen Geldforderungen gegenüber die bittersten Klagen von Adel und Städten laut wurden, erschien die polnische Commission, aber nicht mehr blos, wie eine königliche Gesandtschaft, die um Ostern in Königsberg gewesen war, aber gar nichts erreicht hatte, um guten Rath und Mahnungen zu ertheilen, sondern mit der bestimmten Weisung für die Abstellung der eingerissenen Uebelstände und für die Anordnung von Maßregeln gegen ihre Wiederkehr Sorge zu tragen. Nachdem zwei Monate lang in einer Weise verhandelt war, die für A. des Beschimpfenden und Kränkenden übergenug enthielt, hatten die Stände, oder vielmehr der Adel – denn in der Hauptsache gingen die Städte leer aus – Folgendes durchgesetzt: Funcke und zwei seiner Genossen wurden hingerichtet, Skalich für immer geächtet, die alten Räthe wieder eingesetzt, die Reiter entlassen, und alle Verschreibungen des Herzogs seit 1563 cassirt, das erste Testament wiederhergestellt. Ferner wurde bestimmt, daß wieder Bischöfe, aber unter Mitwirkung der Stände, gewählt, Fremde von allen Aemtern ferngehalten werden sollten; ohne Zustimmung Polens und der preußischen Stände darf der Herzog kein Bündniß mit auswärtigen Mächten abschließen, verletzt er die Rechte und Privilegien des Landes, so steht den Unterthanen die Berufung an König und Krone zu, Landschaft und Räthe sind für seine Regierungshandlungen verantwortlich; wie fernerhin in der Kanzlei nichts ohne Wissen und Willen des Kanzlers ausgefertigt werden darf, so hat auch niemand ohne Erlaubniß der Räthe Zutritt zum Herzog und zu seinem Sohne, und was dergleichen mehr war, wodurch in Zukunft die Regierung Preußens ganz in die Hände des Adels gegeben wurde. Daß der Landtag schließlich auch noch Geld bewilligte, um den Herzog aus der drückendsten Verlegenheit zu reißen, konnte den dauernden Schaden nicht gutmachen. Ueber die Ausführung jener Punkte wurde auf den folgenden Landtagen noch viel verhandelt und gehadert; man sah bald, daß man doch zu übereilt gehandelt hatte, und namentlich fanden sich die Räthe vielfach beengt, sowol der Krone als den Ständen gegenüber. Nur Weniges erst war ganz durchgeführt, als der Herzog, dem auch seine zweite Gemahlin noch manchen Kummer bereitete, am 20. März 1568, nur wenige Stunden vor dieser, starb, doch nicht als Convertit, wie bald darauf verbreitet wurde, und auch (wol durch Skalich) jetzt noch hin und wieder behauptet und unter Beweis gestellt wird.

Die Quellen liegen in überreicher Masse noch fast ganz ungehoben in dem Staatsarchiv zu Königsberg; veröffentlicht ist erst sehr Weniges davon: (nebst einigen Kleinigkeiten) Briefwechsel der berühmtesten Gelehrten des Zeitalters der Reformation mit Herzog A. von Preußen. Von Joh. Voigt, Königsberg 1841. – Nennenswerthe vollständige Bearbeitungen gibt es nur zwei: (F. S. Bock), Leben und Thaten Herrn Albrechts des älteren etc. Königsberg 1750; und in: L. v. Baczko, Geschichte Preußens. IV. Band. Königsberg 1795. – Dazu eine große Anzahl Abhandlungen und Monographien von Faber, Voigt, Meckelburg, Töppen, Prowe u. A.