ADB:Albrecht (Graf von Orlamünde)

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Artikel „Albrecht, Graf von Orlamünde“ von Friedrich Wilhelm Schirrmacher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 292–293, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_(Graf_von_Orlam%C3%BCnde)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 10:05 Uhr UTC)
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Albrecht, Graf von Orlamünde, von Nord- oder Trans-Albingien, Holstein, Ratzeburg, Dassow, Lauenburg, Stormarn und Wagrien, geb. nicht vor Ende 1182, † vor dem 22. Oct. 1245, Urenkel Albrechts des Bären, Sohn des Grafen Siegfried von Orlamünde und der Sophie, Tochter des Königs Waldemar von Dänemark. Als dieser während des Thronstreites zwischen dem Staufer Philipp und dem Welfen Otto im J. 1202 die genannten deutschen Gebiete vollständig erobert und den Grafen Otto von Schaumburg aus Holsten vertrieben hatte, belehnte er mit demselben, obwol er Otto IV. als König anerkannt hatte und Graf Siegfried von Orlamünde auf Seite des von ihm miterwählten Königs Philipp von Schwaben stand, vermuthlich schon im J. 1203 dessen Sohn A. Zu diesen Lehen kam an ihn durch den drei Jahre danach erfolgten Tod seines Vaters und das mit seinem Bruder Hermann getroffene Abkommen ein bestimmter Theil des Erbgutes, während gewisse Besitzungen von den Brüdern gemeinsam verwaltet wurden. Aber weder dieses Erbtheil noch [293] die dänischen Lehen hat A. unangefochten besessen. Sein Bruder Hermann suchte im J. 1215 das ganze Erbe mit Gewalt an sich zu reißen, was ihm bei der Entfernung des Bruders leicht gelungen wäre, wenn nicht der Landgraf Hermann von Thüringen, dessen Tochter Hedwig Graf A. im J. 1211 geheirathet hatte, das Unternehmen durch rasche Gegenwehr vereitelt hätte. A. selbst hat gegen die vereinigten Feinde Waldemars, die auch die seinigen sein mußten, gegen den Markgrafen Albrecht II. von Brandenburg, gegen Herzog Bernhard und seit dem Jahre 1212 gegen dessen Sohn Herzog Albert von Sachsen, wie gegen den Erzbischof Waldemar von Bremen, den Bischof Philipp von Ratzeburg und die Grafen Gunzel und Heinrich von Schwerin, um Nordalbingien wiederholt das Schwert führen müssen. Diese seine Gegner vertraten seit dem Jahre 1214, da Waldemar, nicht ohne die Bemühungen von Albrechts Schwiegervater, des Landgrafen von Thüringen und des Markgrafen von Meißen, des Schwagers von dessen Gemahlin, zu dem durch päpstliche Gnade zum römischen König erhobenen Friedrich II. übergetreten war, der ihm die eroberten norddeutschen Gebiete abgetreten hatte, die hinfällige Sache Kaiser Otto’s IV. Wie ernstlich dem Grafen auch während dieser kampferfüllten Jahre das Wohl der Kirche am Herzen lag, das bezeugen seine zahlreichen Schenkungen an Kirchen und Klöster, sowie die Gründung der Klöster Prenz und Hoibeck. Als sich dann im J. 1217 seine und Waldemars Feinde einem friedlichen Abschluß geneigter zeigten als der Fortsetzung des Kampfes, verließ er in Begleitung des Grafen Bernhard von Lippe und einer Anzahl tapferer Anhänger Holstein, um zur Erfüllung seines vor zwei Jahren abgelegten Gelübdes eine Kreuzfahrt gegen die heidnischen Livländer zu unternehmen. Nur bis zum Frühjahr 1218 verweilte er im Heidenland, aber so viel Thaten vollbracht er in so kurzer Zeit, daß Heinrich der Lette von ihm rühmen konnte, es habe Gott ihn gleichsam in seinen Köcher gesteckt, damit er ihn zu gelegener Zeit nach Livland senden könne, seine Kirche von ihren Feinden zu befreien. Die schwersten Aufgaben fielen danach dem Grafen zu, als König Waldemar und sein Sohn im J. 1223 in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai Gefangene des Grafen Heinrich von Schwerin geworden waren. A. hat, wenn auch nicht in der Würde eines Reichsstatthalters, so doch in hervorragender Weise mit ebensoviel Klugheit als Energie für die Befreiung seines Oheims gewirkt. Obwol er in dem am 4. Juli 1224 zwischen dem Reich und Dänemark zu Stande gekommenen und von ihm beschworene Vertrag seinen Vortheil in so fern gewahrt sah, als er das von Waldemar herauszugebende deutsche Land als Vasall des Reiches besitzen sollte, war er doch schnell entschlossen, das Geschick seines Oheims von der Entscheidung der Waffen abhängen zu lassen, als die Ausführung dieses Vertrages bei der Zusammenkunst der Deutschen und Dänen, man sieht nicht, durch wessen Schuld, sich zerschlug. In der Schlacht bei Mölln (Jan. 1225) wurde A. der Gefangene des Siegers, des Grafen von Schwerin; er blieb es noch, als Waldemar am 21. Dec. dieses Jahres in Folge des mit seinen Gegnern abgeschlossenen Vertrages, worin er sich unter anderem verpflichtete, seinem Neffen keine Hülfe zur Wiedererlangung seiner Lande leisten zu wollen, in Freiheit gesetzt wurde. Erst im J. 1227 nach der Schlacht von Bornhöved, durch deren für ihn unheilvollen Ausgang Waldemar die letzte Aussicht auf den Wiederbesitz des Verlorenen und die Befreiung Albrechts geraubt wurde, erkaufte er sich diese durch den Verzicht auf Lauenburg. Hinfort hat er wol meist in Dänemark gelebt, beschränkt auf die Güter, welche ihm der Oheim auf der Insel Alsen verliehen hatte. – Die ausführlichste Darstellung seines Ledens ist, auf Grund zusammengestellter Regesten, enthalten in Usinger’s deutsch-dänischer Geschichte.