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Artikel „Rode, Paulus vom“ von Gottfried von Bülow in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 7–10, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rode,_Paulus_von&oldid=- (Version vom 30. Dezember 2024, 17:33 Uhr UTC)
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Rode: Paulus vom R. (so schrieb er sich selbst; andere schrieben meist von Rhode), pommerscher Reformator, geb. am 4. Jan. 1489 in Berenrode im Anhaltischen, 11/4 Meilen von Quedlinburg, wo sein Vater Johann v. R. ansässig war. Der Name der Mutter ist nicht bekannt; eine Schwester Margaretha war mit einem Quedlinburger Rathmanne Johann Schwellengrebel verheirathet, eine Familie, die sich auch in Stettin vorfindet. Als Knabe mußte R. sich durch Currendesingen sein Brot verdienen; ob er dann seine eigentlichen Studien in Leipzig begonnen hat, wie Vanselow meint, läßt sich nicht nachweisen, wohl aber wurde er am 13. April 1513 auf der Universität Wittenberg gegen die übliche Gebühr von 5 Gr. 3 Pf. inscribirt. Vom Geiste der Reformation alsbald mächtig ergriffen, wie er denn außer Luther auch Peter Lupinus und Karlstadt hörte, schloß er sich der Bewegung so entschieden an, daß sein Vater, dem des Sohnes Berufswahl von vornherein nicht genehm gewesen war, seine Hand ganz von ihm abzog. Von Wittenberg, wo er sich wahrscheinlich den Magistergrad erworben hat, soll er, vielleicht durch Luther’s That angeregt, nach Halberstadt gegangen sein und dort ebenfalls einige Thesen öffentlich vertheidigt haben; da er aber daselbst keinen Schutz fand, wird er bald wieder nach Wittenberg zurückgekehrt sein. Luther, an den von allen Seiten Anfragen wegen Zusendung von Predigern der neuen Lehre ergingen, veranlaßte ihn dagegen 1520 in dieser Eigenschaft nach Jüterbock zu gehen, wo er in wohlhabenden Familien Unterricht ertheilte, in Bürgerhäusern und auf dem Rathhause predigte und auch das Abendmahl unter beiderlei Gestalt so lange spendete, bis er dem Drängen der feindlich gesinnten Geistlichkeit weichend in das nahe gelegene kursächsische Dorf Oehna zu gehen genöthigt war, wo er der zuströmenden Menge das Evangelium verkündigte. Da erging im J. 1523 ebenfalls durch Luther’s Vermittelung an ihn der Ruf nach Stettin und v. R. trat nunmehr auf den Platz, auf dem er mit kurzen Unterbrechungen bis an sein Ende segensreich gewirkt hat, so daß er neben Bugenhagen als der Reformator Pommerns genannt werden muß. In Stettin, wo zur Zeit der alternde aber dennoch thatkräftigste der pommerschen Fürsten, Herzog Bogislav X. (A. D. B. III, 48) regierte, bestanden neben drei Klöstern die beiden Domstifter S. Marien und S. Otto, von den Kirchen war die bedeutendste die unter dem Patronat des S. Michaelklosters zu Bamberg stehende S. Jacobikirche, die eigentliche Stadtkirche. Um nun einen langjährigen Streit wegen der Besteuerung der geistlichen Güter endlich auszugleichen, hatte bereits im J. 1522 der Rath der Stadt an Luther sich gewendet und einen günstigen Bescheid erhalten, woraus derselbe das Jahr darauf Veranlassung nahm, den Reformator auch um Ueberlassung eines evangelischen Predigers zu bitten. Wie anderwärts waren auch in Stettin hinsichtlich der neuen Lehre die Meinungen gespalten. Herzog Bogislav, sein ältester Sohn Georg, die Geistlichen und ein Theil des Rathes hielten am Alten fest; der zweite Sohn des Herzogs dagegen, Barnim (A. D. B. II, 79), zu Wittenberg erzogen, und mehrere herzogliche Räthe, wie Jost v. Dewitz (A. D. B. V, 106), sowie die Mehrzahl der Bürgerschaft unter Führung einiger politisch unruhiger Köpfe im Rath, namentlich des Hans Stoppelberg, neigten sich dem Evangelium zu. Wann v. R. in Stettin eintraf, ist nicht zu ermitteln gewesen, auch erhielt er zunächst keine feste Anstellung an einer der genannten Kirchen; der Rath gab ihm nur Besoldung, Kost und Kleidung, und er predigte unter freiem Himmel auf der Lastadie an einer Stelle, wo Mühlsteine zum Verkauf aufgestellt waren. [8] Erst nach einiger Zeit erwirkte ihm der Rath die Erlaubniß, Nachmittags in S. Jacobi zu predigen, was aber nicht ohne mancherlei Störungen von Seiten der Geistlichkeit ablief. Am Fronleichnamstage hörte auch Herzog Bogislav den neuen Prediger zum ersten Mal, wie er denn auch bei einer früheren Gelegenheit in Wittenberg nicht versäumt hatte, Luther’s Predigt zu besuchen. Der Herzog fand Wohlgefallen an v. Rode’s Rede, da dieser bei der unruhigen Stimmung sehr zeitgemäß vor Aufruhr warnte; er hat ihn später noch mehrmals predigen hören, starb aber bereits am 5. October 1523. Nach seinem Tode entbrannten in Stettin zunächst heftige Streitigkeiten gegen die herzogliche Gewalt; die evangelisch gesinnte Bürgerpartei war aber so mächtig, daß nicht nur v. R. zu dieser Zeit eine verhältnißmäßige Sicherheit genoß, sondern daß auch andere evangelische Prediger, wie der aus Pyritz flüchtige Johann Knipstro (A. D. B. XVI, 298) und Nicolaus Hövisch (A. D. B. unter dem Namen Decius IV, 791, ferner XIII, 216 und XXII, 794) in Stettin predigen konnten. Ganz fehlte es freilich an papistischen Anfechtungen nicht, nächtliche Nachstellungen und Zauberkünste wurden gegen ihn in Anwendung gebracht; am heftigsten aber ward von der Kanzel herab wider ihn gestritten, namentlich von Seiten eines übrigens nicht im besten Rufe stehenden Geistlichen Namens Peter Broms, während v. R. bei aller Entschiedenheit in der Lehre einerseits dem aufrührerischen Treiben kräftig entgegenwirkte, andererseits durch persönliche Sanftmuth und Milde die Anerkennung selbst der Gegner sich gewann. Um dem Streit zu steuern, erwirkte der Rath vom Prior an S. Jacobi, Stephan Mertz, die freilich nur unter Protest gewährte Erlaubniß für v. R., neben den römisch gesinnten Geistlichen in dieser Kirche regelmäßig zu predigen, die Messe deutsch zu halten und das Abendmahl unter beiderlei Gestalt auszutheilen; eine Errungenschaft, die unter Berücksichtigung der gewordenen Verhältnisse die Billigung auch des Abtes von S. Michael in Bamberg fand. Auch ohne daß man für v. R. einen bestimmten Tag der Einführung angeben kann, muß derselbe doch vom Jahre 1526 an als förmlich installirter Pastor an der genannten Kirche betrachtet werden, in der er Sonntags und Freitags früh von 6–8 Messe und Predigt hielt; ebenso Nicolaus Hövisch in S. Nicolai von 8–10 Uhr. Die übrigen Stunden verblieben den Geistlichen der anderen Richtung. Diese neu gewonnene und wenn auch nur mit geringem Einkommen versehene, doch sicher scheinende Stellung, in der sich v. R. als einen „christliken, framen, gelerden man“ erwies, der auch in der schweren Zeit von 1529, als der englische Schweiß in wenig Tagen in Stettin Tausende hinwegraffte, seines Seelsorgeramtes treulich wartete, wurde plötzlich erschüttert durch politische Veränderungen. Die römisch gesinnte Partei in der Stadt, der Bürgermeister Hans Loytz (A. D. B. XIX, 320) an der Spitze, hatte an Kraft gewonnen und den Führer der Evangelischen, Hans Stoppelberg, aus der Stadt vertrieben, so daß auch v. R. meinte, nicht mehr segensreich in Stettin wirken zu können und 1531 an Stelle des verstorbenen Johann Amandus (A. D. B. I, 389) das Amt eines Superintendenten in Goslar annahm. Sein Aufenthalt dort war jedoch nur kurz; bereits 1532 ist er wieder in Stettin, wo sich unterdeß die Sachlage sehr geändert hatte. Am 9/10. Mai 1531 war Herzog Georg gestorben und sein junger Sohn und Nachfolger Herzog Philipp I. (A. D. B. XXVI, 31) kam mit dem Oheim Herzog Barnim XI. [WS 1] zu der Ueberzeugung, daß die hochgehenden Wogen politischen Aufruhrs, die damals Pommern bedrohten, nur durch gleichzeitige Ordnung auch der religiösen Angelegenheiten geglättet werden könnten. Diese Erwägungen führten zur Berufung eines Landtags nach Treptow a. Rega gegen Ende des Jahres 1534, auf dem unter Bugenhagen’s Leitung die Einführung evangelischer Lehre und neuer kirchlicher Verwaltung berathen wurde. Welchen Antheil v. R. an diesen [9] Verhandlungen hatte, läßt sich jetzt nicht mehr erkennen, aber bereits vor dem Landtage am 10. Juli 1534 hatte er mit Nicolaus Hövisch gemeinsam eine schriftliche Aufforderung an das Domcapitel von S. Marien in Stettin gerichtet und dasselbe mit eindringlichen Worten ermahnt, der evangelischen Wahrheit sich nicht zu verschließen; und nach dem Landtage übernahm er es, die Ausführung der gefaßten Beschlüsse durch Ausarbeitung eines Planes für die künftige kirchliche Ordnung in die Wege zu leiten. Am 23. April 1535 wurde nach seiner Anweisung die Kirchenvisitation in Stettin begonnen, der römische Gottesdienst abgestellt, und der evangelische nach dem Sinn der Reformatoren und den Treptower Beschlüssen gemäß eingerichtet, sowie die Verwaltung des Kirchenvermögens geordnet. Die Voraussetzung, von der man hierbei ausging, daß der Bischof von Camin, Erasmus v. Manteufel, und sein Domcapitel das Evangelium annehmen würden und dann an der Spitze der pommerschen Kirche bleiben könnten, bestätigte sich nicht; Bischof und Capitel baten vielmehr, sie zur Annahme der neuen Ordnung nicht zu nöthigen. So mußte denn für eine andere Leitung gesorgt werden, und Bugenhagen schlug nunmehr für die beiden „Orte“ zwei Superintendenten vor, Johann Knipstro für den „Ort Wolgast“ und v. R., der kurz vorher als Pfarrer von S. Jacobi bestätigt war und im bisherigen Priorathause seine Amtswohnung erhielt, für den „Ort Stettin“. Der Entfernung wegen wurde dann noch für Hinterpommern ein eigener Superintendent in Stolp bestellt. v. R. hatte in seinem Sprengel die ganze Leitung der Kirche, namentlich die Prüfung, Ordination und Einsetzung der Geistlichen zu besorgen und über die Lehre zu wachen; ein schwieriges Amt bei den in dieser Zeit des Ueberganges noch vielfach schwankenden Zuständen. Vielleicht hängt es damit zusammen, daß im Jahre 1537, als v. R. nach Schmalkalden reiste und am 7. Februar dort im Auftrage Herzogs Barnim die Bundesartikel unterschrieb, er sich bewegen ließ, einem Ruf nach Lüneburg zu folgen und dort das Amt eines Superintendenten zu übernehmen. Zu Pfingsten traf er daselbst ein. Wie er diese neue Stellung mit der alten in Stettin vereinigen wollte, ist nicht klar; Herzog Barnim betrachtete seine Abwesenheit nur wie eine Art Urlaub, die Lüneburger dagegen scheinen ihn ganz für sich haben gewinnen zu wollen und waren unangenehm enttäuscht, als v. R. im folgenden Jahr wieder nach Stettin zurückkehrte und nach langen Verhandlungen 1540 das Verhältniß endlich ganz löste. Neben der überaus schwierigen Arbeit der Kirchenvisitation war v. R. mit Ausarbeitung einer neuen Agende für den evangelischen Gottesdienst Pommerns beschäftigt, die im Juli 1543 einer in Greifswald versammelten Synode vorgelegt wurde. In dasselbe Jahr fällt auch die Stiftung des fürstlichen Pädagogiums in Stettin aus den Mitteln des S. Otto- und S. Marienstifts, wobei es sich jedoch, was gewöhnlich vergessen wird, weniger um eine Neuschöpfung, sondern vielmehr um Umänderung einer nunmehr pecuniär anders zu fundirenden, bereits in den Jahren 1491 und 1500 von Herzog Bogislav X. gestifteten Fürstenschule für 24 Knaben handelte, deren durch v. R. neu entworfene Statuten ihm einen bedeutenden Antheil an der Leitung der Anstalt gewährten. Wenn der am 27. Januar 1544 erfolgte Tod des Bischofs Erasmus von Camin Hoffnungen auf friedliche Entwickelung der kirchlichen Verhältnisse Pommerns wachgerufen hatte, so schwanden dieselben nach dem unglücklichen Ausgang des schmalkaldischen Krieges nur zu bald. Um den Frieden mit dem Kaiser zu erkaufen, legte daher nicht nur der neugewählte evangelische Bischof Bartholomäus Swawe sein Amt nieder, sondern auch v. R. gab mit der übrigen pommerschen Geistlichkeit seinen Widerstand gegen das Augsburger Interim auf. War der Streit nun auch auf dieser Seite beigelegt, so entbrannte er an andern Stellen um so heftiger. Zuerst waren es die osiandrischen Lehrstreitigkeiten, [10] die in Petrus Artopöus einen Verfechter in Stettin fanden, dann der Zwist zwischen J. Freder und J. Knipstro (A. D. B. VII, 327; IXVI, 298) wegen der Ordination, und endlich die in Stargard durch übereifrige Predigten Georg Schermer’s erregten Unruhen. Dagegen trug nach Bischof Martin’s v. Weyher (A. D. B. XX, 476) im Jahre 1556 erfolgtem Tode die wichtige Veränderung, daß durch des jungen Prinzen Johann Friedrich (A. D. B. XIV, 317) Wahl zum Bischof das Bisthum Camin säcularisirt wurde und im Superintendenten Georg Venediger einen geistlichen Leiter erhielt, zur Beruhigung bei. Als im Januar 1561 auf dem Fürstentage zu Naumburg, der auch pommerscherseits beschickt ward, die unveränderte Augsburgische Confession wiederum unterzeichnet und das Bekenntniß zu den übrigen Symbolen erneuert worden war, erschien es nothwendig, zur Belehrung für die Diener der Kirche Pommerns in einem Corpus doctrinae eine Sammlung der geltenden Bekenntnißschriften zu veranstalten. v. R. unterzog sich mit den beiden anderen Superintendenten dieser Arbeit und die Sammlung kennzeichnet die milde, versöhnliche Gesinnung des Mannes ziemlich deutlich, indem außer den gewöhnlichen Bekenntnißschriften und Luther’s Werken von Melanchthon grade diejenigen Schriften aufgenommen sind, welche dessen mildere Auffassung zum Ausdruck bringen. Nicht minder war seine Aufmerksamkeit auf die rechte kirchliche Ordnung gerichtet, und da die oben erwähnte Kirchenordnung und Agende von 1542 nicht genügte, so arbeitete v. R. von 1556 an mit Hülfe seiner Amtsbrüder eine neue sorgfältig revidirte Ordnung aus, die dann der Greifswalder Synode von 1559 und dem Stettiner Landtag von 1560, endlich aber der Wittenberger Universität zur Prüfung vorgelegt wurde. Nach so reiflicher Ueberlegung wurde dieselbe endlich am Montag nach Lätare 1563 auf dem Landtag zu Stettin angenommen und in Druck gegeben. Den Abschluß dieser bis in die neueste Zeit geltenden Norm für die pommersche Kirche hat v. R. jedoch nicht mehr erlebt; er starb bereits am 12. Jan. 1563 in Stettin, in den letzten Jahren von den Beschwerden des Alters und häuslichen Bedrängnissen vielfach heimgesucht. Sein Grab fand er unter der Kanzel der S. Jacobikirche. – Von seiner ersten Gattin, die 1539 zuerst erwähnt wird und 1557 starb, hatte er eine Tochter Esther, die an den Rector der Stettiner Stadtschule, Joachim Grünenberg, späteren Pastor in Damm, vermählt war. Am 6. Febr. 1560 verheirathete v. R. sich zum zweiten Mal, doch sind die Namen beider Frauen nicht bekannt. Ein Sohn aus zweiter Ehe starb jung. – Zu schriftstellerischen Arbeiten ist der von praktischer Thätigkeit so ganz in Anspruch genommene Mann wenig gekommen. Seine erste Schrift war eine Vertheidigung der evangelischen Lehre gegen die Angriffe eines römisch gesinnten Geistlichen Namens Schwichtenberger, betitelt: „Vorfechtinge der Evangelischen unde Christlyken lere“; mit einem Vorwort Bugenhagen’s im J. 1527 in Wittenberg gedruckt. In demselben Jahr veröffentlichte er ebenda eine kleine erbauliche Schrift: „Tröstliche underweisung, das man sich nicht greme umb die gleubigen die verstorben sind.“ Endlich gab 10 Jahre später Artopöus eine kleine lateinische Abhandlung v. Rode’s de divinitate et humanitate Christi in seinen Conciones evangelicae, Basel 1538, heraus.

Franck in den Baltischen Studien XXI und XXII. – Acten des königl. Staatsarchivs und des Stadtarchivs zu Stettin. – Vanselow, Zuverlässige Nachrichten von den Generalsuperintendenten u. s. w.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. nach heutiger Zählung Barnim IX.