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Artikel „Rode, Thomas“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 10–11, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rode,_Thomas&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 14:48 Uhr UTC)
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Rode: M. Thomas R., erster Propst des neuerrichteten Domstiftes zu Rostock, wurde von der wüthenden Menge am 14. Januar 1487 vor der „Bursa zum halben Monde“ erschlagen. Vermuthlich stammte er aus Pommern, und ist wahrscheinlich derselbe, der 1444 in Stettin in einem Streite um ein geistliches [11] Lehen in „der Roden Capelle“ zu Unserer Lieben Frauen vorkommt. 1462–1467 ist er als herzoglicher Secretär in Mecklenburg nachgewiesen, 1477 war er als solcher mit Aufträgen in Rom. 1481 ist er im Besitze eines Canonicats an der Domkirche zu Schwerin, 1482 wird er als herzoglicher Kanzler genannt, eine Stellung, die er auch noch 1487 einnahm. Gleichzeitig besaß er, seit wann ist unbestimmt, das Rectorat der Marienkirche zu Rostock. Seine Schwester war an einen Volmer Poggendorp verheirathet und stiftete später als Wittwe eine Memorie für ihren verstorbenen Mann und ihren erschlagenen Bruder im pommerschen Kloster Neuencamp. Die Domwirren Rostocks waren ganz augenscheinlich hervorgegangen aus dem Getreibe fürstlicher Diener, die dort versorgt zu werden hofften, ähnliches hofften vielleicht einige Mitglieder des Rathes. Die Herzoge und die betheiligten Rathsfamilien drückten die Sache dann durch unter dem Vorwande, der Universität dadurch aufzuhelfen. Aber eine große Anzahl der Professoren waren Gegner, vermuthlich auch die Franciscaner, deren Glieder öfter in den Facultäten eine große Rolle gespielt hatten; auch wurden die 4 großen Canonicate, welche mit den 4 Pfarrkirchen dotirt sein sollten, nicht Professoren, sondern fürstlichen Dienern geistlichen Standes, die 4 nächsten ebenfalls nicht an Universitätsmitglieder verliehen. So lief anscheinend Alles auf eine Verstärkung der Macht der Herzoge in der Stadt hinaus, womit einem Theile der patricischen Familien ebenfalls gedient schien. Daher der wüthende Aufstand, in dem Thomas Rode erschlagen, die übrigen Domherren gefangen oder verjagt wurden. Dem folgten die Processe und die Domfehde (bis 1491), der Aufstand des kleinen Volkes („der Kellerlöwen“) gegen die Herren und damit schließlich die Unterwerfung der Stadt. Das Sühnegeld für den Erschlagenen wurde 1491 den Herzogen mit 357½ fl. Rhein. gezahlt, die Errichtung des Sühnekreuzes auf der Mordstelle geschah 1494; es ist noch vorhanden. Boger latinisirte ihn Thomas Rodis. Die Geschichte der Fehde selbst gehört nicht hierher.

Ueber die Domfehde u. R. s. Krabbe, Gesch. der Univ. Rostock. – Chronik der Domfehde, herausg. von Krause (Rost. Progr. 1880). – Schäfer, Hanserecesse (3. Serie) II. – Koppmann, Gesch. der Stadt Rostock. – Lisch, Jahrb. (Reg. über 1–30 und 31–40). – Saß, Reimchronik, das. 45, S. 33 ff. Vgl. 43, 189 f. – Balt. Stud. 31, S. 108. – Schröder, Papist. Meckl. II, S. 2322 u. 2335. – Pommersches Urk.-B. I, Abth. 2: von Prümers, S. 512.