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Artikel „Springer, Johann“ von Karl Heinrich Hugelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 421–426, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Springer,_Johann&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 06:57 Uhr UTC)
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Springer: Johann S., Professor der Statistik an der Universität in Wien, 1789–1869.

Johann S. wurde am 28. December 1789 als Sohn eines praktischen Arztes zu Reichenau in Böhmen geboren. Deutsche Erziehung und slavische Umgebung haben sichtlich auf ihn von früher Kindheit an eingewirkt und die Nachwirkung dieser beiden Bildungselemente ist bei ihm zeitlebens erkennbar geblieben; bei aller Ruhe der Darstellung, welche sämmtlichen seiner Schriften durch alle Lebensperioden eigen ist, bricht die Liebe zur Heimath doch bald in leiseren, bald in stärkeren Anklängen hervor und neben der Empfindung für das deutsche Volksthum verleugnet sich auch das warme Interesse für slavisches Wesen nicht. Am 14. September 1807 schloß S. die Gymnasialstudien in seiner Heimathstadt als erster Prämifer ab, von 1807/1808–1809/1810 absolvirte er das philosophische Triennium und (nach einem einjährigen Intervall) von 1811/1812–1814/1815 das juridische Quadriennium an der Universität in Prag, In der Philosophie wie im Jus lauten die Zeugnisse aus sämtlichen Gegenständen bezeichnender Weise gleichmäßig auf Eminenz, und in voller Uebereinstimmung hiermit bescheinigt das Zeugniß über seine einjährige Praxis in der Advocatur, welche sich in Prag (bei Dr. Iwan) sofort an die [422] Studien anschloß, seine ausgezeichnete Bethätigung. Im J. 1816 verließ S. seine böhmische Heimath, um sie zu öffentlichem Wirken nicht mehr zu betreten; er wandte sich, sichtlich von dem Streben nach dem Lehrberufe geleitet, der Reichshauptstadt zu.

Der Tradition zufolge, welche ihn hierbei mit dem Hause des Grafen Hartig (des Gouverneurs in Steiermark von 1825–1830 und späteren Ministers) in Verbindung brachte, war S. als Erzieher thätig gewesen, und hierauf deutet auch das Zeugniß über die Befähigung zum Privatunterricht in den Grammatikalclassen hin, welches ihm am 27. Juni 1816 von dem Wiener akademischen Gymnasium ausgestellt wurde. Allein schon im J. 1819, noch vor Erlangung des Doctorats, trat er als Supplent Watteroth’s, des Professors der politischen Wissenschaften an der Wiener Universität, in das akademische Leben, er führte die Supplirung dieser Lehrkanzel auch nach Watteroth’s Tode (13. August 1819) bis zum Ende des Studienjahres 1821 fort und wurde schließlich, am 10. Juli 1821, promovirt, vom 1. November 1822 an zum Adjuncten der juridisch-politischen Studien für zwei Jahre bestellt. Dieses Triennium war kaum begonnen, als S. auch schon (30. April 1823) die Ernennung zum Professor der politischen Wissenschaften und der Statistik an dem Lyceum in Graz erhielt.

An der steiermärkischen Hochschule, welche eben damals den alten Rang der Universität wieder gewann, fand S. die freundlichste Aufnahme, und schon im zweiten Jahre seiner Professur ward er zur Führung des Rectorates (1824/1825) berufen. Die wenigen Jahre seiner Wirksamkeit in Graz haben in seinen Lebenserinnerungen tiefe Spuren zurückgelassen und bis in sein späteres Alter lenkte er, durch dauernde Freundschaftsbande mit der ehemaligen Stätte akademischen Wirkens verknüpft, bei seinen mannichfachen Reisen noch oft die Schritte in die freundliche Murstadt. Das Studienjahr 1826/1827 schloß die Grazer Epoche ab, denn am 16. December 1826 ward S. als Professor der Statistik wieder nach Wien berufen, und hiermit hatte er die bleibende Stätte seines Schaffens gefunden. Nahezu vierzig Jahre gehörte er der Wiener Universität als Lehrer an, und auch nach seinem Uebertritt in den Ruhestand (1864) blieb Wien bis zu seinem Tode sein Domicil; zu öffentlichem Wirken hat er Wien nie mehr verlassen.

Es ist das Bild eines vollkommen ruhigen Gelehrtenlebens, welches sich hier vor unseren Augen abrollt; das Lehramt und das mit demselben verknüpfte schriftstellerische Wirken füllen den Lebensinhalt aus. Der Lehrauftrag, welcher in Wien im Gegensatze zu Graz auf die Statistik beschränkt war, da für die Politik eine besondere Lehrkanzel bestand, erfuhr seit 1838 insofern eine Erweiterung, als im Zusammenhange mit der Erlassung des Gefällsstrafgesetzbuches der Vortrag der Finanzgesetzkunde in Wien wie an allen anderen Universitäten mit der Lehrkanzel der Statistik verknüpft wurde, und auch sonst ist der äußere Lebensgang fast nur durch akademische Ereignisse bewegt. Hierher gehört die Führung des Decanates (1853, 1858, 1862) und Rectorates (1856), des Präsidiums der staatsrechtlich-administrativen Abtheilung der Staatsprüfungscommission (seit 1850), der allgemeinen Abtheilung derselben (seit 1853) und des Vicepräsidiums der später geschaffenen staatswissenschaftlichen Staatsprüfungscommission (seit 1858), die Ernennung zum Mitgliede der Akademie der Wissenschaften (1849) und der statistischen Centralcommission (1863), im internationalen Rahmen endlich die Mitgliedschaft des dritten statistischen Congresses in Wien (1857), in dessen Präsidium er auch berufen wurde. Die Verleihung des Franz Josef-Ordens (1850), des Titels und Charakteres eines Regierungsrathes und Hofrathes (1853, 1863) waren [423] die staatlichen Auszeichnungen, welche diesem stillen Gelehrtenleben in seinen späteren Stadien zu Theil wurden.

In der akademischen Wirksamkeit Springer’s lag das Schwergewicht insofern unstreitig auf der litterarischen Seite, als die unmittelbare Wirkung als Lehrer durch einen ungewöhnlich leisen Vortrag sehr beeinträchtigt war, inhaltlich blieb aber auch die litterarische Thätigkeit mit der Lehrthätigkeit eng verknüpft.

Die litterarischen Veröffentlichungen Springer’s begannen – es ist dies für das litterarische Leben Oesterreichs in jenen Tagen überhaupt von Interesse – mit dem Erscheinen des ersten Jahrganges (1825) der von Wagner begründeten „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“, welche von da an bis zum Beginn der fünfziger Jahre der Vereinigungspunkt der österreichischen Schriftsteller auf dem Felde der Rechts- und Staatswissenschaften war. An dieser Stelle findet sich nämlich die große Abhandlung Springer’s über den „Ehebruch in seinen Ursachen und seinen Folgen“, welche sichtlich mit den im Vormärz den Vertretern der politischen Wissenschaften anvertrauten Vorträgen über das Polizeistrafrecht zusammenhing; sie führte ihren Verfasser mit Erfolg in das litterarische Leben ein, wie u. a. eine Uebersetzung in das Italienische deutlich zeigt.

In die Kategorie der politischen Gesetzkunde gehören auch die nächsten umfassenden Arbeiten Springer’s über die „Grundzüge der Verfassung des Forstwesens in den deutschen, böhmischen und galizischen Provinzen“ (Zeitschr. f. öst. Rechtsgel., 1826), die „Gewehrwegnahme in Jagdgesetz-Uebertretungsfällen“ (ebenda 1828), die „Zweckmäßigkeit der österreichischen Wanderbücher“ (ebenda 1829) und schließlich außer einigen Recensionen noch die „geschichtliche Nachweisung des Jagdregals in den österreichischen Ländern“ in dem „Oesterreichischen Archiv für Geschichte, Erdbeschreibung und Staatenkunde“ (1832). Daß die Wahl der Themen sich, wie dies zeigt, aus dem großen Gebiet der Verwaltung zunächst dem Walde und der Jagd zuwandte, ist biographisch sehr verständlich, denn S. war, wie stets ein warmer Naturfreund, in jüngeren Jahren auch ein eifriger Jäger.

In der ersten Epoche von Springer’s litterarischem Schaffen drängt sich aber neben dem zunächst gepflegten Studienzweige auch schon der zweite hervor, welcher später seine ausschließliche Lehraufgabe bilden sollte, nämlich die Statistik. 1828 beginnen (ebenfalls in der Zeitschr. f. österr. Rechtsgel.) die statistischen Arbeiten Springer’s mit einer Recension über „Zizius, Theorie der Statistik“ (das damalige officielle Lehrbuch dieses Gegenstandes), es folgen ebenda von 1829 bis 1835 die eingehenden Referate über die hervorragendsten statistischen Werke der in- und ausländischen Litteratur jener Jahre, so namentlich jene Holzgethan’s, Schnabel’s, Colbay’s, Kudler’s, Schlieben’s, Morandini’s, Lupi’s und über die staatsrechtlichen Klüber’s, Stapfer’s und Stoeger’s. Deuten schon diese umfänglichen Arbeiten darauf hin, mit welcher Genauigkeit S. die Litteratur seines Faches verfolgte, so haben wir hierfür ein noch vollgültigeres Zeugniß in seinen fortlaufenden Uebersichten über die „Litteratur der österreichischen Jurisprudenz, Politik und Statistik“, welche von 1835 bis 1840 in der „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ erschienen.

Neben diesen kritischen Arbeiten tauchen vom Jahre 1831 an auch in dem „Oesterr. Archiv für Geschichte, Erdbeschreibung und Staatenkunde“ und in den „Beiträgen zur Landeskunde Oesterreichs unter der Enns“ kleinere selbständige Arbeiten statistischen Inhalts auf. All das sichtlich nur Vorarbeiten zu jenem großen Werke, welches 1840 erschien und die Summe von Springer’s litterarischem Wirken darstellt, nämlich zu der „Statistik des österreichischen [424] Kaiserstaates“. In den zwei Bänden dieses Werkes hat S. nach dem treffenden Ausdruck seines Nachfolgers auf der Lehrkanzel ein treues Bild des vormärzlichen Oesterreichs aufgerollt, und dieses Werk ist als Ganzes seither nicht übertroffen worden. 1832 wurde Springer zwar die Einsicht in die Conscriptionslisten noch verwehrt, später aber sind ihm sichtlich auch amtliche Quellen zugänglich geworden, welche er nur nicht citiren durfte. So erscheint das Werk als das Resultat eindringender Forschung, das strenge Zuverlässigkeit mit kritischem Urtheil vereint und in der schlichten Form der Darstellung das Spiegelbild der innerlichen Wahrhaftigkeit des Verfassers ist. Die Grenzen descriptiver Statistik streng einzuhalten und sonach das Uebergreifen auf das Gebiet politischer Kritik zu vermeiden, das lag von vornherein im Programm des Werkes; man könnte aber vielleicht sogar sagen, daß nicht nur eine stets gleichmäßige Ruhe der Darstellung, sondern auch ein gewisser politischer Quietismus das ganze Werk beherrscht, aus dem nur hie und da die patriotische Wärme des Oesterreichers sich zu lebhafteren Tönen erhebt. Es hat an Andeutungen nicht gefehlt, daß die Censurverhältnisse der vormärzlichen Zeit bei dieser Zurückhaltung mit im Spiele waren, und es wurde in dieser Richtung sogar behauptet, daß es auf die Hindernisse der Censur zurückzuführen sei, wenn wir neben dem hier vorliegenden Ergebniß von Springer’s Vorträgen über die „österreichische Statistik“ nicht auch die Ergänzung aus seinen noch hervorragenderen Vorlesungen über „europäische Statistik“ besitzen. Nach der Anschauung, welche wir von der ganzen Persönlichkeit Springer’s gewonnen haben, ist diese Erklärung, wenigstens, was den litterarischen Charakter seines Hauptwerkes betrifft, unzutreffend; Inhalt und Form des Werkes sind unseres Erachtens der echte Ausdruck seines Wesens mit allen Vorzügen und in den Grenzen seines Könnens.

Mit der „österreichischen Statistik“ hatte S. den Zenith seiner litterarischen Wirksamkeit erreicht. Er blieb wohl noch ein Vierteljahrhundert im Lehramte in voller Thätigkeit, das litterarische Interesse war in ihm, wie zahlreiche Arbeiten zeigen, noch voll lebendig; zu größeren Werken ist er, obgleich die Censurhindernisse jetzt verschwanden, nicht mehr gelangt, und, was am meisten zu bedauern ist, auch eine neue Auflage der „österreichischen Statistik“, welche die Neugestaltung Oesterreichs in den fünfziger Jahren zur Darstellung gebracht hätte, ist leider nicht erschienen. Die litterarische Thätigkeit Springer’s beschränkte sich nach seinem Hauptwerke wieder auf die Theilnahme an periodischen Schriften. In den vierziger Jahren sind es noch die altösterreichischen Publicationsorgane, in welchen er zum Worte kam; in dem Jahrgang 1847 der „Jahrbücher der Litteratur“ schritt er im Anschluß an sein großes statistisches Werk zu einer eingehenden, durch drei Bände (118, 119, 120) sich hinziehenden Besprechung der „Tafeln zur Statistik der österreichischen Monarchie für das Jahr 1842“ und in dem letzten Jahrgang der „Zeitschrift für Rechts- und Staatswissenschaft“ (1849) findet sich eine offenbar seinen finanzrechtlichen Vorlesungen entstammte Abhandlung über die strafrechtliche Behandlung unrichtiger Angaben im gefällsamtlichen Verfahren. Von da an stand ihm außer den Schriften der Akademie der Wissenschaften namentlich Haimerl’s Magazin (später Vierteljahrsschrift) für Rechts- und Staatswissenschaften offen. In den Sitzungsberichten der Akademie finden sich noch zwei selbständige Vorträge (in der Sitzung vom 23. Juni 1852 über „Parallelen zwischen politischen und materiellen Bauten“, in jener vom 22. März 1854 über die „Ergebnisse der strengen Prüfungen zur Erlangung der juridischen Doctorwürde an der Wiener Hochschule“); in Haimerl’s Organ beschränkte er sich zwar auf Recensionen, es waren dies aber immer umfangreiche Arbeiten über die bedeutendsten Erscheinungen [425] auf dem Gebiete seiner Lehrfächer. So besprach er in den Jahren 1856 und 1857 Deßary’s Grundzüge der Finanzgesetzkunde und dessen Handbuch über die Verzehrungssteuer, 1860 Schwabe’s Geschichte des österreichischen Credit- und Schuldenwesens, 1864 Lustkandl’s ungarisch-österreichisches Staatsrecht, Hingenau’s Studien über den Bergbau in Oesterreich, Kremer-Auenrode’s Schrift über die schleswig-holsteinische Frage und Zöpfl’s deutsches Staatsrecht; ja, als er schon von der Facultät geschieden war, trug er noch außer einer Besprechung von F. X. Neumann’s österreichischer Handelspolitik (1865) den Schluß des Referates über Schwabe’s Creditgeschichte (1866) nach. Auch sonst war S. trotz seines hohen Alters mit dem Rücktritt von der Professur aus der Activität nicht völlig ausgeschieden. Es gilt dies insbesondere von seinem Verhältniß zu der statistischen Centralcommission. An dem theoretisch-praktischen Curse für jüngere Verwaltungsbeamte, den die statistische Centralcommission im Winter 1864/65 veranstaltete, betheiligte er sich durch Vorlesungen über die Statistik des Flächeninhaltes und der Bevölkerung, er war Mitglied des Specialcomitees zur Revision der Volkszählungs-Vorschriften (1865), aus seiner Feder liegen die Comitee-Entwürfe zur statistischen Erfassung der autonomen Budgets und der Comitee-Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des statistischen Congresses in Florenz (1868) vor. Daß sein Rath auch bei der Errichtung des communalstatistischen Bureaus in Wien eingeholt wurde, bezeugt ein Dankschreiben des Bürgermeisters (1866).

Das Quinquennium, das im Pensionszustande zu verleben S. noch vergönnt war, war das allmählige Verlöschen eines langen, stillen Gelehrtenlebens. Erst in späten Jahren (am 30. August 1854) hatte S. sich (mit Karoline Freiin v. Lüerwald) vermählt, und zwar, wie sein Testament mit warmem Dank bezeugt, zu einem sein stilles Leben beglückenden Ehebunde; jetzt, nach seiner Pensionirung, zog er sich in ein Häuschen nach Döbling zurück, das er, der Freund des Landlebens, sich als Ruhesitz erworben hatte, und hier entschlief er am 4. September 1869.

Die Entwicklung der statistischen Wissenschaft hat seit Jahrzehnten eine wesentlich veränderte Richtung eingeschlagen und, was insbesondere Oesterreich betrifft, so ist an dessen Hochschulen, welche, wie gerade S. in der Vorrede zu seinem Hauptwerke mit Nachdruck hervorhob, der Statistik von jeher eine besondere Pflege gewidmet hatten, diese Disciplin seit der letzten Organisation des juridischen Studiums gegen früher weit in den Hintergrund getreten. Um so mehr steht aber Springer’s Gedächtniß fest; als der letzte große Vertreter der deutschen Universitätsstatistik wird er in der Geschichte der österreichischen Hochschulen bleibend seinen Platz behaupten.

Wurzbach, Biogr. Lexikon des Kaiserthums Oesterreichs XXXVI, 274 bis 277. – Illustrirte Zeitung (Leipzig) XXX, Nr. 760, 23. Januar 1858, S. 58. – Almanach der kais. Akademie der Wissenschaften f. d. Jahr 1851, S. 260–262 (Verzeichniß der durch den Druck veröffentlichten Arbeiten). – Almanach der kais. Ak. d. W. f. d. Jahr 1870, S. 113, 114. – Feierliche Sitzung der kais. Ak. d. W. vom 30. Mai 1870, S. 29, 30 (Bericht des Secretärs der phil.-hist. Classe Joh. Vahlen). – Wiener Zeitung vom 16. October 1869, Nr. 244, und Mittheilungen aus dem Gebiete der Statistik, XVII. Band, Heft 1, S. 36–38 (Nekrolog von Dr. Leopold Neumann). – Compte rendu de la huitième session du congrès international de statistique, Vol. II, p. 458 (Nekrolog von Dr. Adolf Ficker). – Statistische Monatsschrift, II. Jahrg., S. 70, 71, 112, 113 (Abhandlungen Dr. Adolf Ficker’s: „Der Unterricht in der Statistik an den österreichischen Universitäten und Lyceen in den Jahren 1769–1849 und die litterarischen Leistungen der [426] Professoren auf diesem Gebiete“ und „Der Unterricht in der Statistik an den österreichischen Hochschulen in den Jahren 1850–1875 u. d. l. L. d. P. auf d. G.). – Krones, Geschichte der Karl Franzens-Universität in Graz. Graz 1886, S. 138, 139, 143, 580. – Personalacten Springer’s und Mittheilungen von Hof-Ger.-Adv. Dr. Günther Rodler aus den Nachlaßpapieren.