ADB:Schrader, Ludolf
Joachim II. von Brandenburg als ordentlicher Professor nach Frankfurt a. O. berufen, kam er gegen Schluß des Wintersemesters 1558 auf 59 hier an. Noch in demselben Jahre (Winter 59/60) wurde ihm die Würde eines Rectors übertragen, die er später noch zweimal (die Winter 1568/69 und 1579/80) versehen hat. Neben der akademischen Wirksamkeit entfaltete er eine sehr ausgebreitete Thätigkeit als Rechtsconsulent. Den verschiedensten Herren diente er hier mit seinem Rathe: den Kaisern Maximilian II. und Rudolf II., den Kurfürsten Joachim II. und Joh. Georg von Brandenburg, dem Erzbischof Joachim Friedrich von Magdeburg, den Markgrafen Georg Friedrich, Administrator von Preußen, und Johann sowie des letzteren Wittwe Katharine, den Herzögen Wilhelm d. J. zu Br. und Lün. und Joh. Albert von Mecklenburg, dazu vielen Adligen und Städten, so daß man ihn in der Sprache der Zeit als ‚Juris Asylon‘ bezeichnete. Seine Geschäftsführung als kaiserlicher Rath erregte den Argwohn seines Landesherrn, der sich durch sie benachtheiligt glaubte. Ostern 1584 wurde S. plötzlich festgenommen und nach Berlin gebracht, [434] wo er einige Zeit gefangen saß. Seine Lehrthätigkeit in Frankfurt scheint er, obwohl dies behauptet wird, nicht wieder aufgenommen zu haben. Denn schon am 6. Juli 1585 sehen wir ihn in Braunschweig, wohin er sich zurückgezogen hatte, sein Testament übergeben, dessen Inhalt dafür spricht, daß er sich damals bereits völlig dort wieder eingelebt hat. Seine wissenschaftliche Thätigkeit, wie die Ertheilung von Rechtsgutachten, setzte er in Braunschweig mit Eifer fort; noch wenige Tage vor seinem Tode, der am 8. Juli 1589 erfolgte, wurde er von dem Markgrafen Georg Friedrich in Ansbach um Rath angegangen. Seinen Anordnungen gemäß wurde ihm in der Katharinenkirche zu Braunschweig ein stattliches Grabdenkmal errichtet; ein noch schöneres Gedächtniß hat er sich aber durch zwei noch heute in Segen bestehende Familienstiftungen geschaffen, von denen die eine zu Stipendien für Studenten, die andere zur Ausstattung unbemittelter Jungfrauen und Wittwen bestimmt sind. Da er selbst in unfruchtbarer und keineswegs glücklicher Ehe lebte und mit seinen Brüdern Heinrich und Dr. Autor S. zerfallen war, so schloß er letztere und deren Nachkommen von der Erbschaft und der Theilnahme an jenen Stiftungen ausdrücklich aus und wandte beides insbesondere der Nachkommenschaft seines Bruders Konrad und seiner Schwestern Friederike und Ilse zu. Seine reiche Bibliothek erbte Dr. jur. Joh. Brandis aus Hildesheim, der Gemahl einer Tochter seines Bruders Konrad, welcher aus der großen Menge der von S. hinterlassenen Ausarbeitungen u. a. zwei Bände Consilia (Leipzig 1607–9) herausgab. Die sonstigen Schriften Schrader’s, der seiner Zeit als Jurist hochgefeiert wurde, und dessen lehensrechtlichen Schriften auch später noch in hoher Achtung standen (vgl. Stolle’s Hist. d. jur. Gelahrtheit S. 285), sind bei Jöcher IV, Sp. 345 u. a. a. O. verzeichnet.
Schrader: Ludolf S., Rechtsgelehrter, im J. 1531 in Braunschweig geboren, gehörte einer dortigen emporstrebenden Bürgerfamilie an, die im 15. Jahrhundert zuerst in den Rathsregistern erscheint und in der Folge zu großem Ansehen gelangte. Wahrscheinlich hat er bereits im September 1545 die Universität Wittenberg bezogen, wo sein Name in dieser Zeit in der Matrikel begegnet. Vollendet hat er seine Studien in Bologna, wo er mit seinem Bruder Autor 1553 in das Album der Universität eingetragen wurde. Er erwarb daselbst auch den Doctorgrad und hielt privatim juristische Vorlesungen. Nach Deutschland zurückgekehrt, hielt er sich kurze Zeit in seiner Vaterstadt Braunschweig auf und ging dann 1555 nach Wittenberg, wo er drei Jahre lang Civil- und Kirchenrecht lehrte. Von Kurfürst