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Artikel „Becman, Johann Christoph“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 240–241, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Becman,_Johann_Christoph&oldid=- (Version vom 16. April 2024, 20:29 Uhr UTC)
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Becmann: Joh. Christoph B. (Beckmann), geb. im Jahre 1641 zu Zerbst, † am 6. März 1717 zu Frankfurt a. d. O. Nach Vollendung seiner Studien in Frankfurt a. O. setzte die Unterstützung seines Landesherrn B. in den Stand, sich die Welt zu besehen. Mit nicht gewöhnlichen und vielseitigen [241] Kenntnissen im Sinne der in jener Zeit herrschenden Polyhistorie ausgestattet, wurde er im J. 1667 Professor zunächst der griechischen Sprache, im J. 1678 der Geschichte, im J. 1687 zugleich der Politik und drei Jahre später noch der Theologie an der Universität in Frankfurt. Wie angesehen B. innerhalb seiner Corporation war, mag die Thatsache bezeugen, daß er achtmal zum Rector der Hochschule gewählt worden ist. Einen Theil dieses Ansehens verdankt er ohne Zweifel seiner litterarischen Thätigkeit, die sich vorzüglich im Gebiete der Geographie, Geschichte und Politik bewegte. Seine „Historia Orbis terrarum geographica et civilis“ (Erste Auflage Frankfurt a. d. O. 1680) ist am Ende nicht viel mehr als eine Compilation, zeugt aber von achtungswürdiger Gelehrsamkeit und seltener Geschicklichkeit in der Gruppirung und Behandlung eines massenhaften Stoffes. Das Werk war s. Z. sehr beliebt – man würde es vielleicht am zutreffendsten nach einem neueren Ausdruck als „allgemeine Fürsten- und Völkerkunde“ bezeichnen – jetzt aber ist es der Natur der Sache nach vergessen. Ein bleibendes Andenken aber sichern B. seine historischen Arbeiten, bez. seine „Historie des Fürstenthums Anhalt“ (Zerbst 1710), wozu die „Accessiones Historiae Anhaltinae“ gehören, die er 1716 erscheinen ließ. B. schrieb dieses Werk im Auftrage und ohne Zweifel auch mit Unterstützung des anhaltischen Fürstenhauses. Es bezeichnet in der Entwickelung der deutschen Particulargeschichtschreibung einen rühmlichen Fortschritt und kann für jene Zeit geradezu eine „Musterarbeit“ genannt werden. Es ist allerdings nach der damals herrschenden Sitte breit angelegt und oft schwerfällig gehalten, aber die Aufgabe einer Fürsten- und Landesgeschichte ist in würdiger Weise erkannt und mit anerkennungswerther Hingebung und Vertiefung durchgeführt. Es sind auch der innere Zustand und die innere Geschichte des Landes, die wir in einer Weise kennen lernen, wie es in jener Zeit noch nicht an der Tagesordnung war. Der Verfasser ist außerdem auf die (anhalt.) Archive zurückgegangen und hat einen guten Theil der in ihnen aufbewahrten Urkunden zum ersten Male verwerthet und aber auch mitgetheilt. Was die historische Kritik anlangt, läßt B., mit dem Maßstabe unserer Zeit gemessen, freilich zu wünschen übrig, wie die meisten, auch die besseren der Geschichtschreiber jener Tage; wenn er uns aber in der Behandlung der früheren Jahrhunderte oft mit Recht zu unkritisch erscheint, so dürfte diese Wahrnehmung ihre Erklärung häufig in der Schonung finden, die B. wohl oder übel der zur Herrschaft gelangten Ueberlieferung angedeihen lassen zu müssen glaubte. Eine handschriftlich hinterlassene „Historische Beschreibung der Kurmark Brandenburg“ hat einer seiner Nachkommen, B. L. Beckmann, im Jahre 1751 zu Berlin veröffentlicht. Von besonderem Verdienste sind seine dem Gebiete der Staatswissenschaft angehörigen Schriften „Meditationes politicae“ (1679) und sein „Conspectus doctrinae politicae“ (1691); sie sind von competenter Seite in der neuesten Zeit als ein Fortschritt in der Entwicklung der staatswirthschaftlichen Doctrin anerkannt worden. Auch seine Ausgabe von H. Grotius’ „De jure pacis et belli cum variorum et suis notis“ ist an dieser Stelle zu erwähnen. Als Theolog gehörte B. dem reformirten Bekenntnisse an und hat unter dem Namen Hubertus Mosanus mit dem lutherischen Theologen H. J. Masius lebhafte Streitschriften gewechselt.

Vgl. O. v. Heinemann, Einleitung zum Codex Anhaltinus I. p. VII und W. Roscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland (München 1874) S. 319.