ADB:Becmann, Gustav Bernhard
Otto David Heinrich Becmann, geb. ebenda 29. Juni 1722, beide Juristen, sind merkwürdig durch die innige Verbindung ihres Lebensganges wie ihrer wissenschaftlichen Thätigkeit. 1747 zusammen in Halle als Dr. jur. und Mag. phil. promovirt, hielten beide dort juristische und philosophische Vorlesungen, wurden 1749 als Docenten mit Gehalt nach Göttingen berufen, 1753 zu außerordentlichen Professoren, der Aeltere der Rechte, der Jüngere der Philosophie, und 1759 beide zu ordentlichen Professoren der Philosophie ernannt. Der Aeltere trat 1761 in die juristische Facultät über, während der Jüngere in der philosophischen verblieb. Beide wurden endlich 1770 zusammen zu Hofräthen ernannt. Der Aeltere starb 4. April 1783, der Jüngere überlebte ihn nur kurze Zeit, † 19. März 1784. Beide pflegten sogar nach dem damaligen Maßstabe außerordentlich viele Vorlesungen zu halten; der Aeltere docirte neben Naturrecht, römischem Recht und Proceß auch noch in Mathematik, der Jüngere kanonisches und Lehnrecht, Logik, Metaphysik, Moral, Kosmologie und Pneumatologie. Getrennt haben sie nur einige lateinische Dissertationen veröffentlicht, mehrere Bücher dagegen gemeinschaftlich. Ihre „Gedanken vom Reformiren des Rechts“, Halle 1747, riefen die anzügliche Gegenschrift hervor: „Schreiben eines guten Freundes in Halle an einen andern in Jena nebst einigen Anmerkungen über die Gedanken der Herren Becmänner vom Reformiren des Rechts“, Jena 1747. Ihre Rechtsgutachten sind von dem Jüngeren nach dem Tode des Bruders unter dem Titel „Becmannorum fratrum consilia et responsa“, Gotting. 1784, herausgegeben worden. – Lebensbeschreibung des Aeltern vom Bruder verfaßt vor den Consilia et responsa; vgl. auch Pütter, Gelehrten-Geschichte von Göttingen I. 151. 176. II. 38. 54.
Becmann: Gustav Bernhard B., geb. 25. Dec. 1720 zu Dewitz in Mecklenburg-Strelitz und sein Bruder