ADB:Neuhaus, Karl
Albrecht v. Haller seine ersten medicinischen Vorstudien gemacht. Neuhaus’ Vater, früher Officier im Dienste Frankreichs, ließ sich wieder in seiner ursprünglichen Heimath nieder, die unterdessen durch die Beschlüsse des Wiener Congresses mit dem Kanton Bern vereinigt worden war, und wurde hier im J. 1817 Bürgermeister. N. soll zuerst Neigung zum geistlichen Berufe gezeigt haben, entschied sich aber zum Kaufmannsstand und hielt sich deshalb von 1812–1820 in Straßburg auf, wo er jedoch, bei äußerst zurückgezogener Lebensweise, jede freie Stunde benutzte, um durch ernstes Selbststudium seinen Geist zu bilden und sich allgemein wissenschaftliche Kenntnisse zu erwerben. Obwol der deutschen Schweiz angehörig, betrachtete er doch, seiner Erziehung entsprechend, das Französische als seine Muttersprache. Nach Biel zurückgekehrt, wurde er durch seine Ehe Antheilhaber an einer bedeutenden Kattundruckerei und bethätigte sich an deren Betrieb mit Fleiß und Geschick, ohne aber seiner Bücherliebhaberei und seinem Hange zu litterarischen Beschäftigungen zu entsagen. Er galt beinahe als ein Sonderling, da er alle oberflächlichen ebenso wie alle lärmenden Gesellschaften mied. Die Ereignisse des Jahres 1830 zogen den stillen jungen Mann aus seiner Einsamkeit heraus. Er betheiligte sich an der gegen die aristokratische Berner Kantonsregierung gerichteten revolutionären Bewegung; seine geistige Bedeutung wurde erkannt, und er erhielt Einfluß auf seine Umgebung. Als die Regierung am 13. Januar 1831 freiwillig ihre Gewalt niederlegte, und es sich darum handelte, eine neue Constitution zu entwerfen, wurde N. zum Mitglied des Verfassungsrathes erwählt, und diese Behörde selbst ernannte ihn zu einem ihrer Secretäre. Bei Einführung der neuen Staatsform sandte ihn seine Vaterstadt in die oberste Landesbehörde, den Großen Rath, und sofort erging hier an ihn der weitere Ruf zum Eintritt in die Regierung (October 1831). Als Mitglied des Regierungsrathes wurde er an die Spitze des Erziehungswesens gestellt und übernahm damit eine Aufgabe, welcher unter den damaligen Verhältnissen eine ganz besondere Wichtigkeit zukam. In wenigen Jahren hatte er nicht nur dem Volksunterricht im Sinne der herrschenden Reformgedanken eine völlig neue Einrichtung gegeben und namentlich auch die äußere Lage der Lehrerschaft durch Beiträge aus den Mitteln des Staates wesentlich gehoben, sondern auch die Sorge für den höheren Unterricht kräftig in die Hand genommen. N. ist der Schöpfer der Berner Hochschule, und seine bei Eröffnung derselben am 15. November 1834 gehaltene Rede war ein Meisterstück durch die Art, wie er – selbst ohne Universitätsbildung – den umfassenden Zweck und die Bedeutung der neuen Anstalt für Staat und Volk in gemessenen und doch schwungvollen Worten darzulegen wußte. Kaum weniger Aufsehen machte aber die Entschiedenheit, mit welcher er für die in die Schweiz geflüchteten Polen eintrat, um den Großen Rath von Bern zu ihren Gunsten zu stimmen, ünd besonders die Rede, durch welche er nach dem verunglückten Zuge nach Savoyen (am 31. Januar 1834) ihre Ausweisung aus der Eidgenossenschaft abwendete. [499] Obwol selbst in seinen politischen Grundsätzen vorsichtig und gemäßigt, war N. überhaupt ein heftiger Gegner aller Nachgiebigkeit gegenüber den Einmischungen der von Metternich geleiteten europäischen Mächte und ein ebenso reizbarer als energischer Verfechter der nationalen Unabhängigkeit und des vollen Selbstbestimmungsrechtes der Schweiz. Es fehlte ihm nicht an Gelegenheit, diesen Standpunkt geltend zu machen in den Räthen seines Kantons wie als dessen Gesandter vor den eidgenössischen Tagsatzungen, denn kaum verging damals ein Jahr, ohne daß der Aufenthalt und die Umtriebe der polnischen, italienischen und deutschen Flüchtlinge in der Schweiz zu diplomatischen Conflicten führten. Keiner trat in solchen Fällen kräftiger und ernster auf als N. Namentlich als im Sommer 1838 der König Ludwig Philipp von Frankreich die Entfernung des Prinzen Ludwig Napoleon verlangte, als die Schweiz, welche den Prinzen als ihren Bürger betrachtete, gegen die rohen Kriegsdrohungen des großen Nachbarstaates sich erhob, da war N. der Wortführer dieser Stimmung im Kanton Bern im Gegensatz zu denjenigen, welche um eines zweifelhaften Ehrenpunktes willen ihr Land nicht einer solchen Gefahr glaubten aussetzen zu dürfen. Der Sieg, den die kriegerische Partei nach langem Kampfe und nur mit schwacher Mehrheit (106 gegen 104 Stimmen) am 24. September im Großen Rathe von Bern davontrug, blieb, da der französische Thronprätendent freiwillig den Boden der Eidgenossenschaft verließ, ohne weitere Folgen; er befreite aber N. von denjenigen Männern, mit welchen er bisher den politischen Einfluß hatte theilen müssen; die Brüder Johann und Karl Schnell, einst die Führer der Revolution von 1831, schieden nach jener Abstimmung aus allen ihren Staatsämtern und ihrer öffentlichen Thätigkeit und überließen ihrem bisherigen Rivalen N. allein und unbestritten das Feld. Dieser trat jetzt mit dem Jahre 1839 als „Schultheiß“ an die Spitze seines Kantons, der erste Berner Schultheiß aus nicht patricischem Geschlechte, zugleich der erste aus dem sogenannten „neuen“ Kantonstheile und der erste, der sich der französischen Sprache bediente. Als solcher war N. nun auch zeitweise – während des Jahres 1841 – zugleich Haupt des „Vorortes“ der Eidgenossenschaft und nach den Bestimmungen des Bundesvertrags Vorsitzender der Tagsatzung. Es beginnt von da an sein bedeutsames Eingreifen in die Leitung der allgemeinen schweizerischen Politik. Der bisherige eidgenössische Staatenbund befand sich eben in dem kritischen Stadium der inneren „Kämpfe und Umgestaltungen“, im Uebergang aus den hergebrachten aristokratischen Einrichtungen zum Grundsatz der allgemeinen Stimmberechtigung in den Kantonen und zu der allmählichen Durchführung dieses Princips auch auf die Organisation der Bundesgewalt. Bei der Zusammensetzung des Bundes aus den Vertretern der Einzelstaaten konnte dieser Fortschritt nicht anders als mühsam und ruckweise vor sich gehen. Wie N. früher für den liberalen Theil des Kantons Schwyz gekämpft hatte, welcher unter der gültigen Verfassung nicht zu seinem Rechte zu kommen schien, so wollte er 1841 durch einen Machtspruch der Gesammtschweiz die unterdrückte, liberal gesinnte Bevölkerung des Unter-Wallis in Schutz nehmen in ihrem Widerstande gegen die gewaltthätige Geltendmachung der legitimen Verfassung von Seiten der bisher alleinherrschenden Ober-Walliser Thäler. Umgekehrt aber verfocht er im nämlichen Jahre das Recht der aargauischen Regierung, als diese nach einem Aufstandsversuche ihres katholischen Volkes die Aufhebung sämmtlicher Klöster ihres Gebietes beschloß und dem gegentheiligen Entscheid der Tagsatzung sich nicht fügen wollte. Gestützt auf die Macht, welche sein Heimathkanton in die Wagschaale legte, wußte N. die Execution des Bundesbeschlusses so lange zu hinterhalten, bis die öffentliche Meinung der Schweiz sich mehr und mehr seiner Ansicht zuwandte, die Wiederherstellung der einmal aufgehobenen Klöster sich als unmöglich erwies, und die Mehrheit der Tagsatzung [500] selbst darauf verzichten mußte. Die Uneinigkeit der conservativen Staatsmänner trug nicht wenig zu diesem Resultate bei. Angesichts der vollendeten Thatsachen und der Schwierigkeiten der Lage brachten sie es nicht zu einer übereinstimmenden Haltung. Geistreich und klug benutzte N. diese Schwäche seiner Gegner. „Während St. Gallen, sagte er, das Frauenkloster Hermetschwyl preisgibt, wollen Waadt und Zürich dasselbe erhalten; die Abtei Muri wird von Waadt und Zürich als schuldig – an der Empörung – erkannt, eben da St. Gallen deren Unschuld zu beweisen versucht. Freiburg gibt seine Zustimmung zur Aufhebung von Wettingen, welches dem Aufruhr fremd geblieben ist, aber es fordert die Wiederherstellung des Kapuzinerklosters zu Baden, obwol dessen Betheiligung an den Unruhen offenkundig ist. Zürich und Waadt geben die Aufhebung von drei Klöstern zu; Freiburg will sich sogar mit zweien begnügen, ein anderer Kanton spricht sich für die Vierzahl aus. Haben wir denn hier eine Frage aus der Arithmetik zu lösen? – Was soll denn der Kanton Aargau thun, vor solche Widersprüche gestellt? – Ihr habt den Boden der Grundsätze verlassen und den der baaren Willkür betreten. Der Grund, auf dem Ihr stehet, läuft Euch unter den Füßen fort. Wahrhaftig. was Ihr auf diese Weise befestiget, das ist nicht die Sache der Klöster, sondern gerade die Sache des Aargaues! – Eure sich selbst widersprechenden Forderungen verschaffen diesem Kanton die Sympathieen der öffentlichen Meinung.“ So setzte Aargau schließlich seinen Willen durch, und die hiermit eingeschlagene Strömung in den Massen wurde nicht gehemmt, nur gereizt und zuletzt entfesselt, als nun der Kanton Luzern zum Schutze der gefährdeten Religion den Jesuitenorden herbeirief. Der Unwille über diesen verhängnißvollen Entschluß äußerte sich so stark und so allgemein, nicht blos im protestantischen Theile der Schweiz, und endlich so ungeduldig, daß die Regierungen nicht mehr im Stande waren, rasch genug auf Verfassungs- und gesetzmäßigem Wege Abhülfe zu schaffen. Nachdem die herrschende Partei in Luzern eine Anzahl ihrer heftigsten Gegner in die Verbannung getrieben hatte, kam es zum Ausbruch. Im December 1844 und im März 1845 fanden die sogenannten Freischaarenzüge statt: bewaffnete und militärisch organisirte Freiwillige aus den Kantonen Aargau, Basel-Land, Solothurn und Bern fielen in das Luzernische Gebiet ein, wurden aber in die Flucht geschlagen, das zweite Mal sogar mit Hinterlassung vieler Gefangener, welche nun in die Gewalt der Sieger fielen. N., welcher in den Jahren 1843 und 1845 jeweilen wieder zum Schultheißen gewählt worden war, hatte zu diesen Gesetzlosigkeiten nicht Hand geboten, aber die von ihm geleitete Regierung hatte auch nichts gethan, um dieselben rechtzeitig unmöglich zu machen; er hatte bis zum letzten Augenblick, seinen Einfluß überschätzend, der Bewegung Herr zu sein geglaubt. Erst nach dem unglücklichen Ausgange versuchte N. durch strenge Bestrafung der Schuldigen, namentlich der mitbetheiligten Beamten, das Ansehen des Gesetzes zu retten. Allein obwol jetzt seine bisherigen Gegner, unter der Führung von Landammann Blösch (s. A. D. B. II, 722), einem etwas jüngeren Verwandten von N., im Interesse der staatlichen Ordnung an seine Seite traten und ihm im Großen Rathe ein glänzendes Zutrauensvotum verschafften, um seine Stellung zu halten, so waren doch die Wogen unversehens bereits über ihn hinweggegangen. Neue Bedürfnisse regten sich plötzlich, neue Bestrebungen machten sich geltend und neue Männer machten sich zu deren Trägern. Ulrich Ochsenbein, der gewesene Anführer des Freischaarenzuges von 1845, und der noch junge Jakob Stämpfli stellten sich N. entgegen. Eine Volksabstimmung entschied für die Aufstellung einer neuen Kantonsverfassung, und, im entschiedensten Gegensatze zu N., nach directer Ablehnung der von ihm gebilligten Beschlüsse, auch für die Wahl eines eigenen Verfassungsrathes. Damit hatte seine öffentliche Thätigkeit ein Ende. Ein Antrag, den Schultheißen in [501] Anklagezustand zu versetzen, fand zwar, nach einer letzten, gewaltigen und eindrucksvollen Rede desselben, nicht die Zustimmung des Rathes (4. März 1846), bewog ihn jedoch bald zu gänzlichem Rücktritt, da er das Vertrauen des Volkes nicht mehr besitze. N. kehrte in seine kleine Vaterstadt zurück und ergriff, als Theilhaber an einer größeren gewerblichen Unternehmung, einem Eisenwerke, wieder seinen früheren Beruf. Daneben beschäftigte er sich mit schriftstellerischen Arbeiten, mit Abfassung einer Biographie seines Freundes, des Arztes Pugnet von Biel, und mit der Aufzeichnung seiner Lebenserinnerungen und seiner philosophischen Reflexionen. Einen Augenblick schien es, als sollte er zurückgerufen werden in das politische Leben. Der Sonderbundskrieg des Jahres 1847, der allen Widerstand gegen die Neugestaltung des Eidgenössischen Bundes in kurzem Schlage vollständig niederwarf, erreichte auf legalem Wege das Ziel, das die Freischaaren umsonst angestrebt, verwirklichte das politische Ideal, das N. selbst vorgeschwebt hatte. Allein schon bei der Ausarbeitung des Entwurfes einer neuen Bundesverfassung war ihm jede Mitwirkung versagt. Zwar wurde er, als dieser Entwurf, mit Mehrheit angenommen, in Kraft trat, bei der Wahl der neugeschaffenen schweizerischen Volksvertretung, des Nationalraths, zum Mitgliede dieser Behörde ernannt; aber die erste Sitzung an welcher er theilnahm (5. November 1848), machte ihm offenbar, wie er vollständig isolirt dastehe, und wie die Gunst der nunmehrigen Machthaber noch gründlicher als die Volksgunst ihn verlassen habe. Als er bei Zusammensetzung des Bundesrathes übergangen wurde, konnte er nicht mehr im Zweifel sein, daß seine Stunde geschlagen habe. Krank verließ er Bern, das jetzt als neue Bundesstadt bezeichnet wurde, und kehrte nach Biel zurück, um in der Stille am 8. Juni 1849 zu sterben. Ein tragisches Geschick wollte es, daß der Mann, der wie kaum ein zweiter dazu beigetragen hatte, die Neuordnung der Schweiz vorzubereiten und herbeizuführen, aus der Ferne zusehen mußte, wie Andere sie ins Leben riefen. N. war unbestritten einer der bedeutendsten Männer, welche die neuere Schweiz hervorgebracht hat. Er hatte die Gewohnheit, schreibend zu lesen. Die Auszüge aus Schriftstellern mit den daran geknüpften Bemerkungen und Betrachtungen wurden lange nach seinem Tode von seinen Söhnen im Drucke herausgegeben unter dem Titel: „Pensées et fragments divers de Ch. N. ancien avoyer de la république de Berne“ (Bienne 1863). Das Büchlein gibt Zeugniß von der ernsten Gedankenarbeit und dem edeln Idealismus des vielbeschäftigten Politikers, wie von der Tiefe und Vielseitigkeit seines Geistes: der heilige Augustin erscheint hier neben Plato, Dante neben Tasso, Bossuet und Pascal neben Spinoza und Leibnitz; Kant, Fichte und Hegel werden ebenso häufig citirt als Rousseau und Benj. Constant; von den deutschen Dichtern liebte er besonders Schiller, aus dessen Werken er ganze Stücke für sich selbst ins Französische übersetzte. Als Staatsmann ohne theoretische Vorbildung, war er im Grunde doch ganz „Doctrinär“, von abstracten Ideen und vorgefaßten Ansichten beherrscht, daher unzugänglich für Rath und Erfahrung, aber auch unbeirrt und zweifellos erfüllt von seiner Ueberzeugung, getragen von dem sicheren Gefühl der Ueberlegenheit. Als Redner zeichnete er sich daher durch Klarheit und Kraft und ein einfaches natürliches Pathos aus; er war kein Volksredner, aber ein Parlamentarier von nicht gewöhnlichem Schlage. Ein entschiedener Gegner des Legitimitätsprincips, dachte er doch außerordentlich hoch von der Nothwendigkeit fester staatlicher Ordnung und von der Autorität des Gesetzes. Sein fleckenloses Privatleben und die Würde seines persönlichen Auftretens verschaffte ihm die ungetheilte Achtung auch seiner politischen Widersacher; aber in dieser Vornehmheit seines Wesens, die ihn den Verkehr mit der Menge meiden hieß, liegt auch zum Theil die Erklärung seines so raschen und so vollständigen Sturzes. Das Volk, dessen nationale Interessen [502] er vertrat und mit Einsetzung seiner ganzen Kraft dem Siege entgegenführte, liebte seine Politik, aber nicht seine Person.
Neuhaus: Johann Karl Friedrich N., schweizerischer Staatsmann (1796 bis 1849), wurde am 9. Februar 1796 zu Neuenburg geboren, wo sein Großvater sich als Arzt niedergelassen hatte. Seine Familie stammte aus Biel und nahm in der kleinen, unter der nominellen Oberhoheit des Fürstbischofs von Basel stehenden, aber als ein „zugewandter Ort“ mit der Eidgenossenschaft verbündeten und politisch fast selbständigen Stadt von alter Zeit her eine angesehene Stellung ein. Eine Reihe sehr tüchtiger Aerzte war aus dieser Familie hervorgegangen, bei einem derselben hatte einst- A. Hartmann, Gallerie berühmter Schweizer, Bd. I. – Secrétan, Biographies Suisses. – L'Avoyer Neuhaus, par X. P. (Pequignot, gewesener Landammann von Bern). – A. v. Tillier, Geschichte der Eidgenossenschaft zur Zeit des sogeheißenen Fortschritts, 1830–1848 (Bern 1854–1855). – Baumgartner, Die Schweiz in ihren Kämpfen und Umgestaltungen (Zürich 1853–1866). – Blösch, Eduard Blösch und dreißig Jahre bernischer Geschichte (Bern 1872). – Tagblatt der Verhandlungen des Großen Rathes von Bern (wo Neuhaus’ politische Reden abgedruckt sind; einige derselben, namentlich die Reden bei Eröffnung der Tagsatzung, sind als Broschüren gedruckt). – Zeitungs- und Broschürenlitteratur jener Jahre.