ADB:Bloesch, Eduard
Karl und dem Professor Hans Schnell, nahm er an ihren politischen Bestrebungen Antheil, aus denen 1831 die damalige Umgestaltung des Cantons Bern hervorging. Indessen traten nur die beiden letztgenannten in die neuen Staatsbehörden ein, in denen sie bis zum Sommer 1838 den vorherrschenden Einfluß auf Berns innere und äußere Politik übten, während J. L. Schnell und B. sich wesentlich auf ihren bisherigen Berufskreis und die Pflege der municipalen Angelegenheiten von Burgdorf beschränkten. Doch fand B. schon 1834 und 1836 Verwendung in Vorarbeiten für die Gesetzgebung im Handels- und Gemeindewesen, 1836 auch als Mitglied einer von der Regierung in den bernischen Jura gesandten Untersuchungscommission bei dortigen Unruhen. Gleichzeitig trat er als Officier bei der Miliz ein, rückte bis zum Majorsrange vor, wurde aber 1841 zum Oberauditor der eidgenössischen Armee ernannt, eine Stelle, die er bis zu seinem Lebensende bekleidete. Im Herbst 1838 führten innere Parteigegensätze im neuen Bern und die Verwicklungen der Schweiz mit Frankreich, das die Ausweisung Louis Napoleon’s aus der Schweiz forderte, den politischen Sturz der Brüder Schnell und des von ihnen getragenen Systems (der „Burgdorfer Partei“) durch eine sogenannte nationale Partei herbei, bestehend aus den Brüdern Ludwig und Wilhelm Snell aus Nassau, Professoren an der 1834 gegründeten Hochschule Bern, der von ihnen gebildeten und beeinflußten jungen radicalen Schule, dem Bieler, Neuhaus, dem Jurassier Stockmar und dem Schultheißen von Tavel. Die beiden Schnell traten aus den Behörden zurück, Neuhaus und Stockmar in die Rgierung ein. Nur in dem von ihnen gegründeten Blatte, dem „Volksfreund“, führten die Schnell den Kampf gegen die Sieger fort, deren Organ der von den Snell geleitete „Schweizerische Beobachter“ war. Unter dieser Constellation begann B. seine politische Laufbahn durch den Eintrittt in den neugewählten Großen Rath am 1. Dec. 1838. Schon frühe sprach er seine Grundsätze aus: gewissenhafte Achtung jedes auf Verfassung und Gesetz begründeten Rechtes, auch jeder Minorität, im Staate; Verwerfung jedes Gewaltacts auf Grund sogenannter Staatsraison; zeitgemäße Umgestaltung im Gemeindewesen nur unter Berücksichtigung historisch gegebener Zustände und auf streng gesetzlichem Wege. Mit diesen Anschauungen stand er freilich Männern der Gewalt, wie Neuhaus und Stockmar, und der von bloßen Parteidictaten geleiteten Mehrheit der Behörde ferne, obwol er bald selbst den letztern unter seinen Gegnern gegen die Willkür in Schutz nahm, womit Neuhaus 1840 die Ausstoßung Stockmar’s aus dem Regierungsrathe [723] durchsetzte. Aber ausgezeichnete Beredsamkeit, ein unantastbarer Charakter, gründlichste Kenntniß aller Verhältnisse, Arbeitskraft und Fleiß erwarben B. rasch soviel Anerkennung bei Freund und Feind, daß er frühe Mitglied der wichtigsten Commissionen des Großen Rathes, Vicepräsident der Behörde, Ende 1840 zu ihrem Präsidenten, d. h. zum Landammann der Republik, für das J. 1841 ernannt wurde, eine Würde, welche mit dem Vorsitz im Großen Rathe die Befugniß einer selbständigen Initiative, so lange die Behörde nicht versammelt war, und ein Aufsichtsrecht über den ganzen Gang der Staatsverwaltung einschloß. In dieser Stellung im J. 1841, in welchem die Aufhebung der aargauischen Klöster den Keim folgenreicher Zerwürfnisse in die Schweiz warf, nahm B. als zweiter Gesandter seines Cantons auch an der schweizerischen Tagsatzung Theil, die ihn seinem ersten Collegen, Schultheiß Neuhaus, bei Bestellung der vorberathenden Commission vorzog, blieb aber freilich in dieser, wie in der Tagsatzung selbst, mit seiner Ansicht allein, die Verwicklung sei nur durch freiwilligen Rücktritt des Cantons Aargau von seinem Beschlusse zu lösen. Denn noch weniger hätte dieß bei der aargauischen Behörde Anklang gefunden, da diese auf den Beistand der gesammten radicalen Partei in der Schweiz, die Abneigung der reformirten Volksmassen gegen die Klöster, die Hülfe von Bern unter Neuhaus und Wadt unter Druey sich stützte und der Tagsatzungsmehrheit, die den aargauischen Beschluß für bundeswidrig erklärte, Gehorsam versagte. Glücklicher war B. mittlerweile in einer wichtigen Angelegenheit seines Heimathcantons. Seinen Anstrengungen gelang es, den Großen Rath zum Entschlusse gütlicher Unterhandlung mit der Stadt Bern in dem seit einem Jahrzehnt waltenden bittern sogenannten Dotationsstreite zwischen Staat und Stadt zu bringen und als erster Abgeordneter der Regierung mit dem ersten Abgeordneten der Stadt, Ludwig v. Fischer von Reichenbach, den Vergleich anzubahnen, den die beidseitigen Abordnungen und schließlich die Bürgergemeinde der Stadt Bern und der Große Rath des Cantons, letzterer mit 137 gegen 12 Stimmen, ratificirten. Obwol in späterer Zeit politische Gegner von B. diesen Vergleich zu unwürdigen Verdächtigungen gegen ihn zu benutzen versuchten, bleibt dieses Werk, das Bern den Frieden wiederzugeben bestimmt war, Blösch’s schönstes Denkmal. So sehr hatte auch sein Wirken bei der höchsten Behörde Beifall gefunden, daß er Ende 1842 wiederum mit 174 von 185 Stimmen zum Landammann für das folgende Jahr erwählt wurde.
Blösch: Eduard Eugen B., Landamman des Cantons Bern, † 7. Febr. 1866. Unter den schweizerischen Staatsmännern der neueren Zeit durch Charakter, seltene Begabung und Leistungen einer der hervorragendsten. Geb. 1. Febr. 1807 in Biel, wandte sich B. dem Studium des Rechts in Bern und Heidelberg zu, trat nach seiner Heimkehr 1830 als Gehülfe bei dem Stadtschreiber und Advocaten J. Ludwig Schnell in Burgdorf ein und gründete hier seine berufliche Laufbahn und Heimath. In freundschaftlicher Beziehung zu seinem Prinzipal und dessen Brüdern, dem Dr. jur.Inzwischen schärften die nicht ausgetragene aargauische Klosterfrage, der Sieg einer ausgeprägt katholischen Partei in Luzern und Wallis, die herausfordernde Berufung der Jesuiten nach Luzern im J. 1844 die politischen Parteigegensätze in der Eidgenossenschaft und im Canton Bern aufs höchste. Die Anträge auf Ausweisung der Jesuiten aus der Schweiz von Bundeswegen und der Revision des Bundesvertrages durch einen schweizerischen Verfassungsrath wurden von Aargau unter Keller und von Bern unter Neuhaus aufs Tapet gebracht, und die Regierungen beider Cantone, wie diejenigen von Solothurn und Baselland, förderten theils unter der Hand, theils offen, die Bildung der Freischaaren, durch welche die revolutionär-radicale Partei die Regierung von Luzern zu stürzen suchte. In Bern bekämpfte B. vergeblich diese Politik von Neuhaus und Tavel, als nur geeignet, alle Regierungsautorität zu untergraben und eine gänzliche Auflösung der öffentlichen Ordnung herbeizuführen. So sehr waren die Leidenschaften erregt und die Massen davon ergriffen, daß die Schnell und ihre Freunde jetzt selbst in Burgdorf allen Einfluß verloren und B., der in Folge hiervon auch aus der dortigen Gemeindeverwaltung trat, im Großen Rathe bei der Landammannwahl für 1845, die übungsgemäß auf ihn gefallen wäre, übergangen wurde. Als die Freischaaren bei zweimaligem Einfalle in den Canton Luzern [724] die verdienten Niederlagen erlitten und nun Neuhaus und Tavel sich von ihnen loszusagen suchten, trat ein was B. vorausgesehen. Der Grimm der Unterlegenen kehrte sich gegen die Regierung, die sie erst begünstigt hatte, und nur der Unterstützung der „Burgdorferpartei“ und der Stadtberner in dem im Herbste 1845 neubestellten Großen Rathe hatte sie es zu danken, daß sie nicht augenblicklich gestürzt wurde. B., der auf ihren Wunsch als bernischer Bevollmächtigter für die Auslösung der gefangenen Freischärler in Luzern wirksam thätig gewesen war, ward für 1846 zum Vicelandammann erwählt. Allein die Erschütterung des Gemeinwesens war keineswegs beendigt; die Freischaarenpartei trat mit dem Begehren einer Verfassungsrevision auf, durch die sie in den Besitz der Gewalt zu kommen hoffte, und der Versuch einiger Regierungsglieder, durch Fragen materieller Art, Aufhebung der Zehnten und veränderte Vertheilung der Staatslasten, die Aufmerksamkeit des Volkes von dem politischen Kampfe abzulenken, öffnete allen Begehrlichkeiten nur ein noch weiteres Feld. Nach mehrmonatlicher Bewegung drang schließlich der Antrag auf Niedersetzung eines Verfassungsrathes beim Volke durch, bei der Wahl desselben im März 1846 errang die Freischaarenpartei den entscheidensten Sieg und setzte nun, unter Stämpfli’s Führung, eine Umgestaltung der Verfassung und des gesammten Staatshaushaltes durch, bei welcher sich die verschiedenen Landestheile auf Kosten des Ganzen gegenseitig die weitgehendsten Concessionen („Großer Märit“ = Markt) zusicherten. Eine entsprechende Neubestellung der Regierung erfolgte; Neuhaus und Genossen, von der Nemesis erreicht, blieben beseitigt. B., in den Verfassungsrath doppelt gewählt, wo er vergeblich gegen die politischen Grundsätze der Mehrheit und die Verschleuderung der Staatsfinanzen Einsprache erhoben, wurde auch im neuen Großen Rathe das naturgemäße Haupt der kleinen conservativen Opposition. Ohne sichtlichen Erfolg stand diese der Regierung gegenüber; Blösch’s Reden in den wichtigsten Fragen, wie z. B. über das Steuergesetz, über die Berufung Zeller’s zur theologischen Professur in Bern, machten indessen in weiten Kreisen großen Eindruck. Mit vielen Conservativen anderer Cantone theilte übrigens B. die Ansicht, daß nur eine zeitgemäße Umgestaltung der Eidgenossenschaft als Ganzes auch den einzelnen Cantonen eine gedeihliche Zukunft verheißen könne, und suchte für die Anbahnung einer Bundesrevision auf friedlichem Wege zu wirken, indem er dem im J. 1843 von ihm gegründeten „Schweizerischen Gewerbeverein“, der eine schweizerische Zolleinigung anstrebte, durch die Ereignisse von 1844 und 1845 aber lahm gelegt worden war, 1847 wieder ins Leben rief, auf den Wunsch des Vereins dessen Präsidium wieder übernahm und in dieser Stellung der ersten schweizerischen Gewerbeausstellung, 1848 in Bern, vorstand. Jetzt trat er auch wieder in die Gemeindeverwaltung von Burgdorf, das ihn 1846 mit dem Bürgerrechte beschenkte. Als im Herbst der Sonderbundskrieg, in welchem B. als Oberauditor der eidgenössichen Armee functionirte, und 1848 die Aufstellung der neuen Bundesverfassung erfolgte, erklärte sich B. entschieden für die Annahme des Bundesentwurfs, dem die Mehrheit der bernischen Regierungspartei unter Stämpfli, die Snellische Schule, Stockmar und die Ultramontanen opponirten, und nahm an dem großen Mehr Antheil, welches im Großen Rathe, im bernischen und im schweizerischen Volke für die Annahme entschied.
Die Haltung der bernischen Regierung in dieser Frage, ihre Verbindungen mit der europäischen Revolutionspartei im Auslande, die Rücksichtslosigkeit, womit sie und ihre Anhänger den religiösen Ueberzeugungen, der Denkweise und den Sitten des größeren Theiles des Volkes entgegentraten, ihre Bestrebungen, die Selbständigkeit der Gemeinden zu beschränken, zunehmende Demoralisation und Verarmung des Volkes durch verderbliche Gesetze über den Schankbetrieb und [725] eine überaus laxe Strafjustiz, vor allem die Folgen der „Finanzreform“ von 1846, die schon 1848 ein „Normaldeficit“ von jährlich fünfthalb hunderttausend Franken nachwies, verstärkten indessen täglich die Opposition. Die Ueberzeugung brach sich Bahn, daß eine Aenderung in der gesammten Verwaltung des Gemeinwesens unumgänglich sei, wenn dasselbe nicht gänzlichem Verderben unterliegen solle, und es bildete sich aus den wohlhabenden Classen der ländlichen Bevölkerung, den Veteranen der „Burgdorferpartei“, einer jüngeren Generation zu Stadt und Land 1849 eine Partei, die nur des zündenden Wortes und leitenden Mittelpunktes bedurfte, um sofort ihr ganzes Gewicht fühlbar zu machen. B. ließ sich bewegen, ein kurzes Programm der anzustrebenden Ziele zu entwerfen, und einer Vereinigung von Freunden vorzulegen. Als es allgemeinen Anklang fand und der Antrag erging, um dasselbe einem weiten Kreise zur Annahme zu empfehlen, eine Versammlung von Ausschüssen aller Landestheile auf den 25. März 1850 nach Münsingen (zwischen Bern und Thun) einzuberufen, willigte er ein. Der hierauf von der Regierungspartei gefaßte und von der Regierung selbst unterstützte Entschluß, auf den gleichen Tag und am gleichen Orte auch ihrerseits eine Volksversammlung zu veranstalten, brachte den ganzen Canton in die größte Aufregung, und unter täglich wachsender Bewegung bereitete man sich beiderseits auf den Tag von Münsingen vor. Er entschied für die Opposition, die 11–12000 Mann stark in der sogenannten „Leuenmatte“ versammelt, das von B. entworfene und von ihm kurz beleuchtete Programm einmüthig zu dem ihrigen machte, während in der „Bärenmatte“ dicht nebenan die Radicalen in der Stärke von ca. 6–8000 Mann tagten. In dem am 5. Mai neubestellten Großen Rathe zählte man 118–120 Anhänger der „Leuenpartei“ oder Conservative, 106–108 „Bärenmänner“ oder Radicale. An die Spitze der von ihm gewählten Regierung aus lauter Mitgliedern der Mehrheit, neun an der Zahl, mußte B. treten.
Vier Jahre hindurch stand er nun der Aufgabe vor, mittelst einer Verfassung, welche die Regierungsgewalt sehr beschränkte, die man aber nicht abzuändern wagte, gegenüber einer compacten und erbitterten Opposition, die kein Mittel scheute, mit zerrütteten Finanzen, unter dem ungünstigen Einflusse von Natureignissen und Theuerung, welche die Armuth mehrten, das aufgestellte Programm einer Staatsleitung durchzuführen. Am meisten drückte die offene Feindseligkeit der Bundesbehörden, die von der neuen Ordnung der Dinge in Bern ein Erstarken der conservativen Partei und cantonalen Bewußtseins in der Schweiz im Allgemeinen befürchteten und auf jede Weise der nunmehrigen Opposition Vorschub thaten.
Dennoch gelang es B. und seinen Collegen, durchgreifende Verbesserungen in vielen Punkten zu erzielen. B., dem als besondere Aufgabe die Gesetzesredaction, das Gemeindewesen und die Kirchendirection zugefallen waren, entwarf ein neues Gesetz über die Organisation der Gemeinden, brachte diese Arbeit zunächst in besonders einberufenen, bezirksweise veranstalteten Versammlungen von Ausschüssen aller Landestheile zu eingehender Verhandlung und hierauf, im November 1852, vor den Großen Rath, wo das Gesetz nahezu einstimmige Annahme fand. Eine neue Organisation der reformirten Landeskirche auf Grund der ersten auch Laien in sich fassenden Synode und des Schullehrerseminars erfolgten; ein Preßgesetz fand fast unbeanstandete Annahme; Gesetze über die Schuldbetreibung, die Ehen, das Wirthschaftswesen, ein Strafgesetzbuch wurden aufgestellt, die große Irrenheilanstalt Waldau geschaffen, die Einführung neuer Industriezweige, die Correction der Aare angebahnt. Die Finanzen brachte Regierungsrath Fueter, der vertrauteste College von B., wieder in befriedigende Lage. Die Hauptangriffe der Opposition, ein vor das Volk gebrachter Antrag auf Abberufung der Regierung, [726] blieben ohne Erfolg. Die Agitation, die Stämpfli durch die sogenannte Schatzgelderfrage zu erregen suchte, in der Absicht das Patriciat, das sich der Regierungspartei angeschlossen hatte, durch die Anschuldigung von Unterschlagung des von den Franzosen im J. 1798 geraubten Staatsgutes moralisch und ökonomisch zu vernichten und die Mehrheit im Großen Rathe zu spalten, fiel durch die aus den amtlichen und den eigenen Papieren des Marschalls Brune erwiesene Grundlosigkeit dieser Verläumdungen dahin. Auch das Verhältniß zu den Bundesbehörden schien eine bessere Gestalt gewinnen zu können, als B., seit dem Herbst 1851 Mitglied des Nationalrathes, Berns Stellung und Verhalten hier nachdrücklich vertheidigen konnte, 1852 der Grundstein zum Bundesrathhause gelegt, 1853 die fünfhundertjährige Jubelfeier des Eintritts von Bern in den Schweizerbund festlich begangen wurde.
Allein trotz aller dieser Umstände hatte sich das Zahlenverhältniß der Parteien im Canton Bern nicht wesentlich verändert. Bei der unter lebhaftestem Kampf vorgenommenen Neubestellung des Großen Rathes im Mai 1854 zeigte es sich sogar der Regierungspartei um einige Stimmen weniger günstig, als 1850; eine große Anzahl von Wahlen waren bestritten, in zwei Wahlkreisen hatten die Radicalen unter Verletzung von Gesetz und Recht, in einem dritten unter Gewalt und Tumult durch eine entschiedene Minorität Wahlen in ihrem Sinne durchgesetzt. Die Fortdauer eines seit vier Jahren künstlich erhaltenen, der großen Mehrheit der Bevölkerung allmählich unerträglich gewordenen Unfriedens im Lande, eines mit aller Anstrengung fortzuführenden Kampfes, der zuletzt vielleicht zu förmlichem Bürgerkrieg, zu Intervention des Bundes, wenn nicht vielleicht sogar des Auslandes, führen könnte, stand in Aussicht. Da ergriff der Gedanke des Nachgebens, einer Fusion beider Parteien zu Bestellung einer gemeinsamen Regierung aus ihren Häuptern, zunächst einige des Friedens besonders bedürftige Gemüther unter den Conservativen, bald auch solche unter den Gegnern, zuletzt, mit überwältigender Macht, die Massen. Die Führer mußten folgen. Auch B. konnte sich dem Zuge nicht entziehen, unterließ aber aus allzu großer Rücksicht auf bisherige Collegen, Selbstlosigkeit und Bedenklichkeit das ihm obliegende kategorische Eingreifen in die erforderlichen Friedensunterhandlungen, gab dieselben vertrauensvoll in die Hand von Freunden und legte die entscheidende Erklärung zu Annahme der Mitgliedschaft und des Präsidiums der am 5. Juni 1854 vom Großen Rathe erwählten Fusionsregierung ab, ehe und bevor die Annullierung der ungesetzlich erfolgten Wahlen von der Behörde ausgesprochen war. Als unmittelbar nachher die Radicalen die Anerkennung derselben, welche die Unterhändler sich zugesagt, im Namen der Versöhnung verlangten, und die Mehrheit, von der Unterhandlungscommission geführt, diese Anerkennung aussprach, waren nicht nur Verfassung und Gesetz augenfällig bei Seite gesetzt und die Fusion selbst eines grundsätzlich unanfechtbaren Charakters schon in ihrem Ursprunge entkleidet, sondern auch die bisherige conservative Partei bis auf die Wurzel gespalten. Denn jene Anerkennung schloß die Annullirung rechtmäßig erfolgter conservativer Wahlen in sich und gab (was die Radicalen hauptsächlich beabsichtigt hatten) eines der hervorragendsten Mitglieder der bisherigen Mehrheit, den greisen Altschultheißen von Fischer, in unverdienter, schnöder Weise preis. Die Folge dieser Vorgänge war der allmähliche gänzliche Zerfall der conservativen, ein immer mehr hervortretendes Uebergewicht der radicalen Partei, im Lande, im Großen Rathe, endlich auch im Regierungsrathe durch eintretende Neubesetzung erledigter Stellen. Dennoch glaubte B. im Interesse des innern Friedens im Canton in seiner Stellung ausharren zu sollen und wirkte in diesem Sinne, seinen Grundsätzen gemäß, theils durch die Leitung der Geschäfte im Allgemeinen, theils in den ihm speciell zugewiesenen Verwaltungszweigen, [727] theils in den seit 1852 auftauchenden neuen und tief eingreifenden Fragen des Eisenbahnwesens. Das Verhältniß der Bundesbehörden zu der bernischen Regierung gestaltete sich nun freundlicher, so daß B. sogar, ohne sein Zuthun, im December 1854 von der Bundesversammlung zum Präsidenten des Bundesgerichtes, im Juli 1855 zum Präsidenten des Nationalrathes ernannt wurde. In den eidgenössischen Angelegenheiten fand er Gelegenheit zu verdienstlicher Wirksamkeit. An den Debatten des Nationalrathes über das Eisenbahnwesen, über die Parteiwirren in den Cantonen Wallis, Freiburg, Tessin, über den Neuenburger Conflict von 1856, nahm er mit einem Gewichte Theil, das für die Sache des Rechts und der Mäßigung mehr als einmal mit Erfolg in die Wagschale fiel. Dieser Wirkungskreis gewährte ihm jetzt ungleich mehr Befriedung, als der cantonale[WS 1]. In letzterm wurde ihm indessen durch eine neue Gestaltung der Dinge die erwünschte Befreiung. Einem Gesuche um Entlassung aus dem Regierungsrathe, das er in Folge von Krankheit im Jahre 1857 einreichte, war nicht entsprochen worden. Als aber die Maiwahlen von 1858 das Verhältniß der Parteien im Großen Rathe so gänzlich veränderten, daß einer Mehrheit der Radicalen von fast zwei Drittel der Behörde kaum ein Drittel Conservativer gegenüberstand und bei Neubestellung des Regierungsrathes alle bisherigen Collegen Blösch’s aus der Reihe seiner Gesinnungsgenossen übergangen und er allein wiedergewählt wurde, sah er den willkommenen Augenblick erschienen, der ihm die entschiedene Ablehnung des Wiedereintritts in die Regierung gestattete.
B. hörte indessen nicht auf, an dem Gange der öffentlichen Angelegenheiten als Mitglied des bernischen Großen Rathes, des Nationalrathes und Bundesgerichtes, auch in außeramtlichen Kreisen, thätigen Antheil zu nehmen und fand in der Erstellung und Leitung wohlthätiger Anstalten wie der „Victoriastiftung“ bei Bern, welche der in Paris 1856 verstorbene J. R. Schnell von Burgdorf durch Testament gegründet und B. zur Ausführung übertragen hatte, u. a. m. einen neuen ihm zusagenden Wirkungskreis. Bei den Großrathswahlen von 1862 überging ihn sein bisheriger Wahlkreis, aber 1864 ward ihm die Genugthuung zu Theil, durch die Stadt Bern in den Großen Rath berufen zu werden. Die Behörde selbst ernannte B. 1865 zu ihrem Vicepräsidenten und zum Landammann für das Jahr 1866. In dieser Eigenschaft hatte er Ende Januar 1866 noch einmal den Großen Rath eröffnet, als neue Krankheit ihn befiel und am 7. Febr. 1866 den Hinschied des von Freund und Feind hochgeachteten Mannes herbeiführte.
- Ed. Blösch, Regierungspräsident von Bern, ein Lebensbild aus unserer Zeit. St. Gallen 1851. Eduard Blösch und dreißig Jahre bernischer Geschichte, von E. Blösch, Pfarrer. Bern 1872.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: cantonle