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Artikel „Tavel, Franz Karl von“ von Emil Blösch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 476–477, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tavel,_Franz_Karl_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 14:14 Uhr UTC)
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Tavel: Franz Karl v. T. (1801–1865) gehörte einer aus dem Waadtlande stammenden Familie an, welche die Regierung von Bern, um ihr Unterthanenland enger an die Republik zu fesseln, im J. 1629 in das Bürgerrecht der Stadt und in die Reihe der herrschenden Geschlechter aufgenommen hatte. Sein Vater, Franz Rudolf v. T., Mitglied des Kleinen Rathes und Dragoneroberst, war Gutsbesitzer zu Féchy in der Waadt, seine Mutter dagegen eine Alt-Bernerin aus dem Geschlechte v. Wattenwyl. Zu Féchy wurde Karl am 22. Juli 1801 geboren. Ueber seine Jugenderziehung ist nichts Genaueres bekannt; Fachstudien scheint er nicht gemacht zu haben. Die Jahre 1819 bis 1823 brachte er im preußischen Militärdienste zu, als Officier eines Ulanenregimentes, das meistens im Rheinlande, in der Umgegend von Düsseldorf, lag. Nach Bern zurückgekehrt trat T. dem eidgenössischen Generalstabe bei, und erhielt 1827 ein kleines Staatsamt in der Finanzverwaltung. Früher im Ruf eines ziemlich leichtfertigen Weltmenschen stehend, nahm er hernach, wie man allgemein glaubte unter dem Einflusse seiner geistes- und willensstarken Gattin, Magdalena de Rovéréa, die Denk- und Lebensweise streng methodistischer Frömmigkeit an, vermöge deren er plötzlich allen weltlichen Vergnügungen entsagte, oder – wie der Geschichtschreiber sich ausdrückt – zu entsagen schien. Gab ihm schon dieser Umstand eine Sonderstellung unter seinen aristokratischen Standesgenossen, so trennte er sich von denselben noch auffallender durch seinen Anschluß an die politische Bewegung des Jahres 1830/31, welche der bisherigen Alleinherrschaft des sog. Patriciates der Hauptstadt ein Ende machte und eine neue Staatsverfassung auf Grund des allgemeinen Stimmrechtes der Bürger einführte. Um so größer wurde nun das Ansehen des klugen, äußerst gewandten und mit wohlberechneter Liebenswürdigkeit auftretenden Mannes in den ganz anders gearteten Kreisen der jetzt leitenden Partei. v. T. wurde sofort zum Mitgliede der neuen Regierungsbehörde und zum Vicepräsidenten des Militärdepartementes erwählt. Schon 1832 und 1833 war er erster Vertreter seines Kantons in der eidgenössischen Tagsatzung, erhielt den Auftrag, die Regierungen der Westschweiz zu der engeren Vereinigung der „regenerirten“ Kantone heranzuziehen und wurde Mitglied eines Ausschusses zur Berathung einer neuen schweizerischen Bundesverfassung, die im J. 1833 mit großen Hoffnungen begrüßt, aber schließlich mit Mehrheit abgelehnt worden ist. 1834 Vicepräsident des Berner Regierungsrathes, wurde er für 1835 zum Schultheißen ernannt und trat somit, als Vorsitzender der Behörde des „Vorortes“ zugleich Präsident der Tagsatzung, erst 34 Jahre alt, an die Spitze des Schweizerlandes. Sein geschmeidiges Wesen, seine feinen gesellschaftlichen Formen, und dazu die Gewandtheit, mit der er sich der französischen wie der deutschen Sprache bediente, machten ihn ganz besonders geeignet zum Umgang mit den diplomatischen Vertretern des Auslandes, die damals noch unmittelbar mit den Kantonsregierungen verkehrten. Im Gegensatze zu dem ausgesprochenen Mißtrauen, welches in den schwierigen Zeiten die Gesandten von Oesterreich, Rußland und Preußen der neuen Schweiz entgegenbrachten, suchte v. T. seinen Rückhalt in der Gunst des französischen Botschafters. Dabei gehörte er aber gleichzeitig auch zur nähern Umgebung des Prinzen Ludwig Napoleon, als dieser einige Zeit seiner Verbannung in Bern zubrachte, vermittelte dessen Ernennung zum Berner Artilleriehauptmann und pflegte mit demselben freundschaftlichen Verkehr. Ueberhaupt galt er als Begünstiger [477] der fremden Flüchtlinge, die er nicht nur gegen die heimischen Regierungen schützte, sondern in Universitätsprofessuren und wichtige Staatsämter einsetzte. Als im Frühjahr 1836 die katholische Bevölkerung im Bernischen Jura durch Regierungsbeschlüsse in ihrer kirchlichen Freiheit sich beeinträchtigt glaubte und ein Aufstand auszubrechen drohte, wurde v. T. im März nebst seinen Collegen, dem Regierungsrathe Karl Schnell (s. A. D. B. XXXII, 160) und dem Advocaten Eduard Blösch (II, 722) abgeordnet, um die Ruhe wieder herzustellen, was ihnen auch mit Hülfe von Truppen gelang. Für das Jahr 1837 wieder als Schultheiß bezeichnet, trat v. T. im Juni 1838 plötzlich ins Privatleben zurück, und hielt sich nun theils auf dem von ihm erworbenen Schlosse Bümpliz bei Bern, theils in Lausanne auf. Im J. 1843 wurde er indessen neuerdings zum Mitgliede des Regierungsrathes, und nach dem Tode des Schultheißen v. Tscharner für 1846 noch einmal zum Schultheißen erwählt. Allein bereits hatten für die Schweiz die Zeiten innerer Gährung sich eingestellt aus Anlaß der Berufung der Jesuiten nach Luzern und der Entstehung des Sonderbündnisses der katholischen Kantone. Volksversammlungen verlangten die Vertreibung des Ordens, und v. T. erhielt zu Anfang 1845 mit einem seiner Miträthe die Aufgabe, mit den übrigen eidgenössischen Regierungen – eine Centralbehörde besaß die Schweiz damals nicht – über gemeinsame Maßregeln ein Einverständniß zu erzielen. Es war schon zu spät; die Leidenschaften waren auf beiden Seiten heftig gereizt. Im März 1845 rüsteten sich in Bern und anderwärts bewaffnete Scharen, um mit Gewalt gegen Jesuiten und Sonderbund vorzugehen. Der „Freischarenzug“ ging vor sich. Er hatte einen schmählichen Ausgang, riß aber in seinem Sturze auch die Berner Regierung mit sich, welche – wol nicht ohne Grund – einer zweideutigen Haltung beschuldigt wurde und sich jetzt von allen Seiten angegriffen sah. Es erfolgte 1846 ein durchgreifender Verfassungs- und Regierungswechsel. Auch v. T. mußte weichen. Er verließ Bern, kehrte zwar vorübergehend noch einmal zurück, als nach vier Jahren wieder eine andere Partei zur Herrschaft gelangte, begab sich aber dann, da er nirgends Zutrauen fand, ins Ausland und lebte von jetzt an meist in Paris und in Italien. Hier soll er noch 1859 seinem früheren Freunde, dem nunmehrigen Kaiser Napoleon III., geheime diplomatische Dienste geleistet haben. Er starb am 7. Juli 1865 in Genua, nachdem er sich erst 1864 zum zweiten Male, mit einer Italienerin, verehelicht hatte. Nach dem Urtheil seiner Zeitgenossen war seine anscheinend glänzende Thätigkeit als Staatsmann keine glückliche, weil Zuverlässigkeit, Charakterfestigkeit und sittliche Haltung nicht im richtigen Verhältnisse standen zu der mehr als gewöhnlichen Geistesbegabung.

v. Tillier, Geschichte der Eidgenossenschaft in der Zeit des sogeheißenen Fortschritts. Bern 1854–55, 3 Bde. – Blösch, Ed. Blösch und dreißig Jahre Bernischer Geschichte (1830–60). Bern 1872. – Baumgartner, Die Schweiz in ihren Kämpfen und Umgestaltungen. Zürich 1853–66. 4 Bde. – Berner Taschenbuch, Jahrg. 1869: Chronik des Jahres 1865 (wo aber der Todestag unrichtig angegeben ist).