ADB:Nettelbladt, Christian Freiherr von

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Artikel „Nettelblatt, Christian Reichsfreiherr von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 459–460, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nettelbladt,_Christian_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 14. Oktober 2024, 14:38 Uhr UTC)
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Nettelblatt: Christian Reichsfreiherr von N. (schwedisch Nettelbla), geb. am 2. Octbr. (alten Stils) 1696 zu Stockholm, † am 20. Aug. 1775 zu Wetzlar. Der Vater, Kaspar N., einer der angesehensten deutschen Kaufleute Stockholms und Kirchenrath bei der dortigen Gemeinde, war mit Anna Dorothea Ehrenstolpe von Stralsund verheirathet, aus welcher Ehe N. hervorging, der schon frühzeitig reiche Begabung verrieth. Beim Austritt aus der deutschen Schule hielt er im März 1714 eine beifällig aufgenommene Abschiedsrede: „De militia christiana“, bezog dann als Candidat der Theologie die Universität Upsala und wurde einige Monate später – am 7. August – in Rostock immatriculirt, wo er aber sehr bald zum Rechtsstudium überging. Rostock vertauschte er 1715 mit Jena, und nach zweijährigem Aufenthalte in der Saalestadt zuletzt mit Halle, an dessen juristischer Facultät neben Thomasius, (dem Gründer dieser hohen Schule), v. Ludewig, Gundling, Ludovici und Böhmer (s. diese) wirkten, welche in N. einen sehr pflichteifrigen Schüler fanden. Nettelblatt’s Vater hatte durch die fortdauernden Kriegsunruhen, die den Handel empfindlich schädigten, durch Münzverschlechterung und Einziehung des Silbergeldes gegen Bankzettel schwere Verluste erlitten, die ihm unmöglich machten, den kostspieligen Aufenthalt des Sohnes auf fernen Hochschulen zu bestreiten. Schweren Herzens folgte dieser der väterlichen Aufforderung zurückzukehren und schloß sich in der Heimath als Kanzlist der Gesandtschaft an, welche im Juli 1720 zu dem bevorstehenden Friedenscongreß nach Braunschweig abgeordnet wurde. Er wohnte einige Zeit bei dem ersten schwedischen Gesandten, dem Reichsrath Grafen Welling in Braunschweig, ging aber, da die Sache keinen günstigen Fortgang nehmen wollte, alsbald nach Hamburg und bewarb sich im Frühjahre 1721 um Verleihung der in Greifswalde erledigten dritten Professur, zu welchem Zweck er dortselbst einen akademischen Vortrag über den Unterschied zwischen livländischem und lombardischem Lehnrecht hielt: – fand jedoch nicht die nöthige Unterstützung von Seiten der Facultät. – Eine gleiches Schicksal widerfuhr einer zweiten Bewerbung (1724) um eine ebenfalls in Greifswalde frei gewordene Professur. Trotzdem erhielt er durch unmittelbares königliches Rescript das nachgesuchte Amt, „was ihm nachmals von der Facultät gar sehr versalzen wurde“, denn er mußte nach seinen eigenen Worten „von der Zeit an viele Widerwärtigkeiten ausstehen“. N. begab sich vorerst nach Gröningen, um mittels der Inauguraldisputation „De probationibus“ (Grön. 1724, 4°) den Doctorgrad zu erwerben, bereiste hierauf die Hauptorte Hollands und traf erst gegen Weihnachten 1724 an seinem neuen Bestimmungsorte ein, wo ihm von Seite seiner Amtsgenossen ein frostiger Empfang zu Theil wurde, der ihm die Eingewöhnung in die neue Stellung wesentlich erschwerte. – Seit 1729 Mitglied der gelehrten Gesellschaft zu Upsala führte er öfters die Decanatsgeschäfte der Juristenfacultät, vom Mai 1733 bis dahin 1734 selbst das Rectorat. Wenige Tage vor Beendigung dieser Function, am 29. April 1734, trat er als Beisitzer, am 18. Octbr. 1736 als Vorstand in das geistliche Gericht zu Greifswalde und wurde noch im nämlichen Jahre nach Helwig’s Tod Senior und Primarius der Facultät; doch verbrachte er den größten Theil der Jahre 1735 und 1736 als Begleiter eines schwedischen Adeligen, des Freih. v. Müller, auf der Hochschule zu Leipzig. 1740 präsentirte ihn der König von Schweden als Herzog von Pommern wegen des obersächsischen Kreises zum Reichskammergerichtsbeisitzer. N. begab sich noch in demselben Jahre auf einige Zeit nach Wetzlar, und wurde nach Erfüllung der weitläufigen Vorbedingungen und feierlicher Aufschwörung am 22. April 1743 in das neue Amt eingewiesen. Wenige Jahre später, am 22. Juni 1746, wurde er in herkömmlicher Weise in den Reichsadelstand erhoben, im gleichen Jahre mit dem Ritterkreuz des schwedischen Nordsternordens ausgezeichnet und [460] am 4. Mai 1762 in die Matrikel der Reichsfreiherrn aufgenommen. Am 22. April 1774, also an demselben Tage, an dem er 31 Jahre früher (1743) aufgeschworen hatte, wurde er wegen grober Verschulden im Amte von der Reichskammergerichts-Visitationsdeputation desselben entsetzt. Nach der langathmigen Defensionsschrift (welche in dem schwülstigen Curialstile des abgelaufenen Jahrhunderts verfaßt, in Selchow’s Magazin f. d. teutschen Rechte [Bd. 2, S. 431 ff.] 71 Druckseiten füllt) wurden ihm in dieser Disciplinaruntersuchung über 460 Interrogationen (Fragestücke) vorgelegt, und neben ungebührlicher Verabsäumung der Amtspflichten in Pleno wie in den Rathsgängen wiederholte Annahme von Geldgeschenken in Rechtsstreitigkeiten zur Last gelegt. Außerdem hatte N. einen „Bericht von Ursprung, Beschaffenheit, Umständen und Verrichtungen der Kammergerichtsvisitationen etc. etc. ex Actis publicis und glaubwürdigen Schriftstellern“ veröffentlicht (Leipzig 1766. 4°). Dieser 1767 angeblich zu Freiburg vermehrt und verbessert ausgegebene Bericht wurde von gedachter Visitation“ durch Beschluß vom 22. April 1774 „wegen respectswidriger frevelhafter Ausdrücke, auch wegen der zur Anreizung der Corruption und Vereitelung deren Untersuchung boshaft ersonnener Grundsätze“ für verwerflich erklärt und Jedermann davor gewarnt. – N. überlebte seine Dienstentsetzung nicht lange. Gebrechlich und körperlich leidend, geistig gedrückt, finanziell nicht geordnet starb er nahezu 79 Jahre alt im August 1775. Er hinterließ eine große Anzahl wissenschaftlicher Arbeiten, Dissertationen, Programme, dann Abhandlungen über das Reichskammergericht und Sammlungen von Schriftstücken über schwedische Geschichte und nordisches Recht. Dahin gehören die „Schwedische Bibliothek“, St. 1–5. Hamb. 1726–36. 4°, der „Fasciculus rerum curlandicarum“, Rost. 1729. 4°, „Anecdota Curlandiae“, Greifswald und Leipzig 1736. 4°, der „Thesaurus rerum Sueo-Gothicarum“, welchen der Verfasser viermal von 1726–35 zu verschiedenen Malen angezeigt hat, blieb ein kurzes Bruchstück. Ein Verzeichniß des litterarischen Nachlasses bei Weidlich, Geschichte der jetzt lebenden Rechtsgelehrten, Th. II, S. 164–70. N., der sich erst in vorgerückten Jahren mit Maria Amalia, einer Tochter des schwedischen Hofpredigers und Generalsuperintendenten Lütkemann verehelichte, ist der Gründer einer in Mecklenburg lebenden Adelsfamilie, welche dessen Sohn Karl Friedr. Wilhelm (geb. 1749) fortsetzte, der zweimal verheirathet 1818 als mecklenburg-schwerinischer Kanzleidirector bei der herzoglichen Justizkanzlei in Rostock starb. – N. ist auch ein Vetter (Geschwisterkind) der hier folgenden Daniel und Heinrich Nettelblatt, die im bürgerlichen Stande geblieben sind.

I. Christ. Freih. v. N.: Weidlich a. a. O. – Selchow a. a. O. – Meusel X, 45–51. – Kneschke’s Adelslexikon VI, 475. – Weidlich, Zuverl. Nachr. jetztl. RGel. III, 1–35. – Biographiskt Lexicon öfver svenska män (Upsala), Bd. 9 S. 352 etc. u. die dort Gen. (S. 355 eine genaue Angabe der Schriften). – II. Karl Fr. W. Freih. v. N.: Weidlich, Biogr. Nachr. jetztl. RGel. Bd. 3, S. 226.