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Artikel „Nettelbladt, Heinrich“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 466–467, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nettelbladt,_Heinrich&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 18:08 Uhr UTC)
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Nettelbladt: Heinrich N., Dr. jur., war geb. am 8. März 1715 zu Rostock, wo sein Vater, gleiches Vornamens, Kaufmann und Senator war. Das Geschlecht, welches in einer Linie in schwedischem Dienst in den Freiherrnstand erhoben wurde, ist einer sehr alten Familie der Bruchfischer in Rostock entsprungen, schrieb sich auch Netelblat und Nettelenblatt etc. und kam 1525 mit Jacob N. in den Rathsstuhl. N. studirte 1730–38 in Rostock, Greifswald, Leipzig und abermals in Rostock und Greifswald, wo er den späteren Freiherrn Christian v. Nettelblatt hauptsächlich hörte und 1738 zum Dr. jur. promovirte. In Rostock als Advocat und Docent hat er sich zum besten Kenner der mecklenburgischen Geschichte jener Zeit hinaufgearbeitet. Schon 1739 erschien ein „Kurtzer Entwurf Mecklenburgischer Historie“, 1745 die vorzügliche, noch heute unentbehrliche „Succincta Notitia Scriptorum tum editorum, tum anecdotorum Ducatus Megapolitani historiam etc. etc. explicantium“. 1746 wurde er in den Rath gewählt und erhielt in der Vertheilung der Geschäfte bald die Aufsicht über das enorm reiche Stadtarchiv, dessen Schätze er nun wissenschaftlich und im Interesse Rostocks ausnutzte. Schon vorher war er Mitarbeiter an der damals berühmten, meist „Rostocker Etwas“ genannten Mantzelschen Zeitschrift: „Etwas von gelehrten Rostockschen Sachen“ etc. Von 1752–61 benutzte er die „Rostockischen Nachrichten und Anzeigen“ zur Bekanntmachung einer großen Reihe von (heute z. Th. verschollenen) Urkunden und Erläuterungen, welche diese Jahrgänge noch jetzt zu einem gesuchten Buche machen. Während er in der Verwaltung fast aller Rathsämter nach und nach beschäftigt war, arbeitete er auf das rüstigste fort und ließ, nachdem er 1756 zum Bürgermeister gewählt war, 1757 seine auf der Ueberzeugung, daß Rostock von Anbeginn eine freie Stadt gewesen sei und direct unter Kaiser und Reich gestanden habe, beruhende interessante urkundliche Verfassungsgeschichte der Stadt, bis zum Jahre 1358, erscheinen. Der mächtige Foliant unter dem Titel „Historisch-diplomatische Abhandlung von dem Ursprung der Stadt Rostock Gerechtsame“ etc. erregte bei der Regierung in Schwerin einen Sturm der Entrüstung; es erschienen weitschichtige Gegenschriften und der erbitterte Streit endete damit, daß von der Regierung es verboten wurde, je auf dieses Buch ihr gegenüber Bezug zu nehmen, jede Berufung darauf solle null und nichtig sein. 1760 erschien noch, nach Art der Succincta Notitia eingerichtet, das noch jetzt unentbehrliche „Verzeichniß allerhand mehrentheils ungedruckter zur Geschichte und Verfassung der Stadt Rostock gehörigen Schriften, Müntzen, Verordnungen etc.“ Während des siebenjährigen Krieges hatte er vielfache Verhandlungen mit den preußischen Befehlshabern zu führen. Er starb am 26. März 1761 als der letzte der von der rechtlichen [467] Reichsfreiheit der alten Hansestadt, freilich irrig, überzeugten Bürgermeister. Sein Bruder war der 1719 geborene und 1791 verstorbene Geheimrath und Director der Universität Halle, Professor Dr. Christian Daniel N.

Krey, Andenken an die Rostockschen Gelehrten V, 52 ff., wesentlich nach J. J. Quistorp’s Leichenprogr. – Vgl. Meusel 10, 61.