ADB:Magni, Valerian Graf von
[WS 1] der Jesuitissen unterdrückte. Er gab eine Reihe von kleineren philosophischen Schriften heraus, von denen einige von Leibniz und Wolf anerkennend erwähnt werden; in diesen zeigt er sich als eifrigen Anti-Aristoteliker: eine Schrift heißt „Atheismus Aristotelis“ (vgl. K. Werner, Franz Suarez 2, 174). Um 1640 ernannte ihn Urban VIII. zum apostolischen Missionar für Deutschland, Polen und Ungarn (Kapuziner-General, wie er von einigen genannt wird, ist er nie gewesen, aber einige Jahre Provinzial für Oesterreich), und wegen seiner Theilnahme an den kirchlichen Controversen in Deutschland und den angrenzenden Ländern in den Jahren 1640–1660 verdient er einen Platz in der Allg. D. Biographie. 1641 gab er zu Wien sein bereits 1628 gedrucktes „Judicium de acatholicorum et catholicorum regula credendi“ neu heraus, mit einer Antwort auf die Gegenschriften von lutherischen, reformirten und socinianischen Theologen: „Responsiones ad J. Majorem, Jo. Botsaccum, C. Bergium etc.“ (Fortg. Sammlung 1723, 200). Auch Konrad Dannhauer schrieb gegen das Judicium. 1643 gab er in Wien (1648 in Warschau) eine Sammlung seiner philosophischen Schriften heraus; 1644 war er in Polen bei dem König Ladislaus IV.; er rühmt sich, den Secretär desselben, Bartholomäus Nigrinus, zum Katholicismus bekehrt zu haben. Ladislaus soll dem Papste empfohlen haben, M. zum Cardinal zu ernennen, dieser Plan aber durch die Jesuiten vereitelt worden sein. 1646 veröffentlichte er in Krakau „Echo absurditatum Ulrici de Neufeld (Titel einer Schrift von Amos Comenius) blaesa demonstrante Valeriano Magno Capucino“. 1650 wurde er in Wien mit dem Landgrafen Ernst von Hessen-Rheinfels (Allg. D. B. VI, 285) bekannt. Daß er zu seiner Bekehrung zum Katholicismus wesentlich beigetragen, bestritt später der Landgraf: nur der Uebertritt seiner Gemahlin sei hauptsächlich durch M. bewirkt worden. Er stand aber bei dem Landgrafen eine Zeitlang in großer Gunst; dieser berief auf seine Veranlassung auch Kapuziner nach St. Goar, die er aber schon 1655, nachdem die Jesuiten bei ihm in Gunst gekommen, wieder auswies. Im August 1651 lud der Landgraf drei angesehene protestantische Theologen, [93] Georg Calixtus zu Helmstädt, Joh. Crocius zu Cassel und Peter Haberkorn zu Gießen, zu einem öffentlichen Religionsgespräche mit M. und zwei anderen Kapuzinern nach Frankfurt ein. Dieses kam nicht zu Stande, aber Calixtus und Crocius betheiligten sich in Briefen und Schriften an der Controverse (auch Joh. G. Dorschäus schrieb 1651 ein „Bedenken über Landgraf Ernsts Ausschreiben“), und Haberkorn und zwei andere Gießener Theologen, Balthasar Mentzer und Georg Eberhard Happel, disputirten vom 3. bis 11. Decbr. 1651 mit M. und zwei anderen Kapuzinern zu Rheinfels. Am 6. Januar 1652 legte der Landgraf und seine Gemahlin zu Köln das katholische Glaubensbekenntniß ab. In demselben Jahre erschienen von beiden Seiten Berichte über die Disputation, zu Köln: „Acta der Disputation, welche zu Rheinfels zwischen Valeriano Magno und seinen Gefährten wie auch Peter Haberkorn sammt dessen Collegen in Gegenwart des Landgrafen Ernst gehalten worden“, zu Gießen: „Wahrhafte Erzählung derjenigen Handlungen, welche zu Rheinfels in der daselbst angestellten Privatdisputation … vorgegangen sind“, von Haberkorn, gleichzeitig: „Manes Roberti Bellarmini in colloquio a Val. Magno Cap. cum D. Haberkorn et theologis Giessensibus habito irritati. Authore Jo. Henr. Seipio Hasso“. – 1654 schrieb M. gegen Hermann Conring’s Fundamenti fidei pontificiae concussio die Schrift: „Concussio fidei ecclesiae catholicae … examinata et retorta in acatholicos“. Conring gab noch in demselben Jahre eine Responsio heraus; M. antwortete mit einer „Epistola ad Joh. Christ. L. B. de Boineburg“, und Conring darauf 1655 mit einer Responsio altera. – Der Streit mit den Protestanten trat aber für M. jetzt in den Hintergrund gegen den Streit mit den Jesuiten. Diese warfen ihm vor, er habe in Rheinfels zugegeben, der Primat des Papstes lasse sich nicht aus der Bibel beweisen; M. erklärte, er habe nur gesagt: der Primat des Petrus und seiner Nachfolger lasse sich aus der Bibel beweisen, aber der Primat der Päpste (römischen Bischöfe) nicht aus der Bibel allein, und die Unfehlbarkeit des Papstes sei kein Glaubenssatz. Der Streit begann 1653 zu Köln mit einer anonymen Schrift des Jesuiten Joh. Rosenthal, der Beichtvater des Landgrafen geworden: „Duodecim considerationes etc.“, worauf ein Ungenannter (wahrscheinlich der Kapuziner Bonaventura Ruthenus) mit „Zwölf Bedenken eines Lehrjungen“ antwortete. Dann folgten kleine Streitschriften, welche M. und Rosenthal unter ihrem Namen herausgaben, eine Schrift unter dem Namen Jocosus Severus Medius und darauf von M. „Tractatus de homine infami personato sub titulo Jocosi etc.“. Gleichzeitig schickte M., wie er schon 1633 gethan, mehrere heftige Anklagen gegen die Jesuiten an den Papst und die römischen Congregationen. Nach einigen Jahren wurde durch den Nuntius in Wien M. eine aus Anlaß eines anderen Vorfalls erlassene Verordnung der Propaganda vom 6. Decbr. 1655 insinuirt, worin den apostolischen Missionaren unter Androhung der Excommunication verboten wurde, irgend etwas ohne schriftliche Erlaubniß der Propaganda drucken zu lassen. M. remonstrirte dagegen im Mai 1659 in einem Briefe an die Propaganda, worin er die Verordnung als erschlichen und gefährlich bezeichnet; er sagt aber in einer späteren Schrift, er habe Bücher zur Approbation nach Rom geschickt, aber keines zurückerhalten. 1659 ließ er ohne Erlaubniß der Propaganda ein Schriftchen drucken unter dem Titel „Apologia Valeriani Magni contra imposturas Jesuitarum. Ad majorem Dei gloriam“. Nun trat auch der Landgraf Ernst, der ihm schon vorher in Briefen zugeredet, öffentlich gegen ihn auf mit dem 1661 zu Wien gedruckten Schriftchen „Audiatur et altera pars“, worauf ein Kapuziner antwortete mit „Defensio pro Valeriano Magno in qua exponitur Ecclesiae Romano-catholicae scandalum, i. e. Jesuitarum haeresis seu atheismus detectus a Theophilo secundum apostolicam denunciationem Val. Magni“ (s. l. 1661; vgl. [94] Unschuld. Nachr. 1770, 886. Fortg. Samml. 1733, 366; 1738, 288). – M. selbst wurde wegen Uebertretung des Verbotes der Propaganda nach Rom citirt, und da er nicht Folge leisten wollte, im Januar 1661 von dem Auditor des päpstlichen Nuntius in Begleitung eines kaiserlichen Secretärs und mehrerer Soldaten in dem Kapuzinerkloster zu Wien verhaftet und ins Gefängniß abgeführt. Die Verhaftung erregte großes Aufsehen, einflußreiche Personen verwendeten sich für ihn und der kaiserliche Geheime Rath verordnete, M. solle gegen die Caution von zwei Adelichen aus dem Gefängnisse entlassen werden und im Hause des Grafen Weitenberg bleiben, bis man von Rom weitere Instructionen eingeholt. Ein von M. im Gefängnisse geschriebener Brief an seinen Ordensgenossen Ludovicus a Salice ist in der zweiten Ausgabe seiner Apologia abgedruckt. Er starb in demselben Jahre zu Salzburg, wie es scheint auf der Reise nach Rom. 1662 erschien eine „Relatio veridica de pio obitu Rev. P. Valeriani“. Die Apologia wurde 1662 von dem Kieler Theologen Christian Kortholt ausgebeutet in der Dissertation: Valerianus Confessor, h. e. solida demonstratio quod ecclesia Romana hodierna non sit vera ecclesia, ex Val. Magni … Apologia … deducta. Diese Schrift und die von Theophilus wurden 1664 (die von Seipius schon 1662), die Apologia von M. erst 1665 auf den Index gesetzt. – Der Streit zwischen M. und den Jesuiten wird auch von Pascal in der 15. Lettre à un provincial besprochen, und durch ihn ist ein Ausdruck, den M. einem Jesuiten gegenüber gebrauchte, zu einem geflügelten Worte geworden: Mentiris impudentissime.
Magnus: Valerianus M., Kapuziner, geb. 1587 zu Mailand, † am 29. August 1661 zu Salzburg. Er stammte aus der gräflichen Familie Magni; den Namen Valerianus erhielt er, als er in sehr jugendlichem Alter in den Kapuzinerorden eintrat. Er stand bei Urban VIII. (1623–44) in großem Ansehen; er soll dazu beigetragen haben, daß dieser 1651 die Congregation- Bayle. Bernardi a Bononia Biblioth. scriptorum Capuc. (1747), p. 241. Liberius Candidus, Tuba magna II, 526. Backer, Bibliothèque I, 624 (unter Rosenthal). Chr. v. Rommel, Leibniz und Landgraf Ernst, I, 57. Henke, G. Calixtus II, 239. 284.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Comgregation