ADB:Kohlschütter, Karl Christian
[454] 1837. Seinen Vater, Kaufmann und Besitzer einer Handlung zu Dresden und Warschau, verlor er sehr früh. An dem zweiten Manne seiner Mutter, dem Floßcommissar Mylius, erhielt er einen zweiten, treu sorgenden Vater, bezog 1784 die Universität Wittenberg, wo er neben rechtswissenschaftlichen auch die historischen Vorlesungen Schröckh’s, die philosophischen Gottl. Ernst Schulze’s und mit besonderem Eifer die des Theologen Reinhard, welcher auf ihn den bedeutendsten Einfluß gewann, fleißig besuchte. 1791 erlangte er die juristische Doctorwürde und trat 1792 als Privatdocent für Encyklopädie, Naturrecht, sächsisches Privatrecht und römisches Recht ein. Zur Uebung im Lateinschreiben und im Disputiren gründete er eine societas juris humanioris, zu deren Mitgliedern sein späterer Amtsvorgesetzter, Cabinetsminister Graf von Einsiedel, (s. Bd. V. S. 760) gehörte. 1795 wurde er „wegen seiner gründlichen Rechtswissenschaft und in Schriften und Vorlesungen erwiesenen Geschicklichkeit“ zum Supernumerarassessor bei der Juristenfacultät, bald darauf zum Professor des sächsischen Rechts ernannt. In diese Zeit gehören die kleinen Schriften: „Propädeutik, Encyklopädie und Methodologie der positiven Rechtswissenschaft“, 1797 – „Vorlesungen über den Begriff der Rechtswissenschaft“, 1798 – „Jus civile privatum quo Saxonia Electorali utimur, in formam artis redactum“, wovon nur ein Theil (1800) erschien. In Folge Aufforderung seitens Reinhard’s folgte er 1798 einem Ruf als zweiter Supernumerar-Oberconsistorialrath nach Dresden, welche Stelle er jedoch 1800 mit der eines Hof- und Justizraths „auf dem gelehrten Latere der Landesregierung“ vertauschte. Verschiedene ihm übertragene Entwürfe veranlaßten ihn, mildere Strafen vorzuschlagen, auf Einschränkung der Todesstrafe und gesetzliche Feststellung solcher Strafen zu dringen, welche wirklich zur Exekution kämen, während durch die Androhung härterer nicht in Anwendung kommender das Ansehen der Gesetze litte. Für seine Bemühungen in der zur Untersuchung der besten Mittel zur Abhülfe gegen die große Theuerung eingesetzten Commission ernannte ihn die „Gesellschaft der Volksfreunde in Marienberg zur Vorbeugung der Noth und Verminderung gemeinschädlicher Vorurtheile“ aus inniger Dankbarkeit 1806 zum Ehrenmitglied. Mit Dr. Fleck arbeitete K. an der 1805 erschienenen zweiten Fortsetzung des Codex Augusteus und verfaßte „Monita über den Entwurf einer neuen Gerichtsordnung für die kursächsischen Lande“. Ende 1806 wurde er geheimer Cabinetssecretär im Domestikdepartement des geheimen Cabinets, in welchem mit größter Gewissenhaftigkeit versehenen Amte er die gesammte Justiz- und Polizeiverwaltung, die Angelegenheiten der Universitäten und Schulen, die Verfassungs-, Hoheits- und Gewerbesachen unter sich hatte. In den J. 1806–12 unterstützte K. gemäß innerer Ueberzeugung das vom König Friedrich August befolgte System, von dem Strudel der Zeit sich nicht fortreißen zu lassen und den Neuerungen beharrlichen Widerstand entgegenzusetzen. Ein im März 1814 geschriebener Aufsatz vertheidigte den König gegen die vielerseits erhobenen Beschuldigungen. Die großes Aufsehen erregende, mit stillschweigender Genehmigung der baierischen Regierung zu Nürnberg gedruckte Denkschrift: „Exposé de la marche politique du Roi de Saxe“, deutsch erschienen unter dem Titel: „Der König von Sachsen Friedrich August und sein Benehmen in den neuesten Zeiten“, Leipzig 1815 – welche ihm von Einigen zugelegt wird – scheint (nach Flathe, Gesch. Sachsens, 1873, S. 274) aus der Feder des geheimen Legationsraths Wendt zu stammen. Dagegen rühren von ihm her „Acten- und thatmäßige Widerlegung einiger der gröblichsten Unwahrheiten und Verläumdungen, welche in der Schrift: Blicke auf Sachsen, seinen König und sein Volk und deren beiderseitiges Verhältniß enthalten sind“, sowie die andere anonyme Schrift: „Hat der König von Sachsen diesem Lande entsagt?“ Das Patent, durch welches der am 7. Juni heimkehrende [455] König seine Sachsen begrüßte, hatte ihn zum Verfasser. Seine Verdienste um König und Vaterland in der Zeit des Unglücks wurden durch Ernennung zum geheimen Cabinetsrath, im December 1815 durch Verleihung des Ritterkreuzes des neu gestifteten Civilordens für Verdienst und Treue, 1821 durch einen baierischen Orden anerkannt. Die nächsten Jahre brachten große, fast erdrückende Geschäftslast; sein Gesundheitszustand wurde von 1825 an leidend. Eines Theiles seiner Arbeiten 1828 entlastet, empfing K. nach Auflösung des geheimen Cabinets ein seinem bisherigen Gehalte entsprechendes Wartegeld, später Pension. Sein politisches Glaubensbekenntniß in dieser langen Amtsthätigkeit war das Wort Pope’s gewesen:
Kohlschütter: Karl Christian K., sächsischer geheimer Cabinetsrath, wurde den 14. Juni 1764 zu Dresden geboren, starb daselbst den 9. FebruarFor forms of government let fools contest;
What is best administer’d, is the best.
K. hatte das häusliche Glück seines späteren Lebens durch Verbindung mit Christiane Louise Kreysig, jüngsten Tochter des Arztes und Apothekers Dr. Kreysig zu Eilenburg, im J. 1796 begründet. In dem Kreise der Seinigen und in der schönen Natur fand er die beste Erholung. Zwei Töchter und vier Söhne gingen aus der Ehe hervor, sämmtlich aufs beste versorgt, als er am 9. Febr. 1837 der in Dresden um sich greifenden Grippe erlag.
- Neuer Nekrolog der Deutschen für 1837, Weimar 1839, I. 187–206. – Manso, Gesch. des preuß. Staates, III. 224. 315 ff. – Heeren, Gesch. des europ. Staatensystems, 4. Aufl. – Pölitz, Regierung Friedrich Augusts, II. 173. – Klüber, Acten des Wiener Congresses, VII. 201–235. – Flathe, Gesch. des Kurstaates und Königreiches Sachsen (Heeren und Ukert, Gesch. der europäischen Staaten), Gotha 1873, S. 152. 267. 292. – Krit. Jahrbücher 1837, I. 281–85.