ADB:Goeckingk, Leopold Friedrich Günther von

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Artikel „Göckingk, Leopold Friedrich Günther von“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 306–308, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Goeckingk,_Leopold_Friedrich_G%C3%BCnther_von&oldid=- (Version vom 5. Dezember 2024, 13:31 Uhr UTC)
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Göckingk: Leopold Friedrich Günther v. G., Dichter, wurde am 13. Juli 1748 zu Gröningen geboren, einem Dorfe im Fürstenthum Halberstadt, wo sein Vater als Gutsbesitzer lebte, erhielt seine gelehrte Vorbildung auf der Domschule zu Halberstadt, wo er mit Gleim in Verbindung trat und dem Pädagogium zu Halle, wo Bürger sein Freund und Schulgenosse wurde und studirte dann hier die Rechtswissenschaft. Nach beendigter akademischer Laufbahn wurde er 1768 Referendar bei der Kriegs- und Domänenkammer in Halberstadt und zwei Jahre später Kanzleidirector zu Ellrich, einem Städtchen am Harze. Dieses Amt ließ ihm hinreichende Muße, seiner Neigung zur Dichtkunst Folge zu leisten und namentlich erwarben ihm seine während jener Zeit entstandenen „Lieder zweier Liebenden“, in denen er seine nachherige Gattin (Ferdinande Vogel, † 1781) feierte, großen Ruf. Er zeichnete sich indessen eben so sehr als Beamter durch seine Tüchtigkeit und Thätigkeit aus und stieg im Laufe der nächsten Jahre von Stufe zu Stufe; 1768 ward er Kriegs- und Domänenrath zu Magdeburg, 1788 Land- und Steuerrath und preußischer Ortscommissär zu Wernigerode, 1789 wegen der Ordnung schwieriger Verhältnisse bei der fürstlichen Abtei zu Quedlinburg von seinem Könige geadelt und 1793 als geheimer Oberfinanzrath nach Berlin berufen. 1814 zog er sich aus dem dienstlichen Verhältnisse zurück und lebte zumeist in Berlin, später abwechselnd in Wartenberg bei Breslau, wo er am 18. Februar 1828 starb. Unter seinen zahlreichen Schriften erwarben ihm einst, wie gesagt, seine „Lieder zweier Liebenden“ (zuerst Leipzig 1777, 11. Aufl. Wien 1824) den Beifall von ganz Deutschland und verdienen trotz des abfälligen Urtheils, das Gervinus IV. S. 268–69 über sie fällte, um der Wahrheit willen, die sich in ihnen ausspricht, wenn auch damit allerdings eine derbe Natürlichkeit öfters sich verbindet, noch jetzt dankbare Anerkennung. Die gleichzeitige und fast allgemeine Annahme (Vetterlein, Handb. d. poet. Litt. S. 557), daß „Nantchens“ „Lieder der deutschen Sappho“ (Almanach für Dichter 1785, S. 88), von dieser selbst gedichtet seien, entbehrt jedes äußeren wie inneren Grundes, obwol noch Rotermund (Gelehrtenlexikon, Bremen 1816, Thl. V. S. 367) der „vaterländischen Sappho“ s. v. „Nantchen“ einen eigenen Artikel zu widmen die Galanterie besaß. Noch glücklicher war G. in seinen „Episteln“, einer Gattung, die er auf eine Höhe zu bringen wußte, wie man sie in Deutschland noch nicht gekannt und in welcher er, obwol er sich nach ausländischen Mustern in diesem Fache bildete, doch seine Nationalität treu und unvermischt zu bewahren verstand. Hier ist er noch nicht übertroffen worden. Sie erschienen zuerst in seinen Gedichten: Frankfurt a/M. 1780–82, doch waren einige derselben schon [307] vorher auf besondere Bogen gedruckt worden (darunter auch eine an Exter, Professor des Gymnasiums zu Zweibrücken und eine andere an den Satyriker Kästner zu Göttingen). G. versuchte sich ferner in fast allen anderen Arten der lyrischen Poesie und in keiner ohne Erfolg, namentlich sind einige seiner Elegien sehr gelungen. Sein Bildniß befindet sich u. a. vor dem Leipziger Musenalmanach 1780. Ein nicht zu unterschätzendes Verdienst erwarb sich G. durch die Herausgabe des Musenalmanachs, der von 1776–78 (Göttingen, Dieterich) als Fortsetzung des von Boie und Gotter bis 1775 besorgten Almanachs erschien, und wozu ein großer Theil der damaligen deutschen Dichter Beiträge lieferte, die freilich nicht selten von mehr als zweifelhaftem Werthe waren. Aber auch J. H. Voß hatte bereits 1776 begonnen, einen ähnlichen Musenalmanach (Lauenburg, Berenburg und Hamburg, Bohn) herauszugeben und führte denselben bis 1779 unter seiner alleinigen Redaction fort. Hierauf erfolgte von 1780–88 die Vereinigung Göckingk’s und Voß’, worauf wiederum Voß allein die Jahrgänge 1789–96 besorgte. Den Göttinger Musenalmanach redigirte inzwischen von 1778–94 Bürger, von da bis zu seinem Aufhören 1805 K. Reinhard. Aehnlicher Almanache erschienen noch mehrere zu derselben Zeit, wie der Leipziger von Schmid (1770–81), der Frankfurter für 1777 und der Weimar’sche für 1779–96. Ein großes Interesse gewährt in Betreff des von G. und Voß redigirten Almanachs und der damit verbundenen zum Theil sehr unerquicklichen Verhältnisse, was die von Ad. Strodtmann veröffentlichten „Briefe von und an G. A. Bürger“ mittheilen. So enthält aus Bürger’s Nachlasse ein Brief Göckingk’s an denselben vom 21. April 1775 (Bd. I. S. 223) die Bitte und Einladung Göckingk’s an Bürger zu Beiträgen, worauf dieser (Brief aus Boie’s Nachlaß S. 235) das „Tralyrum larum“, sowie (Bd. II. S. 101) „Das Lied vom braven Mann“ spendete, welches G. „die Rose in seinem Strauße“ nannte. Indessen währten Bürger’s Gaben an den Göckingk’schen Musenalmanach nicht lange und sein Urtheil über den Jahrgang 1777 ist ein sehr ungünstiges (vgl. Bd. I. S. 346 und 370–72), wo er „den Götting’schen Almanach ein wenig coram nehmen und sein Urtheil darüber im Detail eröffen will“; im höchsten Grade abfällig aber lautet eine in seinem Nachlasse gefundene ausführliche Kritik über denselben, überschrieben „an Göckingk“ vom 17. März 1777 (Bd. II. S. 42–57), wo er u. a. (S. 43) sich folgendermaßen ausdrückt: „Ich bitte Sie inständigst, uns künftig mit solchen Liedern und Gedichten zu verschonen 1) in welchen die alte Deutsche Sprache verhudelt und verhunzet wird, 2) in welchen Tändeleyen und Narrenspoßen, woran freilich junge Laffen und Milchbärte Gefallen haben können, deren aber ein zur Reife gediehener Verstand sich schämet, vorgetragen werden, oder auch in welchen offenbarer Unsinn gesagt wird und 3) in welchen mit Gott, der Religion und den guten Sitten ein Gespött getrieben wird“. Ueber die Vereinigung des Göckingk’schen und Voß’schen Musenalmanachs endlich gibt ein Brief von Voß an Bürger vom 21. October 1776 (Bd. I. S. 347), ein zweiter von Boie an Bürger vom 27. Oct. 1776 (S. 349) und ein dritter von G. an Bürger vom 2. April 1777 (Bd. II. S. 41) Aufschlüsse. In dem ersteren schreibt Voß: „Ich habe HEn G. gebeten, den D[ietrichschen] Alm. aufzugeben, und mit Gründen, die bey ihm gelten müßen. Dann könnte dieser Alm. werden, was er seyn soll … Ich weiß durch Boie, daß Sie schon Göckingken den Vorschlag gethan haben, und danke Ihnen“. In dem zweiten schreibt Boie: „Du erinnerst dich unseres alten Wunsches und Projects, G. und Voß zu vereinigen. Voß hat ohne meine Veranlaßung seit geraumer Zeit den nämlichen Wunsch, und auf Klopstock’s Rath an G[öckingk] deßwegen geschrieben … G und V vereinigt würden thun, was ich nie habe thun können, eine vollkommene Sammlung der Art geben … G. ist zu gut“. Und in dem dritten [308] theilt G. an Bürger die vollzogene Vereinigung mit den Worten mit: „Mit Voß bin ich fertig. Er hat mir 100 Thlr. jährlich abzugeben versprochen. Ich verliere zwar gegen Dietrichs jetziges Honorar jedes Jahr 50 Thlr. dabey, indeß helf ich dem armen Teufel zu einem Weibe, und das ist ja wie Ihr wißt, ein köstliches Freundschafts-Stückchen“. – Ueber eine angeblich von Bürger gedichtete und, weil G. denselben Gegenstand behandelt hatte, von ersterem wieder vernichtete Romanze über den Bigamus Grafen von Gleichen vgl. Jördens, Lexikon I. S. 336, Ersch und Gruber, Encyklop. I. Sect. 72. B. S. 54 f. u. Serapeum 1864, S. 130.

Vgl. außer dem angezogenen Briefwechsel noch Küttner, Charaktere, S. 533 ff. Jördens, Lexikon II. S. 157–164; VI. S. 197–202. Bouterwek, Gesch. d. Poesie XI. S. 438. 442. Sulzer, Allgem. Theorie d. schönen Künste VIII. S. 218 ff. Hasse, Zeitgenossen, 1829, I. S. 3–62.