ADB:Freymon von Randeck, Johann Wolfgang

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Artikel „Freymonius, Johann Wolfgang“ von Roderich von Stintzing in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 372, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Freymon_von_Randeck,_Johann_Wolfgang&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 05:17 Uhr UTC)
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Freymonius: Johann Wolfgang F., Jurist, geboren 1548, Sohn des herzogl. bairischen Kanzlers Rochus F. in Berchtesgaden. Er sowol wie sein Vater führen den Beinamen „in Obernhausen“; in den Verzeichnissen der Beisitzer des R. K. G. heißt er „Freymann“ und „Freymond“. Er hat in Ingolstadt studirt, im J. 1570 unter Ossanäus öffentlich disputirt und 1572 (?) den Doctorgrad empfangen. Dann hielt er sich einige Jahre am herzogl. Gericht in Straubing und am R. K. G. in Speier auf, um die juristische Praxis kennen zu lernen, machte dabei die Vorarbeiten für die „Symphonia juris chronologica“, (Francof. 1574, fol.), welche er in Frankfurt unter Benützung der Bibliothek Joh. Fichard’s vollendete. Dieser Foliant von 917 Seiten enthält eine tabellarische Darstellung der juristischen Quellengeschichte von Cäsar bis Justinian mit mancherlei Zusätzen. Hineingearbeitet ist auf Donell’s (in Heidelberg), Cisner’s (in Speier) und Forster’s (in Marburg) Rath der Index legum des Jac. Labittus (Paris 1557). Seinen Aufenthalt in Frankfurt benützte F. zu einer Bearbeitung des Index scriptorum von Fichard, wozu ihm dieser seine Bibliothek und Collectaneen zur Verfügung stellte. Das Ergebniß war der „Elenchus omnium auctorum s. scriptorum, qui in iure“ etc., Francof. 1574. 4. (vermehrte Auflagen 1579. 1585). Bald darauf erhielt er die Stelle eines herzogl. bairischen Raths und Mitgliedes der Regierung zu Burghausen; hier edirte er die „Observationum crepundia“, Monach. 1576. 8. Dann ist er österreichischer Beisitzer am R. K. G. geworden, und zwar nach Ludolff’s Verzeichniß der Assessoren schon am 15. November 1575 ernannt. Wie lange er in Speier geblieben, ist nicht genau festzustellen; am 26. Januar 1582 ist ihm ein Nachfolger gegeben; allein schon 1581 soll er zum Reichshofrath in Wien ernannt und später zum Reichsvicekanzler befördert sein. Sein Todesjahr ist bis jetzt nicht ermittelt. – Außer den schon genannten Schriften sind von ihm nur noch gedruckt: „Theses septuaginta de processu“, Ingolst. 1570. Eine Anzahl anderer, als: „Schematismorum s. tabularum de processu libr. II“, „Enchiridion locorum communium“, „Analysis testamenti“, werden ihm zugeschrieben; allein soviel zu ermitteln, sind diese niemals erschienen und nur als „künftig erscheinende“ von ihm selbst in seinem „Elenchus“ und in der Vorrede zu seinen „Crepundia“ aufgezählt worden. In den Ausgaben der Perneder’schen Institutionen, Ingolst. 1591. 1600, wird „weyland“ Rochus F. auf dem Titelblatt genannt und in der Vorrede des Buchdruckers zwar nicht als Bearbeiter, doch als Beförderer des Werks gerühmt. Wenn er dabei als Beisitzer des Reichskammergerichts bezeichnet wird, so identificirt ihn der Drucker offenbar mit seinem Sohne.[1]

Vgl. Jöcher. Michaud. Die hier gegebenen zuverlässigen Nachrichten sind seinen Schriften entnommen.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 372. (Freymonius): Die von mir aus Freymonius’ Schriften entnommenen biographischen Nachrichten werden durch den nachfolgenden Beitrag wesentlich ergänzt und theilweise berichtigt.

    Dr. Rochus Freimann wurde 1556 Kanzler der gefürsteten Propstei Berchtesgaden, erwarb 1559 den Reichsadel, 1567 ein Gut zu Oberhausen bei Reichenhall und starb den 9. Mai 1583. Sein Sohn Johann Wolfgang Freimann wurde am 14. März 1546 zu Ingolstadt geboren (Bucholzer, Index chronologicus, 1599, p. 613) und empfing daselbst am 27. Juni 1571 den Doctorgrad. Seine Ernennung zum Regierungsrathe in Burghausen vom 1. Januar 1575 an erfolgte bereits Ende October 1574. Im Sommer 1576 neben Anderen vom Kaiser als österreichischer Beisitzer des Reichskammergerichtes präsentirt, ward er am 28. September desselben Jahres hierzu gewählt und am nächstfolgenden 19. November verpflichtet; er legte dieses Amt am 22. Mai 1581 nieder. Hierauf wurde er am 9. August 1581 im Reichshofrathe verpflichtet, am 7. Januar 1586 zum kaiserlichen Pfalzgrafen, am 30. December 1588 zum Mitgliede des kaiserlichen geheimen Rathes ernannt, am 2. Februar 1589 in demselben installirt. Das Reichsvicekanzleramt ist ihm am 13. April 1594 zu Prag übertragen worden, doch schon am 13. August 1597 erhielt er die nachgesuchte Entlassung. Nun zog er sich auf das 1596 erworbene Schloß Randeck bei Kelheim zurück; am 10. November 1610 gestorben ward er in der Kirche des dazugehörigen Dorfes Altessing bestattet (Verhandlungen des historischen Vereins für die Oberpfalz und Regensburg Bd. V, 1839, S. 45). Größtentheils eine sehr umständliche Autobiographie, der auch die meisten der gegenwärtigen Angaben entnommen sind, ist die von Wolfgang Freimann im J. 1584 verfaßte und bis 1603 fortgesetzte „Hauschronik“, wovon ich Abschrift besitze, während F. J. Lipowsky in seinen „Urgeschichten von München“ Th. II S. 623–650 nur einen bis 1587 reichenden Auszug veröffentlichte. Außerdem hat Freimann im J. 1598 ein „Stammen-Wappen- und Freundschaftsbuch“ verfaßt, wovon eine Abschrift auf der königl. Hof- und Staatsbibliothek zu München; in diesem Werke konnte er genealogische Nachrichten über eine zahlreiche Verwandtschaft und Schwägerschaft geben, denn er hatte vier Frauen und fünfzehn Kinder. [Bd. 8, S. 795 f.]