ADB:Ludolf, Georg Melchior von

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Ludolf, Georg Melchior von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 390–393, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ludolf,_Georg_Melchior_von&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 10:18 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Ludolf von Sudheim
Band 19 (1884), S. 390–393 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Georg Melchior von Ludolf in der Wikipedia
Georg Melchior von Ludolf in Wikidata
GND-Nummer 104268301
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|19|390|393|Ludolf, Georg Melchior von|Johann August Ritter von Eisenhart|ADB:Ludolf, Georg Melchior von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=104268301}}    

Ludolf: Georg Melchior von L. (auch Ludolph), Kammergerichtsbeisitzer und juristischer Schriftsteller. Geb. zu Erfurt am 2. März 1667, † zu Wetzlar am 1. Febr. 1740. – Die Ludolf (welche sich früher Leudholf, auch Leutholph oder Lütholf nannten) sind ein angesehenes Bürgergeschlecht aus dem Thüringischen, welche schon frühzeitig, mit Beginn des 16. Jahrhunderts fast regelmäßig in Erfurt zu Rath gingen und in ihren Familienregistern manch’ hervorragenden Namen führen, so den Juristen Georg Melchior L., dessen Oheim, den bekannten Orientalisten und Sprachforscher Hiob L. (s. u.) und mehrere Andere. Des letzteren Enkel, Wilhelm Heinrich Moriz v. L., außerordentlicher sizilianischer Gesandter bei der Ottomanischen Pforte etc. etc. wurde am 30. Nov. 1778 unter Wappenmehrung in den erblichen Reichs- und erbländisch-österreichischen Grafenstand erhoben; mehrere seiner Nachkommen dienen in der kaiserl. österreichischen Diplomatie und Armee. Als Ahnherr der Familie gilt Nikolaus L., der 1521 als Senator von Erfurt erwähnt wird. G. M. L. ist der einzige Sohn des Erfurter obersten Rathsmeisters und nachmaligen kurmainzischen Regierungsrathes Georg Heinrich L. aus dessen zweiter Ehe mit der Senatorstochter, Martha Benigna Schmidt. Er verlor seinen Vater schon im dritten Lebensjahre (1669) und seine Mutter, welche 1676 sich mit einem Offizier wieder verheirathete, übergab ihn dem tüchtigen Lehrer Langgut zu Erziehung und Unterricht. Dieser bediente sich im Umgange mit seinen Zöglingen stets der lateinischen Sprache, wodurch der kleine L. in derselben solche Fertigkeit gewann, daß er kaum 9 Jahre alt zur Verwunderung der gelehrten Zuhörer einen freien, lateinischen Vortrag über das griechische Staatswesen hielt. 1681 starb auch seine Mutter; durch deren letztwillige Verfügungen und die Habgier seines Stiefvaters (der im Laufe der Jahre zu einer 2ten, 3ten und 4ten Ehe schritt), sah er sich des größten Theiles des mütterlichen Erbes beraubt und in die zwingende Nothwendigkeit versetzt, sobald als nur möglich selbst etwas zu erwerben. Er besuchte daher noch vor Erreichung des 15. Lebensjahres (1681) die Akademie seiner Vaterstadt, wo er trotz seiner großen Jugend nicht nur den Vorträgen über Geschichte, Philosophie und Rechtswissenschaft anstandlos folgen, sondern auch an den Redeübungen vollen Antheil nehmen konnte. Als im nächsten Jahre (1682) zu Erfurt die Pest ausbrach, wandte er sich nach Jena; dort fand er in Lynker (s. d.) einen vorzüglichen Lehrer und Berather, der ihn mit den Grundsätzen des Staatsrechtes bekannt machte, und überhaupt auf seinen wissenschaftlichen Bildungsgang maßgebenden Einfluß übte. Nach vollendeten Studien ging er 1685 mit seinem mütterlichen Oheim, Joh. Jacob Schmid, – welcher am Hofe des Herzogs von Sachsen-Eisenach das Amt eines obersten Geheimen Rathes bekleidete, und von diesem in schwierigen Geschäften nach Wien abgeordnet wurde, – als Secretär in die Kaiserstadt. Sie erreichten[WS 1] im September 1685 ihren Bestimmungsort, verweilten daselbst bis Mai 1686. Da [391] sich L. nun ohne eigentliche Beschäftigung im Hause seines Onkels aufhielt, war es ihm bei seinem Drange, die Welt kennen zu lernen, höchst erwünscht, 1688 in der Eigenschaft eines Secretärs bei einem Fürsten Verwendung zu finden, der in der kaiserlichen Armee diente (L. bezeichnet diesen Fürsten in seinen Aufzeichnungen nur mit der Chiffre H. F., später N . N.). Verabredungsgemäß sollte er seinen neuen Herrn zur Armee nach Südungarn begleiten und traf deshalb im Herbste 1688 mit ihm in Wien zusammen. Der Fürst „blieb jedoch bis zum Frühjahr des folgenden Jahres (1689) in Wien hängen“, und L. benutzte die ihm reichlich gebotenen Freistunden zu Musik- und Sprachübungen, da er ein entschiedener Gegner jeden Spieles und ähnlichen müßigen Zeitvertreibs war. Mit Beginn des Frühjahrs besuchte er als Begleiter des Fürsten dessen Güter in Böhmen und ging dann mit ihm über Wien nach Belgrad, wo sie im kaiserlichen Lager kurz vor dem Treffen von Nissa anlangten, in welchem Ludwig von Baden im August 1689 die Türken aufs Haupt schlug und diese serbische Stadt eroberte. Auf der Heimreise wurde L. von einem heftigen Wechselfieber befallen, jedoch alsbald hergestellt und nun zur Bereinigung einiger Geschäfte nach Augsburg gesandt, wo das kaiserliche Hoflager wegen Wahl und Krönung des römischen Königs und nachmaligen deutschen Kaisers Joseph I. weilte. Als der kaiserliche Hof im Februar 1690 nach Wien zurückkehrte, folgte er diesem, und konnte erst im Herbste 1691 seinem Prinzen über die Ergebnisse der Sendung mündlich Bericht erstatten. Im Laufe der Zeit gewahrte L. immer mehr, daß des Fürsten Handlungs- und Denkweise von seinen Lebensanschauungen und Grundsätzen völlig verschieden sei, weshalb er das ihm widerstrebende Dienstverhältniß unter dem Vorwande leidender Gesundheit löste. Er ging nun nach Leipzig, von da nach Jena, wo die Herzöge Joh. Georg und Joh. Wilhelm von Sachsen-Eisenach in Territorialangelegenheiten zusammentrafen, und zu seiner großen Freude Herzog Joh. Wilhelm durch Vermittelung seines Oheims Schmid ihn als Secretär (1691) aufnahm. L. war nun der ständige Begleiter des Herzogs auf dessen Reisen, welche dieser in Familien- wie Regierungsangelegenheiten bald nach Sachsen, bald nach Westfalen, bald in die Hauptstädte Hollands bis nach Westfriesland unternahm. Doch schon im folgenden Jahre, im November 1692 trat er auf besonderen Wunsch des regierenden Herzogs von Sachsen-Eisenach Joh. Georg und mit Zustimmung seines jetzigen Dienstherrn, des jüngeren Bruders Johann Wilhelm in des Ersteren Dienste. Neben den Regierungsgeschäften hatte er auch noch die Haus-, Hof- und Militärangelegenheiten zu besorgen. Trotz dieser angestrengten Berufsthätigkeit verlor er seine Privatstudien nicht aus den Augen, indem er die neuesten Erscheinungen der Litteratur verfolgte und als Geistesgymnastik hauptsächlich Mathematik trieb. 1694 gründete er seinen Hausstand durch Vermählung mit Sophia Dorothea Faligken (geb. am 14. Febr. 1668), Kammerfrau der Gemahlin des Herzogs Joh. Georg. Aus dieser Ehe gingen vier Töchter hervor. 1697 wollten beide Herzoge L. bei ihren Regierungscollegien zu Jena und Eisenach als Hofrath befördern; sie einigten sich schließlich dahin, daß L. seinem früheren Fürsten und Herrn folgen sollte, und so siedelte er denn nach Jena über. Allein auch dort war seines Bleibens nicht lange; durch den plötzlichen Tod des in Eisenach regierenden Herzogs Joh. Georg, der 1698 von den Blattern hinweggerafft wurde, trat eine völlige Umgestaltung der politischen Verhältnisse und theilweise eine neue Organisation des Landes ein. Herzog Wilhelm übernahm bei dem kinderlosen Ableben seines Bruders die Regierung des gesammten Landes und löste seine Regierung zu Jena auf. Von den dortigen Räthen folgte L. allein dem neuen Landesherrn nach dem nunmehrigen Regierungssitze. Dort nahm er an den verschiedenen Berathungen, auch an jenen [392] mit den benachbarten sächsischen Fürsten und deren Ministern Theil und wurde zur Anzeige der erfolgten Regierungsübernahme nicht blos an die Höfe der Kurfürsten und befreundeter Fürsten, sondern auch nach Wien zu Kaiser Leopold (1701) abgeordnet, wo er wegen anderweitiger Geschäfte, die er zur vollen Zufriedenheit seines Herrn ausführte, einige Monate blieb. Zu dieser Zeit veröffentlichte L. seine ersten litterarischen Werke, und zwar zuerst 1696 „Schediasma de Comitiorum statu“, dann den dem Könige von Großbritannien gewidmeten „Tractatus de Introductione juris Primogeniturae“, hierauf die deutsch geschriebenen „Electa juris publici“ (Erster Theil 1709, 2. Auflage 1711, 3. Aufl. 1713. – Zweiter Theil 1710). 1710 ergab sich durch den Tod des Kammergerichtsbeisitzers von Bernstorff bei dem Reichskammergericht eine Erledigung. L. hatte aus den Archiven ermittelt, daß im gegebenen Falle das Präsentationsrecht dem Fürsten von Sachsen-Eisenach zustehe; von Freunden aufgemuntert bat L. diesen um Verwendung, worauf auch der Herzog in Anerkennung der von L. ersprießlichst geleisteten Dienste, diesen als Kammergerichtsbeisitzer präsentirte. L. arbeitete behufs Erwerbung des Doctorgrades an seinem nachträglich vielgerühmten Tractate „De Jure foeminarum illustrium“, 1711. 4°. (2. vermehrte Aufl. 1731. Fol.), hielt am 14. Juli 1710 in Jena seine Vorlesung über l. 3 C. de Assessoribus, und am 15. desselben Monats vor einer ungewöhnlich zahlreichen und auserkorenen corona seine Disputation, welche durch die überraschende Gelehrsamkeit und Geistesschärfe des Promoventen allgemeine Bewunderung erweckte. Nachdem L. zu Wetzlar auch das Assessorats-Examen neben mehreren Bewerbern mit Vorzug bestanden hatte, verkaufte er sein zu Eisenach besessenes Haus, bezog mit seiner Familie das mittlerweile in Wetzlar neu erworbene, wurde am 15. Juni unter dem Vorsitze des Kammergerichtspräsidenten Freih. v. Ingelheim in hergebrachter Weise in das Collegium eingeführt, wo er nach der üblichen Reihenfolge seinen Platz als Assessor des obersächsischen Kreises erhielt. Gegen Ende des Jahres (1711) reiste er zur Krönung des Kaisers Karl VI. nach Frankfurt, da er mit dessen Ministern in amtlichen Geschäften zu verkehren hatte. Bei diesem Anlasse verlieh der Kaiser mit Diplom Frankfurt den 12. Jan. 1712 L. mit Rücksicht auf das Alter seiner Familie und seine eigenen Verdienste den erblichen Reichsadel. Als 1721 beim Reichskammergerichte eine Stelle frei wurde, zu welcher dem Kurfürsten von der Pfalz das Präsentationsrecht zukam, bewarb er sich um diese Stelle und nahm am 22. Mai aufs Neue feierlichst eingeführt den Platz als kurpfälzischer Assessor ein, in welcher Eigenschaft er bis an sein Ende ununterbrochen thätig in einem Alter von 73 Jahren am 1. Febr. 1740 mit Tod abging. L. hat über seine Lebensschicksale, seine schriftstellerische und amtliche Thätigkeit sowie über seine Familienverhältnisse umfassende Aufzeichnungen in lateinischer Sprache gemacht, welche nach seinem Tode auf seinen Wunsch Dr. Chr. Aug. Heumann in Göttingen mit einer Vorrede herausgab („Vitae viri perillustris G. M. de Ludolf etc. ab ipso scripta. Edidit etc. Heumannus“, Gottingae 1740. 96 S.). In denselben tritt uns L. als anspruchsloser, äußerst strebsamer Mann und pflichteifriger Beamter entgegen, dessen Hauptcharakterzüge Frömmigkeit und Gottesfurcht waren, weshalb er auch sämmtliche wichtige Begebenheiten seines Lebens auf besondere Fügungen Gottes zurückführt. L. war zugleich einer der tüchtigsten Practiker und hervorragendsten Schriftsteller, welche je das Reichskammergericht zierten. Er vereinte mit allgemeiner Bildung gründliche Belesenheit und reiche Erfahrung, und ist in genauer Kenntniß der reichskammergerichtlichen Praxis und Gesetzgebung von keinem Juristen übertroffen worden. Der Marburger Universitätskanzler J. G. Estor bezeichnet ihn deshalb in seinen Anfangsgründen des gemeinen und Reichsprocesses als „virum multi laboris et auctoritatis in Camera“. [393] Gleichwol berichtet Freih. von Cramer in seinen Wetzlarischen Nebenstunden, daß über ihn der Satz ging „Ludolf aliter scribit, aliter judicat“, und daß er in den Sitzungen bisweilen abvotirt wurde, muthmaßlich weil er wegen seiner umfassenden litterarischen Thätigkeit auf Ausarbeitung der Referate nicht immer die erforderliche Sorgfalt verwendete. Wie schon früher zu Eisenach und Jena ertheilte L. auch noch in Wetzlar zu seinem Vergnügen begabten jungen Leuten Unterricht in der Jurisprudenz und entstand aus diesem Anlasse sein bekanntestes Werk: „Delineatio juris cameralis brevis et perspicua“ (1711. 4°.), welche sich in den Händen der meisten Practiker befand. Dieselbe wurde unter dem Titel: „Commentatio systematica de jure camerali“ sehr vermehrt 1719, neu aufgelegt, welcher zweiten Auflage drei weitere folgten; die letzte besorgte J. J. v. Zwierlein 1741 und schrieb hierzu eine stoffreiche Vorrede sammt Noten. Den späteren Auflagen ist auch der von L. herrührende „Catalogus privilegiorum S. R. I. Electorum, Principum ac Statuum de non appellando“ beigedruckt und hat der Kammergerichts-Procurator Joh. Wilh. Ludolf, ein Verwandter unseres L., zu denselben ein sehr ausführliches Sachregister gefügt. Außerdem schrieb der Kammergerichtsassessor v. Plonies Annotationen zu Sect. I. § 1 der Ludolf’schen Commentatio (2. Aufl. 1765. 4°) und J. Ulr. Röder: Ad Trigam Paragraphorum de Lud. comment. camer. (1775. 4°). Außer diesen Werken sind noch zu erwähnen: „Corpus juris cameralis“ (1724), eine von einem Frankfurter Anwalt begonnene, von L. fortgesetzte, sehr zweckmäßige Sammlung aller kammergerichtlichen Gesetze und Materien, sodann: „Symphorema consultationum et decisionum forensium etc. etc.“, Vol. I, 1731. Vol. II, 1734. Vol. III, 1739. Fol. und „Variae observationes forenses“ Pars I ed. 2da 1735. P. II. 1732. P. III. 1734. Fol.; „earundem supplementa“, 1738. Zwei umfangreiche Sammelwerke, in denen einzelne Rechtsfälle, welche staatsrechtliche Fragen zum Gegenstand haben, näher erörtert werden und welche wegen ihrer praktischen Anlage und Brauchbarkeit von Pütter (Litterat. d. deutschen Staatsrechts, Thl. II. S. 353) besonders gerühmt werden. Ein genaues Verzeichniß der Ludolf’schen Werke (geschieden in anonyme und unter des Verfassers Namen erschienene) hat Heumann a. a. O. 85–96 hergestellt, die Kammergerichtl. unter Angabe der zeitgenössischen Kritiken v. Fahnenberg (Litt. des kaiserl. Kammerg. S. 115–118) aufgezählt. Nach Hommels effigies ICtorum giebt es von L. vier in Kupfer gestochene Porträts, das größte in Folio ist ein Werk des bekannten Berenigeroth; zwei Abbildungen sind von unbekannten Meistern.

Gotha’scher Kalender, Grfl. Häuser, Jahrg. 1874. S. 517 – 1875. S. 515 – 1876. S. 528. Christ. Aug. Heumannus, Vita etc. Georgii Melchioris de Ludolf. Goettingae 1740. 12°, Auszüge hieraus in Hirsching’s Lexikon, Bd. 4. s. voce Ludolf, – und Allerneueste Nachr. von jurist. Büchern Bd. 1. S. 638–50. – Fahnenberg a. a. O. S. 114 ff. – Pütter a. a. O. Thl. I, S. 294.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: errreichten