Vorrede (Journal von und für Franken, Band 2)
Aus den im VI Hefte gemachten Zusätzen und Berichtigungen wird man sich bereits überzeugt haben, daß wir die erste Pflicht des Historikers, Wahrheit zu finden, zu erfüllen suchen, und daß wir keine blinde Anhänglichkeit für gewisse Meinungen haben, sondern jede bessere Belehrung gerne annehmen. Auch in Zukunft werden wir diese Pflicht nicht vergessen. Man mache uns nicht den Vorwurf, daß in unserm Journal besonders Mißbräuche der katholischen Kirche gerügt werden. Der Geschichtschreiber erzählt, ohne Rücksicht auf die Religionspartey, zu welcher er gehört, das Gute und Böse, wo er es findet. Wir sind eben so bereitwillig, die Mißbräuche jedes andern Religionstheils, wenn sie gehörig beglaubigt sind, dem Publicum vorzulegen, so wie wir das, was Lob verdient, gewiß nie mit Vorsatz tadeln werden.
In der Vorrede des ersten Bandes, (deren Sprache ein Recensent besonders fehlerhaft gefunden hat, ohne es beweisen zu können,) haben wir unter die Ursachen der bisherigen Unvollkommenheit der Fränkischen Geschichtkunde die Verheimlichungssucht gerechnet. Man hat unter diesem Ausdruck die Bemühung, wirkliche Geheimnisse, die es seyn können und müssen, zu verbergen, verstehen wollen. Nach unserer Kenntniß des Sprachgebrauchs, welcher auch Adelung (im grammat. krit. Wörterbuch) beystimmt, wird verheimlichen, besonders von Geheimhaltung solcher Sachen,| welche man theils nicht nöthig hat, heimlich zu halten, theils nicht heimlich halten sollte, gebraucht. Ein solches Bestreben finden wir unsers Orts weder der Geschichte, noch der Aufklärung aller Art zuträglich, und durchaus sehr unlöblich. Der Staat mag, so gut als eine Familie, oder ein Privatmann, seine Geheimnisse haben, welche er nicht ohne seinen Nachtheil bekannt werden lassen kann. In diese wird kein vernünftiger und billiger Mann einzudringen suchen. Es gibt aber tausend gleichgültige und unschädliche Dinge, welche in Archiven und Registraturen verborgen liegen, und durch deren Bekanntmachung die Geschichte Licht erhalten und erweitert werden könnte. Diese zu verheelen halten wir für Verheimlichungssucht; sie hingegen aufzusuchen, ist nach unserer Meinung keine tadelnswürdige Suchwut. Dieß ist selbst die Meinung eines Archivars, welcher, um mich seines eigenen sehr passenden Ausdrucks[1] zu bedienen, sein Archiv nicht, wie ein Küster seine Sacristey behandelt, und keine blossen Küsters-Kenntnisse besitzt[2].| Wir können aus eigener Erfahrung versichern, daß den meisten Fränkischen Archiven und wichtigen Registraturen jetzt Männer vorstehen, welche sich ein angenehmes Geschäfft daraus machen, sich gegen Historiker willfährig zu erzeigen. Was aber in den unsern Herren Correspondenten mitgetheilten Fragen zu wissen verlangt wird, braucht nicht Geheimniß zu bleiben.Den Wunsch, monatlich die Preise der Lebensmittel aus den verschiedenen Gegenden Frankens vorzulegen, hätten wir längst gerne erfüllt, wenn wir glaubten, daß schon jetzt, da manche Maaße und Gewichte noch nicht mit nöthiger Genauigkeit verglichen sind, diese Nachrichten den gehofften Nutzen haben könnten. Doch werden wir einige Proben künftig mittheilen, durch welche vielleicht selbst jene Vergleichung befördert werden kann. Den 30 Jan. 1791.
- ↑ In der Vorrede zum I. B. der archiv. Nebenarb.
- ↑ „Schon mancher eifriger Forscher der Fränkischen Geschichte (sagt Herr Spies in seinen archiv. Nebenarb. II Th. S. 70.) ist über den Mangel der in den Archiven der Fränkischen Bistümer und Klöster eingekerkerten Urkunden und Denkmähler des Alterthums verdrüßlich worden, und hat oft die nützlichste angefangene Arbeit gar liegen lassen. Es ist ein wahres Mitleiden mit solchen fleissigen Männern zu haben, die man auf eine so unbarmherzige Weise nach der Quelle schmachten läßt, und ihnen alle Hülfsmittel, wenn sie auch noch so sehr darum flehen, vorenthält, damit ja kein Licht in unsre alte Fränkische Geschichte verbreitet werde. Und wer büsset am meisten dabey ein, als Fürsten und Stände dieses Kreises selbst? Man liest oft mit Verwunderung, wie weit und mühsam Gründe zu Behauptung ihrer Gerechtsame anderswo hergehohlt werden, die doch aus der alten Verfassung Ostfrankens nothwendig erklärt werden müssen und dadurch ihr volles Licht erhalten. Mancher Rechtsgelehrte hat durch Anwendung des Römischen Rechts und durch andere erzwungene, ungereimte, und aus eignem Witz hervorgebrachte Sätze, die beste Sache oft so verunstaltet und verdunkelt, daß die schädlichsten Folgerungen daraus erwachsen sind.“