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welche man theils nicht nöthig hat, heimlich zu halten, theils nicht heimlich halten sollte, gebraucht. Ein solches Bestreben finden wir unsers Orts weder der Geschichte, noch der Aufklärung aller Art zuträglich, und durchaus sehr unlöblich. Der Staat mag, so gut als eine Familie, oder ein Privatmann, seine Geheimnisse haben, welche er nicht ohne seinen Nachtheil bekannt werden lassen kann. In diese wird kein vernünftiger und billiger Mann einzudringen suchen. Es gibt aber tausend gleichgültige und unschädliche Dinge, welche in Archiven und Registraturen verborgen liegen, und durch deren Bekanntmachung die Geschichte Licht erhalten und erweitert werden könnte. Diese zu verheelen halten wir für Verheimlichungssucht; sie hingegen aufzusuchen, ist nach unserer Meinung keine tadelnswürdige Suchwut. Dieß ist selbst die Meinung eines Archivars, welcher, um mich seines eigenen sehr passenden Ausdrucks[1] zu bedienen, sein Archiv nicht, wie ein Küster seine Sacristey behandelt, und keine blossen Küsters-Kenntnisse besitzt[2].


  1. In der Vorrede zum I. B. der archiv. Nebenarb.
  2. „Schon mancher eifriger Forscher der Fränkischen Geschichte (sagt Herr Spies in seinen archiv. Nebenarb. II Th. S. 70.) ist über den Mangel der in den Archiven der Fränkischen Bistümer und Klöster eingekerkerten Urkunden und Denkmähler des Alterthums verdrüßlich worden, und hat oft die nützlichste angefangene Arbeit gar liegen lassen. Es ist ein wahres Mitleiden mit solchen fleissigen Männern zu haben, die man auf eine so unbarmherzige Weise nach der Quelle schmachten läßt, und