Topographia Palatinatus Rheni: Speyer
Die Nemetes, ein Teutsches Volck / haben sich noch vor Iulij Caesaris Zeiten über Rhein begeben / und allhie die Medriomatricos vertrieben / und hiesse ihr gantzes Land herum Nemetum civitas. Hernach ward auch diese Stadt selbsten Nemetes, in plurali, Item Nemetis, in singulari numero, und Noviomagum, wie Freh. part. 2. Orig. Palat. c. 15. will / genant. Daß aber er / und theils andere / das Alter dieses Teutschen[WS 1] Volcks darauß beweisen wollen / weilen die Polen / Böhmen / und andere Slavonische Völcker / die Teutsche Nemcy, oder wie sie schreiben / Niemechi, und Nemitzi, nennen: darinn ist ihnen Cluverius l. 2. ant. Germ. c. 12. zuwider; dann solches Wort nicht von den Nemetibus herkommet / sondern einen Stummen / oder einen solchen bedeutet / der nit Slavonisch verstehet / oder reden kan: Als wie die Römer vor Zeiten die Außländer Barbaros, vom übel reden / genant haben. Folgender Zeit ist Speyer auch Nemidona genant worden. Was aber den Namen Speyer / und Spira anbelangt / so schreibet Christ. Lehman / in der Speyrischen Chronic lib. 1. c. 6. daß das Dorff Speyer / so jetzt alt Speyer genant werde / niemals [84] in die Ringmauer / wie theils vorgeben / kommen / sondern noch eine Vorstadt / und daß nicht erst unter dem Bischoff Rutgero, so Anno 1090. gestorben; wie man abermals dichtet / sondern längst zuvor dieser Nahm auffkommen seye; wie er dann im folgenden 7. Capitel weitläufftig beweiset / daß dieser Nahm Speyer uhralt / und je / und allwegen / die Inwohner diese Stadt Spir / hernach Speyer / und niemals anders; wiewol sie die Außländer Nemetes (weil sie / wie die andere Teutschen / mit dem Vieh umbgangen seyn / solches geweidet / und davon ihre Nahrung gehabt) genant haben; inmassen auch andere Städte / und Landschafften zweyerley Namen / unter sich / und bey den Frembden gehabt. Und thut er unterschiedliche Scribenten anziehen / so etlich hundert Jahr vor gemeltem Bischoff Rutger / oder Rudiger gelebt / die dieses Nahmens Speyer außdrucklich gedencken. Es wollen theils / Iulius Caesar habe diesen Ort wider die andere Teutsche bevestiget / und vier Tempel allda / Veneri, Lunae, Marti und Mercurio zu Ehren / erbaut; Käyser Constantius Chlorus, und Julianus aber / dieselbe mehrers auffgebracht / und mit Gräben verwahret: Auch Käyser Carolus M. allhie einen Pallast gehabt / da jetzo der Retscher stehet / (so noch ein Form eines Pallasts hat /) allda auch die Cantzley gewest seyn solle / da Reichssachen seynd gehandelt worden; wie es dann auch zuvor der Römischen Obersten Hoff gewest seye; solle auch noch vor etlich hundert Jahren das Rathhauß da gestanden seyn. Es ist aber Speyer durch einen Römischen Stathalter biß zu Ankunfft der Alemannier / und Francken / regiert worden / und seynd noch etliche Römische Antiquiteten allhie zu sehen. Unter den Teutschen Käysern waren da Käyerliche Landvögt / und haben auch die Hertzogen in Francken / unter andern Städten / Wormbs / und Speyer / im Nahmen deß Reichs / verwaltet / daher sie bißweilen Hertzogen zu Wormbs / und Speyer genant worden: Auch haben in beyden Städten der König und Käyser Prefecti oder Comites, Faut oder Reichs Schultheiß / oder Ampts- und Pfaltzgrafen / das weltlich Regiment geführt: Ja es haben auch die Käyser den Bischoffen solches auffgetragen / und ihnen dergleichen privilegia ertheilt / so sonsten die Käyserliche Grafen gehabt / biß Käyser Heinrich der Fünffte / einem Rath / so von der Burgerschafft erwählt[WS 2] worden / alle Gewalt / den zuvor die Grafen / und Bischöffe / von den Käysern / über die Stadt empfangen / mit aller hoher / und niderer Obrigkeit / allen Gefällen / Nutzungen / und Einkommen der Stadt / im Nahmen deß Käysers / und Reichs / zu verwalten übergeben / und also zur rechten Reichs-Stadt gemacht hat. Zu der Caroliner Zeiten rechnete man zum Spirgöw / Arilatestadt / so vielleicht jetzt Altestadt / daselbst ein Ampt / so der Pfaltz / und dem Stifft Speyer / mit einander gehörig. Bellinheim / jetzt Belheim / Bochincheim / Buchinegheim / jetzt Bockenheim / Didinesheim / jetzt Deydesheim / da der gute Wein wächst. Fridolfesheim / jetzt Fridelßheim. Hergisesheim / jetzt Herxheim. Huglincheim / Huchilincheim / jetzt Heuchelheim. Wackenheim / jetzt Wachenheim. Wentzingen / heutigs Tags Wintzingen / ein Dorff / und vor dem jetzigen Krieg stattlich Schloß / nahend Neustadt. Wipgarda. Wingartheim / jetzt Wingarten / und andere mehr. Dieses Göw nun haben folgends die Grafen von Leiningen / Eberstein / Craichgöw / etc. die Bischöff von Speyer / und Edelleuth / inngehabt / und guten theils auch / im Namen deß Käysers / verwaltet / und seyn allhie zu Speyer in Mallo, oder Gerichthauß / gesessen; biß endlich das Oberst-Landrichterlich Ampt auch an die Pfaltzgrafen kommen / so nach und nach die umbligende Flecken / und Dorffschafften im Speyergöw / wie anderswo / also auch hie / Kauffs- Kriegs- oder Lehensweiß / an sich gezogen. In welchem Käyserlichen Landgericht deß Speyergöw / die Burger von Speyer / in keinerley Sach / vor ein frembdes Gericht haben können gezogen werden. Der Stadt 2. vornehmste privilegia, so damals viel gültig / und ein grosses werth waren / stehen in Mössing / mit vergülten Buchstaben / vornen an der vordersten Münsterthür eingeschnitten / ihnen von gedachtem Käyser Henrico V. ertheilt; deren das erste das Butttheil / oder todte Hand / das ist die Freyheit von der Dienstbarkeit deß Hauptrechts / oder besten Haupts / betrifft; das ander aber wegen Bann- und Schatzpfenning / [85] (dardurch ein Leibsstraff / wegen Verbrechung gegen Gott / und der Obrigkeit / in ein Geldstraff / durch diß privilegium, verwandelt wird; Item / daß den Schoß- oder Schatzungspfenning / die Burger sonsten ihren Königen / und Käysern / von ihren ligenden Gütern / und gantzem Vermögen ihrer Haab und Nahrung / vor Schutz und Schirm / ausser der Stadt / hätten geben müssen) Zoll / und Pfeffer Befreyung / auch praescription der Güter in Jahr / und Tag / so einer in ruhiger possess gegen dem andern / der es gewust / ist; so Anno 1111. gegeben worden; dabey deß Käysers Bildnuß in Möß gegossen einverleibt; dadurch die Burger / unter andern / befreyet worden / daß die Güter / so sie zu Schiff geladen / an der Käyserlichen Zollstadt nicht verzollt / auch kein accis, oder Niderlag / davon hat entrichtet werden dörfen. Daher Speyer ein Staffel- oder Stapel Stadt ist / da alle Schiff mit Staffelgütern anzukehren / und außzuladen / schuldig seyn; welches dann ein grosses privilegium ist. Item / daß kein Burger getrungen werde / ausser der Stadt / deß Vogts Gericht zu suchen / und anders dergleichen mehr / so darinn begriffen. Besihe von den sonderbaren Freyheiten dieser Reichs-Stadt / auch Limnaeum de Jure publico libro 7. c. 46. n. 8. seqq. Es hat Speyer das Archivum der Reichs Städte / auf der Rheinischen Banck; und wird ihr monatlich einfacher Reichs Anschlag auff 3. zu Pferde / und 60. zu Fuß / oder 279. fl. und zu Unterhaltung deß Cammergerichts / jährlich 218. fl. 48. Kreutzer gesetzt. Sie ligt gegen dem Rhein / etwas wenig erhöcht / sonsten aber in einem ebenen Lande; hat einen fruchtbaren Träidboden herumb / allda auch ein köstlicher rother Wein / der Gänßfüßer genant; Item Mandeln / und andere herrliche Früchte wachsen / und hat auch ein besonderes Wässerlein / der Speyerbach / oder die Speyr genant. Es seynd allhie zu sehen / 1. von Kirchen. 1. der Dom / oder die Bischoffliche Hauptkirch / oder das Münster / davon in obgedachter Speyerischen Chronic Lehmanni lib. 5. cap. 19. also stehet: Käyser Conradus Salicus (oder II.) hat / vor Erlangung deß Käyserthumbs / zu Limpurg / im Speyergöw / auff der Burgk / so von seinen Vorfahren / den Hertzogen in Francken / erbaut / pfleglich Hoff gehalten. Demnach er nun König zu Mäyntz gekrönet / hat er die Stadt Speyer / als diß gantzen Göws Königliche Hauptstadt / insonders in Befelch / und lieb gehabt / dieselbe erweitert / gezieret / und an Thürnen / und Mauren verbessert. In währender reparation der Stadt / hat er den Bau der Domkirchen vorgenommen / und den 12. Julii Anno 1030. morgens in der Frühe / den ersten Stein eines Klosters zu Limpurg / (darzu obbesagte Burgk gewidmet worden /) so er auch im berührten Jahr zu bauen angefangen / gelegt / hernach sich alsbald mit vielen Fürsten gen Speyer erhaben / und daselbst auff bemeltem Tag / den ersten Stein deß Fundaments der Domkirchen / und für das dritte den ersten Stein der Kirchen auff dem Weidenberg gelegt / und die Vollführung seinem Sohn Heinrichen befohlen und gewolt / daß die Käyser / so in Teutschland stürben / und ihnen nicht einen sondern Ort ihrer Begräbnuß bestimpt / in dieser Domkirch solten begraben werden; welche erst bey Käysers Henrici IV. Zeiten absolvirt worden ist. Es ist aber vorhin eine Kirch zu Ehren S. Stephani deß Pabst / und Martyrers erbaut / allhie gestanden / welche Chor- oder Domherren ein Closter Leben geführt haben / so gedachter Käyser abbrechen / und darfür diesen herrlichen Bau anfangen lassen. Und ligen beyde Vatter und Sohn / mit diesen Grabschrifften / in demselben begraben: Anno Domini 1030. Conradus II. Imp. secundo Nonas Iulij obiit. Proavus jacet istic. Seiner Gemahlin Giselae lautet also: 15. KL. Martij Gisela Imperatrix obiit. Hic Proavi conjux. Deß Sohns aber / nemlich gedachten Käyser Heinrichs deß Dritten / Hertzogen in Francken / ist dieses † Anno D. jncarn. M.LVI. Henricus III. Niger III. Non. Octobris Ꝋ. † Avus hic. Neben diesen beeden ligen auch andere Käyser in dieser Kirchen zu unser Frauen / als da ist Käyser Henrich der Vierdte / deß vorigen Henrici Sohn / dessen Grabschrifft: Hic Henrici Senioris. Item † Anno D. Incarn. M.CVI. Henricus IV. Senior VII. Idus Augusti Ꝋ. † Pater hîc. Seine Gemahlin / die Käyserin Bertha ligt auch allhie in der Käyserin Giselae Grab / mit dieser inscription: Sexto KL. Ianuarij Bertha Imperatrix obiit. Ihr beeder Sohn / Käyser Heinrich der Fünffte / [86] ist den 21. May / Anno 1125. gestorben / und allhie mit dieser Schrifft begraben worden: † Anno D. Incarn. M. C. XXV. Henricus. V. Iunior. X. Kal. Maij. Ꝋ. †. Filius hic. Ferners ligt hie der Römische König Philippus, Hertzog auß Schwaben / mit dieser Schrifft: Anno Domini M.CC.VIII. Philippus Rex Babenbergae occisus 10. Kal. Iulij. obiit. Item Käyser Rudolph der I. mit dieser inscription: Rudolphus de Habspurg Romanorum Rex, Anno Regni sui. XVIII. obiit. Anno Domini 1291. in die divisionis Apostolorum. Item Käyser Adolph / dessen Grabschrifft also lautet: Anno Dom. 1298. obiit Adolphus de Nassau, Rex Romanorum 6. Nonas Iulij occisus, Anno regni sui octavo. Item Käyser Albrecht der Erste dieses Nahmens / und dabey: Anno Domini 1308. Kal. Maji, Albertus Romanorum Rex, quondam Rodolphi Roman. Regis filius, occisus, anno sequente. IV. Kal. Septembris hîc sepultus. Item Käysers Friderici I. Gemahlin Beatrix unter einem eisen- oder wolckenfarben Marmel / so der Kirchen einen Sarck geschenckt / mit feinem Silber überzogen / mit klarem Gold / und köstlichem Edelgestein geblümbt / darauff ein weisser Marmelstein / mit etlich Versen. Was in dieser Domkirch / zu Zeiten Käysers Conradi III. der H. Bernhardus, vor ein Gespräch / mit einem Marienbild / gehalten haben soll / und den Merckzeichen dessen / davon lise besagten Lehman lib. 5. cap. 52. der auch die Tafel im Chor / von den Käyserlichen Begräbnussen allhie / d. l. 5. c. 11.f. 738. setzen thut.
Von dem Oelberg / bey dem besagten Dom / stehet in dem Fürstlich Sächsischen Reyßbuch am 6. Blat / also: Der Oelberg ist ein grosser Berg / auß Steinen gar künstlich zusammen gesetzt / auff welchem Christus mit seinen Jüngern stehet / und kompt Judas mit deß Hohenpriesters Dienern rings umb den Berg hinauff gegangen / und nehmen ihn gefangen. Die Personen haben alle rechte Grösse / seltzame Angesichter / und Waffen / einer trägt ein Latern. Wird vor ein sonderlich Kunststück gehalten. Ist oben alles zu. An der einen Seiten an der Höhe ist ein Bild mit einer Brillen auff der Nasen. Unter dem Felß ist eine Capell. Ein anderer setzt darzu; daß Irenicus schreibe; wie daß ausser Teutschland seines gleichen nirgends gesehen werde / und solches Werck so viel Unkosten / als etwan vor Zeiten ein kleines Städtlein / zu bauen erfordert habe. Seye Anno 1411. (wiewol einer schreibt / daß es erst Anno 1513. geschehen) auffgerichtet worden / und das Wahrzeichen / ausser der Brillen auff der Nassen / auch ein Pflästerlein / so ein Oelberger / oder Schergant am Schenckel habe. Der Strick / und der Zaun / seyen so artig von Steinen gemacht / als ob es ein rechter Strick / und Zaun wäre: Die Spieß aber seyen vergessen worden. Heraussen vorm Dom / (so gantz mit Bley bedeckt /) und gegen demselben über / am Ende deß Marckts / auff dem Domplatz / stehet die so genante Schwabenschüssel / mit der Jahrzahl. 1490. oder der grosse / hohe / runde / und tieffe steinerne Napff / auff einem grossen Postament / von Quadern / und drey Staffeln / in dessen Revier am Ranfft etliche Lateinische Verß in Mössing gelesen werden. Es nehmen bey diesem Napff die Burgermeister von dem neuen Bischoff / den sie biß dahin begleitet / ihren Abscheid / und empfängt ihn darbey die gantze Clerisey / und führt ihn in die Domkirch: Inmittelst läst der Bischoff ein Fuder / oder mehr / Wein / zum Napff führen / und darein lauffen / auch darauß trincken / und schöpffen / wer darzu kommen kan. Wann zuvor der Herr Bischoff der Stadt ihre Freyheit / und Gnade / die sie von Päpsten / Käysern / Königen / und von seinen Vorfahren hat / mit einem besiegelten Brieff bestätiget / als dann schwören die Burger allhie / mit auffgehobenen Händen / folgenden Eyd: Daß sie ihrem Herrn Bischoffe N. getreu / und hold seyn / und ihme sein Recht sprechen / wann er das an sie fordert / oder seine gewisse Boten / alles als Freyburger ihrem Herrn billig seyn sollen / ohne alles Gefehrde / also bitten sie ihnen Gott zu helffen. Es dependiren alda vom Bischoff das Cammer- Schultheissen- Vogt- Müntzmeister- und Zollenampt. Nahend bey dieser Domkirchen hat der Herr Bischoff / so gemeiniglich auch Cammer Richter ist / seinen ansehnlichen / lustigen / mit herrlichen Sälen / und Zimmern / auch künstlicher Schreinerarbeit / wolerbauten Pallast / oder Hof; in dessen weitem Keller / Fässer seyn / deren eines 21. Fuder; ein Fuder aber 10. [87] Ohmen / ein Ohm 12. Viertel / und ein Viertel 4. Maß / hält; wiewol / wie leicht zu erachten / in diesem Teutschen Krieg / viel darinn verderbt worden seyn mag. 2. Deß H. Guidonis Stifft / der Weidenberg / oder Mons S. Guidonis genant / so vorhin zu S. Johann geheissen / ehe der Cörper S. Guidonis, deß Abbts / so Anno 1046. in Italia gestorben / und vom Käyser Henrico III. hieher geführt / allda begraben worden ist. Es wird das Wormbser Thor nach ihme S. Guidonis Pfort genant / so in dem obern Theil der Stadt ist / und dabey dieses monument in der Wand gelesen wird: D. M. Constantio Valentino fratri, et Lunae matri, Constantius Maximus F. C. 3. Zu Ende der Vorstadt alt Speyer / vorm Wormbser Thor / ist ein Closter zum H. Grab genant / vor diesem gestanden / und vielleicht noch. Die jenige / so das Gebäu zu Jerusalem / und auch das zu Speyer besichtiget / die zeugen / daß sie in- und außwendig durchauß gleicher Gestalt / Höhe / Grösse / und Weite / seye. Die Mönch seynd aller Beschwerden von der Stadt befreyet; haben auch sonsten stattliche privilegia, und seynd allein dem Patriarchen zu Jerusalem unterworffen: Ist auch eine sonderliche Freyheit / oder Asylum, da; jedoch seynd davon offentliche Rauber / und Mörder außgeschlossen / wie besagter Lehman d. l. 5. c. 73. schreibet. Ist von 2. Bürgern von Speyer / so nach Jerusalem zum H. Grab / gezogen / gestifftet. Uber diese seynd vorhin auch andere Kirchen / zusehen gewest; die aber in diesem Krieg zum theil Schaden gelitten haben. Es stehet in einer uns communicirten Beschreibung von denselben also: Es seyn auch alte Clöster in der Stadt / als zu S. German / und Moritz / so diesen doppelten Namen / weiln die Stifftsherren deß uhralten vom König Dagoberto gestifften S. Germans Closter / so ausserhalb der Stadt vorhin gewesen / wo der Tempel Mercurii gestanden / nach desselben durch Brand / Auffruhr / und Krieg / unterschiedlich erlittenen Ungemachs / in die Stadt / zu S. Moritzen / Anno 1468. transferirt worden. Die Pfarrkirch zu S. Peter / bey dem Weissenthurn / ist Anno 1157. gestifftet worden. Neben dieser seynd noch zwo Pfarrkirchen / zu S. Jacob / und S. Johann / da jetzt der Maulbronner Hof / und Johanniter Hauß. Im Jahr 1220. ist vom Bischoff allhie dem Teutschen Orden ein Hospital / bey S. Stephans Kirch / mit Gefällen / und Nutzungen / übergeben worden. Im Anfang der Vorstadt / gegen Neustadt / auff dem Graben / ist auch ein Carmeliten Closter / in der Ehr der Mutter GOttes erbauet. Das Stifft zu All-Heiligen / oder der Heiligen Dreyfaltigkeit / bey dem Weissenthurn / ist allbereit Anno 1000. gebaut gewesen. Anno 1230. hat die Burgerschafft den Franciscanern ein Kirch erbaut. Und dreyssig Jahr hernach Anno 1260. haben etliche vornehme Bürger zu sammen geschossen / und ein Prediger / oder Dominicaner Closter gestifftet. Umb das Jahr 1250. haben die neuen Augustiner Einsidler / oder Eremiten / so nicht von dem Heiligen Augustino, sondern nach seinem Namen allein her / ein sonderlichen Orden haben / von Wilhelm Hertzog in Aquitanien gestifftet / von der Burgerschafft auch eine Kirch erhalten / und ein Closter gebaut / so nach erlittenem Brand Anno 1340. wieder erneuert worden. Zu End der Vorstadt nacher Neustadt / stehet S. Egidij Kirch / welche ein Zeitlang Chur-Pfaltz mit ihrer Religion inngehabt; aber Anno 1624. habens die Catholischen eingenommen / und Anno 28. die Capuciner ein neue Kirch / und Closter daselbst erbaut / nemblich Ertzhertzog Leopold die Kirch / und ein Sturmfeder das Closter. (Aber den Evangelischen / Augspurgischer Confession, seynd ihre Kirchen gelassen worden.) Es hat auch 3. Nonnen Clöster allhie / als S. Mariae Magdalenae, zum Hasen-Pful / S. Martin / und S. Clara an der Wormbser Pforten. Vor etlich / und siebenzig Jahren / haben auch die Jesuiter eine Kirch allda / neben dem Dom erbaut; dagegen über obgedachter deß Bischoffs von Grund auffgebauter Hof stehet. Carolus Carafa berichtet / daß Käyser Ferdinandus II. das Dominicaner Closter allhie / wieder an die Stadt begehrt habe. Und stehet in der zu Mäyntz / Anno 1650. getruckten designation Restituendorum in 3. terminis, vermög deß Nürnbergischen Executions Recesses, in dem 2. termino, also: Speyer / cont. Dominicanos, et Augustinianos daselbst / restitutionem[WS 3] Exercitii Augustanae Confessionis, in der Prediger- und das Glockengeleut in der Augustiner Kirche / betreffend.
[88] II. Von weltlichen Gebäuen ist / ausser deß Rathhauses / und ziemlich feiner Palläst / und Häuser / insonderheit der Ort zu sehen / wo das Käyserliche Cammergericht gehalten wird / welches auff Belieben der Stände deß Heil. Römischen Reichs Anno 1495. den letzten October / von Käyser Maximiliano I. angestellt / und erstlich gen Franckfurt am Mayn gelegt / und daselbst in diesem 95. Jahr / den 3. November / die erste Session gehalten worden. Es ist aber solches allda nicht allezeit beständig blieben / hat auch keinen gewissen Ort gehabt / biß auff dem Reichstag zu Augspurg / Anno 1530. mit Bewilligung der Stände / beschlossen ward / daß forthin zu Speyer die Cammer stätigs seyn / bleiben / und gehalten / und sonsten nirgends anderswohin verändert werden sollte / es beschehe dann mit Käys. Mayt. auch Churfürsten / Fürsten / und Ständen / Wissen und Willen: Welches hernach in der Cammergerichts Ordnung part. 2. tit. 34. wiederholet worden ist. Die Stadt Speyer hat die execution, wann zuvor die Camerales, so etwas verbrechen / von dem Käyserlichen Cammergericht condemnirt worden seyn / wie Matt. Steph. de jurisdict. lib. 1. cap. 3. num. 65. und Oppermann de jurisdict. th. 214. schreiben. Bey dem Käyserlichen Cammergericht allhie / muß man in Teutscher Sprach verfahren / und / wann die Parteyen solche nicht verstehen / durch Dolmetscher (ausser der Flandrisch; und Holländischen Sachen) handeln / auch die Frantzösische Acta der Nidere-Richter / in die Lateinische Sprach / übersetzen / und also solche verdolmtschte Acta heraußgeben.
Es haben sich zu Speyer viel / und denckwürdige Sachen zugetragen; weilen aber es zu weitläufftig seyn würde / solche allhie einzubringen; so kan der begierige Leser hievon / nach Nothdurfft / in obangezogener schönen Teutschen Speyerischen Chronic / Herrn Christophori Lehmanns / lesen / darinn er viel finden thut / so er sonsten bey andern vergeblich suchen wird. Hat unterschiedliche Krieg geführt; ist etlichmal / (sonderlich vom Käyser Lothario auß Sachsen ein gar lange Zeit / wie davon auch in der Bäyerischen Chronic Brunneri part. 3. p. 283. seqq. 289. und 296. zu lesen) belagert worden; und sonsten viel außgestanden / auch offt mit ihren Bischöffen uneinig gewesen. Mit den Juden hätten sie auch viel zu thun / so etlichmal allda außgejagt worden seyn. In einem engen Gäßlein / nicht weit vom Dom / bey der Webergassen / stehet ein Denckmal / wie Anno 1559. den 13. Febr. wegen ungestümmen Winds / umb 2. Uhr Nachmittag / die Wand umbgefallen / und D. Johann Werners von Temar Töchterlein Catharinam, von 12. Jahren / ergriffen / welches den 15. Februarij / nach 11. Uhrn / umb Mittag / lebendig / und Leibs halben ein wenig am Fuß verletzt / wieder herfür gebracht worden ist. Es seynd allhie viel Reichstäge / und auch andere Zusammenkunfften; Item ein Thurnir / gehalten worden. In dem nächsten Böhmischen Krieg / hatte die Stadt / wegen Pfaltz / auch Unruhe / darauff Anno 1622. Ertzhertzog Leopoldus / etc. mit ziemlichen Volck hieher kommen / und hat die Stadt etliche Fahnen Käyserischer Soldaten / zur Besatzung / angenommen / und ein Zeitlang behalten. Zu Anfang deß 32. Jahrs ward sie von den Schwedischen eingenommen: Aber bald darauff / nach Ostern / seynd die Spanischen von der Mosell herauff unversehens kommen / und haben dieselbe 2. oder 3. Tag / bey dem Wormbser Thor / wie auch auff S. Germansberg / gegen dem heiligen Thurn / da sie sich hinter die Mauren verschantz / beschossen. Darauff der Schwed. Obrist die Wormbser Vorstädt lassen abbrennen / welches Feuer auch 2. Jungfrau Clöster / S. Martin / und S. Clara / angetroffen / und das eine in die Aschen gelegt; man muste doch endlich mit dem Spanischen General / einem Grafen von Emden / und Don Philippo de Silva, Spanischen Gubernatorn in der Ober-Rheinischen-Pfaltz / accordiren, und stunde die Stadt viel auß / kostete sie auch eine grosse Summa Gelds / darauf die Spanische wieder abgezogen / und Käyser- und Bäyerische dargegen hinein gelegt worden; die Schwedische aber bald wieder kommen seyn / so mit Außpressen auch nicht gefeyret haben; wie in dem obgedachten geschriebenen Bericht stehet. Kemnitzius sagt / part. 1. vom Schwedischen Krieg / fol. 344. es hätte Anno 1632. allhie / der Obriste Horneck / allein / für sich / und seine Soldaten / accordirt; daher es hernach der Stad gar übel ergangen; und sollen die Spanischen damaln mehr / denn 2. [89] Millionen Goldes / an Geld / und Gelds Werth / darinn bekommen haben. Dergleichen ist anderen Städten mehr begegnet / da die Soldaten / denen doch die Burger / nach ihrem Vermögen / alles guts erzeiget / allein für sich einen Accord getroffen haben / und es / mit den Städten / wie einer sagt / geheissen hat; Milites ad tympanorum sonitum, sub vexillis, solitaque cum pompa exeuntes, defunctas urbes efferunt. Anno 1635. liesse sich Speyer / wie wiederumb obgedachter Kemnitz / im 2. Theil seines Wercks / schreibet / schrecken / und eröffnete / den 23. Januar. dem Iohann de Werth die Thor; der auch das Berghauß Magdeburg / so / von den Frantzosen / unbesetzt gelassen war / einnahme. Es eroberten aber / Hertzog Bernhard von Sachsen / und die Frantzosen / den 11. Mart. Speyer wieder / auff Discretion / und bekamen da 2000. gute Völcker / so sie untergestelt / und damit auch den Herrn von Metternich / vorhin gewesten Stadthaltern zu Heydelberg; deßgleichen die Obristen Hartenberg / und Goltz / auch andere Officirer; und besetzte hierauff Hertzog Bernhard diese Stadt / wie auch Germerßheim / und andere Städte / so ihme die Frantzosen gutwillig eingaben / sie aber nach Lothringen giengen. Es blieb aber die Stadt nicht lang in ihren Händen / sondern ward wieder den Käyserischen übergeben / von selcher Zeit an sie / deß Kriegs halber / ziemlich in Ruhe gestanden / aber gleichwol Soldaten haben / und mit der Theurung / Hungersnoth / und allerhand Kranckheiten / kriegen müssen; dardurch sie dann in einen weit andern Stand / als sie vor dem jetzigen Teutschen Krieg gewesen / gerathen ist. Anno 1644. im Augusto, als die Frantzösische Armee unter dem General Leutenant Duc de Anguien den Rhein hinunter gezogen / und Udenheim belägert / ist die Lothringische damaln darinn gelegene Guarnison / den achtzehenden dito in der Nacht gantz still auff dem Rhein von dar nach Franckenthal und Wormbs entwichen / worauf die Frantz. diese Stadt durch Accord erobert / und mit nöthiger Besatzung belegt.
Was endlich das Bistumb allhie anbelangt / so meldet besagter Lehman lib. 1. cap. 5. et 28. daß der Bischoff Jesse Anno CHristi 348. allhie gepredigt habe / und beym Concilio zu Cöln (so Bruschius cap. 6. de Episc. Germ. p. 77. in dieses 348. Jahr setzet) erschienen seye. Umbs Jahr 610. oder 12. wird der Bischoff Athanasius genant. Der 33. oder 34. Bischoff allhie / war Johannes / Graf Wolfframs im Craichgöw / und Käysers Henrici IV. Tochter / Azelae, Sohn / der / nach seines Brudern Syboldi, oder Zeysolphi, und seiner einigen Tochter Adelheidis, deß Pfaltzgraf Heinrichs zu Tübingen / Gemahlin / Tod / ohne Kinder / als der letzte Graf im Craichgöw / diesem Stifft Speyer / viel / diß- und jenseit deß Rheins / gegeben. Wie es dann viel Güter hat / wie auch oben im Eingang dieses Tractats gemeldet worden / und vieler Orten Beschreibung hieoben / und dann unten / zu finden ist. Und gehören auch daher Nußdorf / Lauterbach / das Schloß Kestenberg / Meistersel / das Schloß Rietburg / in der Marggrafschafft Baden / das Schloß Kißlow / Ober / und Unterhausen / Kraudenheim / Dorff / und Wart Dudenhofen 3. Viertel Stund von Speyer gelegen; und viel andere Ort mehr; und darunter das Schloß Berwartstein / von Käyser Friderico I. Anno 1152. der Fleck Lindesheim / von Käyser Otthone III. verehrt / das Dorff Waltzheim / so man vor Zeiten bevestigen / aber solches die Stadt Speyer / vermög ihres vom Käyser Sigism. erlangten privilegii, nit zulassen wollen / etc. Besihe von deme / was gesagt worden ist / neben denen allbereit oben angezogenen Scribenten / auch Bertium l. 3. Rerum Germ. Dresserum de Urbibus, David. Chytraeum in orat. de Greichgaea, Münst. l. 5. Cosm. c. 148. und Martin Zeillern im 1. und 2. Theil (allda insonderheit vom hochlöblichsten Cammergericht allhie weitläufftiger gesagt / und viel Autores / so davon geschrieben / angezogen werden /) seines Teutschen Reißbuchs. Unter den Bischöffen dieses Orts / ist auch der H. Reginaldus, Reginbaldus, oder Reginpoldus, der A. 1039. gestorben / gewesen. Von den ubrigen / biß auff den nächst abgeleibten Herrn Philips Christophen von Söthern (der Anno 1610. erwählt / hernach auch Ertzbischoff zu Trier worden.) Siehe Christoph. Lehman / und Philip. Simonis, in ihren Speyerischen Chronicken; deren jenes Anno 1612. zu Franckfurt; dieses aber / so Bischofflich Speyerischer Secretarius gewesen / Anno 1608. zu Freyburg im Breißgöw / [90] getruckt worden. An deß hochgedachten letzten Herrn Bischoffs / Philippi Christophori, stat / ist Anno ein tausend sechs hundert fünffzig und zwey den 11. April / allhie / zu Speyer / Herr Lotharius Fridericus von Metternich / zu Burscheid / zum Bischoff erwählt worden. Des Bistumbs monatlich einfacher Reichs Anschlag ist achtzehen zu Roß und 60. zu Fuß / oder 456. Gulden / und zu Unterhaltung des Cammergerichts / jährlich / nach dem erhöchten Anschlag 150. Gulden / wie ich gefunden.