Topographia Circuli Burgundici: Dordrecht

Topographia Germaniae
Dordrecht
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 129–130.
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[129] Dordrecht / Dort / Durdrecht / Dordracum, Durdrechtum, Theils wollen / daß diese Holländische Stadt von dem Fluß Dorta den Namen habe. Andere sagen / daß umb das grössere Stadt-Sigill geschrieben stehe: Sigillum oppidanorum in Durdrecht. Theils / weil Drecht so viel / als ein Marckt heisse / daß Durdrecht so viel / als Forum Dureti cujusdam, bedeute / als wie dergleichen mehrere Oerter / Forum Julii, Forum Sempronii etc. seyen. Marcus Zuerius Boxhornius, in Theatro Hollandiae, pag. 95. vermeynet / daß man nicht Durdrecht / sondern Dordrech / schreiben solle / dieweil solches Wort von Door / welches den Holländern durch / oder über / und treecken / so durchsetzen / überfahren / bedeutet / herkomme; und sagt / daß die Maas / und Meruve / oder Mereweda / (so / wie Guicciardinus schreibet / von dem Rhein der Maas / und Lingen / entspringt) zum theil die Stadt umbgeben / zum theil durch dieselbe lauffen / und daß sie / die Stadt / wie eine Insel da lige / als auch die Vers bezeugen / so also lauten:

Mosa, me Vahalis, cum Merva, Lingaque cingunt,
Aeternam Batavae virginis ecce fidem.

Da sie vor Zeiten an das veste Land gereichet habe. Sie ist das Haupt / und die vornehmste unter allen Holländischen Städten / als welche bey den allgemeinen Versamblungen die erste Stimme hat / und allda auff die 3084. Privat-Häuser gezehlet werden; auch daselbst / wegen Bequemlichkeit der Wasser / ein gewaltige Handthierung / und Kauffmanschafft / getrieben wird: und die Stadt den Stapel / die Staffel-Gerechtigkeit / oder Jus Stapulae, hat / da alle Schiff / die den Rhein / oder die Waal und Maas / herunter kommen / außladen / den Zoll bezahlen / und die Wahren auff der Burger Schiff thun müssen / mit welchen sie so dann / wohin sie wollen / fahren mögen. Sie ligt 14. Niederländische Meilen / von einer Stund zu rechnen / von Harlem / 6. (Al. 7. und 5. von Goude,) von Utrecht / 3. von Leyden / 3. von Delfft / und 8. von Ambsterdam / wie Fr. Schottus, in princ. Itin. Ital. German. berichtet. Ist in die Länge erbauet / und / ihres natürlichen Lägers halber / nicht minder / als durch die Kunst bevestiget. An stättlichen / und hohen Gebäuen / thut sie es der Stadt Cölln gleich; andern Städten aber in gantz Holland bey nahe zuvor; sagt Hagelgans / pag. 119. Den Graffen in Holland ward allhie vor Zeiten am ersten gehuldet / und musten sie allda den Holländischen Ständen wieder schwören: Und hat diese Stadt allein / unter allen Holländischen Städten / die Müntz-Gerechtigkeit; und darzu ein ansehnlich erbautes Hauß; an welchem / unter andern / diese Wort stehen: Pecunia effectrix multarum voluptatum. Pecunia vincere speciosum non est. Pecunia mater belli. Der Stadt-Vogt / und die Burgermeister haben ihre Trabanten / mit Partisanen / wann sie auff der Gassen gehen / welches sonsten nur dem Obristen Gubernatorn in den Provintzen zugelassen ist. So ist auch allhie eine Freyung für die Glaubiger / so sich mit Schuldenlast überladen. Die Hauptkirch allda / ist Anno 1339. eingeweyhet worden / von deren Erbauung Joan. Gerbrandi Leydensis ein Histori / oder vielleicht mehr eine Fabel / erzehlet / wie nemblich S. Sotheris Anno 1300. allein mit 3. Hellern diese Hauptkirch / zu Ehren der Mutter Gottes / erbauet / und dieselbe / wann sie auff die Arbeit außgelegt worden / mit wundersamer Glückseligkeit / wieder in dem Beutel gefunden habe. Petrus Scriverius hält darfür / daß Regino, der alte und beglaubte Historicus, im Jahr 898. dieses Orts

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Dordrecht

[130] Meldung thue. Anno 1421. ist ein so grosses Wetter gewesen / und seynd die Waal / und Maas / sampt andern Wassern / dermassen angeloffen / daß davon die Thämm eingerissen / und diese Stadt ins Wasser gesetzt worden / auch 72. Dörffer / 2. Klöster / und viel Adeliche Sitz / dardurch überschwemmet worden / und mehr als hundert tausend Menschen blieben seyn; wie zwar ins gemein geglaubet wird. Es meldet aber Joan. Isacius Pontanus, lib. 9. rer. Danicarum fol. 567. hievon also: An. 1421. Pulcherrimus ille, et foecundissimus ager, Dordracum inter, et Gertrudis Montem, porrectus, vicisque quondam distinctus, ut volunt 72. invalescente maris vi, absorptus paulatim, et in aestuarium versus est. Cranzius Saxoniae suae II. parochias haud ultra. 16. cum populo, et jumentis, eâ evolutione periisse commemorat. Et id Mollerum quoque in Rheni descriptione secutum reperio. Nec abludit maris, quod hodiè relictum videmus, spacium, quod ad 4. circiter nostratia milliaria longuitudinem vix habeat, latitudinem duorum tantum, ut ita vicos istos 72. contiguas hinc inde domos, viciniasque, non parochias, aut pagos fuisse, vero haud absimile videam. Sihe gleichwol obgedachten Zuerium, am 108. Blat / was er hiervon berichtet. So viel die Stadt anbelangt / so werden von ihr / wegen deß besagten Gewässers / diese Vers gelesen:

Durdrechto incubuit vis atrox, incita ventis,
Urbs quâ dissiluit protinus hausta mari.

Es ist ihr gleichwol hernach wieder aufgeholffen worden / ward aber Anno 1482. durch List erobert; wie / neben den Holländischen Scribenten / hiervon auch Gerardus de Roo lib. 9. Annal. Austr. fol. 347. zu lesen. Anno 1572. ist Dordrecht die erste Stadt in Holland gewesen / so sich von Spanien an Printz Wilhelmen von Oranien begeben / welcher hernach andere mehr gefolget haben. Anno 1618. und 19. ist allhie / auff der Herren General Staaten Anordnung / der Arminianer / oder Remonstranten halber / ein Synodus gehalten worden; darzu auch der König in Engelland / Chur-Pfaltz / der Landgraff in Hessen / Casselischen Theils / die Schweitzer / die von Genff / Bremen / und andere / ihre Theologos geschickt haben; wie davon in einer offentlichen Schrifft zu lesen. Es seyn von Dordrecht bürtig gewesen / Paulus Merula, Professor Histor. zu Leyden / welcher zu Rostock / dahin er / seine Freunde zu besuchen / geraist / Anno 1607. im 49. Jahr seines Alters; und Janus Rurgersius, deß Königs Gustavi Magni auß Schweden Bottschaffter an die GeneralStaaten / so Anno 1623. ins Graven-Haag / gestorben. Und hat Dortrecht Anno 1635. ein Gymnasium, oder vornehme Schul auffgerichtet. Sihe im übrigen von dieser Stadt Joh. Angel. à Werdenhagen de Rebuspubl. Hanseat. part. 4. cap. 3. fol. 22. seqq. Georg Braun im 2. und 3. Theil seines Stadtbuchs / Casp. Ens in deliciis apodem. p. 145. und Gotfrid. Hegenitium in Itiner. Frisio-Holland. pag. 154. seqq.