Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Aquilinus, L. Epidius, Consul ordinarius 125 n. Chr., aus oskischem Gebiet
Band VI A,2 (1937) S. 1565
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27) L. Epidius Titius Aquilinus, Consul ordinarius im J. 125 n. Chr. mit M. Lollius Paullinus Valerius Asiaticus Saturninus, der in diesem Jahre die Fasces zum zweitenmal führte. Der vollständige Name in einer Inschrift aus Hierapytna CIG 2562 = Cagnat IGR I 1019: Λούκιος Ἐπίδιος Τίτιος Ἀκυλεῖνος; Tit. Aquil. CIL XV 504[1] (Ziegelstempel), sonst in den Inschriften Aquilinus (bzw. abgekürzt Aquil. oder Aq.); in den hsl. Fasten findet sich die richtige Form des Cognomens im Chronographen vom J. 354 Chron. min. I p. 58 Momms., in den fasti Hydatiani und im Chronicon Paschale ebd. p. 224, sonst verderbt Quintilius oder Quintus ebd. I p. 286. 422. 694. II 141 (vgl. Vaglieri Diz. epigr. II 1037).

Über seine Abstammung ist nichts bekannt. [1566] Nach dem Gentilnamen Epidius zu urteilen, stammte er vielleicht aus oskischem Gebiet (vgl. o. Bd. VI S. 58f.); übrigens wird seine vollständige Nomenklatur mehr Namen enthalten haben als uns überliefert sind: Polyonymie war zu dieser Zeit geradezu zum Kennzeichen hohen gesellschaftlichen Ranges geworden. Da Aquilinus mit dem eponymen Consulat ausgezeichnet wurde, ist anzunehmen, daß bereits sein Vater (etwa in Traianischer Zeit) die Fasces als suffectus geführt hat (vgl. Wien. Stud. XLVII 143f.).

Dieselbe Persönlichkeit wird in einer unvollständig erhaltenen großen Inschrift genannt, von der sich in jüngster Zeit vier Fragmente auf dem Forum Caesaris fanden; ein fünftes war, wie Paribeni erkannte, bereits im J. 1880 von Lanciani bekanntgemacht worden und ist CIL VI 31420[2] veröffentlicht (der gesamte erhaltene Text von Paribeni mit Kommentar hg. Not. d. scav. 1933, 438ff. n. 9 Lichtbild tav. XII). Es scheint sich in dieser aus der Zeit des Commodus stammenden Urkunde, von deren Überschrift ... atio magisteri noch erhalten ist (von Paribeni zutreffend [excus]atio ergänzt), um die Befreiung des magister (oder der magistri) – wie ich vermuten möchte, eines hohen Priesterkollegiums – von der drückenden Verpflichtung zur Ausrichtung von Spielen zu handeln (vgl. Paribenis Bemerkungen; Teil I v. 12 ist vici magistr ... wohl zu korrigieren in vice magistr[i]). In Teil I v. 3f. ist erhalten ... [e]t ideo peto excusationem illius sec[u]ndum epistulam di[vi] ..., in der nächsten Zeile ... s Aug. Cornelio Proculo et Titio Aqui[li]no suis salutem cet. Paribeni nimmt an, daß der Kaiser, dessen Schreiben hier wörtlich angeführt gewesen ist, Antoninus Pius gewesen sei, doch könnte dann Pius nach Aug. nicht fehlen; der Kaiser ist wohl Hadrian und der Text dürfte demnach folgendermaßen zu ergänzen sein: [e]t ideo peto excusationem illius secundum epistulam di[vi Hadriani ... Exemplum epistulae divi Hadriani (oder ähnlich): Imp. Caesar Traianus Hadrianu]s Aug. Cornelio Proculo et Titio Aqui[li]no suis salutem (von dem Brief selbst sind nur zu Beginn die Buchstaben Min... (ein Eigenname? etwa Minicius?) und (anscheinend in den beiden folgenden Zeilen) Bruchstücke erhalten; der Kaiser scheint sich für eine Erleichterung der Lasten in bestimmten Fällen ausgesprochen zu haben (vgl. Paribeni 443). Der eine von den Adressaten des Briefes ist ohne Zweifel der Consul des J. 125 n. Chr.; er und sein Kollege (der mit dem Legaten von Pannonia superior im J. 133, CIL III p. 1978,[3] zu identifizieren sein wird) haben das Schreiben Hadrians vielleicht als magistri eines Priesterkollegs empfangen, falls es sich wirklich in der Urkunde um ein magisterium dieser Art handelt (Paribenis Auffassung, Proculus und Aquilinus seien Consuln oder Praetoren oder Volkstribunen gewesen, kann ich schon darum nicht zustimmen, weil der Amtstitel dann kaum fehlen dürfte). Man könnte auch an die beiden curatores aedium sacrarum et operum locorumque publicorum denken, doch ist meines Wissens nichts darüber überliefert, daß diese irgendetwas mit Spielen zu schaffen gehabt hätten.

Die Grabschrift eines Flottensoldaten in [1567] Misenum CIL X 3615[4] ist von zwei Kameraden Titius Aquilinus und Epidius Pansa gesetzt. Die merkwürdige Tatsache, daß sich bei diesen Personen geringen Standes die Namen des Consularen finden, wird vielleicht so zu erklären sein, daß die beiden classiarii von Freigelassenen des senatorischen Hauses der Epidii Titii Aquilini abstammten. – Titia Quartilla, die als Grundbesitzerin auf Ziegeln aus dem J. 123 genannt wird (CIL XV 1477.[5] 1478), ist vielleicht eine Verwandte des Consuls gewesen. Ob der in dem Fragment CIL VI 1350[6] genannte ... Aquilinus c(larissimus) p(uer) derselben Familie angehört, muß dahingestellt bleiben.

[Groag. ]

Anmerkungen (Wikisource) Bearbeiten

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum XV, 504.
  2. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 31420.
  3. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 1978.
  4. Corpus Inscriptionum Latinarum X, 3615.
  5. Corpus Inscriptionum Latinarum XV, 1477.
  6. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 1350.