Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Apellas, Vornehmer Knabe aus Pergamon, Enkel von Nr. 73
Band X,1 (1918) S. 165166
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74) (Iulius) Apellas, vornehmer Knabe aus Pergamon, an den die unter dem Namen des Aelius Aristides überlieferte Rede Ἀπελλᾷ γενεθλιακός gerichtet ist (Arist. or. X Dind. = XXX, vol. II p. 201–211 Keil). Nach der Unterschrift (Keil p. 211) wäre die Rede von Aristides in seinem 29. Lebensjahre, d. i. – nach der jetzt von Egger Öst. Jhft. Bbl. IX 1906, 72ff. festgelegten Aristideschronologie – im J. 146 n. Chr. gehalten worden. Indes spricht Keil (a. a. O. p. 204 Anm.) den Festvortrag dem Aristides ab: abgesehen von sprachlich stilistischen Momenten, denen kaum zwingende Beweiskraft zukommt (vgl. Egle Unters. üb. d. Echtheit d Rede Ἀπ. γεν. Diss. Tübingen 1906, 16ff), sieht er die Hauptschwierigkeit darin, daß nach den Angaben des Redners zwischen C. Antius A. Iulius Quadratus, Consul 93 und 105 (s. d.), und seinem Nachkommen Apellas wohl ein erheblich größerer Zeitraum und eine längere Generationenfolge anzusetzen ist, als dies hei der Annahme von Aristides’ Verfasserschaft möglich wäre (vgl. namentlich § 6f.: ἄνωθεν ἀρξαμένην τὴν διαδοχήν, ὅθεν οὐδ’ εὑρεῖν ἦν ἂν διὰ χρόνου μῆκος, εἰ μὴ προσέκειτο ἡ λαμπρότης, μέχρι σοῦ προχωρῆσαι … ἀπὸ γάρ τοι Κοδράτου … ἀριθμῷ κατιόντι τὸ γένος εἰς τοῦτον usw., ferner § 10: ὅσα μέν ἔκγονοί τε [des Quadratus, Reiske las ἐκεῖνός] καὶ παῖδες ἐκενου καὶ παίδων παῖδες … τὴν Ῥωμαίων ἑλόμενοι πολιτείαν λαμπροὶ λαμπρῶς διῆλθον cet., ebd.: κράτιστον δ’ ἂν εἴη τοὺς διὰ μέσου προγόνους τοῦ πάντα ἀρίστου παιδὸς ἀφέντα, τῶν γ’ ἐν ὀφθαλμοῖς τρόπον τινὰ ὄντων μνησθῆναι, wobei, wie sich aus dem folgenden ergibt, an Vater und Großvater des Apellas zu denken ist; endlich § 12: χρηστὰς γ’ ἔχειν ἐλπίδας ὡς πατρὸς ἀμείνων οὐ μόνον οὗτός γε, ἀλλὰκαὶ πάππου, προσθήσω δ’ὅτι καὶ τῶν λοιπῶν προγόνων καθεστηξει: mit Recht bemerkt Keil, daß diese Worte sinnlos wären, wenn unter den πρόγονοι nur Quadratus gemeint sein konnte). Die Einwinde, die Egle (a. a. O. 9–16. 25–28) gegen die Hinabrückung der Rede in eine spätere Zeit vorgebracht hat, scheinen nicht hinlänglich [166] beweiskräftig (die Erklärung, daß οἱ διὰ μέσου πρόγονοι überhaupt die ältere Verwandtschaft bezeichne [p. 13], tut dem Wortlaut der Rede Gewalt an, und ebensowenig überzeugend klingt es, daß Aristides schon im Alter von 29 Jahren, also erst im Beginne seiner langwierigen Krankheit, habe sagen können [§ 4]: ἐμὲ μέν γε σώσας ⟨ὁ⟩ θεὸς ἐκ τῶν ἐσχάτων τῇ πόλει δέδωκεν). Andere zeitliche Merkmale sind in dem Vortrage nicht enthalten, außer daß die Erwähnung eines regierenden Kaisers (§ 25. 28) und seiner Vorfahren (§ 28) die gemeinsamen Regierungen des Marcus und Verus, Marcus und Commodus, Severus und Caracalla ausschließt und als unterste Zeitgrenze die Alleinherrschaft des Severus Alexander ergibt. Vgl. noch Münscher Jahresber. CIL, 32f., der die Angabe der Subscriptio verwirft und die Rede in die spätere Lebenszeit des Aristides verlegt. Was der Geburtstagsrede, deren sehr weitgehende Schmeichelei im Munde des Lehrers besonders unerfreulich wirkt, über die Person des Gefeierten zu entnehmen ist, wurde bereits o. Bd. I S. 2686 Nr. 6 von Schmid gesagt. Die weiteren Schicksale des Apellas sind uns nicht bekannt.

[Groag. ]