RE:Iulius 552
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Iulia Tochter des Drusus und der Livilla, Enkelin des Tiberius | |||
Band X,1 (1918) S. 908–909 | |||
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552) Iulia, Tochter des Drusus und der Livilla, Enkelin des Tiberius. Ihr Geburtsjahr steht nicht fest, doch wird es etwa 3 oder 4 n. Chr. gewesen sein. Es wird vermutet, daß die Worte Suetons (Aug. 99), nach denen Augustus sich noch ganz kurz vor seinem Tode bei den aus Rom eintreffenden Boten nach dem Befinden seiner Urenkelin erkundigt habe, sich auf I. beziehen (Prosop. imp. Rom. II 422). Im J. 20 n. Chr. heiratete sie den Nero Germanicus, den älteren Sohn des Germanicus († 19 n. Chr.) und der Agrippina, und überall wurde die Nachricht von dieser ehelichen Verbindung beifällig aufgenommen (Tac. ann. III 20). In dem Kampfe, den bald darauf Seian führte, um eben diese Agrippina, des Augustus Enkelin, mitsamt ihrer Familie zu stürzen, spielt I. ahnungslos eine traurige Rolle (Tac. ann. IV 60 ne nox quidem secura, cum uxor vigilias somnos suspiria matri Liviae atque illa Seiano patefaceret). Nero wurde schließlich vom Senat auf Grund einer Anklage des Tiberius für einen hostis erklärt und starb in Verbannung auf der Insel Ponza 29 n. Chr. (Suet. Tib. 54). Diese Ereignisse mußten natürlich dazu führen, daß die Ehe zwischen I. und Nero als aufgelöst betrachtet wurde, wenn dies auch nicht ausdrücklich bezeugt ist. Dagegen ist sicher, daß Tiberius seine Enkelin mit Seian verlobt hat, um diesen noch fester an sich zu ketten (Tac. ann. V 6. VI 8. Cass. Dio LVIII 7, 5. Zon. XI 2 S. 442. Nipperdey zu Tac. ann. V 6). Zu einer Ehe freilich ist es nicht gekommen (Suet. Tib. 65. Mommsen R. St.-R. II³ 1116). Ganz plötzlich erwachte das Mißtrauen des alten Kaisers, und Seian wurde gestürzt und hingerichtet (18. Okt. 31 n. Chr. Tac. ann. VI 25. Cass. Dio LVIII 10, 11). Im J. 33 n. Chr. vermählt sie der Kaiser mit C. Rubellius. Blandus (Tac. ann. VI 27. Cass. Dio LVIII 21, 1), einem römischen Ritter, eine Verbindung, die keineswegs als standesgemäß empfunden wurde (Tac. a. a. O.; vgl. XIV 22). Sicher wollte der Kaiser, der auch seiner Enkelin nicht mehr getraut haben wird, sie durch eine solche Heirat unschädlich machen. Dio erzählt (a. a. O.), daß infolge der Abwesenheit des Kaisers – er traute sich nicht in die Stadt, obwohl er nur 30 Stadien von ihr entfernt [909] war – von einer Feier der Hochzeit durch die Stadt abgesehen wurde, auch war der Senat zu sehr beschäftigt. Ihr Sohn ist Rubellius Plautus, der infolge einer Kometenerscheinung vom Volk als Prätendent gefeiert wurde (Tac. ann. XIV 22), aber nach Asien in die Verbannung gehen mußte (Tac. ann. XIV 57), bis er ein Opfer der Neronischen Herrschaft wurde (s. d.).
Ihr Tod fällt in die Regierung des Claudius ins J. 43 n. Chr., und zwar starb sie auf Veranlassung der Messalina (Cass. Dio LX 18, 4) und durch ihre Ränke beseitigt (Tac. ann. XIII 32, vgl. 43, wo als Helfershelfer P. Suillius genannt wird) auf Befehl des Claudius (Suet. Claud. 29). Ein Verbrechen hat ihr nicht nachgewiesen werden können, sie starb crimine incerto nec defensione ulla data (Suet. a. a. O.). Dio (a. a. O.) nennt als Grund die Eifersucht der Kaiserin, und wird damit wohl das Richtige getroffen haben. Ob sie durchs Schwert oder durch Hunger umkam, läßt sich nicht mehr mit Sicherheit entscheiden. In der Annahme, daß Sen. apoc. 10, 4 chronologisch verfährt (vgl. Octavia v. 947f.), käme für sie der Hungertod allein in Frage (vgl. u. S. 939, 21). Cassius Dio (a. a. O.) und Tac. ann. XIII 32 ermöglichen keine sichere Entscheidung.
Eine Ehreninschrift setzt ihr Pergamon (Fränkel Inschriften v. Pergamon 390), erwähnt wird sie in der Inschrift einer ihrer Freigelassenen (CIL VI 4119). Literatur: Prosop. imp. Rom. II 422.