Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Cn. Annalist und Münzmeister 154-134 v. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 9981000
Gnaeus Gellius in der Wikipedia
GND: 102393982
Gnaeus Gellius in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register VII,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|VII,1|998|1000|Gellius 4|[[REAutor]]|RE:Gellius 4}}        

4) Cn. Gellius. Eine Rede des 605 = 149 gestorbenen Cato in einem Sponsionsprozeß pro L. Turio contra Cn. Gellium wird einmal zitiert (Gell. XIV 2, 21. 26), und Cn. Geli(us) war Münzmeister zwischen 600 = 154 und 620 = 134 (Mommsen Münzw. 543f. nr. 144). Vielleicht sind diese beiden miteinander identisch und noch mit einem dritten gleichzeitigen, dem Annalisten. Für diesen ist der Vorname Cn. bezeugt durch Gell. XIII 23, 13. Censorin. de die 17, 11. Solin. 2, 28. Dionys. II 31, 1. 76, 5. Seine Zeit ergibt sich nur aus Censorin a. O., der ihn zwischen Piso Censorius (s. o. Bd. III S. 1392ff., vgl. Rh. Mus. LXI 23) und Cassius Hemina qui illo tempore vivebat (o. Bd. III S. 1723ff.) als Zeugen für die Säkularspiele von 608 = 146 anführt, gewiß [999] gleich jenen beiden als Zeitgenossen dieser Feier (vgl. dazu Leuze Philol. LXVI 557, 57). Sein Werk wird annales genannt bei Gell. XVII 23, 13. XVIII 12, 6. Serv. Aen. IV 390. Macrob. Sat. I 16, 21, und zwar wird davon bei Gell. XIII 23, 13 das dritte Buch für die Geschichte des Raubes der Sabinerinnen und bei Macrob. a. O. das fünfzehnte für die der Gallischen Katastrophe (genauer: für das J. 365 = 389) zitiert. Wenn ein weiteres Zitat bei Charis. G. L. I 55 aus B. XXXIII auf das J. 538 = 216 geht, so hätte G. die Geschichte bis zum Gallischen Brand dreimal so ausführlich wie Livius und ebenso ausführlich wie Dionys behandelt, die folgende dagegen ebenso wie Livius. Sonst finden sich Zitate mit Buchzahl nur bei Charis. I 54, wo Belege für Formen des Dativ Pluralis der ersten Deklination auf -abus aus Buch II. III. V. VII und XCVII gebracht werden, wovon die letztere Zahl wohl verderbt ist; von diesen Zitaten gehen zwei auf den Raub der Sabinerinnen, dessen Geschichte demnach über Buch II und III verteilt war. Vier Zitate des G. finden sich in dem Katalog der Erfindungen bei Plin. n. h. VII 192ff.; ein fünftes bei Grammatikern erhaltenes gehört damit zusammen (frg. 3 Peter); G. handelte also über die Urgeschichte der Menschheit überhaupt. Vier weitere Zitate bei Plin. n. h. III 108. Solin. 1, 7. 2, 28. Serv. Aen. VIII 638 gehen auf die italische Urgeschichte und zeigen, daß G. in diese nach dem Vorbild des Timaios und des Cato (mit diesem zusammen bei Serv. zitiert, also wohl von ihm abhängig) griechische Sagen nach Möglichkeit hineinverflocht und, wie üblich, auf Namensanklänge weitgehende Hypothesen aufbaute. Der große Umfang der ersten Teile seines Werkes wird dadurch verständlich. Für die Geschichte der Königszeit und der Republik bis zum Decemvirat wird G. sechsmal bei Dionys angeführt, dreimal in Gegensatz zu andern oder den meisten andern Annalisten gestellt, einmal in Gegensatz zu Licinius Macer und zweimal mit diesem zusammen, und zwar unter Voranstellung Macers; es ist ziemlich offenbar, daß G. dem Dionys nur durch die Vermittlung Macers bekannt war, und daraus erklärt sich auch seine Einführung in der Übersicht I 7, 3, wo Cato, Fabius, Antias, Macer mit je zwei Namen angeführt werden und nach ihnen im Plural Αἴλιοί τε καί Γέλλοι καὶ Καλπούρνιοι καὶ ἕτεροι συχνοί. Die wenigen übrigen Zitate des G. bei Gellius, Macrobius, Censorinus gehen auf Vermittlung Varros oder eines andern Antiquars zurück (wie auch die bei Plin. und Serv.); sie ergeben für seine Behandlung der späteren Zeit fast nichts. Livius hat den G. überhaupt nicht gekannt; ebensowenig kannte ihn Cicero, wenn man nicht auf die oberflächliche Anführung von Fabii und Gellii neben dem allein wirklich benützten Coelius de div. I 55 Wert legen will und sich die bedenkliche Konjektur aneignet, die Gellii de leg. I 6 einsetzt. Zur Annahme mehrerer Historiker des Namens G. ist kein Grund. Das Zitat bei Non. 194, 4: Agellius historiarum lib. I ist vielleicht auf Asellio zu beziehen; dessen historiae zitiert Non. 481, 3, während er die annales des G. nicht kennt, und das Fragment wird auch in die von Asellio behandelte Geschichte der Gracchenzeit gehören (vgl. damit Obseq. 20. [1000] 27 u. ö.). Die Fragmente des G. zuletzt bei Peter Hist. Rom. frg. 92–97, vgl. XIII.