RE:Calpurnius 96
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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L. C. Piso Frugi, Konsul 133 v. Chr., Annalist | |||
Band III,1 (1897) S. 1392–1395 | |||
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96) L. Calpurnius Piso Frugi, Sohn eines Lucius, empfing den zweiten Beinamen von seiner Rechtschaffenheit (Cic. Sest. 21; Tusc. III 16. Schol. Bob. Flacc. p. 233. Plin. paneg. 88). Als Volkstribun gab er 605 = 149 das erste Gesetz gegen Erpressungen, welches die Ausbildung der Quaestiones perpetuae zur Folge hatte (Cic. Brut. 106; Verr. III 195. IV 56; off. II 75. Lex repetundarum CIL I 198 v. 74; vgl. Mommsen ebd. p. 54f.). Als Praetor kämpfte er unglücklich gegen die empörten Sclaven in Sicilien im J. 618 = 136 (Flor. II 7, 7; vgl. Wilms Jahrb. f. Philol. CLI 213), mit besserem Erfolge dagegen 621 = 133 als Consul (f. Cap. Lex agrar. CIL I 200 v. 1. 4. 15. 27. 28. 29. 33. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Cassiod. Cic. Verr. IV 108. Ps.-Ascon. Verr. p. 149. Vell. II 2, 2, vgl. auch Nr. 73). Er stellte die gelockerte Disciplin mit Strenge wieder her (Val. Max. II 7, 9. Front. strat. IV 1, 26), wusste aber auch die Tapferen nach Verdienst zu belohnen, unter ihnen seinen eigenen Sohn (vgl. Nr. 97). Er nahm Murgentium ein (Oros. V 9, 6, über den Namen der Stadt vgl. Schäfer Jahrb. f. Philol. CVII 71) und belagerte Henna, wie dort gefundene Schleuderbleie lehren (CIL I 642. 643 = X 8063, 2 = Ephem. epigr. VI 1), doch erlag diese Festung erst seinem Nachfolger. Auch für die Getreideversorgung der Hauptstadt war er damals thätig (Cic. Verr. III 195). In der Folgezeit trat er mit grosser Entschiedenheit dem C. Gracchus entgegen; besonders dessen Getreidegesetz gab zu erbittertem Streit zwischen beiden Männern Anlass (Cic. Font. 39; Tusc. III 48. Schol. Bob. p. 233; vgl. im allgemeinen Cic. Brut. 106 Piso multarum legum aut auctor aut dissuasor fuit). Bei Dionys. II 38, 3. 39, 1. Plin. n. h. XIII 87. Censor. de die nat. 17, 11 wird Piso als Censorius bezeichnet, was kaum als wirkliches Cognomen zu fassen ist; nach der gewöhnlichen Annahme (de Boor Fasti censorii 87) verwaltete er die Censur 634 = 120, Mommsen (St.-R. III 970, 2) hat sie jedoch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auf 646 = 108 verlegt.
Reden des Piso aus seiner ausgedehnten politischen und gerichtlichen Thätigkeit erwähnt Cicero Brut. 106, doch waren sie schon damals nicht mehr erhalten.
Von grösserer Bedeutung war dagegen das Geschichtswerk des Piso, das von den Schriftstellern nicht selten erwähnt wird. Sein Titel muss annales gelautet haben, wie die Citate bei Gellius (frg. 8 Peter in primo annali, 27 in tertio annali, 19 in secundo annalium), bei Plinius (frg. 10 und 13 primo annalium), bei Censorinus (frg. 36 in annali septimo) und bei Priscian (frg. 18 in secundo annalium) beweisen und durch das Citat bei Dionys (frg. 14 ἐν τῇ πρώτῃ [1393] τῶν ἐνιαυσίων ἀναγραφῶν) bestätigt wird. Wenn dagegen Plinius (frg. 11) primo commentariorum und Priscian (frg. 17) historiarum I bieten, so will dies deshalb nichts besagen, weil ja gerade diese beiden Schriftsteller an anderer Stelle den richtigen Titel des Werkes geben.
Pisos Annalen behandelten die römische Geschichte von ihren frühesten Anfängen an bis auf die Zeit des Verfassers selbst herunter, denn einerseits ist in frg. 2 von Aeneas die Rede, andererseits aber findet sich als spätestes erwähntes Ereignis die Feier der Saecularspiele von 146 in frg. 39.
Das Werk war im Gegensatz zu denen der ältesten Annalisten bereits in Bücher eingeteilt, von denen das erste in frg. 8. 10. 11. 13. 14. 17, das zweite in frg. 18 und 19, das dritte in 27 und das siebente in 36 angeführt werden. Da Fragment 36 ein Ereignis aus dem J. 158 v. Chr. betrifft, wird Buch VII das letzte des ganzen Werkes gewesen sein.
In welcher Weise der Stoff auf diese sieben Bücher verteilt gewesen ist, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, doch ergiebt sich aus den oben angeführten Fragmenten mit Buchangabe soviel, dass das erste Buch die Königszeit zum mindesten bis auf Servius Tullius hinab, wahrscheinlich aber bis zu ihrem Ausgange behandelte. Buch II enthielt bestimmt die älteste republicanische Geschichte, da frg. 19 die Ereignisse des J. 509 betrifft. In Buch III war dann das Werk bereits bis mindestens 304 vorgeschritten, da aus diesem Buche frg. 27, die Geschichte des Cn. Flavius, stammt. Die letzten vier Bücher haben dann noch einen Zeitraum von etwa 150 Jahren behandelt, ohne dass sich bei dem Fehlen von Buchcitaten Genaueres vermuten liesse.
Schon diese Übersicht zeigt, dass Pisos Annalen in der Hauptsache noch immer dem Bilde entsprechen, das Dionys. I 6 von den Werken der ältesten römischen Annalisten entwirft, insofern auch bei ihm die Sagengeschichte und die seiner eigenen Lebenszeit vorangegangene historische Periode ausführlich, dagegen die ältere republicanische Zeit nur kurz behandelt war. An Glaubwürdigkeit übertraf er sicher die Mehrzahl der römischen Annalisten, und ausdrücklich bezeichnet ihn Plinius an zwei verschiedenen Stellen (frg. 10 und 38) als gravis auctor. Eine gewisse Gewähr für die Zuverlässigkeit des Mannes auch als Schriftsteller bietet ja schon sein ganzes Leben und seine ganze Persönlichkeit. Die strenge Rechtlichkeit, die ihn als Menschen auszeichnete, wird ihm auch in seinem Geschichtswerke jede bewusste Fälschung oder Entstellung der Ereignisse als verwerflich haben erscheinen lassen. Die Darstellung wird demnach noch verhältnismässig frei gewesen sein von der später überwuchernden Bildung von Fälschungen und Legenden. Es ist jedenfalls charakteristisch für den Standpunkt Pisos, dass dort, wo er Anekdoten giebt, für die er keine unbedingt sichere historische Unterlage haben konnte, er dies durch ein einschränkendes dicunt oder dicitur zu erkennen giebt. Noch in dem Bericht über Cn. Flavius aus dem J. 304 (frg. 27) findet sich dieses dicitur zweimal.
Wie in seiner politischen Thätigkeit hat Piso auch in seinen Annalen den neuen Geist, die neue [1394] Lebensauffassung, die sich in Rom immer mehr und mehr auszubreiten begann, auf das entschiedenste bekämpft. Frg. 40 tadelt er die überhandnehmende Sittenlosigkeit der römischen Jugend, und auch in frg. 38 klagt er, dass seit der Censur des M. Messalla und C. Cassius die pudicitia subversa sei. Dem gegenüber erscheint überall die gute alte Zeit und das alte echte Römertum verherrlicht, und Musterbeispiele aus jener vergangenen Zeit waren in dem Werke offenbar vielfach eingestreut (s. frg. 8. 27 und vor allem 33). Es scheint Piso überhaupt mit seinem ganzen Werke einen gewissen paedagogischen Zweck verfolgt zu haben, insofern er dem entarteten eigenen Zeitalter als Muster die gute alte Zeit hinstellen und zur Rückkehr zu deren gesunden, einfachen Sitten mahnen will.
Was die Art der Darstellung anlangt, so bezeichnet Cic. Brut. 106 die annales als sane exiliter scriptos, und die fortlaufende, sich immer gleichartig wiederholende annalistische Erzählung mag ja dürftig und trocken genug gewesen sein. Allein überall dort, wo sich Gelegenheit bot, in ausführlicherer Darlegung einzelne Ereignisse, Anekdoten u. dergl. zu berichten, hat es Piso verstanden, in einer ganz eigenartig anmutenden naiven Art den Stoff zu behandeln. Die beiden ausführlicheren wörtlichen Fragmente 8 und 27 geben uns ein Bild von dieser altmodischen wuchtigen Darstellungsweise. An letzterer Stelle wird z. B. Cn. Flavius in der Erzählung innerhalb sieben Zeilen nicht weniger als dreimal mit seinem vollen Namen Cn. Flavius, Anni filius genannt. Dem Urteil des Gell. XI 14 über die dort ausgeschriebene Stelle simplicissima suavitate et rei et orationis kann man sich unbedingt anschliessen.
Im einzelnen wissen wir nur wenig über die historische Darstellung des Piso. Als Gründungsjahr der Stadt nahm er das J. 758 an (Cens. de die nat. XVII 13). Unter jedem Jahre scheint er gewissenhaft die sämtlichen Magistrate namentlich aufgeführt zu haben (so frg. 28 die Aedilen des Jahres 299), und eine Eigentümlichkeit von ihm scheint es gewesen zu sein, dass er die Namen der Beamten jedesmal mit Zufügung des Vatersnamens gegeben hat (vgl. frg. 27. 28 und 36).
Trotz seiner Wichtigkeit ist die Benutzung von Pisos Geschichtswerk nur auf einen verhältnismässig kleinen Kreis von Schriftstellern beschränkt geblieben. Von Historikern kennen es nur Livius und Dionys. Ersterer citiert es im ganzen sechsmal und zwar zunächst I 55, 7 (frg. 16) für die Geschichte des Tarquinius Superbus, dann II 32, 3 (frg. 22) für die Secession des J. 494 und II 58, 1 (frg. 23) für die ersten in den Tributcomitien gewählten Volkstribunen des J. 471. Erst nach langer Pause citiert er ihn dann wieder IX 44, 2 (frg. 26) und X 9, 12 (frg. 28) für die J. 305 und 299, jedoch beidemal in einer Weise, dass er ihm nur von seiner Hauptquelle abweichende Angaben entnimmt. Aber es darf als sicher gelten, dass Livius auch an manchen anderen Stellen jener Partien der ersten Dekade, wo er sich allgemein auf annalesoder auetores quidam beruft, den Piso meint. Unbedingt ist dies der Fall IX 46, 2, wo durch den Vergleich mit Gell. VII 9 die Benutzung des Piso längst [1395] erkannt worden ist. In den späteren Dekaden nennt Livius den Piso nur noch ein einziges Mal, XXV 39, 15 (frg. 32), und es ist deshalb wenig wahrscheinlich, dass er ihn für diese noch in weiterem Masse benutzt hat.
Die ersten zwei oder drei Bücher des Piso sind dann eine Hauptquelle des Dionys von Halikarnass gewesen, der ihn, wie die Fragmente 3, 5, 14 und 15 beweisen, vor allem für seine Darstellung der Königszeit zu Grunde gelegt hat. Allein auch für die Ereignisse der J. 439 und 399 hat er ihn noch angeführt (frg. 24 und 25), und es dürfte daher gerade bei Dionys auch sonst noch besonders viel pisonisches Gut enthalten sein.
Der dritte Autor, der Pisos Annalen in ausgiebigerer Weise benutzt hat, ist Plinius, in dessen Naturgeschichte Piso nicht weniger als dreizehnmal ausdrücklich citiert wird. Dass aber auch ausserdem noch manches andere bei Plinius auf Piso zurückzuführen ist, lehrt schon der Umstand, dass Piso in den Quellenverzeichnissen zu fünfzehn verschiedenen Büchern genannt ist, darunter mehreren solchen, in denen er dann nicht direct citiert wird. Plinius scheint demnach das ganze Werk des Historikers excerpiert zu haben.
Die Mehrzahl der übrigen Fragmente verdanken wir Varro, der nicht nur in den erhaltenen Schriften den Piso citiert (frg. 1. 6. 9), sondern auch zweifellos die Pisocitate dem Macrobius (frg. 42 und 43), Servius (frg. 4 und 44), Arnobius (frg. 45), Tertullian (frg. 7), Lactantius (frg. 41) und wohl auch Censorinus (frg. 36 und 39), sowie Plutarch (frg. 12) vermittelt hat. Dagegen kann Gellius (frg. 8. 19. 27) die Annalen selbst eingesehen haben, und das Gleiche gilt von Cicero, der Piso einmal (frg. 40) anführt und dessen Urteil über die Annalen bereits oben erwähnt wurde.
Von den Grammatikern ist das Werk fast gänzlich vernachlässigt worden, obgleich es für sie gewiss eine reiche Ausbeute, zumal an altertümlichen Worten, Formen und Wendungen hätte bieten müssen. Einzig Priscian führt zwei Stellen daraus (frg. 17 und 18) an.
In neuerer Zeit ist verschiedentlich der Versuch unternommen worden, Piso als Hauptquelle der uns erhaltenen Historiker, des Livius, Diodor und anderer, zu erweisen; allein das uns vorliegende Material ist so geringfügig, dass sich etwas Sicheres hier nicht feststellen lässt.
An Litteratur vgl. H. Liebaldt De L. Calpurnio Pisone annalium scriptore, Naumburg 1836, und vor allem die Ausführungen von Peter Hist. Rom. rel. p. CLXXXVIIIff.; mehr bei Teuffel-Schwabe R. L.-G. § 132, 4. Die Fragmente sind gesammelt bei Peter Hist. Rom. rel. p. CXVIII–CXXXVII und frg. p. 76–86.
Nachträge und Berichtigungen
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Band S III (1918) S. 230–231 | |||
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96) Zeugnis für Pisos Consulat Cic. ad Att. I 19, 4. Die Ansetzung seiner Censur auf 646 = 108 ist nicht haltbar; entweder ist bei 634 = 120 zu bleiben (Rh. Mus. LXI 23, vgl. Leuze Zur Gesch. der röm. Censur [Halle a. S. 1912] 30, 1) oder sogar bis 631 = 123 hinaufzugehen (vgl. Cichorius Untersuch. zu Lucilius 82f.). Allerdings wird Piso in diesem Jahre zur Zeit der Annahme der Lex frumentaria des C. Gracchus von [231] Cic. Tusc. III 48 als consularis bezeichnet, aber dieses Gesetz wurde als erstes des ersten Tribunats durchgebracht (Appian. bell. civ. I 89f.), also wohl noch vor dem Amtsantritt der Censoren.
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Band R (1980) S. 74 | |||
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96) L. C. Piso Frugi, Konsul im J. 133 v. Chr., Annalist. (K) (L) S III.