Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Fundulus, C. cos. 243 v. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 292293
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5) C. Fundanius Fundulus, nach Fasti Cap. C. f. Q. n. Der Consul P. Claudius Pulcher wurde nach seiner Niederlage bei Drepana im J. 505 = 249 von zwei Volkstribunen zur Verantwortung gezogen, deren Namen nur Schol. Bob. p. 337 Or. = 27 Hildebr. überliefern: dies ei dicta a Pullio (?) et Fundanio tr. pl.; die gleichfalls nur hier angegebene Höhe der von den Tribunen beantragten Buße. 120 000 As, beruhte darauf, daß für jedes der verlorenen Schiffe 1000 As gefordert wurden (Mommsen St.-R. II 321, 1; vgl. im übrigen o. Bd. III S. 2858, 20ff.). Im J. 508 = 246 wurde dann eine Schwester jenes Claudius wegen einer die Plebs schwer beleidigenden Äußerung mit einer Strafe belegt; in diesem Falle gibt Ateius Capito bei Gell. X 6, 3f. die Namen der Ankläger und das Strafmaß: C. Fundanius et Ti. Sempronius aediles plebei multam dixerunt ei aeris gravis viginti quinque milia (vgl. sonst o. Bd. III S. 2885 Nr. 382). Es ist jedenfalls derselbe F., der erst Tribun und dann plebeischer Aedil war (Mommsen St.-R. I 550, 1) und darauf im J. 511 = 243 Consul wurde (C. Fundanius Fundulus Fasti Cap., C. Fundanius Cassiod., Φονδάνιος Diod. XXIV 9, 2f., Fundulus Chronogr. Idat. Chron. Pasch.). Nach Diodoros kämpfte er als Consul auf Sizilien gegen Hamilkar Barkas; als dieser nach einem Erfolge der Römer um Waffenstillstand für die Beisetzung der Gefallenen bat, soll [293] F. übermütig erwidert haben, nicht um der Toten, sondern um der Lebenden willen müßte der Feind Ruhe erflehen; zur Strafe für seine Überhebung habe er dann selbst eine Niederlage erlitten, doch auf sein eigenes gleichlautendes Ersuchen von dem Gegner die großmütige Antwort erhalten, er kämpfe nur mit dem Lebenden und versöhne sich mit den Toten. Diese Erzählung kann auf Wahrheit beruhen, ist aber vielleicht von der römischen aristokratischen Geschichtschreibung in tendenziöser Weise ausgebeutet worden: der Plebeier, der die Fehler der Patrizier so streng ahndet, verfällt, zur Macht gelangt, in dieselben Fehler (vgl. eine Äußerung Sullas mit ähnlicher Pointe o. Bd. IV S. 1538, 66).