Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Demagoge bei Aristophanes, Werg- und Seilhändler, ,melitischer Eber‘ 422 v. Chr.
Band VI,1 (1907) S. 1057
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3) Aus Melite (vgl. u.). Er erscheint in der Folge der Demagogen bei Aristophanes Ritt. 129ff. als erster, jedesfalls nachdem Perikles Tätigkeit abgeschlossen war, vgl. das Scholion und Müller-Strübing Aristophanes 575ff., der ihn allerdings als Staatsschatzmeister auffaßt (später Jahrb. f. Philol. CXLVII 1893, 547ff. als Vorsteher der Verwaltung); nach dem Scholion war er ,Werg- und Seilhändler‘ (στυππειοπώλης) und erhielt daher auch von der Komoedie den Beinamen στύππαξ. Außer seinem Werghandel besaß er noch Mühlen (Aristoph. frg. 696 K. und Schol. Aristoph. Eq. 253, ferner Kratinos frg. 295 K. und Hesych. s. ὀνοστύππαξ, ebenfalls aus einem Komiker); er ist mit höchster Wahrscheinlichkeit der ,melitische Eber‘, welcher von Aristophanes im Γῆρας erwähnt wird (frg. 143 K. Phot. und Hesych. s. Μελιτεὺς κάπρος), der auch den Beinamen ,Bär‘ trug, beides vielleicht seines dichten Haarwuchses wegen. Der von Wachsmuth a. O. seiner Zeit gegen diese Identifikation erhobene Einwand, daß Aristophanes Γῆρας wegen Erwähnung des κληρωτήριον in die Zeit nach Euklid zu setzen sei, ist hinfällig, da man jetzt durch Aristoteles Ἀθ. πολ. 24, 3. 27, 4 weiß, daß bereits im 5. Jhdt. die Geschworenen in Athen erlost wurden. E., der jedesfalls der radikalen Partei angehörte, hat also nach dem Sturze des Perikles eine Zeit lang eine politische Rolle gespielt; doch ist es nicht nötig, wegen der Stelle in Aristophanes Rittern mit Gilbert (a. O. 126) anzunehmen, daß er Strateg für 430/29 war. Nach Aristophanes Ritt. 254 war E. ,in die Kleien entwischt‘, wird also einige Zeit vor der Aufführung der Komoedie einen öffentlichen Rechtshandel bestanden haben, der für ihn einen günstigen Ausgang hatte (vielleicht ist auch frg. 76 K. aus Aristophanes Babyloniern εἰς ἄχυρα καὶ χνοῦν darauf zu beziehen). E. erscheint zum letztenmale auf der Urkunde, welche das um 422 zwischen Athen und einigen Städten der Bottiaier geschlossene Bündnis enthielt (IG I Suppl. p. 142ff., nach der Ergänzung Dittenbergers Syll.2 36), zu welchem er ein Amendement Z. 33ff. beantragte; dazu Ed. Meyer Gesch. des Altert. IV 326. 329. Busolt Griech. Gesch. III 2. 987, 3.