Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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In Palaestina
Band IV,2 (1901) S. 24152417
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2) In Palästina (Evgl. Matth. 4, 25; Marc. 5, 20. 7, 31. Plin. n. h. V 74. 77. XV 15. Ptolem. [2416] V 15, 22. Joseph. bell. Iud. III 446; Vita 341f. 410. Euseb. Onom. ed. Lagarde 251, 59. Hieron. ebd. 116, 29. Epiphan. adv. haer. 29, 7; de mens. et pond. § 15. Steph. Byz. s. Γέρασα. CIG 4501). Als Pompeius im J. 62 v. Chr. die Verhältnisse in Palästina neu ordnete, wurde das jüdische Land stark verkleinert und eine Reihe von nichtjüdischen Städten erhielten ihre ‚Freiheit‘ (Joseph. bell. Iud. I 155ff. 164ff.; ant. Iud. XIV 74ff.). Ausser den Küstenstädten waren dies namentlich die nichtjüdischen Städte des Ostjordanlandes, welche dann offenbar eben um diese Zeit oder bald nachher sich zu einem Bunde zusammenschlossen, der wohl ursprünglich zehn Städte umfasste; daher der Name D. Dieser Begriff begegnet uns erst in der Römerzeit. Wann dieser Zusammenschluss geschah, kann genauer nicht ermittelt werden. Die Aera der meisten dieser Städte datiert vom J. 62 an (pompeianische Aera) und beweist, dass sie Pompeius ihre communale Selbständigkeit verdankten. Wenn der Name D. demnach keine geographische Einheit, keinen in sich geschlossenen zusammenhängenden Landstrich bezeichnet, so waren doch die zur D. gehörigen Städte nicht über das ganze Land zerstreut, sondern einander einigermassen benachbart, sie lagen alle bei einander im Ostjordanland, nur Skythopolis als einzige westjordanische Stadt macht eine Ausnahme. Eine gewisse Gemeinsamkeit der Interessen war schon dadurch gegeben, noch mehr durch ihren gemeinsamen Charakter als hellenistische Städte und durch ihre gemeinsame Geschichte. Alle hatten schon vorher eine nach hellenistischer Art organisierte Selbstverwaltung gehabt und sich unter den Seleukiden und Ptolemaeern einer ausgedehnten Selbständigkeit erfreut, wenn sie nur die militärische Oberhoheit derselben anerkannten und Steuern und Abgaben leisteten. Aber das Erstarken des jüdischen Staatswesens war ihnen gefährlich geworden; es war schon frühzeitig das Streben der Makkabaeer gewesen, diese Städte sich zu unterwerfen, und unter der Regierung des Alexander Iannaeus waren auch wirklich fast alle diese hellenistischen Städte an der Küste und im Innern Palästinas und die meisten des Ostjordanlands den Juden unterworfen. Nunmehr erhielten sie durch Pompeius wieder ihre Freiheit (Joseph. ant. Iud. XIV 74ff.; bell. Iud. I 155ff. 164ff.). Zum römischen Staat standen sie natürlich im Abhängigkeitsverhältnis, aber sie hatten dabei doch das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu verwalten; sie besitzen zum Teil das Münzrecht, führen ihre eigene Aera, haben eigene Gerichtsbarkeit und Finanzverwaltung u. s. w. Die verschiedenen Stufen der Selbständigkeit, wie sie im römischen Staatsrecht bei den Städten in den eroberten Ländern möglich waren, finden sich hier. Das Nähere über diese Formen der Abhängigkeit s. bei Kuhn Städt. u. bürgerl. Verf. II 14–41 u. a.

Die Angaben über Zahl und Namen der Städte, welche zur D. gehören, schwanken. Plinius (a. a. O.) bemerkt ausdrücklich, dass die Zahl nicht zu allen Zeiten dieselbe gewesen sei. Allerdings bei Steph. Byz. (a. a. O.) dürfte das τεσσαρεσκαιδεκαπόλεως im überlieferten Text mit Meineke in δεκαπόλεως zu verbessern sein. Plinius (a. a. O.) nennt als Städte der D.: Damascus, [2417] Philadelphia, Raphana, Skythopolis, Gadara, Hippos, Dion, Pella, Gerasa (so ist statt Galasa zu lesen), Kanatha. Auch Ptolemaios giebt eine Aufzählung der Städte, im ganzen 18 an der Zahl. Von den bei Plinius genannten fehlt nur Raphana, dagegen werden neu hinzugefügt: Abila (so statt Abida zu lesen, s. Abila Nr. 4), Abila Lysaniae (s. d.), Capitolias (s. d., vielleicht mit Raphana des Plinius identisch), Saana, Ina, Samulis, Heliopolis, Adra, Gadora. Ausserdem wissen wir noch von einer zweiten Stadt Kanata, die in jener Gegend lag, dass sie die ptolemaeische Aera hatte, sie hat vielleicht ebenfalls der D. angehört. Damascus ist bei Josephus (a. a. O.) offenbar nicht zu den Städten der D. gerechnet, sonst könnte derselbe nicht gut Skythopolis für die grösste Stadt der D. erklären. Auch ist die Entfernung von den andern Orten so gross, dass seine Hereinziehung auffallend ist. Doch lässt sich gegenüber den bestimmten Angaben des Plinius und Ptolemaios Damascus nicht gut ausscheiden. Das Hauptgebiet der D. waren die Gegenden im Südosten des Tiberiassees. Dort bildeten die Gebiete von Hippos, Gadara, Pella einen breiten Landstreifen, der zwischen Peraea und die Tetrarchie des Philippus sich einschob. Die Verbindung dieser Gegend mit dem Westland und dem Meer wurde eben durch Skythopolis gesichert, das durch seine Lage diese Strasse beherrschte und deshalb für die D. unentbehrlich war. Das wechselnde Schicksal einzelner Städte – Hippos und Gadara gehörten unter Herodes, Abila unter Agrippa II. durch Schenkung der römischen Kaiser zum jüdischen Reich – hat den Bund der Städte nicht gesprengt. Noch im 2. Jhdt. zur Zeit des Ptolemaios besteht die D. Dagegen werden im 3. Jhdt. die Städte Philadelphia, Gerasa, beide Kanatha der römischen Provinz Arabia zugeteilt, und dies scheint die Auflösung der D. zur Folge gehabt zu haben.

Litteratur: Artikel Dekapolis in Winer Bibl. Realwörterbuch und Riehm Handwörterb. d. bibl. Altertümer. Schürer Gesch. d. jüd. Volkes II 83ff. Smith Historical Geogr. 595ff. Buhl Geogr. Paläst. 857.