Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Rufus, L. Praet. urb. 57 v. Chr.
Band III,1 (1897) S. 1232
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110) L. Caecilius Rufus, Sohn eines L., durch seine Mutter Halbbruder des P. Cornelius Sulla. Nach Bekleidung der Quaestur (elog.) wurde er 690 = 64 zum Volkstribunen gewählt und brachte bald nach seinem Amtsantritt, am 10. December, einen Gesetzvorschlag ein, der eine Milderung der Strafe des Ambitus bezweckte und dem Sulla und Autronius Paetus, die deswegen verurteilt waren, wieder den Eintritt in den Senat verschaffen sollte. Der ungünstige Eindruck, den die Rogation gerade damals machte, veranlasste den C., sie schon am 1. Januar 691 = 63 zurückzuziehen (Cic. Sull. 62–66, bes. 65. Dio XXXVII 25, 3). Im Laufe seines Amtsjahres stand er auf Seiten des Senats und des Consuls Cicero (Cic. Sull. 65). 697 = 57 war er Praetor urbanus und beantragte mit fast allen seinen Collegen die Rückberufung Ciceros (Cic. p. red. 22); nachdem diese erfolgt war, zur Zeit, da C. die Ludi Apollinares leitete, wurde er von Clodius angegriffen und von dessen Banden in seinem Hause belagert (Cic. Mil. 38. Ascon. z. d. St. p. 43 K.). Später verwaltete er als Proconsul (elog.) eine Provinz, unterschrieb 700 = 54 mit seinem Bruder die Klage de ambitu gegen A. Gabinius (Cic. ad Qu. fr. III 3, 2), fiel 705 = 49 in Corfinium mit anderen Anhängern des Pompeius in die Hände Caesars, wurde von diesem entlassen (Caes. b. c. I 23, 2) und scheint bis in die Zeit des Augustus hinein gelebt zu haben. Seine Grabschrift und Elogium sind erhalten CIL I 639 = XIV 2464.