Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band III,1 (1897) S. 450 (IA)–457 (IA)
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Bienenzucht. Die wild lebenden Bienen wählten zu ihrer Wohnung vor allem hohle Eichenstämme (Hesiod. op. 232, bei Theophr. h. pl. III 7, 5 und in Phot. bibl. 529b. Theophr. frg. 190. Nic. al. 448f. und Ps.-Phocylid beim Schol. z. d. St. = Bergk Poet. lyr. gr. II 173. Aesop. 288 H. Oppian. cyn. IV 272. Verg. georg. II 452; ecl. 7, 13. Hor. epod. 16, 47. Tibull. I 3, 45. Ovid. met. I 112; am. III 8, 40. Phaedr. III 13, 1. Claudian. r. Pros. II 109; vgl. Verg. georg. IV 44 Hor. c. II 19, 11. Sil. Ital. II 219) oder hohle Ulmen (Ovid. fast. III 747) und Buchen (Claudian. a. a. O. 125). Auch nachdem die künstliche B. zufolge der Sage von Aristaios eingeführt war, brachten einzelne Bienenzüchter ihre Schwärme in ausgefaulten Stämmen unter (Schol. Nic. a. a. O.). Nach der Ilias (II 87. XII 167) nisten die Bienen in Felsenhöhlungen, doch den steinernen Krügen in einer Nymphenhöhle auf Ithaka, in denen Bienen ihren Honigbau hatten (Od. XIII 103), müssen, wie den steinernen Webstühlen wirkliche Webstühle, ebenfalls schon in der Wirklichkeit solche Gefässe gegenüber gestanden haben, welche von Menschenhand verfertigt waren (anders Hermann-Blümner Gr. Privataltert.³ 120, 1) und in der That wohl den bezeichneten Dienst leisten konnten (Porphyr. antr. nymph. 17). Den Beginn der B. kennzeichnet natürlich der künstliche Bienenstock, meist σίμβλος (vgl. Schol. Aristoph. vesp. 241. Hesych. s. v.; zuerst bei Hesiod. theog. 598), auch σμῆνος (Hesiod. theog. 594. Hesych. s. v. Arist. an. V 22, 4. 6. IX 40, 15), was sonst auch den Schwarm bezeichnen kann, κυψέλη (Plut. de exil. 6), κυψέλιον (Ar. IX 40, 24), ὕρον bei den [451] Kretern (nach Hesych. s. v.), γαῦλος (Antiphilos Anthol. Pal. IX 404, 5), μελίσσειον (Schol. Nic. al. 547), alvus (Varr. III 16, 15. Col. IX 2, 1. IX 6. 14, 7. 15, 11. Plin. XI 22. 23. 69. XXI 80. 82 u. a.), alveus (Tib. II 1, 49. Col. IX 3, 1. 5, 3 u. a.), alvarium (Cic. frg. bei Charis. 107, 2. Verg. georg. IV 34. Col. IX 6, 1 u. a.), alvearium (Corp. gloss. lat. II 15, 42. 431, 39. III 262, 11), alveare (Col. IX 11, 1. Corp. gloss. L. III 262, 12). Für wilde Bienen benutzte man als Stock das abgesägte Stück eines hohlen Stammes oder Astes, mit dem jene eingefangen waren (Col. IX 8, 11). Das beste Material für künstliche Stöcke lieferte die Rinde der Korkeiche (Varr. III 16, 15. 16. Col. IX 6, 1. Plin. XXI 80. Pall. I 38, 1; vgl. Verg. g. IV 33), weil diese den meisten Schutz gegen Hitze und Kälte gewährte, nächstdem die Ruten des Steckenkrauts (Col. Plin. Pall. aa. OO.; vgl. Varr. a. a. O.), weniger gutes Weidenruten (Varr. Col. Plin. Pall. aa. OO.; vgl. Verg. g. IV 34. Ovid. rem. am. 186) oder hohle Baumstämme oder Bretter (Varr. Col. Plin. Pall. aa. OO.); Florentinus (Geop. XV 2, 17) empfahl als die besten Stöcke die aus Brettern von Rotbuchen-, Feigen-, Pinien- und Eichenholz hergestellten; die schlechtesten waren die thönernen, weil sie dem Eindringen der Temperatur den geringsten Widerstand leisten (Varr. a. a. O. 15. 16. Col. a. a. O. 2. Pall. a. a. O.); die aus Rindermist hergestellten waren zu feuergefährlich und die aus Ziegelsteinen hergestellten weniger brauchbar, weil nicht transportabel (Cels. bei Col. a. a. O.). Alle Ritzen und Löcher der Stöcke mussten im November mit Kuhmist verstrichen werden (Col. IX 14, 14. Pall. XII 8, 2; vgl. Varr. a. a. O. 15. Plin. XXI 80. Geop. XV 2, 7). Die Fluglöcher sollten in der Mitte des Stockes neben einander liegen und möglichst klein sein (Varr. a. a. O. 16), damit keine schädlichen Tiere (Col. IX 7, 5. Pall. I 38, 3) und Kälte (Col. a. a. O.) und Hitze (Verg. g. IV 35. 36. Pall. I 38, 2) weniger eindringen könnten; es sollten deren zwei bis drei vorhanden sein, damit die Bienen auflauernden Feinden besser ausweichen könnten (Col. a. a. O. 6. Pall. a. a. O.). Wenn auch die Form der Stöcke mit der von Krügen (Hom. Od. XIII 103) oder, wie es scheint, von Eimern, γαυλοί (Antiphilos Anth. Pal. IX 404, 6) verglichen wird, so scheinen doch die Alten meist Lagerstöcke im Sinne gehabt zu haben. Besonders die Bemerkung des Plinius (XI 24; vgl. die unklare Stelle bei Ar. IX 40, 4 und Schneider zu Col. IX 15, 11, der sich auch für diese Auffassung erklärt), dass die ersten drei Waben leer blieben, damit nicht Räuber angelockt würden, die hintersten aber am meisten mit Honig angefüllt und daher die Stöcke von hinten gezeidelt würden, setzt Lagerstöcke mit warmem, d. h. Querbau, voraus; denn bei stehenden Stöcken findet sich der meiste Honig im obern Teile. Varro (III 16, 15) sagt, dass die quadratisch geformten Stöcke ca. 3 Fuss lang und 1 Fuss breit (also auch 1 Fuss hoch) seien, dass sie hinten (ad extremam sc. alvum = operculum a tergo bei Plin. XXI 80) bedeckelt würden, damit man von hier aus zeideln könne (§ 16), dass sie in der Mitte am engsten gemacht würden, damit sie sich mehr der Gestalt der Bäuche näherten, und dass sie, wenn der Schwarm zu klein sei, verengert würden (15). [452] Damit stimmt, wenn Plinius (a. a. O.) sagt, dass der Deckel hinten verschiebbar sein müsse, damit er in das Innere vorgeschoben werden könne, wenn der Stock zu gross sei. Die Bemerkung des letzteren (XI 22), dass die Bienen ihren Bau von der concameratio, d. h. von der Wölbung des Stockes herab begännen, passt auf einen walzenförmigen Lagerstock, den auch Hesiodos (theog. 594. 598) im Auge gehabt haben kann. Denn die Stöcke waren bald rund, bald länglich (Col. IX 15, 8. Plin. XI 23, wo oblongi statt obliqui zu lesen ist), bald quadratisch (Col. a. a. O.). Auf einen Querbau in Lagerstöcken lässt die Behauptung schliessen, dass gute Bienen nur solche Waben bauten, die einerlei Art von Zellen, entweder nur Honig- oder nur Brut- oder nur Drohnenzellen enthielten (Ar. IX 40, 9), wenn es auch öfters vorkomme, dass sich in derselben Wabe Brut, Honig und Drohnen fänden (ebd. 8). Columella verlangt, dass der vordere Teil des Stocks niedriger gehalten werde als der hintere, damit kein Regen eindringe, und, wenn dies doch geschehe, das Wasser wieder durch das Flugloch hinausfliesse (IX 7, 4); beim Zeideln sollten die Stöcke von hinten beräuchert werden, so dass die Bienen sich in den vordern Teil der Wohnung, zum Teil zum Flugloche hinausbegäben (15, 5); die Stöcke, welche am Flugloche Querbau hätten, umgedreht werden, so dass der hintere Teil zum Eingange diene; so würden beim nächsten Schnitt besonders die alten Waben herausgenommen und das Wachs werde erneuert werden; feststehende Stöcke seien abwechselnd von hinten und von vorne zu zeideln (ebd. 11). Nach Florentinus (Geop. XV 2, 7) sollte die Breite eine, die Länge 2 Ellen (zu 0,462 m.) betragen. Das Bild eines Bienenstockes ist uns auf einem Relief des vaticanischen Museums (Galleria lapidaria incert. II) erhalten (abgebild. und bespr. von Hülsen Ein Monument des vat. Mus., Gross-Lichterfelde 1887); wir sehen darauf im Querschnitt zwei walzenförmige Körper mit polygonalen oder rundlichen Figuren, welche die Waben mit ihren hexagonalen Zellen darstellen; ein darüber schwebendes Flügelwesen ist eine Biene; der aufsteigende Rauch lässt auf die Vornahme der Zeidelung schliessen. Ein anderes Reliefbild, einen Korb moderner Form darstellend findet sich in Boissards Antiquitates tom. VI tab. 60, Frankf. 1597, und ist in die neuesten Bildwerke als Beispiel eines antiken Stockes aufgenommen. Der angebliche Bienenkorb steht bei Boissard neben einer weiblichen Statue, deren Piedestal die Inschrift ANNONA · AVGVSTI · CERES (vgl. CIL VI 3124*) trägt; doch ist diese eine Fälschung Boissards selbst oder doch ein Machwerk des 16. Jhdts. (Hülsen a. a. O. 10). Ebenso bedenklich steht es um die Bedeutung eines bronzenen Gerätes im Neapolitaner Museum, in der Abteilung der Terracotten. Es ist ein etwa meterhohes, bauchiges Gefäss mit abnehmbarem Deckel, im Innern in 5 Stockwerke geteilt, die nach aussen hin jedes ca. 20 kleine Löcher haben; doch das Material und die grosse Zahl der Löcher lassen mit Bestimmtheit annehmen, dass dieses Gerät mit der B. nichts zu thun hat (Hülsen a. Ο.).

Bei der Wahl des Bienenstandes (μελισσουργεῖον Aesop. 289 Η; μελισσών oder μελιττών Varr. III 16, 12, vgl. Gell. II 20, 9. Col. VIII 1, 4. [453] Geop. XV 2, 37 u. sonst; μελιτροφεῖον Varr. a. a. Ο.; μελισσαῖον Corp. gloss. lat. III 357, 64; alvarium Varr. III 2, 11. 3, 5. 12, 2. 16, 10. 11. 15. Plin. XII 98. XXI 70. 80; alvare CIL II 2242, was auch den Bienenstock bezeichnen kann; apiarium Col. VIII 1, 4. IX 3, 4. 5, 2. 7, 1. 4. 12, 4. Plin. XVIII 338. Gell. II 20, 8; mellarium Varr. III 16, 12, vgl. 3. Gell. a. a. O. 9) bevorzugte man einen nach Südosten gelegenen Ort (Varr. a. a. O. 12. Col. IX 5, 1. 7, 5. Plin. XVIII 338. XXI 80. Geop. XV 2, 1), der im Sommer kühl und im Winter warm war (Arist. h. a. IX 40, 20. Varr. Geop. aa. OO.), der den Stürmen nicht ausgesetzt war, wohin kein Vieh, keine Eidechsen noch Vögel gelangten (Verg. g. IV 9f.; vgl. Col. IX 4, 1. Pall. I 37, 1. 4), der auch möglichst fern vom Geräusch der Menschen lag (Col. IX 5, 1. Geop. XV 2, 9). Einen solchen boten besonders Felsenhöhlen (Alciphr. ep. III 23), Wildgehege (Varr. III 12, 2), die Dachvorsprünge (Varr. III 3, 5. 16, 16) oder Mauerlöcher des Landhauses, Säulenhallen, Gärten (Col. IX pr. 2. Pall. I 37, 1) oder Thalgründe, welche zugleich den Vorteil gewährten, dass die Bienen leichter mit ihrer Last heimkehren konnten (Col. IX 5, 1. 2). Doch durfte die Stelle von keinem Echo getroffen werden (Varr. III 16, 12. Verg. g. IV 50. Col. a. a. O. 6. Plin. XI 65. Pall. a. a. O. 5). Von Nebeln freie Luft (Plin. a. a. O.), klares (Ar. VIII 11. Varr. a. a. O. 27. Verg. g. IV 18. Geop. XV 2, 2–4), fliessendes (Ar. IX 40, 21. Col. IX 5, 5), aber seichtes Wasser (Varr. a. a. O.) waren den Bienen zuträglich. Wo das letztere fehlte, musste es künstlich zugeleitet (Varr. Col. aa. OO.) oder aus Brunnen in seichte Tröge geschöpft werden (Geop. a. a. O. 4), unter Umständen den Bienen durch hineingelegte Steinchen oder anderes der Art das Trinken erleichtert werden (Varr. Verg. g. IV 25f.). Wenn auch der Stand möglichst nahe der Villa (Varr. a. a. O. 15) und so der Aufsicht des Herrn möglichst leicht zugänglich sein sollte (Col. IX 5, 2. Pall. I 37, 1), so musste doch übler oder starker Geruch, der Geruch der Küchen, Bäder, Düngerhaufen (Col. a. a. O. 1. Pall. a. a. O. 4), gebrannter Krebse (Verg. g. IV 48. Col. a. a. O. 6. Plin. XI 62) u. dergl. von ihnen fern gehalten werden, ebenso Wolle (Ar. IX 40, 25), da sie sich leicht in diese verwickeln konnten (Plin. a. a. O.). Die Umgebung musste möglichst reich an Honig spendenden Pflanzen sein (Col. IX 4), daher solche auch angepflanzt werden mussten (Ar. IX 40, 26. Varr. III 16, 10. 13. Verg. g. IV 30f. Plin. XXI 70. Pall. I 37), namentlich solche, welche der Gesundheit der Bienen förderlich waren (Col. IX 5, 6). Für die Stände der einzelnen Besitzer bestimmte Solon (Plut. Sol. 23) eine Entfernung von mindestens 300 Fuss. Columella (IX 7) zog durch seinen Bienenstand eine 3 Fuss hohe und ebenso dicke Mauer, auf welcher die Stöcke zu stehen kamen, damit die Eidechsen, Schlangen und andere schädliche Tiere nicht zu diesen gelangen könnten; zwischen die Stöcke legte er Ziegel- oder Bruchsteine oder liess dazwischen kleine Zwischenräume, damit man in jeden einzelnen hineinsehen könne, ohne die nebenstehenden zu erschüttern. Auf dieser Mauer sollten die Stöcke in höchstens drei Stockwerken übereinander stehen (vgl. Varr. III [454] 16, 16), weil der Wärter die dritte Reihe nur noch mit Mühe besorgen könne. Zum Schutze gegen den Regen sollte darüber ein Dach oder wenigstens eine mit Lehm beworfene Decke von Zweigen, welche zugleich auch gegen die Hitze und Kälte schätzte, angebracht werden (Col. IX 14, 14). Eventuell sollte der Stand so angelegt sein, dass er durch ein Gebäude vor Nordwinden geschützt war, jedenfalls so, dass die Stöcke von der Morgensonne beschienen wurden, also nach Südosten lagen (vgl. S. 453). Auch konnte der Bienengarten zum Schutze gegen Feuer und Diebe von einer Mauer umgeben sein (Col. IX 6, 4; Varr. III 3, 5. Col. IX 5, 1. Geop. XV 2, 9), welche in einer Höhe von 3 Fuss über der Erde eine Reihe kleiner Öffnungen zum Durchfluge für die Bienen hatte (Col. a. a. O. 3). An diese konnte sich auf Herrengütern eine Hütte anlehnen, in welcher der Aufseher wohnte, Geräte, heilsame Kräuter und, was sonst zur Pflege kranker Bienen notwendig war, aufbewahrt wurden (ebd.). Wie sehr die Bienenstände dem Diebstahle ausgesetzt waren, geht aus Aisops Erzählungen (288 u. 289 H.) und Theokrits ‚Eros, der Honigdieb‘ (19) und andern Stellen der alten Schriftsteller hervor (Col. IX 6, 4. Pall. I 37, 1), wenn sie auch unter dem Schutze des Pan (Nikias Anth. Pal. XVI 189. Theokr. V 59), des Priapus (Verg. g. IV 111) und der Mellona (August. de c. d. IV 34. Arnob. IV 7. 8) standen. Wo die Gegend nur Nahrung bis zur ersten Honigernte bot, versetzte man die Stöcke in ergiebigere Gegenden, so in Achaia auf die athenische Weide, von Euboia und den Kykladen nach Skyros, aus ganz Sicilien nach Hybla (Col. IX 14, 19), auch am Po und in Spanien auf andere Weiden (Plin. XXI 73. 74), ein Verfahren, dessen Nachahmung Celsus den Römern empfahl (Col. a. a. O.).

Für den Bienenzüchter oder -wärter finden sich die verschiedensten Bezeichnungen: ἐσμοφύλαξ (Geop. XV 2, 9), μελισσεύς (Arist. IX 40, 16), μελισσοκόμος (Apoll. Rhod. II 131. Etym. M. 577, 41. Suid. s. v.), μελισσοπόνος (Apollonides Anth. Pal. VI 239), μελισσοτρόφος (Jos. b. Iud. IV 8, 3), μελιττουργός (Ar. V 22, 4. IX 40, 2. 3. 15. 19. 26. Theophr. h. pl. VI 2. 3. Plat. leg. VIII 842 d. Varr. III 16, 3. Aesop. 289 H. Ael. n. a. I 9. Geop. XV 3, 7. Etym. M. 458, 44. 577, 41), μελιττοπόλος (Arist. mir. ausc. 64). σμηνουργός (Ael. n. a. V 13. Poll. VII 101), apiarius (Plin. XXI 56), mellarius (Varr. a. a. O. 17), auch curator und custos. Derselbe musste nach Varro (III 16, 17) dreimal monatlich im Frühling und Sommer die Stöcke reinigen und nachsehen, ob sie in gutem Zustande seien. Eingehender waren die Vorschriften Hygins (bei Col. IX 14) über die Wartung der Bienen. In der Zeit vom Frühlingsaequinoctium bis zum 11. Mai sollte der Unrat aus den Stöcken entfernt und diese mit Rindermist, der den Bienen besonders zuträglich sei, geräuchert, dem Mist auch Rindermark zugesetzt werden, um die Rankmaden und Wachsmotten durch den Rauch zu vertreiben (vgl. Pall. IV 15, 4). In der bis zum Solstitium folgenden Zeit des Schwärmens musste darauf geachtet werden, dass die jungen Schwärme sich nicht verflogen (vgl. Col. IX 9). In den nächsten 30 Tagen erfolgte nach ihm die erste Honigernte (vgl. Pall. IV 15, 1); dann sollten auch bis zum [455] Herbstaequinoctium jeden zehnten Tag die Stöcke geräuchert und die leeren Stellen darin mit kaltem Wasser zur Kühlung besprengt, der Unrat entfernt und die Rankmaden und Wachsmotten vernichtet werden. Das letztere wurde dadurch bewerkstelligt, dass ein hohes und enges Gefäss des Abends zwischen die Stöcke gestellt wurde, auf dessen Grunde sich ein Licht befand, durch dessen Glut die Motten angelockt und getötet wurden (vgl. Pall. V 8, 7). Zwischen Ende Juli und Anfang September musste dafür Sorge getragen werden, dass die Honig sammelnden Bienen nicht von Hornissen belästigt würden. Um das Herbstaequinoctium sollte die zweite Honigernte vor sich gehen. Anfangs November mussten die Stöcke abermals gereinigt, alle Ritzen und Löcher derselben mit einem aus Lehm und Kuhmist hergestellten Kitt verstrichen (vgl. Pall. XII 8, 2) und nur die Fluglöcher offen gelassen werden, zugleich auch durch einen beweglichen Deckel jeder Stock bis an den Wabenbau verengert werden, damit die Bienen denselben leichter im Winter durchwärmen könnten, und zugleich auch mit Stroh und Laub bedeckt werden. Wenn die Bienen im Winter Hunger litten, sollten an die Fluglöcher zerstossene und in Wasser eingeweichte getrocknete Feigen, eingekochter oder Rosinen-Wein u. dergl. in kleinen Trögen dargereicht werden. Besonders gegen Ende des Winters bis in die Mitte des Februar, wann der Honigvorrat verbraucht war, sollten in die Fluglöcher süsse Flüssigkeiten eingespritzt werden. So oft der Wärter an die Arbeit ging, sollte er schon am vorhergehenden Tage sich des Liebesgenusses, des Trunks und des Genusses stark oder übel riechender Speisen u. dergl. enthalten (§ 3; vgl. Pall. I 37, 4). Eine besondere Sorgfalt war bei der Versetzung der Bienen an einen andern Ort oder in einen andern Stock zu beobachten (Varr. III 16, 21. Geop. XV 2, 11). Celsus (bei Col. IX 14, 20) verlangt vor Beginn der von ihm empfohlenen Wanderung in andere Gegenden eine sorgfältige Durchsicht der Stöcke, nur die besten Waben zu belassen und den Transport, ohne die Stöcke zu erschüttern, nur in der Nacht vorzunehmen. Mit diesen Vorschriften war natürlich die Thätigkeit des Wärters nicht erschöpft, vielmehr durfte die Beaufsichtigung der Stöcke zu keiner Zeit ausgesetzt werden (Col. IX 9, 1).

Wie Hygin und Columella sprechen auch Vergil (Georg. IV 231) und Palladius (VII 7. XI 13) nur von einer zweimaligen Zeidelung, jener im Mai und November, dieser im Juni und October; doch wurde sie auch dreimal vorgenommen, nämlich das erstemal im Mai (Varr. III 16, 33. Plin. XI 34. 35. Geop. XV 5, 1), dann um den 12. September und 11. November (Varr. a. a. O.), das zweitemal in den 30 Tagen nach der Sonnenwende (Varr. a. a. O. Plin. XI 36) oder um den 12. September (Plin. XI 41; vgl. Geop. a. a. Ο.), das dritte Ende October (Geop. a. a. O.) bis etwa Mitte November (Varr. Plin. aa. OO.); in Attika sollte die Sommerernte nach dem 7. Juli oder 23. August vorgenommen werden (Plin. XI 40), was heute bei der hymettischen B. im August geschieht; sehr unbestimmt giebt Aristoteles (V 22, 6) dafür die Zeit an, wann sich die Frucht des wilden Feigenbaumes zeige. Im allgemeinen [456] schien die Zeit dafür gekommen, wenn die Zellen mit Wachs zugedeckelt waren (Varr. II 16, 32), so Ende Juni (Col. XI 2. 50), wenn auch das Geräusch im Stocke schwächer war und die Drohnen vertrieben wurden (Pall. VII 7, 1). Bei der Zeidelung sollte man den Bienen weder zu wenig noch zu viel Waben (Ar. IX 40, 24. Plin. XI 35), jedenfalls Honig (Ar. ebd. 15) oder Bienenbrot (Plin. XI 42) zur Nahrung für den Winter lassen. Bei der zweimaligen Zeidelung wurde ihnen das erstemal der fünfte (Col. IX 15, 8, Pall. VII 7, 2), das zweitemal der dritte Teil (Col. a. a. O.) oder die Hälfte (Pall. XI 13), bei der dreimaligen die beiden ersten Male 1/10 (Varr. III 16, 33. Geop. XV 5, 4) oder das erstemal 1/15 (Plin. XI 35), das zweitemal 1/10 (Cassius Dionysius bei Plin. XI 40) das drittemal ⅔ der Waben (Varr. a. a. O. Plin. XI 42. Geop. a. a. O.) gelassen. Herausgenommen sollten besonders die fehlerhaften Waben werden (Col. IX 15, 10. Pall. VII 7, 2; vgl. Geop. XV 4, 8). Zurückgetrieben wurden die Bienen durch Rauch (Ar. IX 40, 2. Verg. g. IV 230, Aen. XII 588. Ovid. rem. am. 185. Plin. XI 45. Nonn. Dionys. V 250) von galbanum, wahrscheinlich dem Harz einer Ferulaart (Col. IX 15, 5. Pall. VII 7, 2) oder vom Rindermist (ebd. Geop. XV 5, 5. 6, 2). Dazu bediente man sich einer trichterförmigen, mit Henkeln versehenen Schmauchkanne, aus deren Spitze der Rauch durch ein kleines Loch ausströmte, wenn man sie von unten durch ein grösseres Loch anblies (Col. Pall. aa. OO.). Der beste attische Honig wurde freilich ohne Räucherung gewonnen (Strab. IX 400). Ausser der Schmauchkanne bediente sich der Zeidler zweier Messer, die 1½ Fuss lang waren, von denen aber das eine ein hakenförmiges Ende hatte, das andere am Ende möglichst scharf war; mit jenem wurden, die Waben bei kaltem oder Längsbau, mit diesem bei warmem oder Querbau losgelöst; mit jenem auch die fehlerhaften Stellen derselben ausgekratzt oder der herabgefallene Schmutz herausgeschafft (Col. IX 15, 4. 5. 9).

Der Ertrag an Honig, wohl bei der Zeidelung im Sommer, sollte sich für den Stock auf 1–1½ χοῦς, bei sehr wohlbestandenen Stöcken auf 2–2½, selten 3 χοῦς (Ar. IX 40, 24), d. h. 3,283–9,85 l. = ca. 5–15 kg. belaufen. Merula (bei Varr. III 16, 10) kannte jemand, der seine Stöcke für 5000 Pfund = 1637 kg. jährlich verpachtete, und Varro selbst (a. a. O.) spricht davon, dass zwei Brüder bei Falerii in Etrurien auf einem iugerum = 0,252 ha. sich jährlich durch Verkauf ihres Honigs 10 000 Sest. = ca. 2280 Μ. verdient hätten. Dabei ist zu berücksichtigen, das der Maximalpreis des Honigs im J. 301 n. Chr., dem heutigen ziemlich entsprechend, für 1 Sextar = ½ l., abgesehen von dem billigen Dattelhonig, 20–40 Denare = 37–74 Pf. betrug (Edict. Diocl. III 10–12). Das Wachs wurde schlecht bezahlt (Col. IΧ 16, 1), was vielleicht der Grund war, warum der pecuniäre Erfolg nicht ganz so bedeutend gewesen zu sein scheint wie heute, wenn auch die Zucht heute rationeller und daher mit grösserem Erfolge betrieben werden kann. Jedenfalls bildete die B. einen wesentlichen Bestandteil der Landwirtschaft (Cic. sen. 56) und war selbst auf sterilem Lande lohnend und hier besonders empfehlenswert (vgl. Verg. g. IV 125f.). [457]

In juridischer Hinsicht galten die Bienen, die nicht in einen Stock eingeschlossen waren, für herrenlos (Gaius Dig. XXXXI 1, 5, 2. Iust. inst. II 1, 14); als eine Eigentümlichkeit für die Honigwaben wild lebender Bienen in den Bergen Corsicas betrachtet dies Diodoros V 14. Litteratur s. unter Biene oben S. 450, vgl. auch Haberland Biene und Honig im Volksglauben, Globus XXXI 1881, 220. 235. 268.

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Bienenzucht. Die wichtigsten Autoren über Bienenkunde und B. sind in Übersetzung mit Anmerkungen veröffentlicht von J. Klek in Verbindung mit dem Entomologen L. Armbruster, der zoologische Anmerkungen und Anhänge beigesteuert hat. etc. etc.

[Klek. ]
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Bienenzucht

S IV (211,63 lies: ›S. 450 zum Art.‹).