Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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A. Antinous, Vizepräfekt von Aegypten im J. 215/16 n. Chr.
Band S VII (1940) S. 7273
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S. 2431ff zum Art. Aurelius:

39a) Aurelius Antinous, ὁ κρ(άτιστος) διαδεξάμενος τὴ[ν ἡγεμονί]αν im 24. Jahr Caracallas = 215/16 n. Chr., genannt in einem Papyrus bei Wessely Stud. Pal. II 28 = Wilcken Chrest. 209. Aus demselben Jahr ist die Subjektsdeklaration in Pap. Reinach 49 = Wilcken Chrest. 207, die ebenfalls anbefohlen ist ὑπ’ Αὐρ[ηλίου Ἀντι]νόου το[ῦ] κρα[τίσ]το[υ δια]δεξαμένου τὴν [ἡ]γ[ε]μ[ονί]αν. Beide Schriftstücke sind noch in dem genannten Jahr abgefaßt (τὸ ἐνεστὸς κδ ἔτος Stud. Pal. Z. 14. P. Rein. Z. 7); da aber in beiden der Aorist διαδεξάμενος steht, muß A. jedenfalls vor dem 29. August 216 aus seinem Amte geschieden sein, ja sogar vor dem 5. Juni 216, weil spätestens für diesen Tag Valerius Datus (Stud. Pal. Z. 10) als Praefect von Ägypten bezeugt ist durch BGU I 159 = Wilcken Chrest. 408. Zwar ist eine auf seinen Befehl eingereichte Subjektsdeklaration (Pap. Lond. III 30, 935) schon vom 12. März 216 (16. Phamenoth des 24. Jahres) datiert, doch scheint hier ein Versehen des Schreibers vorzuliegen, denn die mit dieser Eingabe eng zusammengehörende [73] P. Lond. III 31, 936 (von der Schwester des Aur. Herminos, der die andere eingereicht hat) trägt das Datum 20. Phamenoth des 25. Jahres, und ist doch offenbar nur wenige Tage später, am 16. März 217 geschrieben. Nicht zutreffend hingegen ist die Bemerkung von V. Martin Münch. Beitr. Papyrusforsch. XIX (1934) 160, 105, daß der Erlaß des A. noch vor dem Beginn des 24. Jahres herausgekommen sein muß. Denn wir finden noch im 24. Jahr (vgl. Kol. III 9) Septimius Heraclitus als Praefecten von Ägypten im Amt, BGU II 362 Kol. VII 8f. 20 = Wilcken Chrest. 96, wie sich daraus ergibt, daß er nicht als ἡγεμονεύσας, sondern mit dem ihm gebührenden Rangtitel als λαμπρότατος ἡγεμών bezeichnet ist. — Über die Umstände, die zur Einsetzung des A. als Vizepraefecten von Ägypten führten, s. Pap. Arch. IV 151f. und (abweichend) P. M. Meyer Klio VII (1907), 126—129. Ob auch er wie C. Caecilius Salvianus, C. Iulius Priscus und Ti. Claudius Herennianus als Iuridicus von Ägypten mit der Stellvertretung des Praefecten betraut wurde, läßt sich nicht erkennen.

[Stein. ]

Nachträge und Berichtigungen

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Band R (1980) S. 57
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39a) S VII, s. [37 b]).

[37 b) (K) A. Antinous, Vizepräfekt von Aegypten im J. 215/6 n. Chr. S VII.