7) C. Ateius Capito, Volkstribun im J. 699 = 55, als Pompeius und Crassus sich des Consulates bemächtigt hatten. Er und P. Aquillius Gallus (Aquilius Nr. 25) waren die einzigen unter den Tribunen jenes Jahres, welche die Sache der Senatspartei gegen die verbündeten drei Machthaber vertraten, Dio XXXIX 32, und M. Cato und Favonius in ihrer Opposition unterstützten, ebd. 34. Vergebens suchte A., in Gemeinschaft mit diesen die Durchbringung der Gesetzesvorschläge des Tribunen C. Trebonius zu hindern, nach welchen Pompeius Spanien, Crassus Syrien als Provinzen erhielten, ebenso die Vorschläge, welche die Consuln zu Gunsten Caesars einbrachten, ebd. 32–36. Als Crassus und Pompeius Aushebungen veranstalteten, traten ihnen A. und Gallus entgegen und versuchten auch diese zu hindern; A. verhaftete sogar Crassus, der durch die Einsprache anderer Tribunen befreit ward, ebd. 39. Plut. Crass. 16. Als Crassus vor dem Auszug auf dem Capitol opferte, verkündete ihm A. unheilvolle Vorzeichen und begleitete seinen Aufbruch mit feierlichen Verwünschungen, Dio Plut. a. a O., vgl. Appian. b. c. II 18. Der Censor Appius Claudius belegte ihn deshalb mit der censorischen Rüge, quod ementitum auspicia subscriberet Cic. div. I 29. Später scheint A. seine Haltung geändert zu haben; Cicero verwandte sich im J. 708 = 46 ad fam. XIII 29 bei L. Plancus, um dessen Fürsprache bei Caesar in der Erbschaftsangelegenheit von T. Antistius, einem Verwandten des A., der diesen zum Erben eingesetzt hatte (vgl. Antistius Nr. 22); Cicero sagt von ihm dort. § 6 semper Caesarem coluit et dilexit und führt es auf A.s Einfluss zurück, dass er selber während des Bürgerkrieges sich nicht ganz den Pompeianern in die Arme geworfen habe. Dass aber A. nicht zu den eigentlichen Parteigängern Caesars gehört hat, geht [1904] daraus hervor, dass Cicero für ihn die Fürsprache eines dritten bei Caesar für nötig hielt. Im J. 709 = 45 besuchte er Cicero auf seinem Tusculanum und brachte ihm städtische Neuigkeiten (nosti diligentiam Capitonis in rebus novis perquirendis), Cic. ad Att. XIII 33, 4; im J. 710 = 44 richtete Cicero zwei Briefe an A. mit der Bitte, er solle bei dem ihm befreundeten L. Plancus, der damals designierter Praetor war, seinen Einfluss zu Atticus Gunsten in der Angelegenheit der Buthrotii geltend machen. Später wird er nicht mehr erwähnt. – Derselbe scheint gemeint zu sein Cic. ad Att. X 8, 3 C. Ateii (der Mediceus Cateli) Plaguleium (clientem), doch ist die Lesart nicht sicher.