Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Plancus, C. hieß L. Plautius Plancus, praetor 43 v. Chr.
Band XVI,1 (1933) S. 541544
GND: 1185227547
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26) C. Munatius Plancus war ein Bruder des L. Munatius Plancus Nr. 30, wurde von einem L. Plautius adoptiert und nannte sich seitdem mit dem Praenomen dieses seines Adoptivvaters und mit dem Cognomen seines leiblichen Vaters L. Plautius Plancus (Aufschrift seiner Denare um 707 = 47 Mommsen Münzw. 651. Babelon Monn. de la rép. rom. II 325–327. Bahrfeldt Nachtr. u. Berichtig. I 206f. II 67. Grueber Coins of the roman rep. I 516f.). In der literarischen Überlieferung wird bei ihm die Form des Geschlechtsnamens Plotius bevorzugt, die sich zu Plautius verhält wie Clodius zu Claudius; so heißt er bei Plin. n. h. XIII 25 (daraus Solin. 46, 3 p. 177, 14f. M.²): L. Plotius, L. Planci bis consulis censorisque frater. In Ciceros Briefen ist gewöhnlich von ihm als Plancus schlechthin (ad Att. XV 29, 3: Plancus ... hic Buthrotius nach 1 zur Vermeidung von Mißverständnis) oder als Bruder des L. Munatius Plancus Nr. 30 die Rede; aber die vollständigste Briefaufschrift (ad Att. XVI 16 A) bietet in Übereinstimmung mit dem Denar und mit Plinius: M. Cicero L. Planco praet. desig. sal., wo die Änderung des L. in Cn. willkürlich und nur als Nomen nicht Munatius, sondern Plotius, zu ergänzen ist (Mommsen bei Borghesi Oeuvres I 203, 2). Abweichend heißt es bei Val. Max. VI 8, 5: C. Plotius Plancus [542] Munatii Planci consularis et censorii frater; falls hier das Praenomen nicht einfach verschrieben ist, so kann es ganz wohl das vor der Adoption von M. geführte sein, zumal da C. auch sonst bei den Munatii begegnet (Nr. 5–7; dagegen Cn. nur Nr. 27). Als erwachsener Mann hieß also M. stets L. Plotius Plancus. Daher kann seine früheste Erwähnung die bei Caes. bell. civ. III 19, 6 sein: Bei einer Verhandlung zwischen Pompeianern und Caesarianern vor Dyrrhachium im J. 706 = 48 eröffneten jene plötzlich den Angriff und verwundeten mit ihren Geschossen mehrere von diesen, darunter den jüngeren L. Cornelius Balbus (o. Bd. IV S. 1269, 35f.) und L. Plotius, der also am Bürgerkrieg auf Caesars Seite teilnahm, aber persönliche Verbindungen mit der Gegenpartei aufrecht hielt, was zu seiner späteren Stellung paßt. Etwa im folgenden J. 707 = 47 prägte er in Caesars Auftrag Silbergeld mit seinem vollen Namen: L. Plautius Plancus (s. o.), während die im J. 709 = 45 geschlagenen Goldstücke des Dictators mit dem Namen: L. Planc(us) praef(ectus) urb(i) vielmehr von seinem Bruder Nr. 30 herrühren (s. d.). Als Caesar Anfang 710 = 44 die wichtigsten Beamtenstellen für die zwei nächsten Jahre besetzte (s. Ed. Meyer Caesars Monarchie 455f.), designierte er den Bruder L. Munatius Plancus zum Consul für 712 = 42 und den L. Plotius Plancus zum Praetor für 711 = 43 (Briefaufschrift Cic. ad Att. XVI 16 A. B. E). Zunächst aber, im J. 710 = 44 selbst, war dieser Triumvir für Ackeranweisungen und Koloniegründungen mit C. Ateius Capito (ebd. C. F. s. o. Bd. II S. 1904, 6ff.) und C. Cupiennius (ebd. D. s. o. Bd. IV S. 1759f.) und hatte die Ansiedlung von Veteranen im Gebiet von Buthroton in Epirus in die Wege zu leiten. Da Atticus in der Nachbarschaft große Besitzungen hatte, trat er für die Buthrotier ein und erlangte mit Ciceros Hilfe von Caesar die Zusage ihrer Schonung; trotzdem wurde mit der Enteignung der Grundstücke begonnen und die Tätigkeit der Kommission auch nach Caesars Tode wieder aufgenommen, so daß sich Cicero Anfang Juli in mehreren Briefen unmittelbar an ihren Führer L. (Plotius) Plancus und seine beiden Genossen wandte (kurze Erwähnung ad Att. XV 27, 2: De Planco memini; an einem der nächsten Tage XVI16, 1: Ad Plancum scripsi, misi. Habes exemplum; dazu die Beilagen A. B. E an Plancus, C. D. F an die beiden anderen Kommissare). Aber inzwischen hatte die ganze Sache einen unerwarteten Ausgang genommen; vgl. darüber ebd. XV 29, 3 vom 6. Juli, Nachschrift: Formiani ... Plancum se aiebant hunc Buthrotium (zum Unterschied von 1: De Planco et Decimo sane velim, wo die für 712 = 42 designierten Consuln Nr. 30 und D. Brutus gemeint sind) ... III Non. vidisse demissum, sine phaleris; servulos autem dicere eum et agripetas eiectos a Buthrotiis. XVI 1, 2 vom 8. Juli: Quid est ... quod agripetas Buthroti concisos audio? Quid autem Plancus tam cursim – ita enim inaudiebam – diem et noctem? XVI 4, 3 vom 10. Juli: De Buthrotiis undique quaerens nihil reperiebam. Alii concisos agripetas, alii Plancum acceptis nummis, relictis illis aufugisse (vgl. noch 2, 1 vom 11. Juli. Ed. Meyer 487f. o. Bd. III S. 1084). Als einer der [543] Praetoren des J. 711 = 43 war L. Plotius Plancus der gegebene Vermittler zwischen dem Senat in Rom und seinem Bruder, dem Statthalter großer Teile Galliens. Dieser machte gemeinsam mit M. Lepidus, seinem Kollegen in der Narbonensis, im März einen Versuch, den Frieden mit M. Antonius zu empfehlen; der Senat verhandelte darüber am 20. März, und Cicero wandte sich in der XIII. Philippika gegen die Anregung der beiden gallischen Statthalter; an demselben Tage noch teilte er dem Munatius mit, daß sein Bruder und C. Furnius ihm die Antwort des Senats überbringen und ihn in seine Schranken zurückweisen sollten (fam. X 6, 1f.). Der Praetor blieb nun einige Zeit bei dem Statthalter und bestärkte ihn in der Tat, gemeinsam mit Furnius und M. Iuventius Laterensis (o. Bd. X S. 1367, 7ff.), im Festhalten an der Sache des Senats (Plancus an Cic. fam. X 11, 3), wurde auch von ihm in der Zeit von Ende April bis Mitte Mai als Führer der Reiterei verwendet (ebd. 11, 2. 15, 3f.). Aber je unsicherer die Haltung des Munatius wurde, um so mehr schienen sich auch die Wege der Brüder zu trennen, so daß der Statthalter eine Erkrankung des Bruders benutzte, um ihn aus der Provinz zu entfernen und wider seinen eigenen Wunsch heimzuschicken, zumal da nach dem Tode der Consuln Hirtius und Pansa ein so tüchtiger und gutgesinnter Praetor vor allem in der Hauptstadt am Platze wäre. Die diesbezüglichen schmeichelhaften Wendungen vom 18. und 20. Mai (ebd. 21, 7 und 17, 2) müssen mit dem Schicksal des Iuventius und mit dem des Praetors selbst zusammengehalten werden, damit man auch zwischen den Zeilen lesen und die Gesinnung des Briefschreibers richtig würdigen kann. In Rom hielt der zurückgekehrte Praetor auch weiterhin mit Cicero zusammen, wie dessen letzter an den treulosen Statthalter gerichteter Brief von Ende Juni zeigt (ebd. 22, 1). Daher teilte er auch Ende des Jahres dessen Geschick, indem er auf die Proskriptionsliste gesetzt wurde, und zwar als einer der höchsten im Amt befindlichen Magistrate an hervorragender Stelle (Appian. bell. civ, IV 46; vgl. Dio LIV 2, 1: τοῦ Πλάγκου ἐκείνου τοῦ ἐπικηρυχθέντος trotz der Übergehung XLVII 6, 3). Daß L. Munatius Plancus als einer der mächtigsten Bundesgenossen der Triumvirn seine Zustimmung zu dieser Ächtung des Bruders geben mußte, ist nicht zu bezweifeln; daß aber er selbst sie veranlaßt habe, ist doch wohl eine Übertreibung des Velleius (II 67, 3), der ihm eine im allgemeinen nicht unberechtigte, aber bisweilen allzu gehässige Abneigung entgegenbringt (vgl. 63, 3. 74, 3. 83, 1–3. 95, 3). Plotius rettete sich bis ins Gebiet von Salernum und verriet dann den Verfolgern seinen Schlupfwinkel durch den starken Duft eines von ihm gern gebrauchten Parfüms (Val. Max. VI 8, 5. Plin. n. h. XIII 25; daraus Solin. 46, 3); die ihn begleitenden treuen Sklaven, die zuerst ergriffen wurden, verweigerten auch unter Martern die Angabe seines letzten Verstecks, bis er selbst ihre Qualen nicht mehr ertragen wollte und heraustrat, um sich den Mördern auszuliefern (Val. Max.). Als ein Mann, der nach Ausweis dieser Anekdote delicatiore vitae genere bekannt war (so Val. Max.; vgl. die sittliche Entrüstung des Plinius: [544] quo dedecore tota absoluta proscriptio est), ist er gelegentlich auch für den von Horat. sat. II 2, 50 verspotteten Praetorier gehalten worden, der junge Störche als Leckerbissen auf die Tafel brachte (Porphyrio z. d. St. s. u. Bd. II A S. 1436, 38ff.). Die Behandlung dieses L. Plotius Plancus unter seinem ursprünglichen Gentilnamen Munatius bezweckt die Berichtigung der unzutreffenden Darstellung, die Drumann an der entsprechenden, Stelle bietet (GR² I 273. IV 232).