Die Aufgabe Seite 1–7.
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Erster Abschnitt.
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Seite
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Luthers Urtheil über die Tetrapolitana |
010
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Bucer, der Abendmahlstreit ein Wortstreit |
011
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Melanchthon dagegen |
015
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Kanzler Brück bezeichnet die Differenzpunkte |
015
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Luthers Urtheil über Bucers Auffassung |
016
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Luthers Bedingungen einer Vereinbarung |
016
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Luthers Erklärung über die Vorschläge Bucers |
017
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Melanchthons Instruction nach Cassel |
020
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Melanchthon und Bucer in Cassel |
020
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Bucers Bekenntniss in Cassel |
021
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Die Zusammenkunft in Wittenberg |
022
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Der Bericht des Myconius |
022
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Inhalt der Concordie in Betreff des Abendmahls |
026
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Die noch bleibende Meinungsverschiedenheit über den Genuss der Ungläubigen |
027
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Der Bericht Bernards |
027
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Luther willigt in die Einigung, weil die Oberländer sich jetzt vollständig zu seiner Lehre bekannten, und hat nicht vor der noch möglichen Differenz die Augen verschlossen |
029
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Die Erklärung der Schweizer an Luther über die Wittenberger Concordie und ihre declaratio |
031|
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Luthers Aeusserungen über die declaratio |
032
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Luthers Antwort an die Schweizer, 1. Decbr. 1537 |
033
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Wie lässt sich das Verhalten Luthers zu den Schweizern erklären? Er will nicht die Hand des Friedens bieten, während sie noch abwichen |
035
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Er will nur Bucern sein Werk, die Schweizer zur Annahme seiner Lehre zu bewegen, erleichtern |
036
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Ein Blick auf die Verhandlungen Bucers mit den Schweizern |
037
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Diese gehen von der Voraussetzung aus, Bucer sei in der Lehre ganz mit ihnen conform, und sind entschlossen, eine Concordie nie mit Preisgebung ihrer Lehre einzugehen |
037
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Die Helvetica prior an Luther nach Eisenach |
039
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Bucer weder gegen Luthern noch gegen die Schweizer wahr |
040
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Bucer hat Schuld an dem Missverständniss zwischen Luthern und den Schweizern |
043
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Lutheranisirende Partei in Bern und Basel u. a. O. |
044
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Warum es zuletzt zum Bruch kam zwischen Luthern und den Schweizern |
047
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Luthers missliebige Aeusserungen über Zwingli in einem Brief an die Venetianer |
048
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Luthers Unmuth bricht los. Sein kurzes Bekenntniss von 1544 |
049
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Der Schweizer Aufnahme der Aeusserungen Luthers und ihre Antwort darauf |
050
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Der Bruch zwischen beiden Theilen besiegelt |
051
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Der Verlauf der Sache. Luther brach mit den Schweizern, sobald er inne geworden, dass keine Einheit erzielt sei. Luthers günstige Aeusserungen über Calvin und dessen Abendmahlslehre kein Beweis dagegen |
051
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Ist Luther in der letzten Zeit wieder zu milderer Gesinnung zurück gekehrt? Der Bericht des Alesius |
053
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Der Bericht Hardenbergs. Die reformirte Kirchenzeitung |
054
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Die Catechismen Luthers |
056
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Die Augsburgische Confession und Apologie |
061
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Die Schwabacher Artikel mit denen in der Augustana verglichen |
062
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Die Apologie. In ihr keine Lehre zu Gunsten der Zwinglischen |
071
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Die Schmalkalder Artikel |
075
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Der Convent bekennt sich nur zur Augustana, Apologie und dem tractatus de potestate et primatu papae |
079|
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Die in den Schmalkalder Artikeln enthaltene Lehre keine andere als die in den voranstehenden Bekenntnissen |
080
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Das angebliche System Melanchthons. Melanchthon kein speculativer Geist |
084
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Melanchthons Schwankungen in der Abendmahlslehre |
085
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Melanchthon hat keine feste Ansicht von der ersten Zeit an gehabt und vertreten |
087
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Melanchthons Wandlung in der Abendmahlslehre fällt in die Zeit nach 1530, und Mel. hat sein Abgewichensein von der Lehre Luthers nie offen ausgesprochen |
088
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Hat Melanchthon in die späteren Ausgaben der Augustana seine von Luthern abweichende Lehren hineinlegen wollen? |
089
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Der Grund der Veränderung des Art. X der Augustana |
091
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Der Stand der Dinge zur Zeit als Luther starb |
096
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Nach Luthers Tod nicht nothwendig ein Bruch zwischen den Anhängern Luthers und Melanchthons voraus zu sehen |
097
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Zweiter Abschnitt.
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Die Geschichte des Leipziger Interims |
100
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Das Leipziger Interim ein Werk des Kurfürsten Moritz |
105
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Der Kurfürst gewinnt die Theologen für seinen Plan |
106
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Was bestimmte die Theologen zu ihrer Stellung im Interim? |
107
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Der Inhalt des Leipziger Interim |
110
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Waren alle Aenderungen in der Gottesdienstordnung, in welche die Theologen willigten, adiaphora? |
111
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Durch das Leipziger Interim der Bestand der evangelischen Kirche gefährdet. Die Urtheile des Brenz und der Schweizer darüber |
114
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Der kursächsischen Theologen Bekenntniss, dass sie nicht frei von Schuld seien |
115
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Die Folgen des durch das Interim veranlassten Streits der lutherischen Theologen untereinander |
116
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Melanchthons Brief an Carlowitz |
116
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Melanchthon mit dem ganzen Gang, den die Reformation genommen vielfach unzufrieden |
117
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Der Gegensatz zwischen den Philippisten und Lutheranern |
119|
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Der Gang der Entwicklung der Abendmahlslehre in der Schweiz |
120
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Zwinglis Lehre |
121
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Der Unterschied in der Lehre Luthers und Zwinglis |
124
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Die Zeitgenossen Zwinglis in der Schweiz gingen über dessen Bekenntniss nicht hinaus, sondern hielten an seiner Grundlehre vom Abendmahl fest |
126
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Calvins Stellung zu den Schweizern und zu Luthern |
128
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Calvin beseitigt die Vorurtheile, die man in der Lehre gegen ihn hat |
129
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Calvins Aeusserungen über Bucer und dessen Unionsbestrebungen |
131
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Calvins Stellung zur Abendmahlslehre Luthers und Zwinglis |
132
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Calvin in der Abendmahlslehre dem Zwingli näher als dem Luther |
136
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Im Hauptpunkt der gleiche Unterschied zwischen Calvin und Luther, wie zwischen Zwingli und Luther |
138
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Bei Calvins Stellung zur Lehre der Schweizer kam es unschwer zu der Vereinbarung zwischen ihm und ihnen im consensus Tigurinus |
139
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Der consensus Tigurinus verglichen mit der confessio Helvetica prior |
140
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Der consensus Tigurinus steht auf dem Boden des Zwinglianismus |
142
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Die Annahme des consensus Tigurinus in der Schweiz |
143
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Durch den consensus Tigurinus war vorerst in der Schweiz eine einheitliche Lehre in Betreff des Abendmahls gewonnen |
143
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Durch den consensus Tigurinus wird die Differenz mit der Lehre Luthers, welche man als noch vorhanden anerkannte, gefestigt, und allen Reformirten in einem bestimmt ausgeprägten Ausdruck zum Bewusstsein gebracht. Die Wittenberger Concordie damit vollständig zu Grabe getragen |
144
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Der Bruch mit der Wittenberger Concordie auch von anderer Seite her vollzogen, von Peter Martyr |
144
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Was hat dem Westphal Anlass zur Erneuerung des Abendmahlstreits gegeben? |
146
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Das Gefallen deutscher Theologen am consensus |
147
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Calvins Absichten mit dem consensus Tigurinus in Bezug auf Deutschland |
149
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Westphals erste Schrift |
151
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Westphals zweite Schrift |
152
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Die Antwort der Schweizer auf Westphals Schriften durch ein besonderes Ereigniss veranlasst – durch die Geschicke der aus England vertriebenen wallonischen Gemeinde in Dänemark und in lutherischen Städten Deutschlands |
152
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Johann a Lasco in Kolding |
153
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Die Flüchtlinge abgewiesen in Rostock, Wismar, Lübeck und Hamburg |
154
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Sie finden Aufnahme in Emden |
155|
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Die Entrüstung in den reformirten Kreisen über die Erlebnisse dieser Fremdengemeinde in Deutschland |
155
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Kritik des Verfahrens, das sie zu erdulden hatte |
155
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Ihre Forderung der Religionsübung nach ihren Gebräuchen |
156
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Sie provociren durch ihre Forderung von Colloquien |
157
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Das Auftreten Westphals durch die vorliegenden Umstände gerechtfertigt |
158
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Calvin betrachtet den Westphal als den muthwilligen Erneuerer eines Streits, der schon fast erstickt gewesen |
159
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Calvin will seine erste Schrift gegen Westphal als Confessionsschrift herausgeben |
161
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Bullinger wider den Standpunkt, den Calvin in dem Streit mit Westphal einnahm |
162
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Die zwei anderen Schriften Calvins gegen Westphal |
163
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Der unwürdige Ton in den Schriften Calvins |
164
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Die Weise, wie Calvin seine Lehre vertritt |
166
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Der Gang der ersten Schrift Calvins |
169
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Westphals Antwort in gemässigter, ja bescheidener Weise |
170
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Westphal geht von der Annahme aus, dass die Sache noch wesentlich so stehe wie zur Zeit Luthers |
171
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Westphal: man weiss nicht, wie man mit den Behauptungen der Sacramentirer daran ist |
171
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Westphals Beweis, dass Calvin in seiner letzten Schrift die exhibitio corporis Christi nicht anders verstehe als in den früheren |
172
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Dass seine Abendmahlslehre eine andere sei als die Luthers |
173
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Calvins Rechtfertigung seiner Lehre |
173
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Es war nicht Westphals Beruf die Abendmahlslehre Calvins zu widerlegen, es ist aber zuzugestehen, dass Westphal den Calvin nicht immer richtig gefasst hat |
174
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Die Wirkung des Streits zwischen Westphal und Calvin, – Die Zeugnisse für die Lehre Luthers von den niedersächsischen Ministerien und von den Würtembergern |
175
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Joh. a Lasco aus Ostfriesland vertrieben. Die Wallonische Gemeinde in Frankfurt |
176
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Der Frankfurter Magistrat fragt nach den Abweichungen der Fremden vom Augsburgischen Bekenntniss |
177
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Hartmann Bejer theilt es dem Westphal mit. Westphal überschickt einen Brief Luthers |
177
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Streit zwischen Westphal und Lasco |
177
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Lasco und Brenz. Das Colloquium zwischen Brenz und Lasco. Des Brenz Bericht darüber |
177
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Brenz, 3 Predigten über 1. Cor. 11, die Lehre von der leiblichen Gegenwart Christi im Abendmahl betr. |
178|
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Lasco an Bullinger und Brenz, um sie für Veranstaltung eines Religionsgesprächs zu gewinnen |
179
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Bullinger über die Einigungsversuche und das Verhältniss der Schweizer zur Augustana |
180
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Calvin, über seine Stellung zur Augustana |
181
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Lascos Behauptung, er lehre conform der Augustana, die heutigen Lutheraner könnten sich aber nicht auf dieselbe berufen |
182
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Die Tragweite dieser Behauptung für die Protestanten |
183
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Hardenberg früh im Verdacht, dass er vom Abendmahl nicht rein lutherisch lehre |
186
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Die weiteren Verdachtsgründe gegen Hardenberg. Hospinian über Hardenberg |
186
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Beginn des Streits durch Timanns Schrift: farrago |
187
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Der Streit dreht sich zuerst um die Lehre von der Ubiquität des Leibes Christi |
187
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Der Bremer Rath fordert von Hardenberg und von dem Superintendenten der Stadt ein Bekenntniss über das Abendmahl |
187
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Hardenbergs Künste, um einem unumwundenen Bekenntniss zu entgehen |
188
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Hardenbergs Erklärungen über die Augustana und die Wittenberger Concordie |
190
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Hardenbergs drei Erklärungen über Abendmahl und Ubiquität |
191
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Tilemann Heshus nach Heidelberg berufen |
194
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Die Amtsentsetzungen, die er erfahren |
195
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Sein Auftreten und seine Neuerungen in kirchlichen Dingen in der Pfalz |
196
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Der kirchliche Zustand des Landes |
197
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Melanchthon über die Pfalz |
197
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Die Veränderungen, die Heshus vornahm, erklären sich aus dem kirchlichen Zustand des Landes |
200
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Entstehung der Reibungen zwischen Heshus und der Universität und Geistlichkeit. Der Schullehrer Herxhamer. Klebitz |
201
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Tod des Kurfürsten Otto Heinrich. Streit über die Ertheilung der Doctorwürde an Stephan Sylvius |
202
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Klebitz, Baccalaureus der Theologie in Heidelberg. Heshus gegen dessen zwinglische Thesen |
203|
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Graf Erbach will in dem Streit zwischen Heshus und Klebitz Ruhe stiften. Heshus thut den Grafen in den Bann. Aergerliche Auftritte zwischen Heshus und Klebitz und den Geistlichen. Heshus thut den Klebitz in Bann |
204
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Kurfürst Friedrich III. schreibt eine Formel vom Abendmahl vor, welche alle Geistlichen sich aneignen sollen. Die lutherische Partei mit Heshus dagegen |
205
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Heshus über den Unterschied der confessio invariata und variata |
205
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Der Kurfürst entsetzt den Heshus und Klebitz |
205
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Das Urtheil über diese Vorgänge |
206
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Heshus hat in der Sache Recht, die Weise der Bekämpfung nicht zu billigen. Der weitere Verlauf der Dinge |
207
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Der Kurfürst holt ein Gutachten bei Melanchthon ein |
208
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Die Lage der Dinge durch Schuld der Cryptocalvinisten so, dass sie den Kurfürsten verwirren konnte |
208
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Melanchthons Gutachten |
209
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Einsetzung eines Kirchenraths in Heidelberg |
210
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Des Erast Gutachten über das Abendmahl |
211
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Colloquium sächsischer Theologen mit kurpfälzischen auf Andringen des Herzogs Johann Friedrich von Sachsen |
212
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Der Kurfürst umgiebt sich mit Theologen seiner Richtung, beruft die Theologen Caspar Olevianus, Zacharias Ursinus, Tremellius |
213
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Reformirung des Gottesdienstes |
214
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Einführung des Heidelberger Catechismus |
214
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Ist die Pfälzische Kirche durch die Anordnungen des Kurfürsten eine reformirte geworden? |
214
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Die Bedeutung des Uebertritts der Pfälzer Kirche zum Calvinismus |
216
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Wie erklärt sich der Uebergang des Kurfürsten zum Calvinismus? |
217
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Des Kurfürsten Glaubensfreudigkeit auf dem Augsburger Reichstag von 1566 |
224
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Die Resolution des Kaisers in Betreff Friedrichs III. und die Antwort der Stände |
224
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Die Stellung des Brenz in Würtemberg. Brenz Verfasser des schwäbischen Syngramma |
226
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Ob das Syngramma Luthers Lehre vom Abendmahl enthält? |
227
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Die Haltung des Brenz bis zum Jahr 1559 |
233
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Des Brenz Haltung in dem Streit zwischen Tossanus und Engelmann. Brenz hält an der Lehre fest, dass auch die Unwürdigen im Abendmahl den Leib des Herrn empfangen |
234|
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In welchem Sinn Brenz es versteht, dass Leib und Blut Christi auch ohne Abendmahl von den Frommen empfangen werde |
235
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Brenz über Luthers letztes Bekenntniss vom Abendmahl |
237
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Von 1544 bis 1556 keine Aeusserungen von Brenz über das Abendmahl |
237
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Brenz hielt sich mit den anderen lutherischen Theologen in dem ausgebrochenen Streit erst zurück |
237
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Des Brenz Stellung zu Lasco. Seine Schrift auf Anlass des Streits zwischen Westphal und Calvin. Seine Vorrede zu der Schrift Andreäs |
237
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Brenz gedenkt keines Unterschieds zwischen der Lehre Zwinglis und Calvins |
238
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Brenz tritt im eigenen Land dem Calvinismus entgegen |
238
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Bartholomäus Hagen. Sein Glaubensbekenntniss den Superintendenten des Landes zur Censur zugeschickt |
238
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Die Stuttgarter Synode nimmt das von Brenz vorgelegte Glaubensbekenntniss an |
239
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Der Anlass zu diesem Glaubensbekenntniss. Es enthält die Lehre Luthers, aber so, dass eine Missdeutung und Umdeutung zu Gunsten des Calvinismus abgewehrt war |
239
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Die Bedeutung des Bekenntnisses der Stuttgarter Synode. Dasselbe constatirt die Differenz zwischen der Abendmahlslehre Luthers und Calvins; es betont die Lehre von der Ubiquität Christi |
241
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Brenz hat den Anstoss gegeben zu weiterer Ausbildung der Christologie |
242
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Die schwäbische Kirche, vertreten durch Brenz und Andreä, die sächsische, vertreten durch Martin Chemnitz, gehen in der Christologie erst auseinander. Eine Einigung in der Concordienformel |
242
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Brenz im Streit über die Ubiquitätslehre mit Bullinger, Peter Martyr und Beza. Des Brenz zwei grosse Schriften de majestate Christi |
242
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Das Colloquium in Maulbronn über die Lehre von der Person Christi |
242
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Die Anhänger Melanchthons in Wittenberg und Leipzig kündigen sofort nach dem Tod Melanchthons durch Paul Eber an, dass sie in der Lehre vom Abendmahl zu Melanchthon stehen |
243
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Der Kurfürst fordert (1560) von den Wittenberger und Leipziger Theologen eine Erklärung über ihre Lehre vom Abendmahl. Paul Eber übernimmt die Abfassung derselben |
244
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Die Erklärung so angethan, dass sie den Kurfürsten täuschen konnte |
244
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Die Geistlichen in Siebenbürgen sind in der Lehre vom Abendmahl in zwei Parteien gespalten. Der Fürst Johann II. sendet die Confessionen| beider Theile an die Universitäten Wittenberg, Leipzig und Rostock zur Begutachtung |
245
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Das gemeinsame Responsum der Wittenberger und Leipziger |
245
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Das Rostocker Responsum bezeichnet den Gegensatz zwischen lutherischer und reformirter Lehre bestimmter |
247
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Durch Schriften in den Jahren 1562 und 1563, einerseits von Chemnitz, Heshus, Brenz, Andreä, anderseits von Bullinger, Beza, P. Martyr, tritt der Gegensatz zwischen beiden Theilen immer stärker hervor |
248
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Der Kurfürst von Sachsen, darauf aufmerksam gemacht, dass seine Theologen suspekt seien, beruft sie 1561 nach Dresden |
248
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Der bemerkenswerthe Vorfall, der sich nach Peucer vor der Reise nach Dresden in Wittenberg zwischen ihm und Eber zugetragen haben soll |
249
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Berathung der kursächsischen Theologen in Eulenburg über ein Consilium, das man einem ungarischen Magnaten über die Frage zu geben hatte, wie man sich gegen die in Ungarn auftauchenden Anhänger der calvinischen Abendmahlslehre zu verhalten habe |
250
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Ihr Bericht darüber vom 11. Juli 1563 an den Kurfürsten. Sie bekennen darin eine Gegenwart des Leibes Christi im Abendmahl, verstehen diese aber nicht im Sinn der lutherischen Kirche |
251
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Ebers Schrift vom Abendmahl 1563. Sie wird ihm von seinen Freunden als Apostasie gedeutet, den Flacianern genügte er aber damit doch nicht und den Wittenbergern hat er damit Anstoss gegeben |
252
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Eber scheint die lutherischen Theologen mit dieser Schrift getäuscht zu haben |
253
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Peucer hätte gern gesehen, dass die Wittenberger mit der Wahrheit herausgerückt wären |
253
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Der Wittenberger Gutachten über den Heidelberger Catechismus |
254
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Der Wittenberger Gutachten über die Schriften von Brenz und Andreä |
255
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Die Censur der Würtemberger Theologen über dieses Gutachten |
255
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Die Stellung der Wittenberger bei dem Kurfürsten wird jetzt eine ernstere |
256
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Sie erhalten Verstärkung an den Theologen Pezel, Cruciger und Widebram und nehmen den Kurfürsten gegen die Flacianer ein |
256
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Der Kurfürst, durch das Colloquium zu Altenburg (1568) verstimmt, fordert Verpflichtung seiner Geistlichen auf das corpus doctrinae Misnicum |
256
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Es wird jetzt Taktik der Wittenberger, sich immer auf dieses corpus doctrinae Misnicum zu berufen |
256
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1571 wird ein neuer Catechismus in Wittenberg ausgegeben |
257
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Der Grund der Herausgabe in der von der Wittenberges Fakultät unterschriebenen Vorrede angegeben |
257|
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Die Ausstellungen der Lutheraner an demselben |
258
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Zur Verteidigung des Catechismus geben die Wittenberger (1571) die Grundveste heraus |
259
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Die Grundveste geschrieben mit kluger Berechnung auf die damalige Stimmung des Kurfürsten |
260
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Die gegen sie ergangenen Angriffe sollen ihren Grund nur in dem Hass der Flacianer gegen sie haben |
260
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Die Grundveste erinnert an die Irrthümer der Flacianer |
260
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Die neuen Ubiquitisten (die Flacianer, Brenz, Andreä, M. Chemnitz) sind Häretiker wie Schwenkfeld |
261
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Der Catechismus wird gegen die Anschuldigungen des Boëtius und Chemnitz gerechtfertigt |
261
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Es handle sich im Streit nicht um die Lehre vom heiligen Abendmahl, sondern um die von der Person Christi |
261
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Schriften der Lutheraner gegen die Grundveste |
261
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Der Kurfürst beruft die Wittenberger (10. Octbr. 1571) nach Dresden |
261
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Sie legen ihr Bekenntniss ab im consensus Dresdensis |
262
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Des Lucas Osiander Censur des consensus Dresdensis |
262
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Der Kurfürst hat kein Arg an demselben |
263
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Der Kurfürst lässt die Flacianer seinen Unmuth fühlen |
263
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1574 erscheint die exegesis perspicua |
264
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Untersuchung der Frage, wer ihr Verfasser ist? |
264
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Das Erscheinen der Exegesis ändert die Lage der Wittenberger von Grund aus |
269
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Inhalt und Bedeutung der Exegesis |
270
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Die in der Exegesis enthaltene Lehre ist unlutherisch. Ob man sie calvinisch oder melanchthonisch nennen will, ist gleichgültig |
277
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Die Exegesis bezeichnet genau den Standpunkt, welchen die Philippisten einnahmen |
278
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Der Kurfürst stellt Untersuchung über die Exegesis an. Es ergibt sich, dass Vögelin in Leipzig der Herausgeber derselben, die Wittenberger Professoren dieselben den Studirenden empfohlen haben |
279
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Verhaftung des Dr. Peucer |
279
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Verh „ftung d„s Dr. Schütz, Dr. Stössel und Geh.-Rath Cracau |
280
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Der Process gegen diese vier Männer eingeleitet. Den im Mai nach Torgau berufenen Landständen werden alle auf diese Sache bezüglichen Documente vorgelegt, und sie werden zu Gutachten aufgefordert |
280
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Die Landstände tragen auf eine mildere Behandlung an, als dem Kurfürsten angezeigt schien |
280
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Sie wollen aber, dass der Kurfürst Maassregeln treffe, durch welche die reine Lehre in Geltung bleibe |
280
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Der Kurfürst lässt von Superintendenten von Dresden, Leipzig und Torgau ein Bekenntniss vom Abendmahl fertigen |
280|
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Dasselbe wird noch im Juni den Wittenberger und Leipziger Theologen zur Unterschrift vorgelegt, zugleich mit 4 Fragstücken, die mit Ja oder Nein beantwortet werden sollten |
281
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Sie unterschreiben sämmtlich mit Ausnahme von Cruziger, Möller, Pezel und Widebram. Sie werden verhaftet, dann nach Wittenberg entlassen |
281
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Die Torgauer Commission schliesst ihre Thätigkeit am 22. Juni 1574 |
281
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Die vier Wittenberger Theologen werden ihres Amtes entlassen; die Theologen Schütz und Stössel, der Geh.-Rath Cracau und Dr. Peucer bleiben in Haft |
281
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Das Resultat der Untersuchung |
282
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Das Urtheil der Torgauer Landstände |
283
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Die mit den Wittenbergern angestellten Verhöre |
283
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Ein Bericht des Kurfürsten über Peucer |
284
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Die Bekenntnisse der Verhafteten verdienen keinen vollen Glauben, weil sie ihnen abgepresst worden sind |
285
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Der Beweis liegt vor, dass sie den Eingang calvinistischer Lehre in kursächsischen Landen begünstigt haben |
285
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Die Aussagen der Wittenberger Theologen in Torgau liefern den Beweis, dass dieselben der lutherischen Lehre sehr fern standen |
286
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Ihre Erklärung über die ihnen vorgelegten Artikel und Fragen |
287
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Die Stellung der Wittenberger und Leipziger zu den reformirten Theologen |
288
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Die Briefe des Ursinus in Heidelberg liefern den Beweis, dass man das Verhalten der kursächsischen Theologen zu dem Kurfürsten in den reformirten Kreisen nicht anders deutete als in den lutherischen |
288
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Das Urtheil Sturms in Strassburg |
290
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Das Einschreiten des Kurfürsten lag in seiner Regentenpflicht, die Strenge, mit der er verfuhr, ist zu tadeln |
290
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Schwererer Tadel noch trifft die Theologen, welche mit den Verhafteten verkehrten |
290
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Uebersicht über den bis dahin beschriebenen Kampf der lutherischen Theologen um die Lehre vom Abendmahl |
292
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Die Stellung der Fürsten in diesem Streit |
292
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Die Versuche der Fürsten, um die unter den Theologen entstandenen Zerwürfnisse beizulegen |
293
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Der Beschluss des Regensburger Reichstags von 1557, ein Colloquium| zwischen Katholiken und Protestanten in Worms zu veranstalten |
293
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Versuch des Herzogs Christoph von Würtemberg, zuvor die evangelischen Theologen untereinander zu einigen |
293
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Kurfürst Otto von der Pfalz schliesst sich an und es kommt zum Convent in Frankfurt a. M. (18. Juni 1557) |
294
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Die Gegenstände der Berathung: Instruction an die Colloquenten für das Colloquium, und die Frage, wie eine Vergleichung in der Lehre und den Ceremonien gestiftet werden könne? |
294
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Es kam zu einhelligen Beschlüssen nur, weil die Fürsten und Theologen der Flacianischen Partei auf dem Convent gar nicht vertreten waren |
295
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Die Einwendungen des Gallus, des einzigen Theologen der Flacianischen Richtung, der auf dem Convent zugegen war |
295
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Die Anstrengungen des Flacius über die Frankfurter Beschlüsse |
295
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Die Voraussetzung, von der man bei den Frankfurter Beschlüssen ausgegangen, war die eines Waffenstillstandes der Theologen untereinander |
296
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Die herzoglich sächsischen Theologen wollen aber in eine Vertuschung oder Ignorirung der vorhandenen Differenzen nicht willigen |
296
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Flacius erklärt sich in diesem Sinn in einer Epistel an die im Weimar versammelten Theologen |
296
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In dem gleichen Sinn war die Instruction abgefasst, welche den sächsischen Deputirten nach Worms mitgegeben ward |
296
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Der Herzog von Sachsen und seine Theologen können nicht zum Aufgeben ihrer Forderungen bewogen werden |
296
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Auf die Forderung der sächsischen Theologen, noch vor dem Beginn des Colloquiums den Versuch einer Einigung zu machen, geht man von der anderen Seite nicht ein |
296
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Die Katholiken nützen auf dem Colloquium die Uneinigkeit der evangelischen Theologen und fordern deutliche Erklärung, wen diese von der A.-C. ausschlössen |
298
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Schnepf, Mörlin, Strigel und Stössel übergeben ihre Protestation am 2. Octbr. und verlassen Worms |
299
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Das Colloquium war damit zu seinem Ende gekommen |
299
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Tragen die Flacianer die Schuld daran? |
299
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Der Versuch der Fürsten, sich in eigner Person zusammenzuthun, um den Hader der Theologen zu schlichten, auf Anlass des bevorstehenden Reichstags zu Frankfurt |
302
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Herzog Christoph von Würtemberg veranlasst eine Anzahl befreundeter Fürsten, auf dem Frankfurter Reichstag in Person zu erscheinen und sich zu einer gemeinsamen Erklärung zu einigen |
303|
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Der Aufforderung folgen die Kurfürsten von Sachsen, von der Pfalz, von Brandenburg, und der Pfalzgraf Friedrich Wolfgang |
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Der Herzog von Würtemberg und der Kurfürst von Sachsen holen Gutachten von Theologen ein. Die Gutachten von Brenz und Melanchthon |
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Melanchthons Gutachten zielt gar nicht auf Einigung der beiden Parteien ab |
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Die Fürsten gehen in Frankfurt auf die Gedanken Melanchthons ein |
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Inhalt des Frankfurter Recesses |
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Der Standpunkt der Fürsten, welche den Recess unterschrieben |
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Die ganze Melanchthonische Entwicklung des deutschen Protestantismus ist von Seite der Fürsten mit dem Recess nicht ausdrücklich sanctionirt |
306
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Eine Einigung auf Grund des Recesses gelang so wenig, dass vielmehr erst jetzt der Zwiespalt recht zu Tage kam |
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Die Fürsten von Anhalt, die Grafen von Henneberg, die Stadt Regensburg, die niedersächsischen Theologen, die Meklenburger gegen den Recess |
307
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Die Pommerschen und Magdeburger Theologen, Johann Friedrich von Sachsen und seine Theologen gegen den Recess |
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Flacius über den Recess |
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Von den Fürsten eine Gesandtschaft an Herzog Johann Friedrich; seine Erklärung in Begleitung einer von seinen Theologen abgefassten Schrift |
309
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Der Plan des Herzog Johann Friedrichs, die Gegner des Frankfurter Recesses zu einem gemeinsamen Bekenntniss zu einigen |
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Die Fürsten des Frankfurter Recesses bemühen sich, das gegen denselben heraufsteigende Gewitter abzuwenden. Der Versuch des Pfalzgrafen Otto Heinrich, eine Conferenz in Fulda zu veranstalten |
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Das Gutachten Melanchthons im Namen der Wittenberger Fakultät über das Confutationsbuch |
311
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Der Landgraf Philipp von Hessen über das Confutationsbuch |
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Die Antwort des Flacius auf das Schreiben des Landgrafen an Herzog Johann Friedrich |
312
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Der Augsburger Reichstag am 3. März 1559. Der Beschluss, den Versuch einer Vereinbarung der Katholiken und Evangelischen auf spätere Gelegenheit aufzuschieben. Die Lage der Evangelischen den Katholiken gegenüber gefährdet |
313
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Herzog Christoph von Würtemberg greift den Plan des Pfalzgrafen Otto Heinrich, eine Zusammenkunft der Fürsten zu veranstalten, wieder auf |
313
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Der Gedanke der Flacianer, auf Berufung einer General-Synode hinzuwirken |
313|
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Die Supplication an alle evangelischen Stande, unterzeichnet von 51 Theologen aus verschiedenen Ländern |
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Darin war die Weise, welche Melanchthon in seinem Gutachten vom 4. März 1558 empfohlen hatte, ausdrücklich verworfen |
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Eine Supplik von 5 Jenaer Theologen des gleichen Inhalts |
314
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Dem Herzog Christoph von Würtemberg bietet sich eine andere Gelegenheit, einen Vergleichsversuch anzustellen |
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Zusammenkunft des Herzogs Christoph von Würtemberg und des Herzogs Johann Friedrich von Sachsen bei dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz |
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Die Meinung des Herzog Christoph von Würtemberg, es sollten alle evangelischen Stände die A. C. aufs neue unterschreiben. |
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Der Herzog Johann Friedrich geht bereitwillig auf den Vorschlag ein. Besprechung über die Weise, wie ein Convent der Fürsten ins Werk zu setzen sei. Der Landgraf Philipp geht auf den Plan ein. Der Herzog Johann Friedrich übernimmt es, den Kurfürsten von Sachsen in das Interesse zu ziehen |
316
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Einladung zu einem Convent nach Naumburg auf den 20. Jan. 1561 |
316
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Es entsteht zuvor bei dem Kurfürsten von der Pfalz Bedenken über das zu unterschreibende Exemplar der Augustana; sein Schreiben an den Herzog von Würtemberg |
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Das Schreiben von dem Herzog von Würtemberg gleich dahin gedeutet, dass der Kurfürst nicht viele Lust zu der Zusammenkunft habe, er wirkt aber doch dahin, dass die Fürsten sich an dem Einwurf des Kurfürsten nicht stiessen |
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Erste Sitzung in Naumburg am 23. Januar 1561 |
317
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Die Gegenstände, welche zur Verhandlung kamen |
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Verhandlung über die Frage, welche Ausgabe der Augustana unterschrieben werden solle |
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Beschluss: die deutsche Confession der Wittenberger Ausgabe von 1530 und die lateinische von 1531 zu unterschreiben |
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Die beiden Kurfürsten mit einer Vorrede beauftragt; deren Inhalt |
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Das Urtheil über die Präfation. Das Interesse, welches der Kurfürst von der Pfalz an der Ausgabe von 1540, der Herzog Johann Friedrich an der von 1530 hat |
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Die Gründe des Kurfürsten gegen die Ausgabe von 1530 |
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Der Herzog Johann Friedrich wird gerade durch die Parteinahme des Kurfürsten von der Pfalz für die Ausgabe von 1540 bestimmt, an der confestio invariata festzuhalten |
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Des Chytraeus Bedenken über die zu unterschreibende Edition |
321
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Der Compromiss, den man zu erzielen suchte, um den Herzog Johann Friedrich und den Kurfürsten von der Pfalz zu befriedigen |
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Ist die A. C. von 1530 im Sinn der Augustana von 1540 und 42 aufzufassen? |
322
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Das Urtheil über das Verhalten des Herzogs Johann Friedrich |
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Der Herzog kehrt zu dem alten Standpunkt zurück, den er dann in der Protestation vom 2. Februar aussprach. Deren Inhalt |
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Der Herzog verlässt den Tag nach der Protestation Naumburg |
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Man schickt ihm eine Gesandtschaft nach. Die Antwort des Herzogs |
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Noch vor der Ankunft der Gesandten aus Weimar wird in Naumburg die Augustana und Praefatio unterschrieben |
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Einladung an die Stände, welche in Naumburg nicht zugegen gewesen, zum Beitritt |
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Die Unterschriften in Naumburg |
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Es haben nicht alle Fürsten und Stände, welche in Naumburg zugegen gewesen, unterschrieben |
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Welches war das Resultat, das man in Naumburg erzielt hatte? |
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Von vielen der in Naumburg nicht vertretenen Stände konnte die Unterschrift nicht ausgewirkt werden |
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Die weitere Geschichte der Naumburger Präfation |
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Der Markgraf Johann von Brandenburg droht von der Unterschrift zurückzutreten |
333
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Der Antrag des Pfalzgrafen Wolfgang auf Berufung eines Theologen-Convents |
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Der Kurfürst von der Pfalz lehnt die Anfrage, ob er in die Aenderung der Präfation und in die Aufstellung einer Erklärung über das Abendmahl willige, entschieden ab |
334
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Die Bemühungen der anderen Fürsten, den Kurfürsten von der Pfalz und den Landgrafen von Hessen für eine bestimmte Erklärung über das Abendmahl zu gewinnen |
334
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Die Erklärung des Landgrafen |
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Der Kurfürst verweigert standhaft die Unterschrift der von dem Herzog von Sachsen geforderten Declaration |
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Ueberblick über den Gang der Dinge und das Ergebniss |
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Die Fürsten lassen jetzt die Naumburger Uebereinkunft fallen |
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Der Beweis war geliefert, dass man, um Einigkeit zu erreichen, die Differenzen nicht verdecken dürfe |
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Das Scheitern der Naumburger Uebereinkunft ist nicht Schuld der Flacianischen Partei |
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Schon zur Zeit des Naumburger Fürstentags eine Spannung zwischen dem Herzog und der Flacianischen Partei |
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Absetzung des Flacius |
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Wäre es bei den Beschlüssen in Naumburg geblieben, so hätte der Calvinismus daraus Vortheil ziehen können |
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Die Auflösung der Naumburger Conferenz ein Glück |
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Das Zeugniss der Fürsten für ihre lutherische Ueberzeugung auf dem Augsburger Reichstag von 1566 |
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Sie erachten den Kurfürsten von der Pfalz nicht für gleichförmig mit der A. C. haltend |
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Dieses Zeugniss der Stände für die Lehre Luthers zugleich ein Zeugniss gegen den Melanchthonismus |
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Der Beweis, wie zweifellos vom Sturz der Cryptocalvinisten an die Lehre Luthers für die kirchlich recipirte galt, aus den Predigten Jak. Andreäs |
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