Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl/Schluss

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Schluss.

 Die im vorigen Abschnitt erwähnten Vorgänge fallen der Zeit nach zusammen mit den Vorgängen in der Pfalz und gehen denen in Kursachsen voran. Es waren die letzten Einigungsversuche gewesen, welche die Fürsten auf eigene Hand gemacht. Wir haben nachgewiesen, dass sie damals schon in Naumburg durchaus nicht des Willens waren, dem Zwinglianismus oder Calvinismus Zugeständnisse zu machen, aber anerkannt, dass, wenn es bei den Beschlüssen in Naumburg verblieben wäre, der Calvinismus daraus hätte Vortheil ziehen können. Darum war es ein Glück, dass die Vereinbarung, welche man in Naumburg getroffen hatte, sich auflöste, es fiel damit für die Fürsten, welche bisher auf dem Boden des lutherischen Bekenntnisses gestanden hatten, auch der Schein hinweg, als ob sie darin schwankend geworden wären, und sie hatten bald Gelegenheit, und liessen sich diese auch nicht entgehen, für ihre lutherische Ueberzeugung Zeugniss abzulegen. Es geschah auf dem Augsburger Reichstag von 1566. Da erklärten die gesammten Stände, dass sie in Betreff des Artikels vom heiligen Abendmahl nicht erkennen könnten, „dass der Kurfürst Friedrich von der Pfalz mit der Augsburgischen Confession gleichförmig halte;“[1] sie erkannten an, dass der Kurfürst des Calvinismus verdächtig sei und lehnten ihrerseits allen Zusammenhang mit dem Calvinismus ab.

 Dieses Zeugniss der Stände für die Lehre Luthers und gegen den Calvinismus betrachten wir zugleich als ein Zeugniss gegen den Melanchthonismus, denn wir glauben nachgewiesen zu haben, dass Calvinismus oder Melanchthonismus zusammenfielen.| Das mögen die Fürsten unmittelbar nach dem Naumburger Fürstentag allerdings noch nicht erkannt haben und am wenigsten erkannte es der Kurfürst von Sachsen, den seine Theologen um diese Zeit noch in dem Glauben erhielten, dass sie, obwohl Anhänger Melanchthons, doch gut lutherisch gesinnt seien. Es bedurfte der im V. Abschnitt erzählten Vorgänge, um dem Kurfürsten die Augen zu öffnen. Die Maassnahmen, die er dann traf, beweisen, dass er nie eine andere Lehre in seinem Lande wollte als die lutherische, und dieselben wurden von den Fürsten wie von dem sächsischen Lande gebilligt.
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 So zweifellos galt von da an Luthers Lehre vom Abendmahl für die kirchlich recipirte, dass, worauf Frank mit Recht aufmerksam macht[2], Jacob Andreä in seinen 1573 herausgegebenen Predigten, welche eine Uebersicht über die unter den lutherischen Theologen obschwebenden Lehrdifferenzen gaben, die Abendmahlslehre nicht mit einbegriff und ihrer nur obenhin im Zusammenhang mit der Lehre von der Person Christi gedachte; dass dann erst in die schwäbische Concordie ein Artikel über das Abendmahl mit aufgenommen wurde, aber mit der Erklärung: „dieser Artikel von des Herrn Abendmahl sollte vielleicht Etlicher Bedünken nach billig nicht hier gesetzt, sondern unterlassen worden sein, dieweil wir vorhaben, allein diese Artikel zu erklären, so allein unter den Theologen A. C. zweispaltig gefunden werden, weil aber auch Etliche unter den Theologen A. C. auch in demselben den Zwinglianern oder Calvinisten zum Theil öffentlichen Beifall gethan, und wider das Zeugniss ihres Gewissens die A. C. auf den Zwinglischen und Calvinischen Irrthum mit Gewalt ziehen, als sollte in diesem Artikel derselben eigentlicher Verstand sein, wie die Zwinglianer je und allewege vom Abendmahl Christi gelehrt, haben wir der göttlichen Wahrheit zum Zeugniss, und dass wir mit viel gedachtem Irrthum nichts gemein haben, denselben auch der A. C., wie auch den Worten Christi keineswegs gemäss erkennen, unser Bekenntniss hiemit öffentlich wiederum erholen, und alle frommen Christen| für diesem schädlichen und vielmal verdammten Irrthum warnen wollen...“[3].

 Nimmt man nun noch hinzu, dass man auch in den Kreisen, welche für Melanchthonisch galten, und von denen der Anschluss an die Concordienformel dann verweigert wurde, gerade gegen die darin niedergelegte Abendmahlslehre keine Einsprache erhob, also auch nicht für die Melanchthonische Fassung der Lehre vom Abendmahl Partei nahm, so viel man auch sonst die Anhänglichkeit an Melanchthon bewahrte, so wird man die Thatsache nicht bestreiten können, dass der Kampf, der sich durch die von uns besprochene Zeit hindurch zog, ein Kampf um die Lehre Luthers vom Abendmahl war und für die lutherische Kirche mit dem Sieg derselben endete.

 Das zu erweisen war die Aufgabe dieses Buchs.






  1. Struve l. c. Erklärung der Kurfürsten und Stände der A. C., ob sie den Kurfürsten Pfalzgraf für einen Stand der A. C. verwandt erkennen, der kaiserlichen Majestät übergeben Sonntags den 19. Mai a. 1566. p. 191.
  2. Die Theologie der Concordienformel. III. 1.
  3. Die schwäbisch-sächsische Concordie bei Heppe l. c. III. Beil. II. pag. 129.


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