Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen

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Autor: X. Y. [Anonym]
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Titel: Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen
Untertitel: ein Commentar über Nr. 3. der Miscell. in des IIten Bandes 2tem Hefte. S. 219 f.
aus: Journal von und für Franken, Band 3, S. 434–470
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Schreiben aus dem Hohenlohischen im März 1791
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III.
Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen[1], ein Commentar über Nr. 3. der Miscell. in des IIten Bandes 2tem Hefte. S. 219 f.


IIte Abtheilung.

„Sollte dieses“ (die neuerlichst anbefohlne Einschickung der geistlichen Diensterträge) „ein Vorbote seyn, daß die Geistlichen dieses Landes schicklicher und mit mehr Gleichheit durch baares Geld besoldet werden sollten; so wäre es gewiß keine der geringsten weisen Anstalten in diesem Lande.“

Ich will nicht untersuchen, ob ihr Correspondent die Verwandlung der geistlichen Besoldung blos wünschet? oder ob er sie aus dem Vorhergehenden vermuthet? oder gar der höhern Stelle Anleitung dazu geben will? Genug sein Urtheil ist dieses:

| 1) Die Besoldung der Geistlichen soll schicklicher mit baarem Gelde geschehen:

2) Sie soll mit mehr Gleichheit geschehen:
3) Diese Verfügung würde eine sehr weise Anstalt seyn.

Bey 1) könnte ich bemerken, daß diejenigen Geistlichen, für die sich keine Ökonomie schickt, namentlich die in den Städten, fast in der ganzen Welt bereits auf die vermeinte bessere Art besoldet werden; daß die Landgeistlichen, die keine Kenner oder Liebhaber davon sind, sich durch Verpachtung aller ihrer Güter, wie es auch häufig geschieht, ohne deren Veräusserung, schon selbst helfen und ihren ganzen Dienstertrag in baare Einnahme verwandeln können; daß nach den Erfahrungen aus den vorhergehenden Zeiten bey immer höher steigenden Luxus und Preisen aller Producte, die Nachfolger unendlich risquiren und verlieren;[2] daß man auf dem Lande nicht so, wie in der Stadt, alles um Geld haben kann; daß man in solchen| Ländern, wo keine landesherrlichen Domänen gebauet werden, froh seyn sollte, daß sich Geistliche mit der Ökonomie abgeben mögen oder müssen, weil der gemeine Güterbauer immer nur beym Alten bleibt, und daher ein gutes Muster braucht; und vorzüglich, daß die Sicherheit, die mit den liegenden Gründen verbunden ist, alle wirklichen und eingebildeten, Vortheile der gegentheiligen Meinung gewiß aufwiege.

Bey 2) daß ohne Veräusserung d. g. G. schon viele Dienste, die man für zu gut gehalten hat, beschnitten, und andere geringe damit verbessert worden sind, daß es bey mehreren, allenfalls vorhandenen, ohne jenes gewaltsame und gefährliche Mittel noch geschehen könne, daß Ungleichheit der Diensterträge billig, und so wie in allen andern Ständen nothwendig sey etc. folglich

bey 3) daß die Sache von der größten Wichtigkeit und altioris indaginis sey, wobey es weder auf eine gute Absicht, noch den Ausspruch von Privatleuten ankommt; daher der Verfasser dieses Schreibens nicht nur wünschet, sondern auch hoffet, ja zuverläßig erwartet, daß selbst in dem Fall, wenn der Plan zur Veräusserung d. g. G. bereits in der besten Absicht gemacht wäre, solche dennoch nicht| zu Stande kommen werde. Weil ich aber weder verlange noch erwarte, daß Ihr Correspondent meine Überzeugung zu der Seinigen machen solle und werde, so will ich statt alles dessen, wodurch ich meine Meinung unterstützen könnte, lieber das anführen, was sonst schon im Bayreutischen deßhalb unternommen worden und erfolget ist. Denn daß man da schon in der erstern Hälfte dieses Jahrhunderts an die Sache gedacht, dann besonders in den 50ger Jahren sie mit allem Ernste angegriffen, am Ende aber dennoch rathsamer gefunden hat, es beym Alten, d. i. bey der Intention der Stifter zu lassen; das besagen meine weitern Belege, die zugleich aufs deutlichste bezeugen, daß das Consistorium das Project auf keine Weise begünstigte.


Ein Superintendur-Circular vom 9ten Oct. 1750.
„Auf des Hochfürstl. Consistorii wiederholte bewegliche Vorstellungen an Serenissimum, die Verkaufung der Pfarrgüter gnädigst zu sistiren, ist bis dato nicht allein noch keine widrige Resolution erfolget: sondern ich habe auch, da ich diese Woche in Bayreuth gewesen, in Erfahrung gezogen, daß Serenissimus den Herren Commissariis, die im Ober- und Unterlande die Güter verkaufen sollen, keineswegs committirt haben sollen, wider| der Geistlichen Willen zuzufahren, sondern nur diejenigen Pfarrgüter zu verkaufen, welche diese und jene Geistliche zur Erleichterung der beschwerlichen Ökonomie gegen ein Äquivalent gern abtreten wollen. Man will auch wissen, daß dem einen oder andern der Herren Commissarien die ad Consistorium, und von diesem ad Serenissimum gelangten Beschwerungen, daß sie ihr Commissoriale den Geistlichen nicht in Extenso, sondern nur Extractsweise communicirten und die Pfarrgüter mit Gewalt verkauften, zur Verantwortung zugeschickt worden seyen.
.
Ich finde mich Amts- und Gewissenshalber verbunden, meinen Herren Capitularen solche Umstände durch dieß Circulare eiligst zu eröffnen, und Dieselben dahin zu instruiren, daß Sie von dem einruckenden Herrn Commissario sich zuvörderst das Original-Commissoriale in Extenso vorlegen lassen, wider alle zu brauchende Gewalt bescheiden protestiren, in keinen Verkauf der Pfarrgüter (es wäre denn, daß dieselben selbst der Pfarre es convenabel erachteten) sich einlassen, und zu erkennen geben, daß Sie ad Serenissimum und Dero nachgesetztes Consistorium ihre unterthänige Gegenvorstellungen und rationes in contrarium vorher einschicken und nähere Verhaltungsbefehle erwarten müßten. Wie denn Dieselben casu existente alles mögliche und äusserste abzuwarten, auch sogleich ihre Gegenvorstellungen ad Consistorium einzuschicken und von Demselben eine nachdrückliche Secundirung gewiß zu erwarten haben. Ich selbst habe auch beschlossen,| eine besondere unterthänigste Vorstellung an Serenissimum, und zwar durch einen solchen Weg, nächster Tagen, ergehen zu lassen, durch welchen ich hoffe, daß es Deroselben Selbst ad manus komme, und nicht unterschlagen werden könne. Wir wollen unterdessen anhalten im Gebet, daß Gott Serenissimi Herz zu demjenigen lenke, welches die jetzige und künftige Noth der armen Geistlichen abwende etc. etc.“


Um die Sache richtig beurtheilen zu können, erachte ich für nöthig, auch das in derselben ergangene Consistorial-Rescript in Abschrift beyzufügen. Es ist vom 15ten desselben Monats, und folgenden Inhalts:

P. P.
Es kann nicht unbekannt seyn, was massen die Veräusserung der Kirchen- und Pfarrgüter sowohl seit Anfang dieses Säculi, als auch neuerlich in Bewegung gekommen, auch von Ihro regierenden Hochf. Durchl. zur Vornehmung sothaner Veräusser- oder Vertauschung besondere Commissarien gnädigst ernennet worden. Nachdem man aber von Consistorii und schweren Pflichten halber nicht umhin gekonnt, Höchstgedachter Ihro Hochf. Durchl. durch submissest wiederholte Gegenvorstellungen des mehrern umständlich unterthänigst zu deduciren, was massen es auf keinerley Art möglich, daß den Geistlichen ein so sicheres und ausreichendes Äquivalent, als die bereits besitzenden liegenden Güter sind, könne ausgemacht| gemacht werden, und daher die Veräusserung der geistlichen fundorum den ohnfehlbaren Umsturz der Pfarreyen und des davon abhangenden Evangelischen Religionswesens in hiesigen Landen, wo nicht sogleich, doch mit der Zeit nach sich ziehen müste, so mithin kein Geistlicher in sothane mutation mit unverletztem Gewissen sich einlassen kann; und dann mehr Höchsterwähnte Ihro Hochf. Durchl. sich nunmehro sub dato 11mo curr. et praes. hodiern. gegen uns finaliter ausdrücklich gnädigst zu erklären geruhet, daß ein für allemal kein Pfarrer zum Austausch sothaner Güter gezwungen werden solle, Als lassen wir Demselben solches hiemit unverhalten, und hat derselbe sich nicht nur selbst darnach zu richten, sondern auch sofort der untergebenen Geistlichkeit gegenwärtiges Rescript schleunigst zu eröffnen, damit diejenigen Geistlichen, welchen etwa die Güter entzogen werden wollten, in sich gehen, ihre Pflicht und Gewissen wohl bedenken, und in einer so wichtigen nicht nur sie und alle künftige Successores betreffenden, sondern auch in den statum ecclesiasticum einen unendlichen Einfluß habenden Sache sich nicht übereilen, sondern bey wider Verhoffen vorkommenden Anmuthungen oder Zudringlichkeiten so fort ad Consistorium die pflichtmässige Anzeige erstatten und weitere Verordnungen abwarten sollen. Sind demselben anbey etc. etc.


Ob nun gleich die Vergleichung dieser beyden Actenstücke den Verfasser des Circulars gewiß vollkommen legitimirt, daß er| durch dessen ganzen Inhalt die Gränzen seines Amtes keineswegs überschritten hat; (denn da der Mann unmittelbar von der Residenz und dem Consistorio herkam, folglich dessen Gesinnung wußte; so kann man nicht sagen, daß er sein Circular nicht vor Erhaltung des Consistorialrescripts habe erlassen dürfen,) so zog ihm jenes doch viel Verdruß zu. Das Wahrscheinliche bey der Sache ist, daß einer oder der andere von den fürstl. Commissarien zu seinen bey Zeit und wohl instruirten Capitularen gekommen seyn, bey diesen unerwarteten und standhaften Widerstand gefunden haben, und dadurch bewogen worden seyn mögen, das fürstliche Cabinet, und durch dasselbe den guten Markgrafen Friedrich selbst wider ihn zu reizen. Und darin verfehlten sie ihre Absicht ganz und gar nicht. Denn er erließ folgendes ungnädige Cabinetschreiben an den Superintendenten zu N.

 Friedrich M. z. B. C.
 Unsern gnädigen Gruß zuvor.
 Würdiger, lieber Getreuer!

Wir haben höchst mißfällig vernehmen müssen, daß Ihr Euch nicht entblödet, Eure Capitulares durch ein besonderes Circulare wider den Austausch der Pfarrgüter aufzuwiegeln. Damit nun| diese von Euch gemachte Behinderung redressiret werde; so habt Ihr ohne allen Anstand das vorige Circulare zu revociren; und wie wir eines Theils zum Austausch der Pfarrgüter niemand zwingen, also wollen wir aber auch andern Theils die hierunter hegende Vorsorge durch Verhetzungen nicht behindern lassen. Hieran geschiehet Unser gnädigster Befehl. Dat. Bayreuth den 15ten Octobr. 1756.
Friedrich M. z. B. C. 

An die Superintendur zu N.


Meine oben geäusserte Vermuthung wird besonders durch das frühe Datum dieses Schreibens bestärket. Denn es ist nicht unmöglich und vielleicht gar wahrscheinlich, daß die Commissarien genau wußten, wann das Consistorialrescript erlassen worden war, nämlich erst am 15ten Oct. Um so mehr mag es sie verdrossen und zur Rache gereizt haben, daß sie die der Superintendur N. subordinirten Geistlichen schon vorher, und zwar besser als es ihnen lieb war, instruirt fanden. Wäre hingegen die Sache auf die gewöhnliche langsame Art zur Wissenschaft der Landgeistlichen gelanget, so würde ohne Zweifel an den meisten Orten nicht mehr res integra gewesen seyn.

| So ungnädig indessen das vorstehende Schreiben immer ist, und so sehr es manchen andern beym Bewußtseyn seiner Redlichkeit niedergeschlagen haben möchte, so wenig brachte es den Superintendenten zu N. aus der Fassung. Schon am 20sten desselben Monats war es nicht nur von ihm auf das standhafteste beantwortet, sondern auch ein Gutachten beygefüget, welches, die alte Schreibart abgerechnet, in allem Betracht vortrefflich ist. Ich hoffe mir durch deren Publication einiges Verdienst zu erwerben. Hier also die Abschrift.

 Durchlauchtigster Markgraf,
 Gnädigster Fürst und Herr!

Ew. Hochf. Durchl. sind allzumilde und wider die Wahrheit berichtet worden, daß ich die mir subordinirten Geistlichen, wegen Veräusserung der Pfarrgüter, durch ein erlassenes Circulare aufgewiegelt und verhetzet hätte. Ich habe nichts gethan, als was Ew. Hochf. Durchl. gnädigster Willensmeinung, daß Niemand zum Austausch der Pfarrgüter gezwungen werden solle, dann dem erlassenen Consistorial-Ausschreiben gemäß ist, welches mir befohlen hat, diese Ew. Hochf. Durchl. gnädigste Gesinnung meinen Capitularen zu eröffnen und sie zu instruiren „daß diejenigen Geistlichen, welchen etwan die Güter de facto entzogen werden wollten, in sich gehen, ihre| Pflicht und Gewissen wohl bedenken, und in einer so wichtigen, nicht nur sie und alle künftigen Successores betreffenden, sondern auch in den statum ecclesiasticum einen unendlichen Einfluß habenden Sache, sich nicht übereilen, sondern bey wider Verhoffen vorkommenden Anmuthungen, oder Zudringlichkeiten, so fort, ad Consistorium die pflichtmässige Anzeige machen und weitere Verordnung abwarten sollten.“ Wer aber seines Landesherrn und seiner Vorgesetzten Befehle, nach seiner Pflicht, und so, wie es ihm sein eigen Gewissen befiehlt, befolget; der kann mit Grund keines Aufwiegelns noch Verhetzens beschuldiget werden. Ein Aufwiegler und ein Verhetzer der Unterthanen gegen die Obrigkeit ist ein Rebell. Diesen Nahmen kann ich mir von meinem Verkläger oder Denuncianten nicht einmal als ein Christ, geschweige als ein Theologus, noch viel weniger als einer, der über andere Geistliche gesetzt ist, aufbürden lassen. Es muß mir, wie leicht zu ermessen, sehr empfindlich nahe gehen, daß ich in meinen alten Tagen, und da ich noch niemahlen von Ew. Hochf. Durchl. einen Verweiß bekommen habe, so unschuldiger Weise einen einnehmen soll. Und Ew. werden mir die Gnade und das Recht, welches alle Rechte erfordern, wiederfahren lassen, (als worum hiermit demüthigst bitte) meinen guten Nahmen zu schützen, und mir gegen diese detestable Diffamation meines Denuncianten Satisfaction angedeihen zu lassen. Hätten nicht die Commissarii, wo nicht bey allen, doch bey mehrern Geistlichen, Ew. Befehle überschritten; hätten| sie sich nicht angemasset, de facto und wider alle gründliche Vorstellungen einiger Geistlichen, mit Veräusserung ihrer Pfarrgüter zufahren zu wollen, hätten sie nicht dadurch die allerlamentabelsten Berichte derselben, theils an die hiesige Inspection, theils an das Consistorium veranlasset: so hätte weder dieses, noch auch ich, Pflicht und Gewissens halber sich gedrungen gefunden, gegen solcherley wider Ew. Willensmeynung offenbar streitende Unternehmungen durch ein allgemeines Consistorial-Ausschreiben sowohl, als ich durch mein Circulare die Gewissensmässige Nothdurft zu beobachten. Urtheilen Ew. hieraus Selbst gnädigst, ob ich den Verweiß verdienet habe, oder diejenigen, welche offenbarlich wider Höchstdero Befehle und Willensmeinung gehandelt haben? Bey diesen vorliegenden wahrhaften Umständen weiß ich auch keinen medium terminum zu finden, wie ich mein erlassenes Circulare revociren könne, ohne Ew. Selbsteigenen gnädigsten Gesinnungen und Willensmeinung, „daß kein Geistlicher zum Austausch der Pfarrgüter solle gezwungen werden,“ schnurstracks entgegen zu handeln, welches mir ja durchaus nicht gebühren will. Auf daß aber Höchstdieselben von meinem unterthänigsten Gehorsam gegen Dero gnädigsten Befehl versichert seyen, so will den unschuldig empfangenen Verweiß meinen Capitularen in extenso per Circulare sofort communiciren, und eines jeden Gewissen und Pflichten überlassen, was er zu thun oder zu lassen vor Gott und Menschen verantwortlich zu seyn erachtet. Ich selbst aber| bin en particulier, in der ganzen Vertauschungssache der Pfarrgüter, zu meines Gewissens größter Consolation, in so fern ganz uninteressirt, weil zu der hiesigen Superintendur ausser einigen unentbehrlichen Wiesen und einem geringen Stücklein Feld, nicht der geringste Feldbau gehöret. Und auch dieß rechtfertiget mein Gewissen vor Gott, daß ich en particulier keine unlautere Absicht habe, weil Ew. nicht bergen kann, daß ich vor 27 bis 28 Jahren einer von denen gewesen bin, welche unter der gottseligen Regierung Höchstdero Herrn Vaters G. G. für die Veräusserung der meisten Pfarrgüter sehr portirt war, und von dem höchstseel. Herrn Markgrafen zu vielen Privat-Unterredungen in der Sache gezogen zu werden gewürdiget wurde. Aber je tiefer ich in die damahligen Projekte, (welche gleichwohl die fürstmildeste Intention pro basi hatten, daß auch nicht ein Heller von den Kaufschillingsgeldern zu dem fürstl. Interesse gezogen werden sollte) mit meiner, wiewohl geringen Überlegung eindrang; desto mehr Schwierigkeiten stellten sich mir und andern in den Weg. Und je mehr ich erfuhr, wie die meisten Pfarrgüter aus gottseligen Stiftungen herrühreten, die mit Hautschauernden Flüchen und Unsegen verknüpft sind; desto mehr fand ich mich in meinem Gemüthe gedrungen, das Vorhaben in wahrer redlicher Absicht und Gewissens halber in demüthigster Unterthänigkeit zu widerrathen. Es unterblieb auch alles. Bey gegenwärtig vorseyender Veräusserung oder Vertauschung aber fallen mir die Bedenklichkeiten ungleich grösser vor.| Ich werde es wagen, Ew. Dieselben anschlüssig in einigen so viel möglich, kurzgefaßten Punkten, nach meiner Einsicht, zu Füssen zu legen, um mich von allen jetzig- und künftigen Vorwürfen meines Gewissens vor Gott und Ew. und vor jedermann zu entledigen. – –

Ich bescheide mich, daß ich ein Mensch und ein Sünder bin, der seine Fehler hat, wie andere. Aber Ew. Selbsten werden mir hoffentlich das Zeugniß nicht versagen, daß ich mit allem guten Gewissen vor Gott und Deroselben ohne Eigennutz und Unlauterkeit gewandelt habe. Das gibt mir auch Zeugniß mein Gewissen. Ew. bitte schlüßlich demüthigst, noch die einzige Gnade zu haben, und mir ein altes Recht angedeihen zu lassen, daß ich nehmlich als einer ältesten, treu-redlichen Diener des Hochfürstl. Hauses Brandenburg-Culmbach noch ein Wort an Höchstdero zärtliches Gewissen legen, und in aller Demuth, auch in aller Aufrichtigkeit meines Sinnes unterthänigst bitten darf, die sehr wichtigen Bedenklichkeiten, die in der Vertauschung der Pfarrgüter vorwalten, gnädigst zu beherzigen, mir aber die Gnade angedeihen zu lassen, daß ich in unverbrüchlicher Treue und Devotion, verharren und mich bis an mein Lebens-Ende nennen dürfe etc. etc.

Beylage.
Pflicht- und Gewissensmäßige Ursachen, warum Endes unterschriebener die Veräusserung oder Vertauschung der Pfarrgüter höchstbedenklich zu seyn erachtet.

Die pro nunc vorhabende Veräusserung oder Vertauschung der Pfarrgüter ist meines Ermessens:

| I.) Ihro Hochf. Durchl. und Dero Cammer-Intraden wenig nützlich, wo nicht gar schädlich,

II.) den Unterthanen, die sie kaufen, nicht vortheilhaft, sondern nachtheilig,
III.) den Pfarreyen, wo nicht pro nunc, doch pro futuro, aller Vermuthung nach, schmälerlich und unersetzlich,
IV.) dem ganzen Evangelischen Kirchenwesen dieses Landes gefährlich, und daher
V.) Gewissens halber sehr bedenklich.


Erstlich

ist sie Ihro Hochf. Durchl. und Dero Cammer-Intraden wenig nützlich, wo nicht gar schädlich. Denn

1) scheinet das Absehen nicht zu seyn, daß der zu erlösende Kaufschilling auf ein sicheres Capital ausgeliehen und die jährl. Zinsen davon erhoben werden sollen:

2) Das Äquivalent, so die Geistlichen bekommen, soll entweder in abzutrettenden herrschaftlichen Zehenden, Gülden, und Getraidern, oder baarem Geld bestehen, so von den Herrschaftlichen Ämtern soll abgetretten oder jährlich abgegeben werden. Es sey aber, welches da wolle, so gehet es alle Jahre an den Cammer-Revenüen ab, und diese werden um so viel geringer.

3) Wollte dagegen eingewendet werden, daß dieser Abgang durch den jährl. Canonem, den man auf solche Güter lege, dann durch das Lehengeld| ersetzet werde; so ist theils unbegreiflich, daß sich beydes so hoch erstrecken könne, theils müßte man vermuthen, daß diese Güter nicht unter dem halben wahren Werth verkauft würden, um desto höher in jährliche Abgaben gelegt werden zu können. Und würde unwidersprechlich folgen, daß das Äquivalent, so die Geistlichen erhielten, an den wahren Werth der Güter nicht reichte.

4) Des ansehnlichen quanti nicht zu gedenken, welches durch die Diätengelder der Hochf. Commissarien und ihrer Bedienten absorbiret wird: Auch nicht zu gedenken, was die Beamten, Viertelleute u. d. g. die zur Taxation der Güter gezogen werden müssen, für ihre Mühe erheben;

5) So muß nothwendig der Hauptstuhl vom Capital oder Kaufschilling sehr verringert und der gehoffte Nutzen nicht erreichet werden.

6) Bedenket man endlich, daß man einer jeden Pfarr wenigstens etwas von Gütern lassen müßte; ferner daß die vielen adelichen patroni nicht geschehen lassen werden, daß von ihren Pfarreyen nur das mindeste verkauft werde, noch weiter, daß viele immediate Pfarreyen und Diakonate ohnehin so wenig Güter besitzen, daß man ihnen nichts abnehmen kann, und daß die Geistlichen in den Hauptstädten a potiori gar keine Feldgüter haben; So kann man leicht den Schluß machen, daß kein so grosses Capital, deductis| deducendis herauskommen kann, als es Ew. vermuthlich ist vorgebildet worden.


Zweytens

ist sie, allem Vermuthen nach, den Unterthanen, die sie kaufen, nicht vortheilhaft, sondern nachtheilig. Denn

1) die allerwenigsten haben baar Geld, die Pf. G. zu bezahlen, folglich

2) müßten die meisten das Geld dazu aufnehmen und verzinsen.

3) Die Zinsen nebst den jährlichen Abgaben, Schreibgebühren etc. nehmen den Nutzen weg.

4) Der Beamte kommt bald darauf und vermarket die Gränzen; da muß der Unterthan wieder Geld schaffen und jeden Markstein, wenigstens mit 5 Groschen bezahlen und andere Gebühren pro labore entrichten. Da überfallen ihn Nachwehen, deren er sich nicht vermuthet. So wie es vor etlichen Jahren bey Erkauffung der Gemeindstücken ergangen ist. Die Reue kommt dann hintennach, aber zu spät.

5) Der Unterthan versinkt darüber in Schulden. Er muß nach wenig Jahren, nicht nur diese Pf. G. wieder mit Schaden verkauffen, sondern auch wohl dazu die vorhin besessenen. Es kommt bey ihm wohl gar zum Concurs, und der Proceß absorbiret das übrige. Er hat sodann weniger, als er vorhin gehabt hat, und der Landesherr bekommt verarmte Unterthanen. Gewissenhafte| Cameralisten und Beamte werden es noch besser zu deduciren wissen.

6) Ob der Unterthan großen Seegen von oben herab dabey haben werde, wenn er milde Stiftungen an sich bringt, deren Veräusserung mit so viel Unseegen und Flüchen beladen ist? wird die Zeit lehren.

7) Es kann die Zeit kommen, daß bewegende Ursachen die Reluition der Pf. G. eben so nothwendig machen, als vor einigen Jahren die Hospitalgüter zu Hof, oder daß sie von Successoribus am Regimente dereinstens reclamiret werden. Wo will sodann der Unterthan sein Geld wieder bekommen? Gesetzt, er bekommt den Kaufschilling wieder; so ist doch sein Lehengeld, Schreibgebühren und andere Kosten verlohren.


Drittens

wird den Pfarreyen, wo nicht pro nunc, doch pro futuro der Verlust der Güter, allem Vermuthen nach, unersetzlich; und den Geistlichen dürfte mit der Zeit das Brod so schmal und kümmerlich zugeschnitten werden, daß sie nicht subsistiren können. Denn

1) Obschon Serenissimus pro nunc die fürstrühmliche und löbliche Vorsorge tragen, und deßwegen die geschärftesten Befehle an die Beamten ergehen lassen, das Äquivalent den Geistlichen, es sey an Getraid oder Geld, alle Jahre richtig abzugeben; so kann doch niemand pro futuro| einen Bürgen stellen, daß dieses allezeit exacte geschehen werde. Die Zeiten ändern sich.

2) Die Erfahrung hat es, leider! bisher genug gelehrt, wie hart es, wo nicht bey allen, doch bey den meisten Ämtern gehalten, bis mancher Geistliche und Schuldtener, der nur 5. 10. 20. 30 fl. und weniges Besoldungs-Getraid daselbst zu erheben hat, etwas bekommen. Jahr und Tag und noch länger hat er passen, rennen, laufen und betteln müssen, ehe ihm der Beamte das seinige abgegeben. Ich will mich nur auf die kläglichen Berichte und Supplicationes beziehen, welche noch vor weniger Zeit von den Geistlichen und Schulbedienten zu Neustadt an der Aisch wider das Amt Birkenfeld zum Consistorio und von diesem ad manus Serenissimi eingelaufen sind; Was wird es erst werden, wenn die Beamten zu 100 und mehr Gulden an Geld, und mehrere Simra Getraid abgeben sollen?

3) Der Beamte hat das principium: das herrschaftliche Interesse geht allem vor. Der Pfarrer muß warten. Da helfen auch die geschärftesten hochfürstl. und Cammerbefehle nichts. Der Beamte sagt: ich habe selber weder Geld in der Cassa, noch Getraid auf dem Boden: oder ich bin mit so vielen Cammer-Assignationen überhäuft, daß es nicht zureichet.

4) Die Gotteshäuser, welche vor 3 Jahren so vieles Geld der Münzbanco haben vorschiessen müssen, erfahren es leider! genug. Die allertheuersten und gnädigsten Versicherungen, hochfürstl. Hand und Siegel, so wegen richtiger| Abstossung der jährlichen Interessen gegeben worden sind, werden von vielen Beamten so wenig respectirt, als das klägliche Flehen der Gotteshäuser erhöret. Ich will nur das einzige hiesige Castenamt pro exemplo anführen. Dieses hat von 11,000 fl. Fr. Capital, so die 3 Gotteshäuser L. M. N. herschiessen müssen, mehr nicht als 100 fl. Interesse auf vieles dringlichstes Bitten abgetragen, obgleich L. allein über 1000 fl. zu fordern hat und nicht einen Heller bekommen kann. Die Hochfürstl. Cammer hat wiederholte und scharfe Befehle deßhalb ergehen lassen, aber ohne Effect. Es heißt: Es ist kein Geld vorhanden! Das Amt ist mit Assignationen überladen. Es stecke selbst in einem starken Vorschuß. Gehet es nun den verarmten Gotteshäusern also auf deren Conservirung doch die Beamten so gut als die Superintendenten, verpflichtet sind; wie wird es den armen Dorfpfarrern ergehen?
.
5) Bekommen sie endlich was; so geschieht es mit Unwillen, oder es wird ihnen einzeln zugetröpfelt, oder sie müssen wenigstens bis zu End des Jahrs warten, oder man speiset sie öfters mit schlechtem Getraide ab, welches der arme Pfarrer entweder mit den Seinigen selbst verzehren muß, weil er es nicht an Mann bringen kann, oder muß es um halbes Geld weggeben. Wenigstens kann ers nicht zu bequemer Zeit versilbern. Er hat den Schaden. Ich meines Orts kann zwar über untüchtige Getraidlieferung nicht klagen; aber wenn man andere Geistliche,| besonders auf dem Lande, vernehmen würde, so zweifle ich nicht, man würde viele solche Klaglieder hören.

6) Wenn der Landgeistliche seine eigenen Pf. G. bauet; so bietet in der Haushaltung eines dem andern die Hand. Er bringt sich mit den Seinigen das Jahr über durch, obschon oft kümmerlich genug. Muß er aber Jahr und Tag warten, bis er vom Beamten etwas herausbettelt, so muß er eine Weile auf Borg und Schulden leben, und was er endlich bekommt, zu deren Tilgung anwenden und wieder von vorn anfangen auf Schulden zu leben.

7) Sollte vollends das arme Land mit Kriegstroublen heimgesucht werden, wie die gegenwärtigen critischen Zeiten drohen, (doch Gott wolle sich unser erbarmen und solche Noth gnädiglich abwenden) wie würde es alsdann aussehen, wenn bey solchen Fällen alle öffentliche Fonds und Cassen hergeben müssen, was sie haben und vermögen? Wo wollen dann die armen Pfarrer nur das tägliche Brod hernehmen? Es ist wahr, daß in solchen Fällen Große und Kleine leiden müssen. Es ist aber auch wahr, daß der Feind Grundstücke der Pfarreyen nicht mit wegnehmen kann. Trifft die Noth diesen oder jenen Geistlichen 1. 2. 3. Jahre; so kann er sich dazwischen, oder nachher wieder helfen. Herrschaftliche Cassen aber werden in solcherley Troublen insgemein auf so viele Jahre erschöpft, daß die Landesherrschaft sich selbst kaum helfen kann. Wie wird da der arme Pfarrer von den Ämtern| auch nur die äusserste Nothdurft erhalten können? Ich halte dafür, daß dieser einzige Umstand allein hinlänglich sey, bey den gegenwärtigen turbulenten Zeiten die Veräusserung der Pf. G. auf das äusserste zu widerrathen. Nimmt man alles dieses zusammen, so muß der Schluß heraus kommen: „Die Veräusserung oder Vertauschung der Pf. G. ziehet den Pfarreyen, wo nicht pro nunc, doch pro futuro, allem Vermuthen nach, einen Verlust zu, der unersetzlich ist, und das Brod wird den Geistlichen so schmal und kümmerlich zugeschnitten, daß sie nicht subsistiren können.“


Viertens

ist sie dem ganzen Evangelischen Kirchenwesen dieses Landes gefährlich. Denn

1) Je schlechter und geringer die Pfarrdienste werden (als welches ex praemissis zu besorgen ist) je schlechter sind und werden auch insgemein die Personen, die solche ambiren und emportiren. Tüchtige und geschickte Leute gehen ausser Land, wo sie mit Ehren leben, ihre Nothdurft nicht kümmerlich haben, Gott und der Kirche dienen können. Elende Idioten und untreue Miethlinge, die sich nirgends fortzubringen wissen, bleiben aus Noth im Lande. Es ist zwar eine unwidersprechliche Wahrheit, daß treue Knechte Christi nicht auf den zeitlichen Lohn sehen, noch um desselben willen dienen sollen. Es ist aber eben so unwidersprechlich, daß ein Arbeiter seines Lohns werth ist, und daß die, so das Evangelium verkündigen, sich vom Evangelio nähren sollen. Was wird es aber endlich| für einen betrübten statum Ecclesiae Evangelicae geben, wenn das Land und die geistlichen Ämter in demselben mit schlechten untüchtigen Leuten überhäufet werden?

2) Wenigstens lehrts die Erfahrung, und ich könnte viel Exempel allegiren, daß, wo so gar schlechte Pfarr- und Diaconatsdienste im hiesigen Lande sind, die Gemeinden auch mehrentheils mit schlechten und elenden Seelenhirten versorgt werden, nämlich mit solchen Subjectis, die man sonst nirgend zu brauchen weiß, und die froh sind, wenn sie nur etwelche Versorgung im Brod haben. Aber wie kläglich siehets hernach in solchen Gemeinden aus! Einem Inspectori der Kirchen möchte oft das Herz bluten, wenn er dergleichen unter seiner Aufsicht hat, und wenn er nachrechnen kann, daß dergleichen Gemeinden 40. 50. 60. ja bey 100. Jahren her mit lauter schlechten und untüchtigen Seelenhirten und zwar darum versehen gewesen, weil man zu so gar geringen Diensten keine tüchtigeren Subjecta hat haben können. Es ist also leicht der Schluß zu machen, daß, je mehr die geistlichen Dienste im Lande geschwächet und beschnitten werden; desto mehr untüchtige Lehrer kommen auf. Dieß muß aber nothwendig einen sehr betrübten und gefährlichen Einfluß in die Viscera religionis und in das ganze Evangelische Kirchenwesen in einem Lande haben.

3) Mancher Geistliche auf dem Lande, der es noch redlich meynt, würde sich gewißlich weniger um das Zeitliche kümmern, und sein geistliches| Amt besser abwarten, wenn ihn nicht die Nahrungssorge drückte, und sein schlechtes Dienstchen ihn nicht nöthigte, seinen Hirtenstab mehrmalen – so zu sagen – mit dem Judenspieß zu verwechseln. O die Nahrungssorge ist eine harte Sorge! Ein solches aber hat man künftig noch mehr zu besorgen, und die Kirche Christi muß nothwendig darunter leiden.


Fünftens

ist die Veräusserung der Pf. G. auch Gewissenshalber bedenklich. Denn

1) Nachdem die Pf. G. zur Erhaltung des status ecclesiastici und der protestantischen Religion in diesem Fürstenthum gewidmet sind, an deren Conservirung nicht nur dem gegenwärtigen Durchlauchtigsten Landes-Regenten, sondern auch den Regiments-Nachfolgern, ja dem ganzen Corpori Evangelico und allen protestantischen Ständen im deutschen Reich gelegen; ein jeder Geistlicher aber nicht nur Ihro jetzt regierenden Hochfürstl. Durchl., sondern auch Dero Erben und Nachfolgern am Regiment den theuren Verpflichtungseid hat ablegen müssen: „Dero und des Landes Frommen zu werden und Schaden zu verhüten, auch über der reinen evangelischen Lehre und Conservirung der protestantischen Religion, wie auch der Pf. G. und Einkünfte eifrigst zu halten:“ so kann ich nicht ermessen, wie noch ein Geistlicher ohne Verletzung dieses seines Eides und Gewissens in eine Sache willigen kann, aus welcher der| Umsturz des Evangelischen Kirchenwesens pro futuro zu besorgen ist, und welche ohne Consens der hochfürstl. Agnaten, denen er doch eben so gut Eid und Pflicht geschworen hat, geschiehet. Und ob nicht gar ein allgemeines Religions-Gravamen bey dem Corp. Evangel. daraus erwachsen könne; überlässet man dem Urtheil solcher Staatsmänner, die eine tiefere Einsicht haben.
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2) Ist notorisch, daß die allermeisten Pf. G. von Stiftungen und Gelübden der gottsel. Vorfahren und a potiori von Privatpersonen herrühren, welche insgemein unter schweren Bedrohungen, Fluch und Unsegen, wo sie entzogen würden, gestiftet worden sind. Gesetzt nun, daß manche Stiftung im vormahligen Pabstthum aus dem falschen principio eines meriti vor Gott geschehen ist, so war doch der Stifter ihr Eifer und Intention, den zerstreuten Gemeinden, Hirten und Lehrer, und diesen den nothdürftigen Unterhalt zu verschaffen, gut und unverwerflich. Wer wollte sich aber nicht ein Gewissen machen, solcherley Flüche und Unsegen auf sich zu laden? Die Verbindlichkeit der göttlichen Gesetze im alten Testament, dasjenige, was man gelobet und zum Gottesdienst gewidmet hatte, nicht wieder zurück zu nehmen, hat in dem N. T. nicht aufgehöret. Denn es gehöret zu dem Moral- und nicht Ceremonialgesetze. Der Apostel Paulus beweisets klar mit seinem eigenen Exempel. Es wurde demjenigen zu einer schweren Sünde gerechnet,| und Gottes gerechte Strafe angedrohet, der sein Gelübde nicht erfüllete. Durfte aber derjenige selber, der etwas auch nur in privatis und für sich gelobet, solches nicht brechen, vielweniger das, was er zum öffentlichen Dienst des Herrn gelobet und gestiftet hatte, zurücknehmen; so ist noch weit weniger einem tertio erlaubt gewesen, solche Gelübde und Stiftungen aufzuheben.

3) Sehr viele, wo nicht die meisten Stiftungen sind durch die Landesregenten confirmirt und bestättiget worden. Durch diese Dero Confirmationes aber haben sie sich und ihre Successores im Regiment eben so verbindlich gemacht, sie aufrecht zu erhalten, als die Stifter selbst. Folglich ist ihr Gewissen vor Gott eben so stark vinculirt, als derer, welche die Stiftungen gemacht haben. Wenn im A. T. ein Weib oder Tochter dem Herrn etwas widmete und gelobete, und der Mann oder Vater schwiegen nur dazu und gaben also consensum tacitum: so mußte es dabey verbleiben: vielmehr, wenn diese es bestättigten. Zwischen der Obrigkeit und Unterthanen ist eben diese Verbindlichkeit, wenn Stiftungen obrigkeitl. Confirmationes erlanget haben.

4) Durch Aufhebung der vorigen Stiftungen der gottseligen Alten wird jedermann, wie leicht zu ermessen, abgeschrecket, zu unsern Zeiten mehr etwas zu stiften. Die Zeiten aber werden schwerer, und mit denselben auch der Geistlichen nothdürftiger Unterhalt. Die Liebe ist ohnehin| erkaltet. Es thut hochnöthig, vielmehr alles hervor zu suchen, gottselige Herzen zu locken, daß sie zu besserem Unterhalt der armen Geistlichen, denen ihr Amt ohnehin mit den schlimmern Zeiten nur mehr erschweret wird, fernerhin etwas stiften, als daß sie davon abgeschrecket werden.

5) Die benachbarten Römischkatholischen gloriren und lästern darüber, daß einem die Ohren gellen müssen. Die evangelischen Geistlichen sind ihnen ein böhmisches Beyspiel; in ihren Zechen singen sie ein Liedlein von den lutherischen Pfaffen, (wie sie uns nennen) ihren Weibern und Kindern. So frohlocken über uns, daß es nun bald gar mit uns aus seyn werde. Aber es bleibet bey ihnen nicht dabey, daß sie sich damit küzeln, sondern sie schliessen auch zugleich, obschon ohne Grund, auf die Unrichtigkeit unserer Evang. Lehre. Sie bürden unsrem allerheiligsten Glauben principia auf, als ob nach demselben erlaubt wäre, mit Aufhebung geistlicher Stiftungen auch alle Treue und Glauben aufzuheben, und um die Erhaltung des Evang. Gottesdienstes und derer, die am Worte arbeiten, wenig bekümmert zu seyn. Wer kann es ihnen wehren? oder wer vermag sie eines bessern zu belehren? Es ist aber eine große Gewissenssache, dem Lästerer Veranlassung zu geben, die allerheiligste Lehre Christi zu schmähen.

6) Einem treuen und redlichen evangelischen Geistlichen, Diener und Unterthan aber muß es bey dem allen höchst empfindlich fallen, wenn die| Gloire seines protestantischen Landesfürsten, welcher sich gegen alle vorherigen fälschlichen Aufbürdungen als ein standhafter Bekenner und Verehrer der protestantischen Religion vor aller Welt so eclatant legitimiret hat, von den Lästerungen widriger Religionsverwandten sollte angetastet werden. Und welcher gewissenhafte Geistliche kann dazu schweigen, wenn er nicht Pflicht und Gewissen vergessen will? Es ist und bleibet demnach die Veräusserung der Pf. G. auch eine Sache, die Gewissenshalber sehr bedenklich ist. N. den 20sten Oct. 1756.
N. N. 


Supplementum ad Momentum III. Es ist eine bekannte Sache, daß einige Pfarreyen in alieno territorio benachbarter Römischkatholischen Staaten liegen, und daß viele Gränz-Pfarren sich zwar in diesseitigem territorio befinden, aber viele, und oft die meisten ihrer Pf. G. liegen in vicino alieno territorio, und haben wohl den größten Theil ihrer Einkünfte selbst von benachbarten Katholischen oder von ansehnlichen adelichen Geschlechtern, nach uralten Stiftungen zu erheben. Nun wird man zwar diesseits auf die Veräusserung oder Vertauschung solcherley Pf. G. keinen Anschlag machen können. Aber billig muß man besorgen, daß solche Vicini auch zufahren, und zu ihrem Vortheil mit Veräusserung oder Vertauschung dergleichen Pf. G. eben also handeln. Das principium: Was einem Theil recht ist, ist dem andern billig, würde sie dabey unterstützen. Wie schlechte| Äquivalente aber die armen Geistlichen von ihnen bekommen würden; kann man sich leichtlich vorstellen. Und eben so leicht ist zu vermuthen, daß solcherley zu besorgende Begebenheiten genugsame Gelegenheit zu vielen und beschwerlichen Religions-Gravaminibus bey den höchsten Reichsgerichten an die Hand geben würden. N. den 20ten Oct. 1756.
N. N. 


Und nun! was sagen Sie, was sagen Ihre Leser zu der Arbeit meines Superintendenten? Ich frage jeden auf sein Gewissen, ob er die Sache nicht gründlich abgehandelt hat? Oder wer das nicht findet, den fordere ich hier öffentlich auf, ihn gründlich zu widerlegen. Denn die Sache ist nicht nur für die Geistlichkeit des Fürstenthums Bayreut, sie ist für das ganze Publicum von der größten Wichtigkeit. Und eben darum hab ichs für meine Pflicht gehalten, oder, wie ich mich oben ausdrückte, mache ich mir ein Verdienst daraus, demselben ein so treffliches, mit so vieler Einsicht und Erfahrung abgefaßtes Gutachten eines dabey uninteressirten redlichen alten Dieners vorzulegen, weil nicht jedes Land einen solchen Mann hat, der Geist und Muth genug hat, sich vor den Riß zu stellen. Am meisten freuet mich dabey seine Aufrichtigkeit,| daß er ehemahls selbst von der gegenseitigen Meinung war. Aber nähere Untersuchung, reife Überlegung und lange Erfahrung belehrten ihn anders. Dabey, wird man gewiß zugeben müssen, verfuhr er sehr moderat. Ich wenigstens bin der Meinung, daß er seinen Landgeistlichen zu viele Freyheit gelassen hat, die zu ihren Diensten gehörigen Pf. G. zu veräussern. Denn[3] Überfluß und Beschwerlichkeit der Ökonomie ist gar zu relativ. Was einem einzelnen Menschen schwer dünkt, ist unzählig andern leicht. Wo ein Pärchen aus der Stadt, das nichts von der Landwirthschaft weiß und lernen mag, und noch weniger im Stande ist, sich das unentbehrliche sogenannte Inventarium an Vieh, Wagenfarth u. d. g. anzuschaffen, über zu viel klagen wird; da wird ein anderes mehr Felder und Wiesen, wie es auch häufig geschieht, zukaufen oder wenigstens zupachten, um dem zu wenig abzuhelfen. Ich, der ich in mehr als etlichen hundert Pfarrhäusern war, habe daher nur sehr selten über zu viel, aber desto öfter über zu wenig Ökonomie klagen hören. Und wem| auch das wenige zu viel war, der wußte sich mit Verpachtung, entweder im Ganzen, oder Stückweise solche erwünschte Erleichterung zu schaffen, daß sie sich nach keiner Veräusserung ihrer Pf. G. sehnen durften.

Meine Weitläuftigkeit über die IIte Abtheilung will ich nicht entschuldigen. Ursache, nicht meine Räsonnements über dieselbe, sondern meine Belege waren ausführlich. Zu deren Abkürzung aber konnte ich mich schlechterdings nicht entschliessen, weil ich glaubte und noch der Meinung bin, daß sie Verlust für dasjenige Publicum gewesen wäre, welches diese Materie interessiret.

Hingegen verspreche ich hiedurch, über die nun folgende


IIIte Abtheilung.

„So mancher brave Mann nagt am Hungertuche, indeß so mancher andre schwelgt, – aber verstehen Sie mich wohl – schwelgt an Minervens Busen.“ so viel sich auch darüber sagen liesse, nicht etwan nur kürzer zu seyn; sondern, welches wohl nicht die Sache eines jeden Commentators wäre, gar nichts zu sagen. –

| Ich eile daher zum Schluß, nemlich der


IVten Abtheilung.

„Ob jeder auch einberichten soll, wie er zu seiner Pfarre gekommen? und was er vorher hie und da an Sporteln zu entrichten hatte? – habe ich nicht erfahren.“ Wer sieht nicht ein, daß dieß, selbst mit gänzlicher Vorbeygehung aller witzigen und unwitzigen Spöttereyen auf die öffentlichen und geheimen Schleifwege in den geistlichen Schafstall, ein sehr reichhaltiger Text ist? Doch ich thue mir Gewalt an, auch hier, zwar nicht ganz zu schweigen, doch kurz zu seyn.

Ohne allen Zweifel sind obige Schlußzeilen Ihres Correspondenten bloßer Scherz, wobey er vielleicht an unsers Rabners Satyren dachte. In diesem Falle überraschet es ihn wahrscheinlich, wenn ich ihm sage, daß auch diese Sache, (denn es geschieht ja nichts neues unter der Sonne) vor nun 26. Jahren schon einmahl Wirklichkeit war. Hier ist mein Beweis.

Von Hochfürstl. Geheimen Landesdeputation wird hiedurch zu vernehmen gegeben, was maßen aus bewegenden Ursachen der Schluß gefaßt worden, daß alle und jede Expectanzen auf hiesigen| Hochfürstl. so geist- als weltlichen Ämtern, Bedienungen und Stellen, wie die Namen haben mögen, von nun an völlig cessiren sollen, gestalten dann dieselben, sie seyen in den vorigen Zeiten oder neuerlich ertheilet, Kraft dieses aufgehoben und zurückgenommen werden. Alldieweilen aber, dem Vernehmen nach, diejenigen, die solcherley Anwartschaften erhalten haben, dazu nicht anders, als durch viele Nebenunkosten, gelangen können, dergleichen auch diejenigen haben aufwenden müssen, die einige Zeit her im hiesige Dienste gekommen, oder darinnen befördert, oder auch mit Prädicaten begnadiget worden; Als ergehet zugleich der ernstliche Befehl, daß nicht nur sämmtliche nunmehr zurückgesetzte Expectanten, sondern auch alle und jede seit 1750[4] aufgenommene oder promovirte hochfürstliche Diener, wie nicht weniger alle, die während dieser Zeit Additiones ingleichen Titel und Ehrenstellen erlangt haben, wann sie etwas ausser der Ordnung und unter der Hand dafür entrichtet, binnen 8 Tagen von der Insinuation oder Publication gegenwärtig allgemeiner Verordnung an gerechnet, bey erwähnter hochfürstl. Geheimen Landesdeputation pflichtmäßig und gewissenhaft, so wie sie es auf Erfordern jedesmal eidlich erhärten können, ohne Ansehen der Personen und ohne Nebenabsichten anzeigen sollen:

1) Auf was Art und Weise sie ihre Supplicata eingebracht?

2) Unter was für Bedingungen ihnen in ihren Bitten deferirt worden?
| 3) Was und wie viel sie dafür abgegeben oder bezahlet haben?

4) an wen solches geschehen ist?

Sollte jemand hierüber säumig und zurückhaltend erfunden werden; der hat ganz unfehlbar die Dienst-Cassation, und noch überdieß nachdrückliche Ahndung zu gewärtigen; dahingegen derjenige, der alles getreulich angezeigt, sich der billigen Restitution seines Scatull Donativs und übrigen Unkosten, dann alles dessen, so ihm zur Ungebühr abgenommen, oder von ihm indebite bezahlt worden, nach Befinden zuverlässig zu versehen hat. Gleichwie allem deme auf das exacteste nachzukommen ist; Also wird den sämmtlichen Landes- und Unterhauptmannschaften, auch Oberämtern aufgegeben, nicht nur ihres Orts sich nach dieser Intimation stricte zu achten, sondern auch solche den ihnen subordinirten Dienern, Beamten und andern Untergebenen zu publiciren, mit dem Anhang: daß jedermänniglich sich die Befolgung äusserst angelegen seyn lassen solle, sintemal niemand mit der Unwissenheit sich entschuldigen mag, und daher alle und jede Ungehorsame im Unterbleibungsfall sich vor Schaden und Nachtheil zu hüten, ernstlich zu verwarnen sind.

 Sign. Bayreut den 11ten Jan. 1765.

Aus Hochfürstl. Geheimen Landes-Deputation.


Um dem Einwurf zu begegnen, daß dieser Befehl ja nur an die Landes- und Amtshauptmannschaften ergangen sey, folglich die Geistlichen nicht angehe, muß ich noch das kurze Consistorialrescript, so deßhalb an die Superintendenten erlassen worden, beyfügen.

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P. P.

Nachdem von Hochfürstl. Geheimer Landes-Deputation wegen Aufhebung der Expectanz Decrete, dann der bey deren Ertheilung sowohl als bey Dienstvergebungen und Promotionen, wie auch erlangten Prädikaten vorgefallenen[5] Nebenunkosten eine allgemeine Verordnung verabfaßt und von Hochfürstl. Hochpreißl. Regierung per Rescriptum clementissimum d. d. 16. et praes. 19. curr. ad Consistorium communiciret worden; Als wird Euch solche in beygehender Abschrift mit dem Anhang zugefertiget, nicht nur den Capitularibus mittelst eines zu erlassenden Circularis davon weitere Communication zu thun, sondern auch solche denen in Eurer Diöces allenfalls befindlichen Schullehrern und Candidatis S. Ministerii, welche dergleichen Expectanzdecreta auf geistliche Stellen impetrirt haben, zur ungesäumten Publication zu bringen. Verlassen Uns dessen ohnfehlbar also zu geschehn und sind etc. etc. D. Bayreut den 23ten Jan. 1765.


Und der Erfolg davon? werden meine Leser eben so hastig mich fragen, wie ich meinen Freund – soll gewesen seyn, daß zwar einige wenige so treuherzig gemacht wurden, ihre eingeschlagenen Wege und dabey gehabten Ausgaben anzuzeigen, aber die Absicht, solche zurück zu bekommen, verfehlten. Ob die in der Mitte des folgenden J. 1766 verfügte| Aufhebung des sogenannten Cabinets (welches der Leibarzt Schröder und Cammerrath Wunschold formirten,) ebenfalls hieher zu rechnen sey? getraute sich mein Freund nicht zu behaupten. Er vermuthet vielmehr, und so viel ich urtheilen kann, mit gutem Grund, daß, weil man in der Sache bis auf 13 Jahre in die Regierung des M. Friedrichs zurück ging, es damit auf einige aus dessen Ministerio und Cabinet damahls noch vorhandene Männer angesehen gewesen seyn müsse.
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Auf die Hauptsache zurück zu kommen, so zweifle ich nicht, das Für der Veräusserung der g. G. ziemlich entkräftet zu haben, ob sich gleich gewiß noch mehr dawider sagen liesse. Allein, um aufrichtig zu handeln, so erkläre ich zugleich, daß ich sie bey der neuerlich anbefohlnen Einsendung der geistlichen Diensterträge gar nicht als Absicht vermuthe. Mir ist wahrscheinlicher, daß dem Consistorio überhaupt daran gelegen sey, den wahren Ertrag der geistlichen Dienste besser zu kennen, als bisher. Insbesondere aber ist vielleicht die schon unter dem Seckendorfischen Ministerio im Werk gewesene, aber nicht zu Stande gekommene Einrichtung eines (geistlichen) Wittwenfonds, und dabey| beabsichtete Ersparung der Pensionen, der Endzweck bey der Sache. Die Zukunft wird entscheiden, ob ich mich in meiner Vermuthung geirrt habe. In jedem Falle aber darf ich hoffen, daß mein Commentar wegen seiner schätzbaren Belege dem Publico nicht unwillkommen seyn werde.
X. Y. 



  1. WS: Irrtümlicherweise wurde aus dem Hohenlohischen als Titel angegeben. Tatsächlich stammt das Schreiben aus dem Bayreutischen
  2. Denn wenn man einmahl auf Geld gesetzt ist; so bleibts dann immer beym Alten. So ists bey unsern Schullehrern. Diese befanden sich vor 200 Jahren bey 100. Thalern Besoldung recht gut. Aber heut zu Tag – darben sie. Bey eigener Ökonomie hingegen steigt die Einnahme ebenfalls mit.
  3. Und wie viel Menschliches konnte unter dem Einfluß eines viel versprechenden Commissärs sich ereignen??
  4. Man bemerke hiebey, daß dieß tief in die Regierungszeit des vorherigen Markgrafen Friedrichs gehet, der bekanntlich erst 1763 gestorben ist.
  5. Nur auf solche kann der Bayreutische Correspondent zielen. Die gewöhnlichen Sporteln sind pars salarii, und kein Geheimniß, da nicht nur darüber quittirt wird, sondern sie auch öfters von dem Regenten selbst für die neuen Diener erleget werden.