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Ich werde es wagen, Ew. Dieselben anschlüssig in einigen so viel möglich, kurzgefaßten Punkten, nach meiner Einsicht, zu Füssen zu legen, um mich von allen jetzig- und künftigen Vorwürfen meines Gewissens vor Gott und Ew. und vor jedermann zu entledigen. – –

Ich bescheide mich, daß ich ein Mensch und ein Sünder bin, der seine Fehler hat, wie andere. Aber Ew. Selbsten werden mir hoffentlich das Zeugniß nicht versagen, daß ich mit allem guten Gewissen vor Gott und Deroselben ohne Eigennutz und Unlauterkeit gewandelt habe. Das gibt mir auch Zeugniß mein Gewissen. Ew. bitte schlüßlich demüthigst, noch die einzige Gnade zu haben, und mir ein altes Recht angedeihen zu lassen, daß ich nehmlich als einer ältesten, treu-redlichen Diener des Hochfürstl. Hauses Brandenburg-Culmbach noch ein Wort an Höchstdero zärtliches Gewissen legen, und in aller Demuth, auch in aller Aufrichtigkeit meines Sinnes unterthänigst bitten darf, die sehr wichtigen Bedenklichkeiten, die in der Vertauschung der Pfarrgüter vorwalten, gnädigst zu beherzigen, mir aber die Gnade angedeihen zu lassen, daß ich in unverbrüchlicher Treue und Devotion, verharren und mich bis an mein Lebens-Ende nennen dürfe etc. etc.

Beylage.
Pflicht- und Gewissensmäßige Ursachen, warum Endes unterschriebener die Veräusserung oder Vertauschung der Pfarrgüter höchstbedenklich zu seyn erachtet.

Die pro nunc vorhabende Veräusserung oder Vertauschung der Pfarrgüter ist meines Ermessens: