Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 54 (1886), ab Seite: 212. (Quelle)
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Wekebrod, Franz (Schriftsteller, geb. zu Olmütz 19. October 1759, gest. ebenda 12. Februar 1815). In Rede Stehender, dessen Vater Johann Magistratsrath in Olmütz war, beendete daselbst die Humanitätsclassen, sowie die philosophischen und rechtswissenschaftlichen Studien. In der Zwischenzeit machte er auch als Cadet bei Brinken-Infanterie Nr. 18 zwei Jahre den Krieg gegen Preußen mit. Nun trat er für einige Zeit bei dem Landesadvocaten Dr. Englisch in Brünn in die Advocatenpraxis, unterzog sich dann bei dem mährisch-schlesischen Appellationsgerichte der vorgeschriebenen Prüfung und erhielt 1787 das Wahlfähigkeitsdecret. Bald darauf wählte ihn das Städtchen Loschitz im Olmützer Kreise zum Magistratsrath und Syndicus, in welchen Eigenschaften er 1789 nach Römerstadt berufen wurde. Da sich ihm aber in letzterem Orte nur geringe Aussichten auf weitere Beförderung boten, legte er 1797 seine Stelle nieder und ging nach Prag, um sich dort für das juridische Doctorat vorzubereiten. Am 27. August 1799 disputirte er und wurde am 4. December desselben Jahres im Carolinum zum Doctor promovirt. Nach vorher abgelegter Advocatenprüfung erhielt er dann das Decret als mährisch-schlesischer Landesadvocat in Olmütz, als welcher er bis zu seinem Tode thätig blieb. Früh, und zwar schon zu der Zeit, als er während der juridischen Studien sich der Rechtspraxis auf dem Olmützer Rathhause widmete, beschäftigte er sich, namentlich unter Anleitung [213] des Professors Monse [Bd. XIX, S. 35], mit Studien und Forschungen über Geschichte und Gesetzgebung Mährens. Später, in seiner Stellung als Syndicus, gab er heraus: „Sammlung der von 1600–1740 für Böhmen und Mähren ergangenen Gesetze“, im Auszug (Brünn 1795); – „Sammlung der Verordnungen und Generalien für sämmtliche Zünfte und Innungen“, 4 Bände (Brünn 1799; 3. verm. und verb. Aufl. ebenda 1829–1830); – „Sammlung sämmtlicher[WS 1] von 1725–1792 zur Abwendung der Viehseuche ergangenen Gesetze mit einer kleinen Abhandlung vom Laudemium und Feldbau“ (Prag und Leipzig 1799); – „Mährens Kirchengeschichte“ 1. Band (Brünn 1814); dieser reicht bis zum Jahre 1200; der zweite nahezu vollendete Band, den er bis zum Jahre 1400 fortführte, blieb ungedruckt, weil den Verfasser kurz vor Beendung desselben der Tod ereilte. Zu seiner Kirchengeschichte benützte Wekebrod die Handschriften des Karthäusers Stengel, des Propstes Augustin, Ziegelbauer’s, Hakel’s, des Freiherrn von Peterswaldský, des Olmützer Domherrn Grafen Giannini und Friebeck’s. Da er aber, wie der gründlichste Kenner der Geschichte Mährens, Hofrath d’Elvert, bemerkt, die eigentlichen Goldgruben, nämlich die Archive des Olmützer Erzbisthums und Capitels nicht benützt und überdies bei seiner Arbeit nicht die erforderliche Kritik angewendet hat, so ist dieser erste Band seiner Kirchengeschichte, welcher bis zum Ende des zwölften Jahrhunderts reicht und zugleich die historischen Skizzen der bis dahin gestifteten Klöster Hradisch, Raigern und Bruck enthält, von geringer wissenschaftlicher Bedeutung. Ein anderes Werk: „Beiträge zur Geschichte Brünns von ihrem Ursprunge bis auf gegenwärtige Zeiten“ hatte schon die Druckbewilligung, blieb aber infolge des Todes Wekebrod’s ungedruckt und soll handschriftlich in der Olmützer Bibliothek sich befinden. Ueberdies hinterließ Wekebrod noch in Handschrift: „Nachträge und Ergänzungen zu Schwoy’s Topographie von Mähren, chronologisch geordnete Indices der Gesetze Josephs II., Leopolds II. und Franz’ II. bis 1797“; – eine „Darstellung des praktischen Verfahrens bei den Abhandlungen der Verlassenschaften aller Stände“; – ein „Juridisches Lexikon von den ältesten bis auf die jetzigen Zeiten theoretisch und praktisch bearbeitet“; – ein „Lexikon aller Begriffe der philosophischen Rechte“; – die „Jura fisci bis auf gegenwärtige Zeiten mit der Formanek’schen Pragmatik, den Novellen und Angaben derer, die in Mähren angenommen sind, und dem St. Wenzelsvertrage“; – eine „Sammlung aller Friedensschlüsse und Staatsverträge der meisten Staaten Europas von den ältesten Zeiten her“; schließlich „Ephemeriden“ in möglichster Vollständigkeit. Nun bemerkt d’Elvert in seiner „Historischen Literaturgeschichte Mährens“ S. 281, daß Wekebrod’s Sammlungen, die nach Austerlitz gekommen, später verwüstet und zerstreut wurden, ein Theil aber, Olmütz und Kloster Hradisch betreffend, in Neureisch sei; in dem vier Jahre später (1854) erschienenen ersten Bande der „Beiträge zur Geschichte und Statistik Mährens“ fügt aber der gelehrte Forscher auf S. 302 hinzu, daß die Manuscripte und die Sammlungen zum zweiten Theile der Kirchengeschichte Wekebrod’s von Dr. Ofner im Jahre 1817 der Olmützer Universitätsbibliothek geschenkt worden seien.

Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien, 8°.) Bd. VI, S. 66. – Czikann [214] (Joh. Jac. Heinrich). Die lebenden Schriftsteller Mährens (Brünn 1812, Traßler, 8°.) S. 190 u. f. – d’Elvert (Christian). Historische Literaturgeschichte von Mähren und Oesterreichisch-Schlesien (Brünn 1850, Rohrer’s Witwe, 8°.) Seite 162, 166, 215, 280. – Derselbe. Geschichte des Bücher- und Steindruckes, des Buchhandels, der Büchercensur und der periodischen Literatur u. s. w., auch unter dem Titel: „Beiträge zur Geschichte und Statistik Mährens und Oesterreichisch-Schlesiens“ I. Bd. (Brünn 1854, Rohrer, gr. 8°.) S. 302.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: sämmmtlicher.