Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Randa, Wilhelm
Band: 24 (1872), ab Seite: 319. (Quelle)
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Randa, Anton (Rechtsgelehrter, geb. zu Bystritz im ehemaligen Klattauer Kreise Böhmens 8. Juli 1834). Sein Vater (gest. 1863) war zuerst Advocat in Domazlice, übersiedelte im Jahre 1823 nach Bystritz, wo er bis zum Jahre 1850 die Stelle eines Justitiärs der ehemaligen Herrschaft Bystritz bekleidete. Nach Aufhebung der Patrimonalgerichtsbarkeit wurde er Bezirksrichter. Der Sohn Anton besuchte die Elementarschulen in seinem Geburtsorte, später zu Domazlice, die Gymnasial- und Humanitäts-Classen 1844–1850 zu Klattau und die philosophischen Jahrgänge zu Prag, wo er auch im Jahre 1852 an der dortigen Hochschule die Rechte begann. In der ersten Zeit zog ihn vor Allem das Studium der Volkswirthschaft an, wozu er insbesondere durch die lebensvollen Vorträge Mischler’s [Bd. XVIII, S. 358][WS 1], der damals an der Prager Hochschule so erfolgreich wirkte, angeregt wurde. Während seiner Studienzeit unternahm R. auch Reisen zunächst in seiner eigenen Heimat, dann in Deutschland, Belgien, in der Schweiz, besuchte im Jahre 1854 die Ausstellung in München, im Jahre 1855 jene in Paris und gab in den genannten Jahren in verschiedenen Prager Blättern Nachrichten über diese Ausflüge. Nach dem Studium der Volkswirthschaft wendete R. sein Augenmerk jenem des römischen und dann vornehmlich des österreichischen Rechtes zu, von denen namentlich das Erstere in Oesterreich ziemlich vernachlässigt gewesen, nun aber durch Dr. Chambon, der es an der Prager Hochschule lehrte, wieder etwas in den Vordergrund gerückt wurde. Im Jahre 1858 erlangte R. die juridische Doctorwürde. Er nahm nun zunächst die Gerichtspraxis und wurde Actuar bei dem Bezirksgerichte in Smichow. Da er eine Docentur des österreichischen Rechtes zu erlangen wünschte, widmete er sich mit allem Eifer dem Studium desselben und erlangte auch im Jahre 1860 die Docentur daraus an der Prager Hochschule. Im Jahre 1861 begann er seine Vorträge in čechischer Sprache. Als im Jahre 1862 eine Professur des bürgerlichen Gesetzbuches mit dem Vortrage in čechischer Sprache für die Prager Universität ausgeschrieben wurde, erhielt R. dieselbe. Der Besuch der Zuhörer wuchs von Jahr zu Jahr (1862: 21; 1864: 38, 1865: 40; 1866: 54). Im Jahre 1864 gründete R. in Gemeinschaft mit Dr. Prachenský, Dr. Skarda u. A. den Prager juridischen Verein (jednota právnická), welcher es sich zur besonderen Aufgabe macht, der čechischen Sprache im Rechts- und Gerichtswesen in Böhmen Eingang und Verbreitung zu verschaffen. Auch vereinigte er sich mit den Doctoren Skarda und Kučera zur Herausgabe eines Vereinsorgans, das unter dem Titel: „Právník“, d. i. der Jurist, zu erscheinen begann. Mit Dr. Hermegild Jireček verband er sich noch zu einem anderen Unternehmen, nämlich zu einer čechischen Uebersetzung der Justinianischen Institutionen, wovon ein ansehnlicher Theil in den Jahrgängen 1864 bis 1866 des oberwähnten „Pravnik“ [320] abgedruckt erschienen ist. Aber auch in deutscher Sprache ist R. in seinem Fache thätig und Zeugniß davon geben sowohl seine zahlreichen, in deutschen Fachblättern, wie z. B. in der „Oesterr. Gerichts-Zeitung“, in der „Oesterr. Vierteljahrschrift“, in dem in Leipzig von Siebenhaar herausgegebenen „Archiv für Wechsel- und Handelsrecht“ erschienenen Abhandlungen, wie mehrere in deutscher Sprache erschienene selbstständige Werke. Die Titel dieser letzteren sind: „Der Erwerb der Erbschaft nach österreichischem Rechte, auf Grundlage des gemeinen Rechts mit Berücksichtigung des preussischen, sächsischen and Zürcher Gesetzbuches. Ein Beitrag zur Beurtheilung des österreichischen Entwurfes eines Gesetzes über den Erbschaftserwerb vom Jahre 1866“ (Wien 1867, Manz, 8°.); – „Zur Kritik des Gesetzentwurfes, betreffend die Aufhebung der Wuchergesetze. Ein Ruf an unsere gesetzgebenden Körperschaften. Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§. 1333 und 1336 des allg. bürg. Gesetzbuches“ (ebd. 1868, 8°.); – „Ueber die Haftung der Eisenbahnunternehmungen für die durch Eisenbahnunfälle herbeigeführten körperlichen Verletzungen oder Tödtungen von Menschen nach dem Gesetze vom 5. März 1867. Z. 27, Reichsgesetzblatt“ (ebd. 1869, 8°.), auch in der „Allg. österr. Gerichts-Zeitung“; – „Zur Lehre von den Zinsen und der Conventionalstrafe. Mit Rücksicht auf das österreichische Gesetz vom 14. Juni 1868 und das norddeutsche Bundesgesetz vom 14. November 1867“ (ebd. 1869, 8°.), gleichfalls in der „Allg. österr. Gerichts-Zeitung“ abgedruckt; – überdieß gab Dr. Randa auch in čechischer Sprache selbstständig heraus: „Přehled, vzniku a vývinu desk čili knih veřejných hlavně v Čechách a na Moravě“, d. i. Uebersicht des Ursprungs der Grund- und öffentlichen Bücher, hauptsächlich in Böhmen und Mähren (Prag 1870, Grégr u. Dattel, 8°.), und „O závazcích k náhradě škody z činů nedovolených pak o úrocích dle rakouského práva občanského. Z prědnášek“, d. i. Ueber Ersatzverbindlichkeit des Schadens durch unerlaubte Handlungen, dann über Zinsen nach dem österr. bürgerl. Rechte. Nach Vorlesungen (ebd. 1870, 8°.); – „O zásadách na kterých ústav knih veřejnich spočívá“, d. i. Von den Grundsätzen, auf welchen die Einrichtung der öffentlichen Bücher beruht (Prag 1871, Grégr, 8°.); „System rakouskeho obecneho prava“, d. i. System des allgemeinen österreichischen Rechts (ebd. 1871, gr. 8°.).

Slovník naučný. Redaktor Dr. Frant. Lad. Rieger, d. i. Conversations-Lexikon. Redigirt von Dr. Franz Ladisl. Rieger (Prag 1859, I. L. Kober, Lex. 8°.) Bd. VII, S. 142. – Literarisches Centralblatt für Deutschland, herausgegeben von Friedrich Zarncke (Leipzig, Avenarius, 8°.) Jahrg. 1869, Nr. 23, Sp. 670. –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: [Bd. XIII, S. 358].